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   EuGH, 26.06.2012 - C-336/09 P   

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https://dejure.org/2012,14259
EuGH, 26.06.2012 - C-336/09 P (https://dejure.org/2012,14259)
EuGH, Entscheidung vom 26.06.2012 - C-336/09 P (https://dejure.org/2012,14259)
EuGH, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - C-336/09 P (https://dejure.org/2012,14259)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zu treffende Übergangsmaßnahmen - Verordnung (EG) Nr. 60/2004 mit Maßnahmen für den Zuckersektor - Nichtigkeitsklage - Frist - Beginn - Verspätung - Unzulässigkeit - Gründe - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Polen / Kommission

    Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zu treffende Übergangsmaßnahmen - Verordnung (EG) Nr. 60/2004 mit Maßnahmen für den Zuckersektor - Nichtigkeitsklage - Frist - Beginn - Verspätung - Unzulässigkeit - Gründe - ...

  • EU-Kommission

    Polen / Kommission

    Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zu treffende Übergangsmaßnahmen - Verordnung (EG) Nr. 60/2004 mit Maßnahmen für den Zuckersektor - Nichtigkeitsklage - Frist - Beginn - Verspätung - Unzulässigkeit - Gründe - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zu treffende Übergangsmaßnahmen - Verordnung (EG) Nr. 60/2004 mit Maßnahmen für den Zuckersektor - Nichtigkeitsklage - Frist - Beginn - Verspätung - Unzulässigkeit - Gründe - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 24. August 2009 von der Republik Polen gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Erste erweiterte Kammer) vom 10. Juni 2009 in der Rechtssache T-258/04, Polen/Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Erste erweiterte Kammer) vom 10. Juni 2009, Polen/Kommission (T"258/04), mit dem das Gericht die Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 60/2004 der Kommission vom 14. Januar 2004 mit ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuG, 10.06.2009 - T-258/04

    Polen / Kommission

    Auszug aus EuGH, 26.06.2012 - C-336/09
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Republik Polen die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 10. Juni 2009, Polen/Kommission (T-258/04, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem dieses ihre Klage auf Nichtigerklärung von Art. 5, Art. 6 Abs. 1 bis 3, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 60/2004 der Kommission vom 14. Januar 2004 mit Übergangsmaßnahmen für den Zuckersektor infolge des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei (ABl. L 9, S. 8) abgewiesen hat.

    Der Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 10. Juni 2009, Polen/Kommission (T-258/04), wird aufgehoben.

  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

    Auszug aus EuGH, 26.06.2012 - C-336/09
    Zur Untermauerung ihres Rechtsmittelgrundes stützt sich die Republik Polen zum einen auf das Urteil vom 23. April 1986, Les Verts/Parlament (294/83, Slg. 1986, 1339, Randnr. 23), aus dem sich ergebe, dass die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft eine Rechtsgemeinschaft der Art sei, dass weder ihre Mitgliedstaaten noch ihre Organe der Kontrolle darüber entzogen seien, ob ihre Handlungen im Einklang mit der Verfassungsurkunde der Gemeinschaft, dem EG-Vertrag, stünden.
  • EuGH, 15.01.1987 - 152/85

    Misset / Rat

    Auszug aus EuGH, 26.06.2012 - C-336/09
    Sodann hat das Gericht in Randnr. 55 dieses Beschlusses unter Bezugnahme auf das Urteil vom 15. Januar 1987, Misset/Rat (152/85, Slg. 1987, 223, Randnr. 11), darauf hingewiesen, dass die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über die Verfahrensfristen strikt anzuwenden seien.
  • EuGH, 23.10.2007 - C-273/04

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE POLENS GEGEN DEN MECHANISMUS DER SCHRITTWEISEN

    Auszug aus EuGH, 26.06.2012 - C-336/09
    Zum anderen bezieht sich die Republik Polen auf Nr. 50 der Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache, in der das Urteil vom 23. Oktober 2007, Polen/Rat (C-273/04, Slg. 2007, I-8925), ergangen ist, um den Schluss zu ziehen, dass das Gericht offenkundig gegen den Grundsatz der Rechtsgemeinschaft und gegen den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes verstoßen habe.
  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

