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   EuGH, 11.04.2013 - C-335/11, C-337/11   

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https://dejure.org/2013,6220
EuGH, 11.04.2013 - C-335/11, C-337/11 (https://dejure.org/2013,6220)
EuGH, Entscheidung vom 11.04.2013 - C-335/11, C-337/11 (https://dejure.org/2013,6220)
EuGH, Entscheidung vom 11. April 2013 - C-335/11, C-337/11 (https://dejure.org/2013,6220)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Sozialpolitik Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Richtlinie 2000/78/EG Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf Art. 1, 2 und 5 - Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung - Entlassung - Vorliegen einer ...

  • Europäischer Gerichtshof

    HK Danmark

    Sozialpolitik - Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 1, 2 und 5 - Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung - Entlassung - Vorliegen einer ...

  • EU-Kommission

    Ring

    Sozialpolitik − Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen − Richtlinie 2000/78/EG − Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf − Art. 1, 2 und 5 - Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung - ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung - Entlassung - Vorliegen einer Behinderung - Fehlzeiten des ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtswirksamkeit von Arbeitsverträgen mit verkürzter Kündigungsfrist bei krankheitsbedingten Fehlzeiten behinderter Menschen

  • Betriebs-Berater

    Krankheit mit physischer, geistiger oder psychischer Einschränkung als Behinderung

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsverträge mit verkürzter Kündigungsfrist bei krankheitsbedingten Fehlzeiten behinderter Menschen; Vorabentscheidungsersuchen des dänischen Sø- og Handelsret

  • datenbank.nwb.de

    Gleichstellung einer lang andauernden Krankheit mit "Behinderung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Sozialpolitik - Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder psychische Einschränkung mit sich bringt, kann einer Behinderung gleichzustellen sein

  • heise.de (Pressebericht, 27.05.2013)

    Psychische Einschränkungen sind als Behinderung zu werten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Krankheit als Behinderung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Diskriminierung wegen Behinderung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verbot der Diskriminierung wegen "Behinderung" erfasst auch lang andauernde Krankheiten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder psychische Einschränkung mit sich bringt, kann einer Behinderung gleichzustellen sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gleichermaßen für Behinderte geltende verkürzte Kündigungsfrist bei 120 krankheitsbedingten Fehltagen stellt mittelbare Diskriminierung dar

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    EuGH stärkt Kündigungsschutz chronisch erkrankter Arbeitnehmer

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Krankheit mit physischer, geistiger oder psychischer Einschränkung als Behinderung

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Teilzeitarbeit anstatt stufenweiser Wiedereingliederung?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Kündigung als Diskriminierung Behinderter

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Lang andauernde Krankheit kann Behinderung gleichstehen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rechte chronisch kranker Arbeitnehmer gestärkt: Lang andauernde Krankheit kann Behinderung gleichstehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Langfristige Krankheit ist Behinderung im Sinne des Diskriminierungsverbotes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Behinderung neu definiert?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechte chronisch kranker Arbeitnehmer gestärkt: Lang andauernde Krankheit wie Behinderung zu behandeln

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Kündigung als Diskriminierung Behinderter

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Darf der Arbeitgeber einem HIV-Infizierten kündigen?

  • reha-recht.de (Kurzinformation)

    Heilbare oder unheilbare Krankheit kann mit Behinderung gleichzusetzen sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankheit mit psychischen Einschränkungen kann einer Behinderung gleichzustellen sein - EuGH zur möglichen Diskriminierung aufgrund von Behinderungen bei Entlassung mit verkürzter Kündigungsfrist

Besprechungen u.ä. (2)

  • channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH stellt Regeln auf - Vorsicht bei der Kündigung kranker Mitarbeiter

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zm Verhältnis von Krankheit und Behinderung

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 553
  • BB 2013, 1715
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 11.07.2006 - C-13/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER

    Auszug aus EuGH, 11.04.2013 - C-335/11
    Das vorlegende Gericht führt aus, dass der Gerichtshof in Randnr. 45 des Urteils vom 11. Juli 2006, Chacón Navas (C-13/05, Slg. 2006, I-6467), entschieden habe, dass die Einschränkung der Fähigkeit, am Berufsleben teilzuhaben, nur dann unter den Begriff "Behinderung" falle, wenn wahrscheinlich sei, dass sie von langer Dauer sei.

    Vorab ist festzustellen, dass die Richtlinie 2000/78 nach ihrem Art. 1 die Schaffung eines allgemeinen Rahmens zur Bekämpfung von Diskriminierungen in Beschäftigung und Beruf aus einem der in diesem Artikel genannten Gründe bezweckt, zu denen die Behinderung zählt (vgl. Urteil Chacón Navas, Randnr. 41).

    Krankheit als solche kann nämlich nicht als ein weiterer Grund neben denen angesehen werden, derentwegen Personen zu diskriminieren nach der Richtlinie 2000/78 verboten ist (vgl. Urteil Chacón Navas, Randnr. 57).

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine Person, deren Arbeitgeber den Arbeitsvertrag mit einer verkürzten Kündigungsfrist ausschließlich wegen Krankheit beendet, nicht von dem durch die Richtlinie 2000/78 zur Bekämpfung der Diskriminierung wegen einer Behinderung geschaffenen allgemeinen Rahmen erfasst wird (vgl. entsprechend Urteil Chacón Navas, Randnr. 47).

  • EuGH, 06.12.2012 - C-152/11

    Ein Sozialplan darf eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer

    Auszug aus EuGH, 11.04.2013 - C-335/11
    Es ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten über einen weiten Wertungsspielraum nicht nur bei der Entscheidung über die Verfolgung eines bestimmten sozial- und beschäftigungspolitischen Ziels, sondern auch bei der Festlegung der für seine Erreichung geeigneten Maßnahmen verfügen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juli 2012, Hörnfeldt, C-141/11, Randnr. 32, und vom 6. Dezember 2012, Odar, C-152/11, Randnr. 47).

    Zur Prüfung der Frage, ob die 120-Tage-Regel des § 5 Abs. 2 FL über das zur Erreichung der verfolgten Ziele Erforderliche hinausgeht, ist diese Vorschrift in dem Kontext zu betrachten, in den sie sich einfügt, und sind die Nachteile zu berücksichtigen, die sie für die Betroffenen bewirken kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Odar, Randnr. 65).

    Insoweit darf das Risiko für Menschen mit Behinderung, die im Allgemeinen größere Schwierigkeiten als nichtbehinderte Arbeitnehmer haben, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern, und die spezifische Bedürfnisse im Zusammenhang mit dem Schutz haben, den ihr Zustand erfordert, nicht verkannt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Odar, Randnrn.

  • EuGH, 15.04.2010 - C-433/05

    Sandström - Richtlinien 94/25/EG und 2003/44/EG - Rechtsangleichung - Sportboote

    Auszug aus EuGH, 11.04.2013 - C-335/11
    Um diesem eine sachdienliche Antwort zu geben, kann ihm der Gerichtshof jedoch im Geist der Zusammenarbeit mit den nationalen Gerichten alle Hinweise geben, die er für erforderlich hält (Urteil vom 15. April 2010, Sandström, C-433/05, Slg. 2010, I-2885, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus EuGH, 11.04.2013 - C-335/11
    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Förderung von Einstellungen unbestreitbar ein legitimes Ziel der Sozial- oder Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten darstellt und dass diese Wertung offensichtlich auch für Instrumente der nationalen Arbeitsmarktpolitik gelten muss, die für bestimmte Arbeitnehmergruppen die Chancen auf Eingliederung in das Erwerbsleben verbessern sollen (vgl. Urteil vom 16. Oktober 2007, Palacios de la Villa, C-411/05, Slg. 2007, I-8531, Randnr. 65).
  • EuGH, 30.04.1974 - 181/73

    Haegemann / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 11.04.2013 - C-335/11
    Die Bestimmungen dieses Übereinkommens bilden folglich seit dessen Inkrafttreten einen integrierenden Bestandteil der Unionsrechtsordnung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. April 1974, Haegeman, 181/73, Slg. 1974, 449, Randnr. 5).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-366/10

    Die Richtlinie, mit der der Luftverkehr in das System für den Handel mit

    Auszug aus EuGH, 11.04.2013 - C-335/11
    Vorab ist daran zu erinnern, dass die Organe der Europäischen Union, wenn von dieser internationale Übereinkünfte geschlossen werden, nach Art. 216 Abs. 2 AEUV an solche Übereinkünfte gebunden sind; die Übereinkünfte haben daher gegenüber den Rechtsakten der Union Vorrang (Urteil vom 21. Dezember 2011, Air Transport Association of America u. a., C-366/10, Slg. 2011, I-13755, Randnr. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.07.2012 - C-141/11

    Hörnfeldt - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot der

    Auszug aus EuGH, 11.04.2013 - C-335/11
    Es ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten über einen weiten Wertungsspielraum nicht nur bei der Entscheidung über die Verfolgung eines bestimmten sozial- und beschäftigungspolitischen Ziels, sondern auch bei der Festlegung der für seine Erreichung geeigneten Maßnahmen verfügen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juli 2012, Hörnfeldt, C-141/11, Randnr. 32, und vom 6. Dezember 2012, Odar, C-152/11, Randnr. 47).
  • EuGH, 22.11.2012 - C-320/11

    Digitalnet - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Zum

    Auszug aus EuGH, 11.04.2013 - C-335/11
    Es ist weiter darauf hinzuweisen, dass der Vorrang der von der Union geschlossenen völkerrechtlichen Verträge vor den Bestimmungen des abgeleiteten Rechts es gebietet, diese Bestimmungen nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit diesen Verträgen auszulegen (Urteil vom 22. November 2012, Digitalnet u. a., C-320/11, C-330/11, C-382/11 und C-383/11, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Die Kündigung ist dann nicht gerechtfertigt (vgl. EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [Ring] Rn. 66, 68; 11. Juli 2006 - C-13/05 - [Chacón Navas] Rn. 52, Slg. 2006, I-6467) .

    bb) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinen Entscheidungen vom 4. Juli 2013 (- C-312/11 - [Kommission/Italien]) und vom 11. April 2013 (- C-335/11 ua. - [Ring]) ausgeführt, dass und wie Art. 5 RL 2000/78/EG nach der Genehmigung der UN-BRK durch den Rat im Namen der Europäischen Gemeinschaft (Beschluss 2010/48/EG vom 26. November 2009 ABl. EU L 23 vom 27. Januar 2010 S. 35) unter Beachtung und in Übereinstimmung mit der UN-BRK auszulegen ist.

    Gemeint sind nicht nur materielle, sondern auch organisatorische Maßnahmen, wobei die Aufzählung der möglichen Vorkehrungen im 20. Erwägungsgrund der RL 2000/78/EG nicht abschließend ist (EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [Ring] Rn. 53 bis 56) .

    Ob solche Vorkehrungen den jeweiligen Arbeitgeber unverhältnismäßig belasten, haben die nationalen Gerichte festzustellen, wobei sie insbesondere den damit verbundenen finanziellen und sonstigen Aufwand unter Berücksichtigung der Größe und der Finanzkraft des Arbeitgebers sowie der Möglichkeit, öffentliche Mittel oder andere Unterstützungen in Anspruch zu nehmen, in die Abwägung einzubeziehen haben (EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [Ring] Rn. 59 f.) .

    cc) Die Bestimmungen der UN-BRK sind integrierender Bestandteil der Unionsrechtsordnung (EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [Ring] Rn. 28 ff.).

    b) Eine Kündigung eines behinderten Arbeitnehmers wegen fehlender Einsatzmöglichkeiten ist demnach nur wirksam, wenn der Arbeitgeber nicht imstande ist, das infolge der Behinderung vorliegende Beschäftigungshindernis durch angemessene Vorkehrungen zu beseitigen (vgl. EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [Ring] Rn. 57; Däubler/Bertzbach/Brors AGG 3. Aufl. § 8 Rn. 33; KR/Treber 10. Aufl. § 8 AGG Rn. 29; Stiebert/Pötters Anm. EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 31 S. 30) .

    Ob eine Behinderung vorliegt, ist unter Beachtung dieses Begriffsverständnisses im Einzelfall festzustellen (Schiek/Welti AGG § 1 Rn. 40) , wobei auch zu beachten ist, dass das Verständnis von Behinderung nicht statisch ist (vgl. EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [Ring] Rn. 37) .

    bb) In seinen Entscheidungen vom 11. April 2013 (- C-335/11 ua. - [Ring]) und vom 4. Juli 2013 (- C-312/11 - [Kommission/Italien]) hat der Gerichtshof der Europäischen Union seine Auslegung des Begriffs der "Behinderung" iSd. RL 2000/78/EG in Anpassung an Art. 1 Unterabs. 2 UN-BRK modifiziert (zur bisherigen Auslegung siehe EuGH 11. Juli 2006 - C-13/05 - [Chacón Navas] Rn. 37, Slg. 2006, I-6467) .

    Behinderung und Krankheit sind nach wie vor nicht gleichzusetzen (EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [Ring] Rn. 41 f., 47, 75) .

    Sie sind Folge und nicht Tatbestandsmerkmal einer Behinderung (vgl. EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [Ring] Rn. 45 f.) .

    Eine chronische Erkrankung, die solche Beeinträchtigungen nicht mit sich bringen kann, führt nicht zu einer Behinderung iSd. § 1 AGG (vgl. für die RL 2000/78/EG EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [Ring] Rn. 42) .

    Auch solche Stigmatisierungen und Vorurteile sind benachteiligende gesellschaftliche Kontextfaktoren (vgl. EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [Ring] Rn. 37 f.; Pärli/Naguib/Kuratli aaO S. 70) .

    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verlangt nicht, dass die Einstellung und Beschäftigung eines Behinderten für den Arbeitgeber zum "Zuschussgeschäft" wird (vgl. EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [Ring] Rn. 59 f.; zur Berücksichtigungsfähigkeit der Kosten bei der Frage der angemessenen Vorkehrungen allgemein vgl. Däubler/ Bertzbach/Brors AGG 3. Aufl. § 8 Rn. 34) .

  • BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18

    AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu

    Die Bestimmungen der UN-BRK sind Bestandteil der Unionsrechtsordnung (vgl. EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 28 ff.) und damit zugleich Bestandteil des - unionsrechtskonform auszulegenden - deutschen Rechts (BAG 4. November 2015 - 7 ABR 62/13 - Rn. 27, BAGE 153, 187; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 53, BAGE 147, 60) .

    Der Umstand, dass die UN-BRK seit ihrem Inkrafttreten integrierender Bestandteil der Unionsrechtsordnung ist, führt darüber hinaus dazu, dass auch die Richtlinie 2000/78/EG ihrerseits nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen auszulegen ist (vgl. EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 28 bis 32) .

  • EuGH, 10.02.2022 - C-485/20

    Ein Arbeitnehmer mit Behinderung - und zwar auch derjenige, der nach seiner

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Begriff "Behinderung" im Sinne dieser Richtlinie so zu verstehen, dass er eine Einschränkung von Fähigkeiten erfasst, die u. a. auf langfristige physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen ist, die den Betreffenden in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben unter Gleichstellung mit den übrigen Arbeitnehmern hindern können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 38, sowie vom 11. September 2019, Nobel Plastiques Ibérica, C-397/18, EU:C:2019:703, Rn. 41).

    Was speziell den 20. Erwägungsgrund der Richtlinie betrifft, der auf geeignete Maßnahmen Bezug nimmt, darunter "wirksame und praktikable Maßnahmen, um den Arbeitsplatz der Behinderung entsprechend einzurichten, z. B. durch eine entsprechende Gestaltung der Räumlichkeiten oder eine Anpassung des Arbeitsgeräts, des Arbeitsrhythmus, der Aufgabenverteilung oder des Angebots an Ausbildungs- und Einarbeitungsmaßnahmen", hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass dieser Erwägungsgrund eine nicht abschließende Aufzählung geeigneter Maßnahmen enthält, die die Arbeitsumgebung, die Arbeitsorganisation und/oder die Aus- und Fortbildung betreffen können, während die Definition des Begriffs "angemessene Vorkehrungen" nach Art. 5 der Richtlinie im Licht von Art. 2 Abs. 4 des VN-Übereinkommens eine weite ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 49 und 53).

    Eine solche Auslegung ist mit diesem Begriff vereinbar, der dahin zu verstehen ist, dass er die Beseitigung der verschiedenen Barrieren umfasst, die die volle und wirksame Teilhabe der Menschen mit Behinderung am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, behindern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 54).

    Um diesem eine sachdienliche Antwort zu geben, kann ihm der Gerichtshof jedoch im Geist der Zusammenarbeit mit den nationalen Gerichten alle Hinweise geben, die er für erforderlich hält (Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 61 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers

    Die Bestimmungen der UN-BRK sind Bestandteil der Unionsrechtsordnung (EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 28 ff.) und damit zugleich Bestandteil des - ggf. unionsrechtskonform auszulegenden - deutschen Rechts (BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 20, aaO; 4. November 2015 - 7 ABR 62/13 - Rn. 27, BAGE 153, 187; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 53, BAGE 147, 60) .

    Der Umstand, dass die UN-BRK seit ihrem Inkrafttreten integrierender Bestandteil der Unionsrechtsordnung ist, führt darüber hinaus dazu, dass auch die Richtlinie 2000/78/EG ihrerseits nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen auszulegen ist (EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 28 bis 32) .

    Gemeint sind geeignete materielle oder organisatorische Maßnahmen, die der einzelne Arbeitgeber im Rahmen der Zumutbarkeit zu ergreifen hat, um den Arbeitsplatz der Behinderung entsprechend einzurichten und dem behinderten Arbeitnehmer ua. die Ausübung eines Berufs zu ermöglichen (vgl. EuGH 11. September 2019 - C-397/18 - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 64; 4. Juli 2013 - C-312/11 -; 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 49, 54, 55; BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 22, BAGE 155, 61; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 52, BAGE 147, 60) .

    Die vorliegend maßgeblichen unionsrechtlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des EuGH geklärt (vgl. EuGH 11. September 2019 - C-397/18 - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 64; 4. Juli 2013 - C-312/11 -; 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 49, 54, 55) .

  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Alter - ethnische Herkunft -

    Sie ist auch nicht als "untrennbar" mit einem bestimmten Alter verbunden anzusehen (zum Kriterium einer "untrennbaren" Verbindung bei unmittelbarer Diskriminierung etwa EuGH 6. April 2017 - C-668/15 - [Jyske Finans] Rn. 16 [ethnische Herkunft]; 9. März 2017 - C-406/15 - [Milkova] Rn. 42 [Behinderung]; 21. Dezember 2016 - C-539/15 - [Bowman] Rn. 28 [Alter]; 26. Februar 2015 - C-515/13 - [Ingeniørforeningen i Danmark] Rn. 15 mwN [Alter]; 11. April 2013 - C-335/11 und C-337/11 - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 74 [Behinderung]; 8. November 1990 - C-177/88 - [Dekker] Rn. 2 [Geschlecht]) .
  • BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 75/19

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers - Einladung zu einem

    Die Bestimmungen der UN-BRK sind Bestandteil der Unionsrechtsordnung (vgl. EuGH 11. September 2019 - C-397/18 - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 39; 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 28 ff.) und damit zugleich Bestandteil des - unionsrechtskonform auszulegenden - deutschen Rechts ( BAG 4. November 2015 - 7 ABR 62/13  - Rn. 27 , BAGE 153, 187 ; 19. Dezember 2013 -  6 AZR 190/12  - Rn. 53 , BAGE 147, 60 ) .

    Der Umstand, dass die UN-BRK seit ihrem Inkrafttreten integrierender Bestandteil der Unionsrechtsordnung ist, führt darüber hinaus dazu, dass auch die Richtlinie 2000/78/EG ihrerseits nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen auszulegen ist (vgl. EuGH 11. September 2019 - C-397/18 - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 40; 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 28 bis 32) .

  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 571/20

    BEM - Durchführungsanspruch des Arbeitnehmers?

    (1) Ausgehend von der Legaldefinition in Art. 2 Unterabs. 4 der UN-BRK sind "angemessene Vorkehrungen" notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen und die, wenn sie in einem bestimmten Fall erforderlich sind, vorgenommen werden, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen oder ausüben können (zum Begriff "angemessene Vorkehrungen" vgl. EuGH 11. September 2019 - C-397/18 - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 64 f.; 4. Juli 2013 - C-312/11 - [Kommission/Italien] Rn. 59; 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 49, 55; vgl. auch ausf.

    Die vorliegend maßgeblichen unionsrechtlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs geklärt (vgl. EuGH 11. September 2019 - C-397/18 - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 64; 4. Juli 2013 - C-312/11 - [Kommission/Italien] Rn. 59; 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 49, 54, 55; 19. Juni 2014 - C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12 - Rn. 112; 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 24 f. mwN) .

  • EuGH, 18.12.2014 - C-354/13

    Adipositas kann eine "Behinderung" im Sinne der Richtlinie über die

    Denn im Licht von Rn. 47 des Urteils HK Danmark (C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222) könne das vorlegende Gericht im Ausgangsverfahren selbst über die Definition des Begriffs "Behinderung" im Sinne der Richtlinie 2000/78 entscheiden.

    Nach der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das mit dem Beschluss 2010/48/EG des Rates vom 26. November 2009 (ABl. 2010, L 23, S. 35) im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt wurde, hat der Gerichtshof festgestellt, dass der Begriff "Behinderung" im Sinne der Richtlinie 2000/78 so zu verstehen ist, dass er eine Einschränkung erfasst, die u. a. auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen von Dauer zurückzuführen ist, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren den Betreffenden an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindern können (vgl. Urteile HK Danmark, EU:C:2013:222, Rn. 37 bis 39; Z., C-363/12, EU:C:2014:159, Rn. 76, und Glatzel, C-356/12, EU:C:2014:350, Rn. 45).

    Für den Anwendungsbereich dieser Richtlinie je nach Ursache der Behinderung zu differenzieren, würde außerdem ihrem Ziel selbst, die Gleichbehandlung zu verwirklichen, widersprechen (vgl. Urteil HK Danmark, EU:C:2013:222, Rn. 40).

    Gemäß dem 16. Erwägungsgrund dieser Richtlinie soll mit solchen Maßnahmen nämlich den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung Rechnung getragen werden, und sie sind daher Folge und nicht Tatbestandsmerkmal der Behinderung (vgl. in diesem Sinne Urteil HK Danmark, EU:C:2013:222, Rn. 45 und 46).

    Dagegen fällt die Adipositas eines Arbeitnehmers, wenn sie unter bestimmten Umständen eine Einschränkung mit sich bringt, die insbesondere auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen ist, die ihn in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindern können, und wenn diese Einschränkung von langer Dauer ist, unter den Begriff "Behinderung" im Sinne der Richtlinie 2000/78 (vgl. in diesem Sinne Urteil HK Danmark, EU:C:2013:222, Rn. 41).

  • BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 279/20

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    Die Bestimmungen der UN-BRK sind Bestandteil der Unionsrechtsordnung (vgl. EuGH 11. September 2019 - C-397/18 - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 39; 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 28 ff.)  und damit zugleich Bestandteil des - unionsrechtskonform auszulegenden - deutschen Rechts (BAG 4. November 2015 - 7 ABR 62/13 - Rn. 27, BAGE 153, 187; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 53, BAGE 147, 60; vgl. auch BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 42, BAGE 148, 158) .

    Der Umstand, dass die UN-BRK seit ihrem Inkrafttreten integrierender Bestandteil der Unionsrechtsordnung ist, führt darüber hinaus dazu, dass auch die Richtlinie 2000/78/EG ihrerseits nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen auszulegen ist  (vgl. EuGH 11. September 2019 - C-397/18 - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 40; 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 28 bis 32) .

  • EuGH, 18.01.2018 - C-270/16

    Ruiz Conejero - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie

    Wegen der Auslegung der Richtlinie 2000/78 durch den Gerichtshof im Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark (C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222), stelle sich die Frage, wie die Richtlinie aufzufassen sei.

    Diese Frage des vorlegenden Gerichts betrifft die Auslegung von Art. 2 Abs. 2 Buchst. b. Ziff. i der Richtlinie 2000/78 im Licht des Urteils vom 11. April 2013, HK Danmark (C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222), und damit die Vereinbarkeit von Art. 52 Buchst. d des Arbeitnehmerstatuts mit dem Unionsrecht.

    Daher stellt sich die Frage, ob die im Ausgangsverfahren fragliche nationale Bestimmung zu einer Diskriminierung von Menschen mit Behinderung führen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 71).

    Unter diesen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Bestimmung eine unmittelbare Ungleichbehandlung wegen der Behinderung im Sinne von Art. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78 schafft, da sie auf einem nicht untrennbar mit der Behinderung verbundenen Kriterium beruht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 72 und 74, und vom 9. März 2017, Milkova, C-406/15, EU:C:2017:198, Rn. 42).

    Wie der Gerichtshof in Rn. 44 des Urteils vom 11. Juli 2006, Chacón Navas (C-13/05, EU:C:2006:456), ausgeführt hat, ist aber eine schlichte Gleichsetzung der Begriffe "Behinderung" und "Krankheit" ausgeschlossen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 75).

    Die in dieser Bestimmung aufgestellte Regel kann daher Arbeitnehmer mit Behinderung benachteiligen und so zu einer mittelbaren Ungleichbehandlung wegen der Behinderung im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/78 führen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 76).

    Es ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten über einen weiten Wertungsspielraum nicht nur bei der Entscheidung über die Verfolgung eines bestimmten sozial- und beschäftigungspolitischen Ziels, sondern auch bei der Festlegung der für seine Erreichung geeigneten Maßnahmen verfügen (Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vorliegend kann der Kampf gegen Absentismus am Arbeitsplatz als ein sachlich gerechtfertigtes Ziel im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Buchst. b Ziff. i der Richtlinie 2000/78 angesehen werden, da es sich um eine beschäftigungspolitische Maßnahme handelt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 82).

    Desgleichen hat das vorlegende Gericht zu prüfen, ob Art. 52 Buchst. d des Arbeitnehmerstatuts den Arbeitgebern einen Anreiz zur Einstellung und Weiterbeschäftigung bietet, indem er das Recht vorsieht, Arbeitnehmer zu entlassen, die krankheitsbedingt wiederholt eine Reihe von Tagen abwesend sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 88).

    Zum anderen ist Art. 52 Buchst. d des Arbeitnehmerstatuts bei der Prüfung der Frage, ob die darin vorgesehenen Mittel über das zur Erreichung des verfolgten Ziels Erforderliche hinausgehen, in dem Kontext zu betrachten, in den er sich einfügt, und die Nachteile, die den Betroffenen durch ihn entstehen können, sind zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dabei hat das vorlegende Gericht zu prüfen, ob der spanische Gesetzgeber die Berücksichtigung relevanter Gesichtspunkte unterlassen hat, die insbesondere Arbeitnehmer mit Behinderung betreffen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 90).

    Bei der Beurteilung der Angemessenheit der in Art. 52 Buchst. d des Arbeitnehmerstatuts vorgesehenen Mittel darf auch das Risiko für Menschen mit Behinderung, die im Allgemeinen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt größere Schwierigkeiten als Arbeitnehmer ohne Behinderung haben und die spezifische Bedürfnisse im Zusammenhang mit dem Schutz haben, den ihr Zustand erfordert, nicht außer Acht bleiben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 91).

  • BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 45/19

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 402/14

    Entschädigung nach dem AGG - Präventionsverfahren

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-354/13

    Generalanwalt Jääskinen ist der Auffassung, dass morbide Adipositas eine

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13

    Frist des § 15 Abs. 4 AGG - Anwendbarkeit des § 167 ZPO

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2017 - C-270/16

    Ruiz Conejero

  • EuGH, 11.09.2019 - C-397/18

    Nobel Plastiques Ibérica

  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1002/12

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

  • BAG, 25.01.2024 - 8 AZR 318/22

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch - Kirche

  • EuGH, 19.06.2014 - C-501/12

    Specht - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

  • EuGH, 09.03.2017 - C-406/15

    Milkova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in

  • BAG, 26.06.2014 - 8 AZR 547/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Schwerbehinderung

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2021 - C-485/20

    Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Nach Auffassung von Generalanwalt

  • BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 649/19

    Annahmeverzug - Schadensersatz - behinderungsgerechte Beschäftigungsmöglichkeit

  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 364/19

    Tariflicher Mehrurlaub - Gleichbehandlung - Behinderung

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 7 SO 4642/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

  • BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 365/15

    Wegfall des Krankengeldzuschusses bei Erhalt einer Rente

  • EuGH, 18.03.2014 - C-363/12

    Z - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2006/54/EG -

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 720/14

    Kündigung nach italienischem Recht - Anwendbarkeit des SGB IX

  • BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 880/13

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 62/13

    Schwerbehindertenvertretung - Konzern

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-406/15

    Milkova

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - 23 TaBV 1699/17

    Vorsorgliche Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung; keine

  • EuGH, 22.05.2014 - C-356/12

    Glatzel - Vorabentscheidungsersuchen - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG - Anhang

  • BAG, 23.11.2023 - 8 AZR 212/22

    Diskriminierung wegen einer Behinderung - Gleichstellung

  • EuGH, 19.09.2018 - C-312/17

    Bedi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

  • BVerwG, 13.12.2013 - 2 B 37.13

    Gesundheitliche Eignung eines Probebeamten; Bedeutung der Verteilung des

  • VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 1 K 17.02368

    Keine nachträgliche Änderung des Grundes der Versetzung in den Ruhestand

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 907/12

    Berechnung der Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2016 - C-395/15

    Daouidi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

  • BFH, 21.10.2015 - XI R 17/14

    Kein Kindergeld für behindertes Kind bei Fehlen hinreichender Nachweise

  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 56-VI-17

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch zivilgerichtliche Entscheidungen

  • EuGH, 08.09.2020 - C-265/19

    Recorded Artists Actors Performers

  • VG Göttingen, 13.07.2022 - 3 B 103/22

    Interne Ausschreibung, Anspruch eines schwerbehinderten Beförderungsbewerbers auf

  • EuGH, 28.05.2020 - C-654/18

    Interseroh - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Verbringung von Abfällen -

  • EuGH, 15.07.2021 - C-795/19

    Die estnische Regelung, nach der es absolut unmöglich ist, einen

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-401/12

    Rat / Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht -

  • OVG Sachsen, 23.04.2013 - 2 A 150/12

    Rechtmäßigkeit eines Besoldungssystems von Beamten unter dem Blickwinkel der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - 20 Sa 956/16

    Pflichten des Arbeitgebers gegenüber höher eingeschränkten Mitarbeitern

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2013 - C-501/12

    Specht - Sozialpolitik - Diskriminierungen von Arbeitnehmern wegen des Alters -

  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2017 - L 7 SO 774/16

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2017 - C-143/16

    Abercrombie & Fitch Italia - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik -

  • EuGH, 25.07.2018 - C-679/16

    A (Aide pour une personne handicapée) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2016 - C-573/15

    Oxycure Belgium

  • VG Frankfurt/Main, 28.03.2014 - 9 K 3892/11

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20

    Litauen/ Parlament und Rat () und temps de travail)

  • VG Freiburg, 23.02.2016 - 5 K 774/14

    Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung bei Bewerbung um einen höheren

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-535/15

    Pinckernelle - Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer

  • FG München, 14.11.2013 - 5 K 3573/11

    Beweislastumkehr bei Behinderung

  • VG Ansbach, 10.03.2015 - AN 1 K 13.01315

    Keine finanzielle Abgeltung des infolge von dauerhafter Dienstunfähigkeit und

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-363/12

    Nach Auffassung von Generalanwalt Wahl lässt sich für Eltern eines im Rahmen

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2020 - C-795/19

    Tartu vangla - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung

  • LAG Köln, 06.06.2013 - 13 TaBV 3/13

    Langzeiterkrankter Arbeitnehmer und Betriebsratswahl - keine Übersendung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-312/17

    Bedi - Ersuchen um Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-824/19

    Komisia za zashtita ot diskriminatsia

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2019 - C-291/18

    Grup Servicii Petroliere

  • ArbG Düsseldorf, 26.09.2014 - 14 Ca 3145/14

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Bewilligung einer Rente wegen voller

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2013 - 10 Sa 569/12

    Bewachungsgewerbe - Auflösend bedingter Arbeitsvertrag - Entzug der

  • EuG, 13.12.2018 - T-706/17

    UP/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Schwere Krankheit - Antrag auf

  • VG Bayreuth, 14.07.2020 - B 5 K 19.285

    Grenzen der Urlaubsabgeltung bei Beamten

  • VG Neustadt, 19.06.2013 - 1 K 957/12

    Beamter; keine Ernennung bei Erkrankung mit dem CREST Syndrom.

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