Rechtsprechung
   EuGH, 21.03.2013 - C-153/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5079
EuGH, 21.03.2013 - C-153/12 (https://dejure.org/2013,5079)
EuGH, Entscheidung vom 21.03.2013 - C-153/12 (https://dejure.org/2013,5079)
EuGH, Entscheidung vom 21. März 2013 - C-153/12 (https://dejure.org/2013,5079)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,5079) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges (4)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    RL 2006/112/EG Art 62, RL 2006/112/EG 63, RL 2006/112/EG Art 65, RL 2006/112/EG Art 73, RL 2006/112/EG Art 80
    Dienstleistung; Eigentumsübertragung; Entgelt; Gegenleistung; Mehrwertsteuer; Steuerfreiheit; Umsatz; Zeitpunkt

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Sani treyd

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Art. 99 der Verfahrensordnung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 62, 63, 65, 73 und 80 - Bestellung eines Erbbaurechts durch nicht steuerpflichtige natürliche Personen, die keine Steuerschuldner sind, zugunsten einer Gesellschaft als Gegenleistung für den ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • EuGH, 23.12.2015 - C-250/14

    Flugscheine, die nicht benutzt wurden und für die keine Erstattung erfolgt, sind

    Der Steueranspruch entsteht dann zum Zeitpunkt der Vereinnahmung entsprechend dem vereinnahmten Betrag (vgl. in diesem Sinne Urteil Orfey Balgaria, C-549/11, EU:C:2012:832, Rn. 27, und Beschluss Sani treyd, C-153/12, EU:C:2013:201, Rn. 24).

    Außerdem ist es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs für eine Entstehung des Mehrwertsteueranspruchs vor der Erbringung der Dienstleistung erforderlich und ausreichend, dass alle maßgeblichen Elemente des Steuertatbestands, d. h. der künftigen Leistung, bereits bekannt und somit insbesondere die Gegenstände oder die Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Anzahlung genau bestimmt sind (vgl. Urteil Orfey Balgaria, C-549/11, EU:C:2012:832, Rn. 28 und 39, sowie Beschluss Sani treyd, C-153/12, EU:C:2013:201, Rn. 25 und 33).

    Durch die vollständige und nicht nur teilweise Zahlung des Preises kann eine solche Auslegung nicht in Frage gestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Orfey Balgaria, C-549/11, EU:C:2012:832, Rn. 37, und Efir, C-19/12, EU:C:2013:148, Rn. 39, sowie Beschluss Sani treyd, C-153/12, EU:C:2013:201, Rn. 32).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht