Rechtsprechung
   EuGH, 28.06.2012 - C-306/11 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14529
EuGH, 28.06.2012 - C-306/11 P (https://dejure.org/2012,14529)
EuGH, Entscheidung vom 28.06.2012 - C-306/11 P (https://dejure.org/2012,14529)
EuGH, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - C-306/11 P (https://dejure.org/2012,14529)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,14529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Bildmarke Linea Natura Natur hat immer Stil - Widerspruch des Inhabers der Gemeinschaftsbildmarke natura selection - Relative Eintragungshindernisse - Verwechslungsgefahr

  • Europäischer Gerichtshof

    XXXLutz Marken / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Bildmarke Linea Natura Natur hat immer Stil - Widerspruch des Inhabers der Gemeinschaftsbildmarke natura selection - Relative Eintragungshindernisse - Verwechslungsgefahr

  • EU-Kommission

    XXXLutz Marken / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Bildmarke Linea Natura Natur hat immer Stil - Widerspruch des Inhabers der Gemeinschaftsbildmarke natura selection - Relative Eintragungshindernisse - Verwechslungsgefahr“

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zwischen der Bildmarke "Linea Natura Natur hat immer Stil" und der älteren Gemeinschaftsbildmarke "natura selection"; Statthaftes Rechtsmittel gegen die Abweisung einer Aufhebungsklage bei sachgerechter Beurteilung der Ähnlichkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwechslungsgefahr zwischen der Bildmarke "Linea Natura Natur hat immer Stil" und der älteren Gemeinschaftsbildmarke "natura selection"; unbegründetes Rechtsmittel der Anmelderin gegen Abweisung der Aufhebungsklage bei sachgerechter Beurteilung der Ähnlichkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der XXXLutz Marken GmbH gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 24. März 2011 in der Rechtssache T-54/09, XXXLutz Marken GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle); anderer Verfahrensbeteiligter: Natura Selection S.L.; ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 24. März 2011, XXXLutz Marken/HABM (T"194/09), mit dem eine Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 28. November 2008 (Sache R 1787/2007"2) zu einem Widerspruchsverfahren ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2012, 754
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 20.09.2007 - C-193/06

    Nestlé / HABM

    Auszug aus EuGH, 28.06.2012 - C-306/11
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs könnten aber eine zusammengesetzte Marke und eine mit einem ihrer Bestandteile identische oder diesem ähnliche andere Marke nur dann als ähnlich angesehen werden, wenn dieser Bestandteil das dominierende Element in dem von der zusammengesetzten Marke hervorgerufenen Gesamteindruck sei (Urteile vom 12. Juni 2007, HABM/Shaker, C-334/05 P, Slg. 2007, I-4529, Randnr. 42, und vom 20. September 2007, Nestlé/HABM, C-193/06 P, Randnr. 43).

    Aus dem Urteil Nestlé/HABM gehe nämlich hervor, dass die Beurteilung der Ähnlichkeit der Marken nur dann auf der alleinigen Grundlage des dominierenden Elements vorgenommen werden könne, wenn alle anderen Elemente der Marke zu vernachlässigen seien.

    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung kann es für die Beurteilung der Ähnlichkeit nur dann allein auf den dominierenden Bestandteil ankommen, wenn alle anderen Markenbestandteile zu vernachlässigen sind (vgl. Urteile HABM/Shaker, Randnr. 42, und Nestlé/HABM, Randnr. 43).

  • EuG, 12.01.2005 - T-334/03

    Deutsche Post EURO EXPRESS / HABM (EUROPREMIUM) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuGH, 28.06.2012 - C-306/11
    Nach der Rechtsprechung stellt nämlich ein solches Hervorrufen von Assoziationen oder eine solche Vermutung hinsichtlich der Merkmale der betroffenen Waren keinen unmittelbaren oder sofortigen Zusammenhang zwischen dem als Marke angemeldeten Zeichen und diesen Waren dar (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 12. Januar 2005, Deutsche Post EURO EXPRESS/HABM [EUROPREMIUM], T-334/03, Slg. 2005, II-65, Randnr. 37, und vom 2. Dezember 2008, Ford Motor/HABM [FUN], T-67/07, Slg. 2008, II-3411, Randnr. 33).
  • EuG, 02.12.2008 - T-67/07

    Ford Motor / OHMI (FUN) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuGH, 28.06.2012 - C-306/11
    Nach der Rechtsprechung stellt nämlich ein solches Hervorrufen von Assoziationen oder eine solche Vermutung hinsichtlich der Merkmale der betroffenen Waren keinen unmittelbaren oder sofortigen Zusammenhang zwischen dem als Marke angemeldeten Zeichen und diesen Waren dar (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 12. Januar 2005, Deutsche Post EURO EXPRESS/HABM [EUROPREMIUM], T-334/03, Slg. 2005, II-65, Randnr. 37, und vom 2. Dezember 2008, Ford Motor/HABM [FUN], T-67/07, Slg. 2008, II-3411, Randnr. 33).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus EuGH, 28.06.2012 - C-306/11
    Nach der Rechtsprechung ist nämlich das Vorliegen von Verwechslungsgefahr im Sinne von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b entsprechend der Wahrnehmung des maßgeblichen Publikums von den in Rede stehenden Zeichen umfassend und unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Wechselbeziehung zwischen der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen, zu beurteilen (Urteile vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, Slg. 1998, I-5507, Randnrn.
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus EuGH, 28.06.2012 - C-306/11
    16 und 17, und vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik Meyer, C-342/97, Slg. 1999, I-3819, Randnrn.
  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus EuGH, 28.06.2012 - C-306/11
    Nach der Rechtsprechung fallen unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 solche beschreibenden Zeichen und Angaben, die im normalen Sprachgebrauch nach dem Verständnis des Verbrauchers eine Ware oder Dienstleistung, wie sie Gegenstand der Anmeldung ist, entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale bezeichnen können (Urteil vom 20. September 2001, Procter & Gamble/HABM, C-383/99 P, Slg. 2001, I-6251, Randnr. 39, und Beschluss vom 9. Dezember 2009, Prana Haus/HABM, C-494/08 P, Randnr. 28).
  • EuGH, 27.04.2006 - C-235/05

    'L''Oréal / HABM'

    Auszug aus EuGH, 28.06.2012 - C-306/11
    Folglich hat XXXLutz Marken die Faktoren, anhand deren das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zwischen zwei Marken beurteilt werden kann, falsch ausgelegt, indem sie den Faktor, der in der Unterscheidungskraft der älteren Marke besteht und mit dem einer solchen Marke zukommenden Schutz verknüpft ist, mit der Unterscheidungskraft eines Bestandteils einer zusammengesetzten Marke verwechselt hat, die mit der Eignung dieses Bestandteils in Verbindung steht, den von der Marke hervorgerufenen Gesamteindruck zu dominieren (Beschluss vom 27. April 2006, L'Oréal/HABM, C-235/05 P, Randnr. 43).
  • EuGH, 04.10.2007 - C-144/06

    Henkel / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuGH, 28.06.2012 - C-306/11
    Dagegen besagt nach ständiger Rechtsprechung die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94, dass die Marke geeignet ist, die Ware, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Urteile vom 4. Oktober 2007, Henkel/HABM, C-144/06 P, Slg. 2007, I-8109, Randnr. 34, und vom 21. Januar 2010, Audi/HABM, C-398/08 P, Slg. 2010, I-535, Randnr. 33).
  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus EuGH, 28.06.2012 - C-306/11
    Nach der Rechtsprechung fallen unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 solche beschreibenden Zeichen und Angaben, die im normalen Sprachgebrauch nach dem Verständnis des Verbrauchers eine Ware oder Dienstleistung, wie sie Gegenstand der Anmeldung ist, entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale bezeichnen können (Urteil vom 20. September 2001, Procter & Gamble/HABM, C-383/99 P, Slg. 2001, I-6251, Randnr. 39, und Beschluss vom 9. Dezember 2009, Prana Haus/HABM, C-494/08 P, Randnr. 28).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuGH, 28.06.2012 - C-306/11
    Dagegen besagt nach ständiger Rechtsprechung die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94, dass die Marke geeignet ist, die Ware, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Urteile vom 4. Oktober 2007, Henkel/HABM, C-144/06 P, Slg. 2007, I-8109, Randnr. 34, und vom 21. Januar 2010, Audi/HABM, C-398/08 P, Slg. 2010, I-535, Randnr. 33).
  • EuG, 24.03.2011 - T-54/09

    XXXLutz Marken / OHMI - Natura Selection (Linea Natura Natur hat immer Stil)

  • EuGH, 18.07.2006 - C-214/05

    Rossi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b

  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

  • EuGH, 03.09.2009 - C-498/07

    Aceites del Sur-Coosur / Koipe - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

    Die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union "XXXLutz Marken/HABM (Natura Selection)" (Urteil vom 28. Juni 2012 - C-306/11, GRUR Int. 2012, 754) ändert an dieser Beurteilung nichts.

