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   Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2012 - C-547/10 P   

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https://dejure.org/2012,26035
Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2012 - C-547/10 P (https://dejure.org/2012,26035)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.09.2012 - C-547/10 P (https://dejure.org/2012,26035)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. September 2012 - C-547/10 P (https://dejure.org/2012,26035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Schweiz / Kommission

    Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Schweizerische Eidgenossenschaft - Zulässigkeit - Klagebefugnis - Prüfung von Amts wegen - Luftverkehrsabkommen EG-Schweiz - Ziele dieses Abkommens - Austausch von Verkehrsrechten - Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 - Zugang von ...

  • EU-Kommission

    Schweiz / Kommission

    Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Schweizerische Eidgenossenschaft - Zulässigkeit - Klagebefugnis - Prüfung von Amts wegen - Luftverkehrsabkommen EG-Schweiz - Ziele dieses Abkommens - Austausch von Verkehrsrechten - Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 - Zugang von ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Generalanwalt Jääskinen schlägt vor, das Rechtsmittel der Schweiz in der Rechtssache "Flughafen Zürich" zurückzuweisen

  • lto.de (Kurzinformation)

    EuGH zum Fluglärmstreit - Deutsches Nachtflugverbot für Züricher Flughafen bleibt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (46)

  • EuGH, 23.03.2004 - C-233/02

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2012 - C-547/10
    Insbesondere handelt es sich um die Urteile vom 26. Februar 2002, Rat/Boehringer (C-23/00 P, Slg. 2002, I-1873, Randnr. 52), und vom 23. März 2004, Frankreich/Kommission (C-233/02, Slg. 2004, I-2759, Randnr. 26).

    Dagegen hat der Gerichtshof in der zweiten in Randnr. 55 des Urteils des Gerichts erwähnten Rechtssache, d. h. im Urteil Frankreich/Kommission, lediglich festgestellt, dass unter den im betreffenden Fall gegebenen Umständen nicht über die von der Kommission erhobenen Einreden der Unzulässigkeit entschieden zu werden brauchte, da die Klage der Französischen Republik jedenfalls als unbegründet abzuweisen war (siehe Randnr. 26 des letztgenannten Urteils).

  • EuGH, 12.11.2009 - C-351/08

    Grimme - Freizügigkeit - Mitglied des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2012 - C-547/10
    12 - Urteile vom 12. November 2009, Grimme (C-351/08, Slg. 2009, I-10777, Randnr. 27), und vom 11. Februar 2010, Fokus Invest (C-541/08, Slg. 2010, I-1025, Randnr. 27), sowie Nrn. 41 ff. meiner Schlussanträge in der Rechtssache, in der das Urteil vom 15. Juli 2010, Hengartner und Gasser (C-70/09, Slg. 2010, I-7229), ergangen ist.

    13 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Grimme (Randnrn. 27 und 29 und die dort angeführte Rechtsprechung), Fokus Invest (Randnr. 28) sowie Hengartner und Gasser (Randnrn. 41 f.).

  • EuG, 07.07.2006 - T-319/05

    Schweiz / Kommission - Streithilfe - Auswärtige Beziehungen - Abkommen zwischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2012 - C-547/10
    2 - T-319/05, Slg. 2010, II-4265.

    8 - Beschluss Schweiz/Kommission (T-319/05, Slg. 2006, II-2073).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2021 - C-51/19

    World Duty Free Group/ Kommission - Rechtsmittel - Bestimmungen zur

    114 Die Umkehr der logischen oder natürlichen Reihenfolge der Behandlung der Rechtsmittelgründe, zu der die Anwendung der sogenannten Boehringer-Rechtsprechung führt, für den Fall, dass der Unionsrichter eine Klage in der Sache abweist, auch wenn eine Einrede der Unzulässigkeit erhoben wurde - insbesondere wenn sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung und mit besonderem Schriftsatz erhoben wird, mit dem beantragt wird, vorab über die Unzulässigkeitseinrede zu entscheiden -, ist kritisiert worden; vgl. z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Schweiz/Kommission (C-547/10 P, EU:C:2012:565, Nrn. 46 bis 54), des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat (C-511/13 P, EU:C:2015:206, Nrn. 50 bis 67), des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache SNCF Mobilités/Kommission (C-127/16 P, EU:C:2017:577, Nr. 163) sowie des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Rat/Boehringer (C-23/00 P, EU:C:2001:511, Nrn. 30 bis 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-439/13

    Elitaliana / Eulex Kosovo

    74 - Dazu ist festzustellen, dass der Gerichtshof entgegen meinen Empfehlungen in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Schweiz/Kommission (C-547/10 P, EU:C:2012:565) sowie den Schlussanträgen von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Rat/Boehringer (C-23/00 P, EU:C:2001:511) die Praxis des Gerichts gebilligt hat, wonach es von einer Überprüfung der Zulässigkeit einer Klage absieht, die es als unbegründet abzuweisen beabsichtigt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2021 - C-50/19

    Sigma Alimentos Exterior/ Kommission - Rechtsmittel - Bestimmungen zur

    34 Die Umkehr der logischen oder natürlichen Reihenfolge der Behandlung der Rechtsmittelgründe, zu der die Anwendung der sogenannten Boehringer-Rechtsprechung führt, für den Fall, dass der Unionsrichter eine Klage in der Sache abweist, auch wenn eine Einrede der Unzulässigkeit erhoben wurde - insbesondere wenn sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung und mit besonderem Schriftsatz erhoben wird, mit dem beantragt wird, vorab über die Unzulässigkeitseinrede zu entscheiden -, ist kritisiert worden; vgl. z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Schweiz/Kommission (C-547/10 P, EU:C:2012:565, Nrn. 46 bis 54), des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat (C-511/13 P, EU:C:2015:206, Nrn. 50 bis 67), des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache SNCF Mobilités/Kommission (C-127/16 P, EU:C:2017:577, Nr. 163) sowie des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Rat/Boehringer (C-23/00 P, EU:C:2001:511, Nrn. 30 bis 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2021 - C-54/19

    Axa Mediterranean/ Kommission - Rechtsmittel - Bestimmungen zur

    14 Die Umkehr der logischen oder natürlichen Reihenfolge der Behandlung der Rechtsmittelgründe, zu der die Anwendung der sogenannten Boehringer-Rechtsprechung führt, für den Fall, dass der Unionsrichter eine Klage in der Sache abweist, auch wenn eine Einrede der Unzulässigkeit erhoben wurde - insbesondere wenn sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung und mit besonderem Schriftsatz erhoben wird, mit dem beantragt wird, vorab über die Unzulässigkeitseinrede zu entscheiden -, ist kritisiert worden; vgl. z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Schweiz/Kommission (C-547/10 P, EU:C:2012:565, Nrn. 46 bis 54), des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat (C-511/13 P, EU:C:2015:206, Nr. 50 bis 67), des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache SNCF Mobilités/Kommission (C-127/16 P, EU:C:2017:577, Nr. 163) sowie des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Rat/Boehringer (C-23/00 P, EU:C:2001:511, Nrn. 30 bis 36).
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