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   Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-542/09   

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Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-542/09 (https://dejure.org/2012,904)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.02.2012 - C-542/09 (https://dejure.org/2012,904)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - C-542/09 (https://dejure.org/2012,904)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Niederlande

    Zugang zum Unterricht - Finanzmittel für eine Hochschulausbildung im Ausland - Wohnsitzerfordernis - "Drei-von-sechs-Jahren-Regel"

  • EU-Kommission

    Kommission / Niederlande

    Zugang zum Unterricht - Finanzmittel für eine Hochschulausbildung im Ausland - Wohnsitzerfordernis - ‚Drei-von-sechs-Jahren-Regel‘“

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freizügigkeit - Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston verstößt die niederländische Regelung, wonach Finanzmittel für ein Auslandsstudium Studierenden vorbehalten sind, die sich während drei der vorangegangenen sechs Jahre in den Niederlanden aufgehalten haben, gegen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (37)

  • EuGH, 18.11.2008 - C-158/07

    Förster - Freizügigkeit - Studierender, der Angehöriger eines Mitgliedstaats ist

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-542/09
    Der Gerichtshof habe diese Zielsetzung im Urteil Bidar zugelassen und ihre Zulässigkeit im Urteil Förster bestätigt(10).

    Die Niederlande verstehen das Urteil Förster offenbar als Bestätigung der Ausführungen im Urteil Bidar.

    Ich meine nicht, dass das Urteil Förster in diesem Sinne zu verstehen ist.

    Im Urteil Förster weist der Gerichtshof zunächst auf die Feststellung im Urteil Bidar hin, wonach es legitim ist, wenn ein Mitgliedstaat darauf achtet, dass die Gewährung einer sozialen Vergünstigung nicht zu einer übermäßigen Belastung wird, die Auswirkungen auf das gesamte Niveau der Beihilfe haben könnte(45).

    Im Urteil Förster prüft der Gerichtshof daher die Verhältnismäßigkeit des Wohnsitzerfordernisses im Hinblick auf das Ziel, sich über die Integration des Studierenden zu vergewissern , nicht jedoch im Hinblick auf das Ziel, den Zusammenbruch des bestehenden Fördersystems infolge der mit ihm verbundenen Kosten zu vermeiden(50).

    Es besteht die Gefahr, aus dem Urteil Förster herauszulesen, dass ein Mitgliedstaat ein Wohnsitzerfordernis aufstellen kann, ohne dass es darauf ankäme, ob damit darauf geachtet werden soll, dass die Bereitstellung einer sozialen Vergünstigung nicht die Stabilität der öffentlichen Finanzen beeinträchtigt, oder ob damit ein anderer berechtigter Zweck verfolgt werden soll, dessen Verfolgung aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist.

    Anders als die Niederlande bin ich der Ansicht, dass aus dem Umstand, dass der Gerichtshof im Urteil Förster das Erfordernis eines Aufenthalts von fünf Jahren als verhältnismäßig zugelassen hat, nicht folgt, dass im vorliegenden Fall die Drei-von-sechs-Jahren-Regel verhältnismäßig ist.

    Im Urteil Förster hat der Gerichtshof gestützt auf den Wortlaut von Art. 16 Abs. 1 und Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 entschieden, dass ein Mitgliedstaat nicht verpflichtet sei, wirtschaftlich nicht aktiven Unionsbürgern, die sich nicht fünf Jahre lang rechtmäßig in diesem Mitgliedstaat ununterbrochen aufgehalten haben, Studienbeihilfen zu gewähren(61).

    10 - Urteile vom 15. März 2005, Bidar (C-209/03, Slg. 2005, I-2119), und vom 18. November 2008, Förster (C-158/07, Slg. 2008, I-8507).

    45 - Urteil Förster (oben in Fn. 10 angeführt, Randnr. 48).

    47 - Urteil Förster (oben in Fn. 10 angeführt, Randnr. 49).

    48 - Urteil Förster (oben in Fn. 10 angeführt, Randnr. 50).

    49 - Urteil Förster (oben in Fn. 10 angeführt, Randnr. 51).

    50 - Urteil Förster (oben in Fn. 10 angeführt, Randnr. 54).

    61 - Urteil Förster (oben in Fn. 10 angeführt, Randnr. 55).

  • EuGH, 08.06.1999 - C-337/97

    Meeusen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-542/09
    In den Urteilen Meeusen(27) und Meints(28) sei festgestellt worden, dass ein Wohnsitzerfordernis begriffsnotwendig mittelbar diskriminierend sei.

    Der Gerichtshof hat im Urteil Meeusen entschieden, dass "ein Mitgliedstaat die Gewährung einer sozialen Vergünstigung im Sinne des Artikels 7 nicht davon abhängig machen kann, dass der Begünstigte seinen Wohnsitz in diesem Staat hat"(30).

    Das Urteil Meeusen betraf ein unmittelbar diskriminierendes und deshalb verbotenes Wohnsitzerfordernis.

    Die Ausführungen des Gerichtshofs im Urteil Meeusen beruhten ihrerseits auf dem Urteil Meints(31).

    13 - Urteil vom 8. Juni 1999, Meeusen (C-337/97, Slg. 1999, I-3289, Randnr. 25).

    14 - Urteil Meeusen (oben in Fn. 13 angeführt, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Damit scheiden Personen aus, die Tätigkeiten erbringen, "die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen" (Urteil Meeusen, oben in Fn. 13 angeführt, Randnr. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-269/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-542/09
    11 - Vierter Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1612/68 und Urteil vom 10. September 2009, Kommission/Deutschland (C-269/07, Slg. 2009, I-7811, Randnr. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    12 - Urteile Kommission/Deutschland (oben in Fn. 11 angeführt, Randnr. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung - Ehegatten), vom 15. September 2005, 1oannidis (C-258/04, Slg. 2005, I-8275, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung - Familienangehörige in absteigender Linie), und vom 12. Juli 1984, Castelli (261/83, Slg. 1984, 3199, Randnr. 12 - Familienangehörige in aufsteigender Linie).

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