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   EuGH, 21.03.2013 - C-197/12   

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https://dejure.org/2013,4396
EuGH, 21.03.2013 - C-197/12 (https://dejure.org/2013,4396)
EuGH, Entscheidung vom 21.03.2013 - C-197/12 (https://dejure.org/2013,4396)
EuGH, Entscheidung vom 21. März 2013 - C-197/12 (https://dejure.org/2013,4396)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwendung der Vorstufenbefreiung für Umsätze der Seeschifffahrt hängt vom Einsatz des Schiffes auf Hoher See ab

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    RL 2006/112/EG Art 148 B uchst a, RL 2006/112/EG Art 148 B uchst c, RL 2006/112/EG Art 148 B uchst d
    Frankreich; Hohe See; Mehrwertsteuer; Passagierverkehr; Schiff; Steuerbefreiung; Umsatz

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 148 Buchst. a, c und d der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) - Steuerbefreiung bestimmter Umsätze, die für Schiffe bestimmt sind, ...

Papierfundstellen

  • DB 2013, 2009
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • EuGH, 21.09.2017 - C-616/15

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen

    Jedoch können sich diese Voraussetzungen nicht auf die Bestimmung des Inhalts der von dieser Richtlinie vorgesehenen Steuerbefreiungen beziehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2013, Kommission/Frankreich, C-197/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:202, Rn. 31, und vom 25. Februar 2016, Kommission/Niederlande, C-22/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:118, Rn. 28 und 29).
  • EuGH, 20.06.2019 - C-291/18

    Grup Servicii Petroliere

    Des Weiteren sind Steuerbefreiungen, da sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, dass die Mehrwertsteuer auf jede Lieferung von Gegenständen oder Dienstleistungen erhoben wird, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt ausführt, eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. September 2006, Elmeka, C-181/04 bis C-183/04, EU:C:2006:563, Rn. 15, und vom 21. März 2013, Kommission/Frankreich, C-197/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:202, Rn. 30).

    Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die in Art. 15 Nr. 4 Buchst. a der Sechsten Richtlinie vorgesehene Voraussetzung des Einsatzes auf hoher See nicht nur für Schiffe gilt, die im entgeltlichen Passagierverkehr eingesetzt sind, sondern auch für die, die zur Ausübung einer Handelstätigkeit, für gewerbliche Zwecke oder zur Fischerei eingesetzt sind, was nunmehr alles in Art. 148 Buchst. a der Mehrwertsteuerrichtlinie genannt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. September 2006, Elmeka, C-181/04 bis C-183/04, EU:C:2006:563, Rn. 14 bis 16, und vom 21. März 2013, Kommission/Frankreich, C-197/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:202, Rn. 32).

  • EuGH, 04.09.2014 - C-237/12

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Gleichwohl ist jedoch festzustellen, dass die Kommission den Streitgegenstand dadurch, dass sie ihre Klage während des Verfahrens gegen die Vorschriften des Erlasses vom 19. Dezember 2011 gerichtet hat, die sich darauf beschränkten, die mit dem Erlass vom 6. März 2001 festgelegten Verbotszeiträume für das Ausbringen von Düngemitteln der Typen II und III auf seit mehr als sechs Monaten eingesätem Grünland zu übernehmen, nicht geändert hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Belgien, C-221/03, EU:C:2005:573, Rn. 39, und Kommission/Frankreich, C-197/12, EU:C:2013:202, Rn. 26).
  • EuGH, 26.06.2019 - C-729/17

    Kommission/ Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258

    Bei einer späteren Änderung der im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens beanstandeten nationalen Regelung ändert die Kommission den Gegenstand ihrer Klage nicht dadurch, dass sie die gegen die ältere Regelung erhobenen Rügen gegen die aus der Änderung hervorgegangene Regelung richtet, wenn beide Fassungen der nationalen Regelung einen identischen Inhalt haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2013, Kommission/Frankreich, C-197/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:202, Rn. 26 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.04.2019 - C-214/18

    PSM "K" - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer

    Jede Dienstleistung, die von einem Steuerpflichtigen gegen Entgelt erbracht wird, unterliegt somit der Mehrwertsteuer (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2013, Kommission/Frankreich, C-197/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:202, Rn. 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-729/17

    Kommission/ Griechenland

    26 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. September 2005, Kommission/Belgien (C-221/03, EU:C:2005:573, Rn. 38 ff.), vom 10. Januar 2006, Kommission/Deutschland (C-98/03, EU:C:2006:3, Rn. 27), vom 21. März 2013, Kommission/Frankreich (C-197/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:202, Rn. 26), und vom 4. September 2014, Kommission/Deutschland (C-211/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2148, Rn. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2019 - C-291/18

    Grup Servicii Petroliere

    13 Urteil vom 21. März 2013, Kommission/Frankreich (C-197/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:202, Rn. 22).
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