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   EuGH, 24.01.2013 - C-73/11 P   

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https://dejure.org/2013,236
EuGH, 24.01.2013 - C-73/11 P (https://dejure.org/2013,236)
EuGH, Entscheidung vom 24.01.2013 - C-73/11 P (https://dejure.org/2013,236)
EuGH, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - C-73/11 P (https://dejure.org/2013,236)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Erlass von 65 % einer Steuerschuld im Rahmen eines Insolvenzverfahrens - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Kriterium des privaten Gläubigers ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Frucona Kosice / Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Erlass von 65 % einer Steuerschuld im Rahmen eines Insolvenzverfahrens - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Kriterium des privaten Gläubigers ...

  • EU-Kommission

    Frucona Kosice / Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Erlass von 65 % einer Steuerschuld im Rahmen eines Insolvenzverfahrens - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Kriterium des privaten Gläubigers ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV Art. 107 Abs. 1
    Zahlungserleichterungen als wettbewerbswidrige staatliche Beihilfe; offensichtlicher Beurteilungsfehler der Kommission infolge Nichtberücksichtigung der Dauer eines Insolvenzverfahrens im Rahmen des Kriteriums des privaten Gläubigers; Rechtsmittelentscheidung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 7. Dezember 2010, Frucona Kosice/Kommission (T"11/07), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2006) 2087 final der Kommission vom 7. Juni 2006 über die Beihilfe, die Frucona Kosice ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuG, 07.12.2010 - T-11/07

    Frucona Kosice / Kommission - Staatliche Beihilfen - Teilerlass einer

    Auszug aus EuGH, 24.01.2013 - C-73/11
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Frucona Kosice a.s. (im Folgenden: Frucona Kosice) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 7. Dezember 2010, Frucona Kosice/Kommission (T-11/07, Slg. 2010, II-5453, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/254/EG der Kommission vom 7. Juni 2006 über die staatliche Beihilfe C 25/2005 (ex NN 21/2005), gewährt durch die Slowakische Republik zugunsten von Frucona Kosice a.s. (ABl. 2007, L 112, S. 14, im Folgenden: streitige Entscheidung), abgewiesen hat.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 7. Dezember 2010, Frucona Kosice/Kommission (Rechtssache T-11/07), wird aufgehoben.

  • EuGH, 29.04.1999 - C-342/96

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.01.2013 - C-73/11
    Dieses Kriterium gehört nämlich, wenn es anwendbar ist, zu den Merkmalen, die von der Kommission zu berücksichtigen sind, um das Vorliegen einer solchen Beihilfe festzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. April 1999, Spanien/Kommission, C-342/96, Slg. 1999, I-2459, Randnr. 46, vom 29. Juni 1999, DM Transport, C-256/97, Slg. 1999, I-3913, Randnr. 24, sowie Kommission/EDF, Randnrn.

    Solche Zahlungserleichterungen stellen eine staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV dar, wenn das begünstigte Unternehmen in Anbetracht der Bedeutung des hiermit gewährten wirtschaftlichen Vorteils derartige Erleichterungen offenkundig nicht von einem privaten Gläubiger erhalten hätte, der sich in einer möglichst ähnlichen Lage befindet wie der öffentliche Gläubiger und von einem Schuldner, der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, die Zahlung der ihm geschuldeten Beträge zu erlangen sucht (vgl. in diesem Sinne Urteile Spanien/Kommission, Randnr. 46, DM Transport, Randnr. 30, und Kommission/EDF, Randnr. 79).

  • EuGH, 29.06.1999 - C-256/97

    DM Transport

    Auszug aus EuGH, 24.01.2013 - C-73/11
    Dieses Kriterium gehört nämlich, wenn es anwendbar ist, zu den Merkmalen, die von der Kommission zu berücksichtigen sind, um das Vorliegen einer solchen Beihilfe festzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. April 1999, Spanien/Kommission, C-342/96, Slg. 1999, I-2459, Randnr. 46, vom 29. Juni 1999, DM Transport, C-256/97, Slg. 1999, I-3913, Randnr. 24, sowie Kommission/EDF, Randnrn.