    Der Gerichtshof hat dort die Entscheidung des Gerichts als sachgerecht bezeichnet, der Begriff "natura" besitze normale Unterscheidungskraft, weil er in Bezug auf die Merkmale der genannten Waren nicht beschreibend sei oder aber keinen hinreichend unmittelbaren und konkreten Zusammenhang mit ihnen herstelle (EuGH, GRUR Int. 2012, 754 Rn. 79 und 21).

  • EuGH, 07.05.2015 - C-343/14

    Adler Modemärkte / HABM - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des

    Ferner sind in Anbetracht der Rechtsprechung (Urteil [XXXLutz Marken/HABM, C-306/11 P, EU:C:2012:401], Rn. 77 und 79) die Begriffe 'bleu' und 'marine' und sogar der zusammengesetzte Ausdruck 'bleu marine' Farbbezugnahmen, die für die von den beiden vorliegenden Marken erfassten Waren nicht beschreibend sind, da aus den Akten nicht hervorgeht, dass diese Waren ausschließlich in der Farbe Marineblau hergestellt werden oder diese Farbe ein wesentliches Merkmal dieser Waren ist.

    Außerdem habe das Gericht unter Verkennung der Rechtsprechung, die sich aus Rn. 79 des Urteils XXXLutz Marken/HABM (C-306/11 P, EU:C:2012:401) ergebe, eine Gesamtbeurteilung der fraglichen Zeichen unter Berücksichtigung ihrer unmittelbar beschreibenden und somit nicht originär unterscheidungskräftigen Bestandteile vorgenommen, obwohl das Vorliegen dieser Bestandteile zu einer Verneinung der Zeichenähnlichkeit und folglich jeder Verwechslungsgefahr hätte führen müssen.

    Ebenso wenig ist nach Ansicht des HABM der von Adler vorgeschlagene Umkehrschluss aus Rn. 79 des Urteils XXXLutz Marken/HABM (C-306/11 P, EU:C:2012:401) zulässig, da die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht den Schluss erlaube, dass in Fällen, in denen die übereinstimmenden Zeichenbestandteile die Beschaffenheit der von den Zeichen erfassten Waren unmittelbar beschrieben, keine Zeichenähnlichkeit und auch keine Verwechslungsgefahr aufgrund des insoweit nicht unterscheidungskräftigen Elements entstehen könne.

    Soweit Adler dem Gericht vorwirft, es habe die im Urteil XXXLutz Marken/HABM (C-306/11 P, EU:C:2012:401) genannten rechtlichen Grundsätze außer Acht gelassen, die bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen und der Verwechslungsgefahr anwendbar seien, ist festzustellen, dass es sich hierbei um eine Rechtsfrage handelt, die dem Gerichtshof im Rahmen eines Rechtsmittels vorgelegt werden kann (vgl. in diesem Sinne Beschluss Marszalkowski/HABM, C-177/13 P, EU:C:2014:183, Rn. 52).

    Adler behauptet jedoch, der Gerichtshof habe in Rn. 79 des Urteils XXXLutz Marken/HABM (C-306/11 P, EU:C:2012:401) eine Regel aufgestellt, wonach beschreibende Bestandteile mit originär fehlender Unterscheidungskraft von einander gegenüberstehenden Zeichen bei der Prüfung der Zeichenähnlichkeit und der Verwechslungsgefahr nicht berücksichtigt werden dürften.

    Ein solcher Schluss kann jedoch aus Rn. 79 des Urteils XXXLutz Marken/HABM (C-306/11 P, EU:C:2012:401) keineswegs gezogen werden.

    Außerdem verwechselt Adler bei der von ihr vorgeschlagenen Auslegung des Urteils XXXLutz Marken/HABM (C-306/11 P, EU:C:2012:401) offenbar den beschreibenden Charakter der Bestandteile der einander gegenüberstehenden Zeichen mit dem beschreibenden Charakter der älteren Marke, auf die der Widerspruch gestützt wird.

  • OLG Hamburg, 01.03.2018 - 3 U 214/16

    Markenverletzungsstreit um ein unionsweites Verbot der Zeichenbenutzung:

    Damit einzelne Bestandteile des Zeichens dessen Gesamteindruck prägen, müssen die anderen Bestandteile des Kombinationszeichens weitgehend in den Hintergrund treten und dürfen den Gesamteindruck des Zeichens nicht mitbestimmen (EuGH, GRUR Int. 2012, 754 Rn. 40 - Linea Natura; BGH, GRUR 2002, 626, 628 - IMS; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2009, 1055, Rn. 30 - airdsl; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, a.a.O., § 14, Rn. 324).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht