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   EuGH, 12.07.2012 - C-562/10   

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https://dejure.org/2012,17792
EuGH, 12.07.2012 - C-562/10 (https://dejure.org/2012,17792)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.2012 - C-562/10 (https://dejure.org/2012,17792)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - C-562/10 (https://dejure.org/2012,17792)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzungsklage - Art. 56 AEUV - Deutsche Regelung der Pflegeversicherung - Im Fall des Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat ausgeschlossene Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege - Geringere Höhe der exportierbaren Geldleistungen - Keine Erstattung der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzungsklage - Art. 56 AEUV - Deutsche Regelung der Pflegeversicherung - Im Fall des Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat ausgeschlossene Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege - Geringere Höhe der exportierbaren Geldleistungen - Keine Erstattung der ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzungsklage - Art. 56 AEUV - Deutsche Regelung der Pflegeversicherung - Im Fall des Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat ausgeschlossene Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege - Geringere Höhe der exportierbaren Geldleistungen - Keine Erstattung der ...

  • Wolters Kluwer

    Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei zeitweisem Aufenthalt in anderem Mitgliedstaat; Unbegründete Vertragsverletzungsklage der Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei zeitweisem Aufenthalt in anderem Mitgliedstaat; unbegründete Vertragsverletzungsklage der Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland

  • datenbank.nwb.de

    Deutsche Regelung der Pflegeversicherung: Im Fall des Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat ausgeschlossene Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege - Geringere Höhe der exportierbaren Geldleistungen - Keine Erstattung der Kosten der Miete von Pflegehilfsmitteln ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • taz.de (Pressebericht, 12.07.2012)

    Kein Extra-Geld für Pflege im Ausland

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Weniger Geld für Pflegebedürftige im Ausland

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 30. November 2010 - Europäische Kommission / Bundesrepublik Deutschland

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 56 AEUV - Nationale Pflegeversicherungsregelung, die einen Anspruch auf Pflegegeld bei einem temporären Aufenthalt des Versicherten in einem anderen Mitgliedstaat nur für maximal sechs Wochen gewährt, eine ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 818
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 30.06.2011 - C-388/09

    da Silva Martins

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-562/10
    Dazu ist zunächst zu bemerken, dass die Pflegebedürftigkeit im Wesentlichen als Bezeichnung einer Situation zu verstehen ist, in der eine Person aufgrund verminderter Selbständigkeit bei elementaren Verrichtungen des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2011, da Silva Martins, C-388/09, Slg. 2011, I-5737, Randnrn.

    Auch wenn nämlich, wie sich aus Randnr. 45 des vorliegenden Urteils ergibt, in Ermangelung von Vorschriften in der Verordnung Nr. 1408/71, die sich speziell auf das Risiko der Pflegebedürftigkeit beziehen, Leistungen, die dieses Risiko betreffen, den "Leistungen bei Krankheit" im Sinne dieser Verordnung gleichzustellen sind, bestehen gleichwohl Unterschiede zwischen den Leistungen, die das Risiko der Pflegebedürftigkeit betreffen, und denen, die mit einer rein medizinischen Behandlung in Zusammenhang stehen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil da Silva Martins, Randnrn.

    Insbesondere sind im Unterschied zu den Leistungen, die mit einer medizinischen Behandlung in Zusammenhang stehen, die das Risiko der - in der Regel lange andauernden - Pflegebedürftigkeit betreffenden Leistungen grundsätzlich nicht darauf angelegt, für kurze Zeit gezahlt zu werden (vgl. in diesem Sinne Urteil da Silva Martins, Randnr. 48).

    85 und 87, und da Silva Martins, Randnr. 72).

  • EuGH, 16.07.2009 - C-208/07

    von Chamier-Glisczinski - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 -

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-562/10
    17 bis 21, vom 16. Juli 2009, von Chamier-Glisczinski, C-208/07, Slg. 2009, I-6095, Randnr. 63, und vom 27. Januar 2011, Kommission/Luxemburg, C-490/09, Slg. 2011, I-247, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    50 bis 52, von Chamier-Glisczinski, Randnrn.

    Folglich kann bei vorübergehendem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat die Anwendung - gegebenenfalls aufgrund der Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 - der nationalen Regelung dieses Staates, die in Bezug auf Leistungen der sozialen Sicherheit weniger günstig ist als die des zuständigen Staates im Sinne von Art. 1 Buchst. q dieser Verordnung, grundsätzlich mit den Anforderungen des Primärrechts der Union auf dem Gebiet der Personenfreizügigkeit vereinbar sein (vgl. entsprechend u. a. Urteile von Chamier-Glisczinski, Randnrn.

  • EuGH, 05.03.1998 - C-160/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-562/10
    Ferner hat der Gerichtshof, wie sich seiner auf dem Urteil vom 5. März 1998, Molenaar, C-160/96, Slg. 1998, I-843, beruhenden Rechtsprechung entnehmen lässt, in Ermangelung von Vorschriften in der Verordnung Nr. 1408/71, die sich speziell auf das Risiko der Pflegebedürftigkeit beziehen, Leistungen zur Deckung dieses Risikos, wie sie im Rahmen des deutschen Pflegeversicherungssystems erbracht werden, den "Leistungen bei Krankheit" im Sinne dieser Verordnung gleichgestellt (vgl. in diesem Sinne Urteil Silva Martins, Randnrn. 39 bis 48).

    Nach dieser Rechtsprechung fallen die Leistungen der Pflegeversicherung, die in der Übernahme oder Erstattung der durch die Pflegebedürftigkeit des Versicherten entstandenen Kosten bestehen, darunter insbesondere der Kosten, die die häusliche Pflege durch Dritte sowie die Lieferung und die Installation von für den Versicherten notwendigen Einrichtungen decken sollen, unter den Begriff "Sachleistungen" im Sinne von Titel III der Verordnung Nr. 1408/71 (vgl. in diesem Sinne Urteile Molenaar, Randnrn.

  • EuGH, 12.07.2001 - C-157/99

    Smits und Peerbooms

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-562/10
    Sie führt hierzu die Urteile vom 28. April 1998, Kohll (C-158/96, Slg. 1998, I-1931), vom 12. Juli 2001, Smits und Peerbooms (C-157/99, Slg. 2001, I-5473), und Vanbraekel u. a. (C-368/98, Slg. 2001, I-5363), vom 13. Mai 2003, Müller-Fauré und van Riet (C-385/99, Slg. 2003, I-4509), vom 23. Oktober 2003, Inzian (C-56/01, Slg. 2003, I-12403), und vom 16. Mai 2006, Watts (C-372/04, Slg. 2006, I-4325), an.

    Weiter fallen nach ständiger Rechtsprechung entgeltliche medizinische Leistungen in den Anwendungsbereich der Bestimmungen des AEU-Vertrags über den freien Dienstleistungsverkehr, ohne dass danach zu unterscheiden wäre, ob die Versorgung in einem Krankenhaus oder außerhalb eines solchen erbracht wird (vgl. u. a. Urteile Smits und Peerbooms, Randnr. 53, und Kommission/Frankreich, Randnr. 30).

  • EuGH, 13.05.2003 - C-385/99

    DER GRUNDSATZ DES FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHRS STEHT DER NIEDERLÄNDISCHEN

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-562/10
    Sie führt hierzu die Urteile vom 28. April 1998, Kohll (C-158/96, Slg. 1998, I-1931), vom 12. Juli 2001, Smits und Peerbooms (C-157/99, Slg. 2001, I-5473), und Vanbraekel u. a. (C-368/98, Slg. 2001, I-5363), vom 13. Mai 2003, Müller-Fauré und van Riet (C-385/99, Slg. 2003, I-4509), vom 23. Oktober 2003, Inzian (C-56/01, Slg. 2003, I-12403), und vom 16. Mai 2006, Watts (C-372/04, Slg. 2006, I-4325), an.

    In diesem Zusammenhang schließt der Umstand, dass die in Rede stehende Regelung zum Bereich der sozialen Sicherheit gehört oder eine Sachleistung vorsieht, die medizinischen Behandlungen nicht vom Geltungsbereich des durch den AEU-Vertrag gewährleisteten freien Dienstleistungsverkehrs aus (vgl. in diesem Sinne Urteil Müller-Fauré und van Riet, Randnr. 39).

  • EuGH, 05.10.2010 - C-512/08

    Die französische Regelung in Bezug auf die Kostenerstattung für geplante

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-562/10
    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, obliegt es im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens der Kommission, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, anhand deren er das Vorliegen dieser Vertragsverletzung prüfen kann (vgl. u. a. Urteile vom 25. Mai 1982, Kommission/Niederlande, 96/81, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6, und vom 5. Oktober 2010, Kommission/Frankreich, C-512/08, Slg. 2010, I-8833, Randnr. 56).

    Weiter fallen nach ständiger Rechtsprechung entgeltliche medizinische Leistungen in den Anwendungsbereich der Bestimmungen des AEU-Vertrags über den freien Dienstleistungsverkehr, ohne dass danach zu unterscheiden wäre, ob die Versorgung in einem Krankenhaus oder außerhalb eines solchen erbracht wird (vgl. u. a. Urteile Smits und Peerbooms, Randnr. 53, und Kommission/Frankreich, Randnr. 30).

  • EuGH, 19.03.2002 - C-393/99

    Hervein und Hervillier

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-562/10
    Aufgrund der Unterschiede, die in diesem Bereich zwischen den Systemen und den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bestehen, kann ein solcher Wechsel je nachdem nämlich finanzielle Vorteile oder Nachteile haben (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 19. März 2002, Hervein u. a., C-393/99 und C-394/99, Slg. 2002, I-2829, Randnrn.
  • EuGH, 25.02.2003 - C-326/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ERNEUT ÜBER IM AUSLAND IN ANSPRUCH GENOMMENE

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-562/10
    Zudem hat der Gerichtshof insoweit bereits entschieden, dass im Bereich der medizinischen Versorgung die Gewährung von Sachleistungen, die Art. 31 der Verordnung Nr. 1408/71 vorsieht, weder von einem Genehmigungsverfahren noch von dem Erfordernis abhängig gemacht werden darf, dass die Krankheit, die der fraglichen Behandlung bedurfte, plötzlich während dieses Aufenthalts aufgetreten ist und die unverzügliche Behandlung erforderlich gemacht hat (vgl. Urteil vom 25. Februar 2003, IKA, C-326/00, Slg. 2003, I-1703, Randnr. 43).
  • EuGH, 15.06.2010 - C-211/08

    Im Fall einer nicht geplanten Krankenhausbehandlung, die während eines

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-562/10
    84 und 85, und vom 15. Juni 2010, Kommission/Spanien, C-211/08, Slg. 2010, I-5267, Randnr. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.05.1982 - 96/81

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-562/10
    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, obliegt es im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens der Kommission, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, anhand deren er das Vorliegen dieser Vertragsverletzung prüfen kann (vgl. u. a. Urteile vom 25. Mai 1982, Kommission/Niederlande, 96/81, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6, und vom 5. Oktober 2010, Kommission/Frankreich, C-512/08, Slg. 2010, I-8833, Randnr. 56).
  • EuGH, 28.04.1998 - C-158/96

    Kohll

  • EuGH, 12.07.2001 - C-368/98

    DER GERICHTSHOF NIMMT - IN ERGÄNZUNG SEINER RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORHERIGEN

  • EuGH, 23.10.2003 - C-56/01

    Inizan

  • EuGH, 08.07.2004 - C-502/01

    Gaumain-Cerri

  • EuGH, 16.05.2006 - C-372/04

    DIE VERPFLICHTUNG, DIE KOSTEN VON KRANKENHAUSBEHANDLUNGEN IN EINEM ANDEREN

  • EuGH, 27.01.2011 - C-490/09

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 49 EG -

  • BSG, 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R

    Pflegeversicherung - Verhinderungspflege bis zu sechswöchigem Auslandsaufenthalt

    Als zeitlich und der Höhe nach begrenztes Surrogat für das Pflegegeld zeigt sich vielmehr die Nähe zum Pflegegeld, dessen Ruhen nach ständiger Rechtsprechung des EuGH (SozR 3-3300 § 34 Nr. 2 - Molenaar; zuletzt EuGH Urteil vom 12.7.2012 - C-562/10 - Juris) bei länger dauernden Aufenthalten in einem Mitgliedstaat nicht mit den Regelungen aus Art. 19 Abs. 1 Buchstabe b, 25 Abs. 1 Buchstabe b und 28 Abs. 1 Buchstabe b Verordnung (EWG) 1408/71 vereinbar ist.
  • BSG, 12.12.2017 - B 11 AL 21/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Territorialitätsprinzip - Auslandswohnsitz -