    Solche Zahlungserleichterungen stellen eine staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV dar, wenn das begünstigte Unternehmen in Anbetracht der Bedeutung des hiermit gewährten wirtschaftlichen Vorteils derartige Erleichterungen offenkundig nicht von einem privaten Gläubiger erhalten hätte, der sich in einer möglichst ähnlichen Lage befindet wie der öffentliche Gläubiger und von einem Schuldner, der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, die Zahlung der ihm geschuldeten Beträge zu erlangen sucht (vgl. in diesem Sinne Urteile Spanien/Kommission, Randnr. 46, DM Transport, Randnr. 30, und Kommission/EDF, Randnr. 79).

  • EuGH, 27.01.2000 - C-164/98

    DIR International Film u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.01.2013 - C-73/11
    Der Gerichtshof und das Gericht dürfen somit auf keinen Fall die vom Urheber der angefochtenen Handlung gegebene Begründung durch ihre eigene ersetzen (vgl. Urteile vom 27. Januar 2000, DIR International Film u. a./Kommission, C-164/98 P, Slg. 2000, I-447, Randnr. 38, sowie vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission, C-487/06 P, Slg. 2008, I-10515, Randnr. 141).
  • EuGH, 15.02.2005 - C-12/03

    DAS RECHTSMITTEL GEGEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ, MIT DEM DIE

    Auszug aus EuGH, 24.01.2013 - C-73/11
    Der Unionsrichter muss jedoch nicht nur die sachliche Richtigkeit, die Zuverlässigkeit und die Kohärenz der angeführten Beweise prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (Urteile vom 15. Februar 2005, Kommission/Tetra Laval, C-12/03 P, Slg. 2005, I-987, Randnr. 39, und Kommission/Scott, Randnr. 65).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-487/06

    British Aggregates / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe -

    Auszug aus EuGH, 24.01.2013 - C-73/11
    Der Gerichtshof und das Gericht dürfen somit auf keinen Fall die vom Urheber der angefochtenen Handlung gegebene Begründung durch ihre eigene ersetzen (vgl. Urteile vom 27. Januar 2000, DIR International Film u. a./Kommission, C-164/98 P, Slg. 2000, I-447, Randnr. 38, sowie vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission, C-487/06 P, Slg. 2008, I-10515, Randnr. 141).
  • EuGH, 02.09.2010 - C-290/07

    Kommission / Scott - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Vorzugspreis für den

    Auszug aus EuGH, 24.01.2013 - C-73/11
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsrichter im Rahmen der Kontrolle, die die Unionsgerichte in Bezug auf die Würdigung komplexer wirtschaftlicher Gegebenheiten durch die Kommission im Bereich der staatlichen Beihilfen ausüben, nicht die wirtschaftliche Beurteilung seitens der Kommission durch seine eigene ersetzen darf (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Scott, C-290/07 P, Slg. 2010, I-7763, Randnrn.
  • EuGH, 19.05.1999 - C-6/97

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.01.2013 - C-73/11
    Der Begriff der Beihilfe umfasst nicht nur positive Leistungen wie Subventionen, sondern auch Maßnahmen, die in verschiedener Form die von einem Unternehmen normalerweise zu tragenden Belastungen vermindern und die somit zwar keine Subventionen im strengen Sinne des Wortes darstellen, diesen aber nach Art und Wirkung gleichstehen (Urteile vom 1. Dezember 1998, Ecotrade, C-200/97, Slg. 1998, I-7907, Randnr. 34, und vom 19. Mai 1999, 1talien/Kommission, C-6/97, Slg. 1999, I-2981, Randnr. 15).
  • EuGH, 01.12.1998 - C-200/97

    Ecotrade

    Auszug aus EuGH, 24.01.2013 - C-73/11
    Der Begriff der Beihilfe umfasst nicht nur positive Leistungen wie Subventionen, sondern auch Maßnahmen, die in verschiedener Form die von einem Unternehmen normalerweise zu tragenden Belastungen vermindern und die somit zwar keine Subventionen im strengen Sinne des Wortes darstellen, diesen aber nach Art und Wirkung gleichstehen (Urteile vom 1. Dezember 1998, Ecotrade, C-200/97, Slg. 1998, I-7907, Randnr. 34, und vom 19. Mai 1999, 1talien/Kommission, C-6/97, Slg. 1999, I-2981, Randnr. 15).
  • EuGH, 22.11.2007 - C-525/04

    Spanien / Lenzing - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Nichteintreibung von

    Auszug aus EuGH, 24.01.2013 - C-73/11
    Es ist unstreitig, dass die Prüfung der Kommission, ob bestimmte Maßnahmen als staatliche Beihilfe zu qualifizieren sind, weil die Behörden nicht wie ein privater Gläubiger gehandelt haben, eine komplexe wirtschaftliche Beurteilung erfordert (vgl. Urteil vom 22. November 2007, Spanien/Lenzing, C-525/04 P, Slg. 2007, I-9947, Randnr. 59).
  • EuGH, 05.06.2012 - C-124/10

    Der Gerichtshof bestätigt die Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission

  • EuG, 10.11.2021 - T-612/17

    Klage von Google gegen Milliardenstrafe wegen Missbrauch von Marktmacht

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof und das Gericht im Rahmen der Rechtmäßigkeitskontrolle nach Art. 263 AEUV die vom Urheber der angefochtenen Handlung hinsichtlich der Tatsachenwürdigung gegebene Begründung jedenfalls nicht durch ihre eigene ersetzen dürfen (Urteile vom 27. Januar 2000, DIR International Film u. a./Kommission, C-164/98 P, EU:C:2000:48, Rn. 38, vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 89, und vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 73).
  • EuGH, 20.09.2017 - C-300/16

    Kommission / Frucona Kosice - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Begriff

    21 Im Rahmen eines von [Frucona Kosice] nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union eingeleiteten Rechtsmittelverfahrens hob der Gerichtshof mit Urteil vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission [(C-73/11 P, EU:C:2013:32)], das Urteil vom 7. Dezember 2010, Frucona Kosice/Kommission [(T-11/07, EU:T:2010:498)], auf.

    22 In der Folge des Urteils [vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission (C-73/11 P, EU:C:2013:32)], erließ die Kommission zur Behebung der vom Gerichtshof festgestellten Mängel am 16. Oktober 2013 den [streitigen Beschluss], laut dessen Art. 1 die ursprüngliche Entscheidung "aufgehoben [wird]".

    Die Voraussetzungen, die eine Maßnahme erfüllen muss, um unter den Begriff "Beihilfe" im Sinne von Art. 107 AEUV zu fallen, sind jedoch nicht erfüllt, wenn das begünstigte Unternehmen denselben Vorteil, der ihm aus Staatsmitteln gewährt wurde, unter Umständen, die normalen Marktbedingungen entsprechen, hätte erhalten können (Urteil vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Mit dem Kriterium des privaten Gläubigers soll jedenfalls geprüft werden, ob das begünstigte Unternehmen derartige Erleichterungen offenkundig nicht von einem privaten Gläubiger erhalten hätte, der sich in einer möglichst ähnlichen Lage befindet wie der öffentliche Gläubiger, der von einem Schuldner, der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, die Zahlung der ihm geschuldeten Beträge zu erlangen sucht (Urteil vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 72), und folglich, ob dieses Unternehmen denselben Vorteil, der ihm aus Staatsmitteln gewährt wurde, unter Umständen, die normalen Marktbedingungen entsprechen, hätte erhalten können (Urteil vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 70).

    Die Kommission macht geltend, das Gericht habe gegen die Grundsätze der Rechtskraft und ne eat iudex ultra petita partium verstoßen, als es in den Rn. 123 bis 126 des angefochtenen Urteils angenommen habe, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission (C-73/11 P, EU:C:2013:32), implizit, aber notwendigerweise, festgestellt habe, dass das Kriterium des privaten Gläubigers auf den vorliegenden Sachverhalt anwendbar gewesen sei und daher die Zugrundelegung des von der Kommission angeregten Verständnisses des streitigen Beschlusses einer Missachtung der Rechtskraft gleichkomme.

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs hat die Kommission bei der Anwendung des Kriteriums des privaten Gläubigers eine Gesamtwürdigung vorzunehmen und dabei jeden im betreffenden Fall erheblichen Anhaltspunkt zu berücksichtigen, der es ihr ermöglicht, festzustellen, ob das begünstigte Unternehmen derartige Erleichterungen offenkundig nicht von einem privaten Gläubiger erhalten hätte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 73, und vom 21. März 2013, Kommission/Buczek Automotive, C-405/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:186, Rn. 47).

