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   EuGH, 08.05.2013 - C-529/11   

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EuGH, 08.05.2013 - C-529/11 (https://dejure.org/2013,9133)
EuGH, Entscheidung vom 08.05.2013 - C-529/11 (https://dejure.org/2013,9133)
EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - C-529/11 (https://dejure.org/2013,9133)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Freizügigkeit - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Art. 12 - Geschiedener Ehegatte eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, der in einem anderen Mitgliedstaat gearbeitet hat - Volljähriges Kind, das seine Ausbildung im Aufnahmemitgliedstaat absolviert - Aufenthaltsrecht ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Alarape und Tijani

    Freizügigkeit - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Art. 12 - Geschiedener Ehegatte eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, der in einem anderen Mitgliedstaat gearbeitet hat - Volljähriges Kind, das seine Ausbildung im Aufnahmemitgliedstaat absolviert - Aufenthaltsrecht ...

  • EU-Kommission

    Alarape und Tijani

    Freizügigkeit - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Art. 12 - Geschiedener Ehegatte eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, der in einem anderen Mitgliedstaat gearbeitet hat - Volljähriges Kind, das seine Ausbildung im Aufnahmemitgliedstaat absolviert - Aufenthaltsrecht ...

  • Wolters Kluwer

    Gewährung des Aufenthaltsrechts eines Elternteils zur Betreuung eines volljährigen Kindes während der Ausbildung; Grundsätze zur Anrechnung von Aufenthaltszeiten bei der Geltendmachung eines dauerhaften Aufenthaltsrechts

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VO 1612/68 Art. 12, RL 2004/38/EG Art. 7 Abs. 2
    Familiäre Beistandsgemeinschaft, Kinder, Kind, Volljährigkeit, volljährige Kinder, volljähriges Kind, Unionsbürgerrichtlinie, Daueraufenthaltsberechtigte, Daueraufenthalt, Zugang zu Bildung, Bildung, Ausbildung, Aufenthaltszeit, Aufenthaltszeiten, Drittstaatsangehörige, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltsrecht eines Elternteils zur Betreuung eines volljährigen Kindes während der Ausbildung; Anrechnung von Aufenthaltszeiten bei der Geltendmachung eines dauerhaften Aufenthaltsrechts; Vorabentscheidungsersuchen vom britischen Upper Tribunal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abgeleitetes Aufenthaltsrecht des Elternteils endet bei Wegfall des Fürsorgebedarfs mit Volljährigkeit des studierenden Kindes

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Alarape und Tijani

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Upper Tribunal (Immigration and Asylum Chamber) London - Auslegung von Art. 12 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2) - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 662
  • FamRZ 2013, 1195
  • DÖV 2013, 649
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 23.02.2010 - C-480/08

    Teixeira - Freizügigkeit - Aufenthaltsrecht - Staatsangehörige eines

    Auszug aus EuGH, 08.05.2013 - C-529/11
    Erstens ist festzustellen, dass der Eintritt der Volljährigkeit keine unmittelbaren Auswirkungen auf die dem Kind durch Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 in seiner Auslegung durch den Gerichtshof gewährten Rechte hat, da sowohl das in diesem Artikel niedergelegte Recht auf Zugang zur Ausbildung als auch das zugehörige Aufenthaltsrecht des Kindes nach ihrem Sinn und Zweck bis zum Abschluss seiner Ausbildung fortbestehen (Urteil vom 23. Februar 2010, Teixeira, C-480/08, Slg. 2010, I-1107, Randnrn.

    Da nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs der Anwendungsbereich von Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 auch ein Hochschulstudium einschließt, kann somit der Zeitpunkt, zu dem das Kind seine Ausbildung abschließt, nach dem Eintritt der Volljährigkeit liegen (vgl. Urteil Teixeira, Randnr. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu beurteilen, ob dem im Ausgangsfall tatsächlich so ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Teixeira, Randnr. 86).

    Bedarf dagegen der Inhaber des Aufenthaltsrechts nach Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 der Anwesenheit und der Fürsorge des Elternteils, dem die elterliche Sorge für ihn zukam, nicht mehr, um seine Ausbildung im Aufnahmemitgliedstaat fortsetzen und abschließen zu können, endet das abgeleitete Aufenthaltsrecht dieses Elternteils in dem betreffenden Staat mit der Volljährigkeit des Rechtsinhabers (vgl. in diesem Sinne Urteil Teixeira, Randnr. 87).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-424/10

    Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt

    Auszug aus EuGH, 08.05.2013 - C-529/11
    In Bezug auf die vom Unionsbürger zu erfüllenden Voraussetzungen hat der Gerichtshof zu Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 nach Prüfung der Ziele sowie des globalen und besonderen Kontexts, in den sich diese Richtlinie einfügt, bereits entschieden, dass der Begriff des rechtmäßigen Aufenthalts, den die Wendung "der sich rechtmäßig ... aufgehalten hat" in dieser Bestimmung enthält, als ein im Einklang mit den in der Richtlinie vorgesehenen und insbesondere mit den in ihrem Art. 7 Abs. 1 aufgeführten Voraussetzungen stehender Aufenthalt zu verstehen ist; daher kann ein im Einklang mit dem Recht eines Mitgliedstaats stehender Aufenthalt, der jedoch nicht die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 erfüllt, nicht als "rechtmäßiger" Aufenthalt im Sinne von Art. 16 Abs. 1 angesehen werden (Urteil vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, Slg. 2011, I-14035, Randnrn.

    Auf den Begriff des rechtmäßigen Aufenthalts, den die Wendung "der sich rechtmäßig ... aufgehalten hat" in Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 enthält, wurde hingegen erstmals im Urteil Ziolkowski und Szeja eingegangen.

    Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass mit der Richtlinie 2004/38 zum einen die bereichsspezifischen und fragmentarischen Ansätze des Freizügigkeits- und Aufenthaltsrechts überwunden werden sollen, um die Ausübung dieses Rechts zu erleichtern, indem ein einziger Rechtsakt geschaffen wird, mit dem die vor Erlass dieser Richtlinie bestehenden Instrumente des Unionsrechts kodifiziert und überarbeitet werden, und dass die Richtlinie zum anderen hinsichtlich des Aufenthaltsrechts im Aufnahmemitgliedstaat ein abgestuftes System vorgesehen hat, das unter Übernahme im Wesentlichen der Stufen und Bedingungen, die in den vor ihrem Erlass bestehenden verschiedenen Instrumenten des Unionsrechts vorgesehen waren, sowie der zuvor ergangenen Rechtsprechung im Recht auf Daueraufenthalt mündet (vgl. Urteil Ziolkowski und Szeja, Randnrn.

  • EuGH, 07.10.2010 - C-162/09

    Lassal - Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG -

    Auszug aus EuGH, 08.05.2013 - C-529/11
    Diese Schlussfolgerung kann nicht durch die im Urteil vom 7. Oktober 2010, Lassal (C-162/09, Slg. 2010, I-9217), getroffene Feststellung in Frage gestellt werden, dass ununterbrochene Aufenthaltszeiten von fünf Jahren, die vor dem Umsetzungsdatum der Richtlinie 2004/38 im betreffenden Mitgliedstaat in Einklang mit vor diesem Datum geltenden Rechtsvorschriften der Union zurückgelegt wurden, für die Zwecke des Erwerbs des Rechts auf Daueraufenthalt nach Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie zu berücksichtigen sind.

    Zweitens war in der Rechtssache, in der das Urteil Lassal ergangen ist, die Eigenschaft der Betroffenen als "Arbeitnehmerin" im Sinne des Unionsrechts und somit die Tatsache, dass sie die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2004/38 vorgesehene Voraussetzung erfüllte, nicht Gegenstand einer streitigen Erörterung.

    Diese Formulierung im Urteil Lassal geht jedoch auf die vom vorlegenden Gericht gestellten Fragen zurück, die nicht die materiellen Voraussetzungen des rechtmäßigen Aufenthalts im Sinne von Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 betrafen, sondern die Behandlung der Aufenthaltszeiten, die diese Voraussetzungen erfüllten und vor dem Umsetzungsdatum der Richtlinie in dem fraglichen Mitgliedstaat zurückgelegt worden waren.

  • EuGH, 17.09.2002 - C-413/99

    Baumbast und R

    Auszug aus EuGH, 08.05.2013 - C-529/11
    Darüber hinaus ist entschieden worden, dass es insoweit ohne Belang ist, dass die Eltern der betreffenden Kinder inzwischen geschieden sind, dass nur ein Elternteil Unionsbürger ist und dass er nicht mehr Wanderarbeitnehmer im Aufnahmemitgliedstaat ist (vgl. Urteile vom 17. September 2002, Baumbast und R, C-413/99, Slg. 2002, I-7091, Randnr. 63, sowie Ibrahim und Secretary of State for the Home Department, Randnr. 29).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-425/10

    Szeja u.a.

    Auszug aus EuGH, 08.05.2013 - C-529/11
    In Bezug auf die vom Unionsbürger zu erfüllenden Voraussetzungen hat der Gerichtshof zu Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 nach Prüfung der Ziele sowie des globalen und besonderen Kontexts, in den sich diese Richtlinie einfügt, bereits entschieden, dass der Begriff des rechtmäßigen Aufenthalts, den die Wendung "der sich rechtmäßig ... aufgehalten hat" in dieser Bestimmung enthält, als ein im Einklang mit den in der Richtlinie vorgesehenen und insbesondere mit den in ihrem Art. 7 Abs. 1 aufgeführten Voraussetzungen stehender Aufenthalt zu verstehen ist; daher kann ein im Einklang mit dem Recht eines Mitgliedstaats stehender Aufenthalt, der jedoch nicht die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 erfüllt, nicht als "rechtmäßiger" Aufenthalt im Sinne von Art. 16 Abs. 1 angesehen werden (Urteil vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, Slg. 2011, I-14035, Randnrn.
  • EuGH, 23.02.2010 - C-310/08

    Ein Elternteil, der die elterliche Sorge für ein Kind eines Wanderarbeitnehmers

    Auszug aus EuGH, 08.05.2013 - C-529/11
    Zweitens hat der Gerichtshof in Bezug auf das abgeleitete Aufenthaltsrecht des Elternteils für den Fall, dass die Kinder nach Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 zur Fortsetzung ihrer Schulausbildung im Aufnahmemitgliedstaat berechtigt sind, während die Eltern, die die elterliche Sorge für sie wahrnehmen, ihre Aufenthaltsrechte zu verlieren drohen, bereits entschieden, dass die Versagung der Möglichkeit für die Eltern, während der Ausbildung ihrer Kinder im Aufnahmemitgliedstaat zu bleiben, geeignet sein könnte, den Kindern ein ihnen vom Unionsgesetzgeber zuerkanntes Recht zu nehmen (vgl. Urteil vom 23. Februar 2010, 1brahim und Secretary of State for the Home Department, C-310/08, Slg. 2010, I-1065, Randnr. 30).
  • EuGH, 06.10.2020 - C-181/19

    Ein früherer Wanderarbeitnehmer und seine Kinder, denen ein Aufenthaltsrecht

    Dieses Recht ist im Übrigen begrenzt, da es spätestens endet, wenn das Kind seine Ausbildung abgeschlossen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2013, Alarape und Tijani, C-529/11, EU:C:2013:290, Rn. 24).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 43/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer -

    Ohne Belang ist, ob die Eltern der betreffenden Kinder inzwischen geschieden sind oder der die elterliche Sorge tatsächlich wahrnehmende Elternteil nicht mehr Wanderarbeitnehmer im Aufnahmemitgliedstaat ist (vgl EuGH Urteil vom 8.5.2013 - Rs C-529/11 - EAS Teil C VO Nr. 1612/68 Art. 12 Nr. 14, RdNr 27 mwN; Brinkmann in Huber, AufenthG, 2010, § 3 FreizügG/EU RdNr 19; Dienelt in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl 2013, § 3 FreizügG/EU RdNr 60 ff).
  • EuGH, 10.05.2017 - C-133/15

    Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines

    Die niederländische Regierung meint, dass gemäß der im Unionsrecht anerkannten allgemeinen Regel, wonach derjenige, der sich auf bestimmte Rechte berufe, deren Geltung in seinem Fall nachzuweisen habe (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Mai 2013, Alarape und Tijani, C-529/11, EU:C:2013:290, Rn. 38, und vom 16. Januar 2014, Reyes, C-423/12, EU:C:2014:16, Rn. 25 bis 27), die Beweislast für das Bestehen eines Aufenthaltsrechts aus Art. 20 AEUV bei den Rechtsmittelführerinnen des Ausgangsverfahrens liege.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 19 AS 1104/18

    SGB II-Leistungsausschluss für sog. EU-Ausländer europarechtswidrig?

    Die beiden Töchter verfügten aber über ein autonomes, d.h. von ihren Eltern unabhängiges Aufenthaltsrecht aus Art. 10 VO (EU) 492/2011 (vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15, EU:C:2016:487, vom 13.06.2013 - C-45/12 Hadj Ahmed, EU:C:2013:390, vom 08.05.2013 - C-529/11 Alarape und Tijani, EU:C:2013:290, vom 14.06.2012 - C-542/09, EU:C:2012:346, vom 06.09.2012 - C-147/11 und C-148/11 Czop und Punakova EU:C:2012:538 und vom 23.02.2010 - C-310/08 Ibrahim und - C-480/08 Teixeira, EU:C:2010:80).

    Von diesem Aufenthaltsrecht der beiden Töchter leitete sich ein Aufenthaltsrecht des Klägers aus Art. 10 VO (EU) 492/2011 ab, da dieser die tatsächliche Sorge für die beiden Kinder wahrnahm (vgl. zum Aufenthaltsrecht eines Elternteils aus Art. 10 VO (EU) 492/2011: EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15, EU:C:2016:487, vom 13.06.2013 - C-45/12 Hadj Ahmed, EU:C:2013:390, vom 08.05.2013 - C-529/11 Alarape und Tijani, EU:C:2013:290, vom 14.06.2012 - C-542/09, EU:C:2012:346, vom 06.09.2012 - C-147/11 und C-148/11 Czop und Punakova EU:C:2012:538 und vom 23.02.2010 - C-310/08 Ibrahim und - C-480/08 Teixeira, EU:C:2010:80).

  • BVerwG, 11.09.2019 - 1 C 48.18

    Keine Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU bei Bestehen eines

    Der grundsätzlichen Einbeziehung des neben der Richtlinie 2004/38/EG stehendenden Freizügigkeitsrechts aus Art. 10 Abs. 1 VO (EU) Nr. 492/2011 in den Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1 FreizügG/EU steht - anders als der Beklagte meint - auch nicht entgegen, dass Aufenthaltszeiten, die allein auf der Grundlage eines Aufenthaltsrechts aus Art. 10 Abs. 1 VO (EU) Nr. 492/2011 zurückgelegt wurden, für die Zwecke des Erwerbs des Rechts auf Daueraufenthalt im Sinne des § 4a Abs. 1 FreizügG/EU nicht berücksichtigt werden können (EuGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - C-529/11 [ECLI:EU:C:2013:290], Alarape und Tijani - Rn. 48).

    Zeiten, in denen sich der Familienangehörige eines Unionsbürgers allein auf der Grundlage des Art. 10 Abs. 1 VO (EU) Nr. 492/2011 in dem Mitgliedstaat aufhält, sind zwar für den Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG nicht zu berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - C-529/11 - Rn. 39 f. und 48), stehen indes der Annahme einer Freizügigkeitsberechtigung im Sinne des § 2 Abs. 1 FreizügG/EU nicht entgegen.

  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 22.14

    Feststellung; Freizügigkeitsrecht; Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteile vom 21. Dezember 2011 - C-424/10 und C 425/10 [ECLI:EU:C:2011:866], Ziolkowski und Szeja - Rn. 46; vom 6. September 2012 - C-147/11 u.a. [ECLI:EU:C:2012:538], Czop u.a. - Rn. 35, 38; vom 8. Mai 2013 - C-529/11 [ECLI:EU:C:2013:290], Alarape und Tijani - Rn. 35 und vom 11. November 2014 - C-333/13 [ECLI:EU:C:2014:2358], Dano - Rn. 71) ist rechtmäßig im Sinne des Unionsrechts nur ein Aufenthalt, der im Einklang mit den in der Richtlinie 2004/38/EG und insbesondere mit den in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG aufgeführten Voraussetzungen steht.
  • EuGH, 16.01.2014 - C-378/12

    Zeiträume der Strafhaft können weder für den Erwerb eines Daueraufenthaltstitels

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 16 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 der Erwerb des Daueraufenthaltsrechts durch die Familienangehörigen eines Unionsbürgers, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, in jedem Fall davon abhängt, dass der Unionsbürger selbst die in Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie genannten Voraussetzungen erfüllt und dass im betreffenden Zeitraum ein gemeinsamer Aufenthalt der Angehörigen mit ihm gegeben war (vgl. Urteil vom 8. Mai 2013, Alarape und Tijani, C-529/11, Rn. 34), und zwar ununterbrochen.

    Dabei impliziert die Verpflichtung der Familienangehörigen eines Unionsbürgers, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, sich im betreffenden Zeitraum mit dem Unionsbürger im Aufnahmemitgliedstaat aufzuhalten, für sie zwangsläufig und zugleich ein Aufenthaltsrecht gemäß Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 als Familienangehörige, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, so dass nur Aufenthaltszeiten dieser Angehörigen berücksichtigt werden können, die die in Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie vorgesehene Voraussetzung erfüllen (vgl. Urteil Alarape und Tijani, Rn. 36 und 37).

    Dieses Erfordernis der Kontinuität des rechtmäßigen Aufenthalts entspricht der in den Rn. 24 und 25 des vorliegenden Urteils angeführten Verpflichtung zur Integration, die dem Erwerb des Daueraufenthaltsrechts zugrunde liegt, und dem Gesamtzusammenhang der Richtlinie 2004/38, die hinsichtlich des Aufenthaltsrechts im Aufnahmemitgliedstaat ein abgestuftes System vorgesehen hat, das unter Übernahme im Wesentlichen der Stufen und Bedingungen, die in den vor dem Erlass dieser Richtlinie bestehenden einzelnen Instrumenten des Unionsrechts vorgesehen waren, sowie der zuvor ergangenen Rechtsprechung im Recht auf Daueraufenthalt mündet (vgl. Urteil vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, Slg. 2011, I-14051, Rn. 38, sowie Alarape und Tijani, Rn. 46).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2017 - L 19 AS 190/17

    Leistungen SGB XII ; Eilverfahren; EU-Ausländer; Leistungsausschluss

    Art. 10 VO 492/11/EU verlangt nur, dass das Kind mit seinem Eltern und seinem Elternteil in der Zeit in einem Mitgliedstaat lebte, in der dort zumindest ein Elternteil als Arbeitnehmer wohnte (vgl. EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15, vom 13.06.2013 - C-45/12 -, vom 08.05.2013 Alarape und Tijani - C-529/11 -, vom 14.06.2012 - C-542/09 -, vom 06.09.2012 Czop und Punakova - C-147/11/148/11 - und vom 23.02.2010 Ibrahim - C 310/08 - und Teixeira - C-480/08).

    Dies hat der EuGH damit begründet, dass die Versagung der Möglichkeit für die Eltern, während der Ausbildung ihrer Kinder im Aufnahmemitgliedstaat zu bleiben, geeignet sein könnte, den Kindern ein - ihnen vom Unionsgesetzgeber zuerkanntes - Recht zu nehmen (vgl. EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15 -, vom 13.06.2013 - C 45/12 -, vom 08.05.2013 Alarape und Tijani - C-529/11, vom 14.06.2012 - C-542/09 -, vom 06.09.2012 Czop und Punakova - C-147/11/148/11 - und vom 23.02.2010 Ibrahim - C-310/08 - und Teixeira - C-480/08).

    Ohne Belang ist, ob die Eltern der betreffenden Kinder inzwischen geschieden sind oder der die elterliche Sorge tatsächlich wahrnehmende Elternteil nicht mehr Wanderarbeitnehmer im Aufnahmemitgliedstaat ist (vgl EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15 -, vom 08.05.2013 Alarape und Tijani - C-529/11 - Dienelt in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 3 FreizügG/EU Rn. 60 ff).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2019 - L 19 AS 1608/18

    SGB II-Ausschluss von EU-Ausländern bei Minijob

    Ohne Belang ist, ob der die elterliche Sorge tatsächlich wahrnehmende Elternteil nicht (mehr) (Wander)Arbeitnehmer im Aufnahmemitgliedstaat ist (vgl. EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15 und vom 08.05.2013 - C-529/11).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 11 S 2757/20

    Freizügigkeitsrecht des drittstaatsangehörigen Familienangehörigen

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union hängt nach Art. 16 Abs. 2 UBRL der Erwerb des Daueraufenthaltsrechts durch die Familienangehörigen eines Unionsbürgers, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, in jedem Fall davon ab, dass der Unionsbürger selbst die in Art. 16 Abs. 1 UBRL genannten Voraussetzungen erfüllt und dass im betreffenden Zeitraum ein gemeinsamer, ununterbrochener Aufenthalt der Angehörigen mit ihm gegeben war (vgl. EuGH, Urteile vom 16.01.2014 , C-86/12 - Rn. 18, und vom 08.05.2013 - C-529/11 - Rn. 34).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-244/13

    Ogieriakhi - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 2

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2017 - L 19 AS 1429/17

    Aufhebung von SGB-II-Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2017 - L 19 AS 1429/17 B ER/L 19 AS 1430/17

    Aufhebung von SGB-II -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2017 - L 19 AS 1577/17

    SGB-II -Leistungen; Leistungsausschluss für EU-Ausländer; Einstweiliger

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-67/14

    Nach Ansicht von Generalanwalt Melchior Wathelet dürfen Unionsbürger, die sich

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2017 - L 7 AS 2044/17

    SGB-II -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Leistungsausschluss für

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2016 - C-115/15

    NA

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2018 - L 7 AS 1268/18

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Wege des einstweiligen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2018 - L 7 AS 420/18

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2019 - L 6 AS 1923/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2018 - 11 S 2019/18

    EU-Bürger; Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt im

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2017 - L 6 AS 860/17

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2014 - C-244/13

    Ogieriakhi - Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - L 6 AS 1275/20
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2016 - L 19 AS 555/15

    Streit über die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach

  • LSG Sachsen, 18.04.2023 - L 4 AS 821/21
  • VG Augsburg, 17.01.2018 - Au 6 K 17.338

    Verlorenes Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2017 - L 6 AS 1256/17

    SGB-II -Leistungen; Leistungsausschluss für EU-Ausländer; Einstweiliger

  • LSG Sachsen, 18.04.2023 - L 4 AS 822/21
  • VG Augsburg, 25.10.2017 - Au 6 K 17.338

    Verlustfeststellung für einen rumänischen Staatsangehörigen

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-488/21

    Generalanwältin Capeta: Die Mutter einer mobilen EU-Arbeitnehmerin kann eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-359/13

    Martens - Finanzmittel für eine Hochschulausbildung in überseeischen Gebieten -

  • VG Düsseldorf, 07.05.2020 - 7 K 2502/19
  • VG Bremen, 14.09.2020 - 4 K 2994/18

    FreizügG/EU / Daueraufenthaltsrecht, Urteil vom 14.09.2020 -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2018 - L 7 AS 2000/18
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2018 - L 7 AS 2000/18 B ER
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