    Entsprechend betont der EuGH, dass ein Umzug für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer in finanzieller Hinsicht mehr oder weniger vorteilhaft sein könne (vgl EuGH vom 11.4.2013 - C-443/11 - juris RdNr 43 f = ZESAR 2013, 366, 371; EuGH vom 12.7.2012 - C-562/10 - juris RdNr 49 ff, RdNr 57 = ZESAR 2012, 491 ff, zu Leistungen bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit) .
  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2022 - L 4 P 2403/20

    Soziale Pflegeversicherung - Grenzgänger - Verhinderungspflege - keine im Wege

    Hierunter fallen grundsätzlich auch Pflegeversicherungsleistungen, die in der Erstattung der durch die Pflegebedürftigkeit entstandenen Kosten bestehen und die häusliche Pflege des Versicherten decken sollen (EuGH, Urteil vom 5. März 1998 - a.a.O.; Urteil vom 12. Juli 2012 - C-562/10 - juris, Rn. 46; BSG, Urteil vom 28. September 2006 - B 3 P 3/05 R - juris, Rn. 10).

    Denn es ist zu berücksichtigen, dass die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit zwar mangels eigenständiger gemeinschaftsrechtlicher Regelung in der Rechtsprechung des EuGH den "Leistungen bei Krankheit" im Sinne der VO Nr. 883/2004 gleichgesellt werden, gleichwohl aber relevante Unterschiede zwischen diesen Leistungen bestehen, insbesondere im Hinblick darauf, dass die das Risiko der - in der Regel lange andauernden - Pflegebedürftigkeit betreffenden Leistungen anders als Leistungen der Krankenbehandlung grundsätzlich nicht darauf angelegt sind, für kurze Zeit gezahlt zu werden (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 12. Juli 2012 - C-562/10 - juris, Rn. 51).

    Aufgrund der Unterschiede, die in diesem Bereich zwischen den Systemen und den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bestehen, können bei grenzüberschreitenden Sachverhalten vielmehr finanzielle Vorteile oder Nachteile eintreten, die gemeinschaftsrechtlich grundsätzlich hinzunehmen sind (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Juli 2012 - C-562/10 - juris, Rn. 57).

  • EuGH, 11.04.2013 - C-443/11

    Ein arbeitslos gewordener Grenzgänger kann Arbeitslosenunterstützung nur in

    Ein solcher Umzug kann nämlich aufgrund der Unterschiede, die in diesem Bereich zwischen den Systemen und den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bestehen, für den Versicherten in finanzieller Hinsicht mehr oder weniger vorteilhaft sein (vgl. Urteile von Chamier-Glisczinski, Randnr. 85, und vom 12. Juli 2012, Kommission/Deutschland, C-562/10, Randnr. 57).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2014 - L 4 P 5119/11

    Soziale Pflegeversicherung - Verhinderungspflege im Ausland

    Danach gehören zu den Geldleistungen nicht Leistungen, die die häusliche oder stationäre Pflege des Versicherten, den Kauf von Pflegehilfsmitteln und bestimmte Maßnahmen decken sollen; sie fallen unter den Begriff der "Sachleistungen", die in das EU-Ausland nicht exportierbar sind (vgl. auch EuGH, Urteile vom 16. Juli 2009 - C-208/07 - und 12. Juli 2012 - C-562/10 - beide in juris).
  • LSG Hamburg, 13.11.2018 - L 3 P 6/17

    Gewährung von Pflegesachleistungen im EU-Ausland

    Auch wenn die in Rede stehende Entscheidung des EuGH (Urteil vom 12.07.2012 - C 562/10 in juris) darauf basiert, dass die Europäische Kommission der ihr obliegenden Nachweisplicht einer Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit nicht nachgekommen ist, ergibt sich aus den inhaltlichen Ausführungen in der weiteren Begründung, dass die Regelung in Bezug auf Sachleistungen vom EuGH nicht beanstandet wird (so auch Behrend, Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 12.07.2012 - C- 562/10 in jurisPR-SozR 2/2014 Anm. 1).