    Auszug aus EuGH, 26.06.2012 - C-336/09
    Die Union ist jedoch eine Rechtsunion, in der ihre Organe der Kontrolle daraufhin unterliegen, ob ihre Handlungen insbesondere mit dem Vertrag und den allgemeinen Rechtsgrundsätzen in Einklang stehen (vgl. Urteile vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-6351, Randnr. 281, und vom 29. Juni 2010, E und F, C-550/09, Slg. 2010, I-6213, Randnr. 44).
  • EuGH, 29.06.2010 - C-550/09

    und Sicherheitspolitik - Die Beschlüsse des Rates, mit denen die DHKPC vor Juni

    Auszug aus EuGH, 26.06.2012 - C-336/09
    Die Union ist jedoch eine Rechtsunion, in der ihre Organe der Kontrolle daraufhin unterliegen, ob ihre Handlungen insbesondere mit dem Vertrag und den allgemeinen Rechtsgrundsätzen in Einklang stehen (vgl. Urteile vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-6351, Randnr. 281, und vom 29. Juni 2010, E und F, C-550/09, Slg. 2010, I-6213, Randnr. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2012 - C-335/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation

    Die Frage der Zulässigkeit, die sich in der vorliegenden Rechtssache stellt, deckt sich mit derjenigen, mit der sich der Gerichtshof im Rahmen eines anderen bei ihm anhängigen Rechtsmittels zu befassen hat, das zeitgleich in der Rechtssache Polen/Kommission (C-336/09 P) eingelegt wurde(3); ich werde insoweit daher auf meine Ausführungen in meinen Schlussanträgen vom 21. Dezember 2011 in dieser Rechtssache verweisen und dem Gerichtshof vorschlagen, entsprechend zu entscheiden.

    Alle Klagegründe und Argumente, mit denen die Republik Polen die Ausführungen des Gerichts zur Zulässigkeit ihrer Klage gegen die Verordnung Nr. 1972/2003 beanstandet, stimmen im Wesentlichen mit denen überein, die sie in der Rechtssache C-336/09 P geltend macht.

    Es sei mir daher gestattet, insoweit auf meine Prüfung dieser verschiedenen Klagegründe und Argumente in den Nrn. 19 bis 43 meiner Schlussanträge in der Rechtssache C-336/09 P zu verweisen; diese hat ergeben, dass eine Auslegung von Art. 230 EG, die dazu führt, die Klage der Republik Polen allein aus dem Grund für unzulässig zu erklären, dass sie nicht innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung der streitigen Verordnung erhoben worden ist, als mit dem Wert der Rechtsstaatlichkeit und dem Grundsatz der Gleichheit der Mitgliedstaaten vor den Verträgen unvereinbar anzusehen ist.

    29 - Es sei mir gestattet, auch insoweit auf meine Ausführungen in den Nrn. 44 bis 52 meiner Schlussanträge in der Rechtssache C-336/09 P zu verweisen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2021 - C-872/19

    Generalanwalt Hogan: Ein Drittstaat kann zur Erhebung einer Klage auf

    34 Urteile vom 26. Juni 2012, Polen/Kommission (C-335/09 P, EU:C:2012:385, Rn. 45), und vom 26. Juni 2012, Polen/Kommission (C-336/09 P, EU:C:2012:386, Rn. 38).

    Im Rechtsmittelverfahren hob der Gerichtshof den Unzulässigkeitsbeschluss des Gerichts mit Urteil vom 26. Juni 2012, Polen/Kommission (C-336/09 P, EU:C:2012:386), auf und entschied vielmehr, dass die Republik Polen in der betreffenden Rechtssache ein Klagerecht in ihrer Eigenschaft als Mitgliedstaat hatte.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2014 - Gutachten 2/13

    Abschluss internationaler Übereinkünfte durch die Union - Beitritt der Union zur

    54 - Urteile Les Verts/Parlament (294/83, EU:C:1986:166, Rn. 23), Gestoras Pro Amnistía u. a./Rat (C-354/04 P, EU:C:2007:115, Rn. 51) und Segi u. a./Rat (C-355/04 P, EU:C:2007:116, Rn. 51); im selben Sinne Urteile Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 281), E und F (C-550/09, EU:C:2010:382, Rn. 44), Polen/Kommission (C-336/09 P, EU:C:2012:386, Rn. 36) und Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat (C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 91).
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