    Er hat dabei auf die Möglichkeit hingewiesen, dass sich Pflegebedürftige gerade vor dem Hintergrund einer womöglich großzügigeren Ausgestaltung der Sozialversicherungsleistungen im Ausland in einer besseren Lage befinden könnte als in D ... Weiter hat der EuGH betont, die Vorschriften des freien Dienstleistungsverkehrs könnten einem Versicherten nicht garantieren, dass ein örtlicher Wechsel in einen anderen Mitgliedstaat in Bezug auf Leistungen bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit neutral sei (s. EuGH v. 12.07.2012 - C 562/10 in juris, Rn 57).

  • EuGH, 25.07.2018 - C-679/16

    A (Aide pour une personne handicapée) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn es unabhängig von der Art der Finanzierung dieser Regelungen um die Übernahme von durch die Pflegebedürftigkeit der Person entstandenen Kosten geht, die die Behandlung der Person betreffen und zumindest zeitgleich darauf abzielen, den Alltag dieser Person zu verbessern, indem ihr u. a. die Übernahme von Hilfsmitteln oder die Hilfe durch Dritte zugesichert werden (vgl. u. a. Urteile vom 5. März 1998, Molenaar, C-160/96, EU:C:1998:84, Rn. 23, vom 8. Juli 2004, Gaumain-Cerri und Barth, C-502/01 und C-31/02, EU:C:2004:413, Rn. 3, 21 und 26, sowie vom 12. Juli 2012, Kommission/Deutschland, C-562/10, EU:C:2012:442, Rn. 46).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.02.2024 - L 4 P 2751/22

    Soziale Pflegeversicherung - Antrag auf Pflegegeld - allgemeine

    Aufgrund der Unterschiede, die in diesem Bereich zwischen den Systemen und den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bestehen, können bei grenzüberschreitenden Sachverhalten vielmehr finanzielle Vorteile oder Nachteile eintreten, die gemeinschaftsrechtlich grundsätzlich hinzunehmen sind (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Juli 2012 - C-562/10 - juris, Rn. 57).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2018 - C-679/16

    A - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 20 und 21 AEUV - Unionsbürgerschaft -

    15 Der Gerichtshof definiert das Risiko der Pflegebedürftigkeit im Wesentlichen als Situation, in der eine Person aufgrund verminderter Selbständigkeit bei elementaren Verrichtungen des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen ist: vgl. Urteile vom 30. Juni 2011, da Silva Martins (C-388/09, EU:C:2011:439, Rn. 39 und 40), und vom 12. Juli 2012, Kommission/Deutschland (C-562/10, EU:C:2012:442, Rn. 44).

    22 Vgl. u. a. Urteile vom 5. März 1998, Molenaar (C-160/96, EU:C:1998:84, Rn. 23), vom 8. Juli 2004, Gaumain-Cerri und Barth (C-502/01 und C-31/02, EU:C:2004:413, Rn. 3, 21 und 26), sowie vom 12. Juli 2012, Kommission/Deutschland (C-562/10, EU:C:2012:442, Rn. 40 und 46).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2019 - L 9 AL 134/17

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Ein solcher Umzug kann aufgrund der Unterschiede, die in diesem Bereich zwischen den Systemen und den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bestehen, für den Versicherten in finanzieller Hinsicht mehr oder weniger vorteilhaft sein (EuGH, aaO, Rn. 44; Urt. v. 16.07.2009 - C-208/07 - von Chamier-Glisczinski, Rn. 83, 85; Urt. v. 12.07.2012, Kommission/Deutschland, C-562/10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-788/19

    Résidents fiscaux en Espagne : selon l'avocat général Saugmandsgaard Øe, sont

  • BSG, 19.11.2019 - B 3 P 17/18 B

    Gewährung von Pflegesachleistungen bei gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien

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