    Insoweit ist zum einen jede Information als erheblich zu betrachten, die den Entscheidungsprozess eines durchschnittlich vorsichtigen und sorgfältigen privaten Gläubigers, der sich in einer möglichst ähnlichen Lage befindet wie der öffentliche Gläubiger und von einem Schuldner, der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, die Zahlung der ihm geschuldeten Beträge zu erlangen sucht, nicht unwesentlich beeinflussen kann (Urteile vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 78, und vom 21. März 2013, Kommission/Buczek Automotive, C-405/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:186, Rn. 54).

    Diese Prüfung der Kommission, ob bestimmte Maßnahmen als staatliche Beihilfe zu qualifizieren sind, weil die Behörden nicht wie ein privater Gläubiger gehandelt haben, erfordert eine komplexe wirtschaftliche Beurteilung (Urteile vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 74, und vom 21. März 2013, Kommission/Buczek Automotive, C-405/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:186, Rn. 48).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsrichter im Rahmen der Kontrolle, die die Unionsgerichte in Bezug auf die Würdigung komplexer wirtschaftlicher Gegebenheiten durch die Kommission im Bereich der staatlichen Beihilfen ausüben, nicht die wirtschaftliche Beurteilung seitens der Kommission durch seine eigene ersetzen darf (Urteile vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 75, und vom 21. März 2013, Kommission/Buczek Automotive, C-405/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:186, Rn. 49).

    Der Unionsrichter muss jedoch nicht nur die sachliche Richtigkeit, die Zuverlässigkeit und die Kohärenz der angeführten Beweise prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (Urteile vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 76, und vom 21. März 2013, Kommission/Buczek Automotive, C-405/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:186, Rn. 50).

    Soweit solche Erwägungen Informationen betreffen, die ein durchschnittlich vorsichtiger und sorgfältiger privater Gläubiger, der sich in einer vergleichbaren Lage befindet wie die örtliche Steuerbehörde, a priori nicht außer Acht lassen konnte, können schon sie allein die Entscheidung des Gerichts rechtfertigen, dass die Kommission nicht sämtliche einschlägigen Informationen berücksichtigt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 77, 78 und 81).

  • EuGH, 11.09.2014 - C-67/13

    Nach Auffassung des Gerichtshofs ist das Gericht zu Unrecht zu dem Ergebnis

    Obwohl es nämlich nicht seine Sache ist, seine eigene wirtschaftliche Beurteilung an die Stelle derjenigen der Kommission zu setzen, die dafür die institutionelle Zuständigkeit hat (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, EU:C:2008:392, Rn. 145, sowie Frucona Kosice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung), geht aus einer nunmehr gefestigten Rechtsprechung hervor, dass der Unionsrichter nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen muss, sondern auch zu kontrollieren hat, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Chalkor/Kommission, EU:C:2011:815, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Otis u. a., EU:C:2012:684, Rn. 59).
  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Schließlich ist zu beachten, dass der Gerichtshof und das Gericht jedenfalls im Rahmen der Rechtmäßigkeitskontrolle nach Art. 263 AEUV die vom Urheber der in Rede stehenden Handlung gegebene Begründung nicht durch ihre eigene ersetzen können (Urteile vom 27. Januar 2000, DIR International Film u. a./Kommission, C-164/98 P, EU:C:2000:48, Rn. 38, vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 89, und vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 73).
  • EuGH, 14.01.2015 - C-518/13

    Die Erlaubnis für London-Taxis, nicht aber für Funkmietwagen zur Benutzung der

    Zur Voraussetzung des Einsatzes staatlicher Mittel ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff der Beihilfe nicht nur positive Leistungen wie Subventionen umfasst, sondern auch Maßnahmen, die in verschiedener Form die von einem Unternehmen normalerweise zu tragenden Belastungen vermindern und die somit zwar keine Subventionen im strengen Sinne des Begriffs darstellen, diesen aber nach Art und Wirkung gleichstehen (Urteil Frucona Kosice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.10.2013 - C-214/12

    Land Burgenland / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen -

    Drittens erfordert die Prüfung der Kommission, ob bestimmte Maßnahmen als staatliche Beihilfe zu qualifizieren sind, weil die öffentlichen Stellen nicht wie ein privater Verkäufer gehandelt haben, eine komplexe wirtschaftliche Beurteilung (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. November 2007, Spanien/Lenzing, C-525/04 P, Slg. 2007, I-9947, Randnr. 59, und vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission, C-73/11 P, Randnr. 74).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-160/19

    Comune di Milano / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe in

    31 Urteil vom 22. November 2007, Spanien/Lenzing (C-525/04 P, EU:C:2007:698, Rn. 56 und 57), vom 2. September 2010, Kommission/Scott (C-290/07 P, EU:C:2010:480, Rn. 64 und 65), und vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission (C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 75).

    32 Urteile vom 22. November 2007, Spanien/Lenzing (C-525/04 P, EU:C:2007:698, Rn. 59 bis 61), vom 2. September 2010, Kommission/Scott (C-290/07 P, EU:C:2010:480, Rn. 64 bis 66), vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission (C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 74 bis 76), und vom 26. März 2020, Larko/Kommission (C-244/18 P, EU:C:2020:238, Rn. 38 bis 41).

    38 Urteile vom 5. Juni 2012, Kommission/EDF u. a. (C-124/10 P, EU:C:2012:318, Rn. 86), vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission (C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 73), und vom 26. März 2020, Larko/Kommission (C-244/18 P, EU:C:2020:238, Rn. 29).

    39 Urteile vom 2. September 2010, Kommission/Scott (C-290/07 P, EU:C:2010:480, Rn. 65), und vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission (C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 76).

  • EuGH, 26.03.2020 - C-244/18

    Larko/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Kapitalzufuhr und

    In diesem Rahmen hat die Kommission eine Gesamtwürdigung vorzunehmen und dabei jeden im betreffenden Fall erheblichen Anhaltspunkt zu berücksichtigen, der es ihr ermöglicht, festzustellen, ob das begünstigte Unternehmen derartige Erleichterungen offenkundig nicht von einem solchen privaten Wirtschaftsteilnehmer erhalten hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 73).

    Insoweit ist jede Information als erheblich zu betrachten, die den Entscheidungsprozess eines durchschnittlich vorsichtigen und sorgfältigen privaten Wirtschaftsteilnehmers, der sich in einer möglichst ähnlichen Lage befindet wie der Staat, nicht unwesentlich beeinflussen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 78, und vom 21. März 2013, Kommission/Buczek Automotive, C-405/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:186, Rn. 54).

    Der Gerichtshof und das Gericht dürfen somit auf keinen Fall die vom Urheber der angefochtenen Handlung gegebene Begründung durch ihre eigene ersetzen (Urteile vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 28. Februar 2013, Portugal/Kommission, C-246/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:118, Rn. 85 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 12.03.2020 - T-901/16

    Elche Club de Fútbol / Kommission

    Zudem ist der Unionsrichter insbesondere verpflichtet, zu überprüfen, ob die Kommission eine Gesamtwürdigung vorgenommen hat und dabei jeden im betreffenden Fall erheblichen Anhaltspunkt berücksichtigt hat, der es ihr ermöglicht, festzustellen, ob mit der fraglichen Maßnahme ein Vorteil verbunden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 73, und vom 15. Dezember 2009, EDF/Kommission, T-156/04, EU:T:2009:505, Rn. 221).

    Das Gericht muss insoweit prüfen, ob die Umstände, deren Außerachtlassen im Verwaltungsverfahren im vorliegenden Fall gerügt wird, erheblich sind, und, wenn dies der Fall ist, ob die Kommission die Umstände berücksichtigt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 77).

    Der von der Kommission geltend gemachte Umstand, dass der Wert des Grundstücks, an dem die Hypothek bestellt worden sei, keinesfalls ausreiche, um als Sicherheit für Darlehen in Höhe von 14 Mio. Euro zu dienen, knüpft erst recht nicht an eine im angefochtenen Beschluss zu findende Beurteilung an (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 87).

    Aus den gleichen Gründen hat die Kommission auch gegen ihre Verpflichtung verstoßen, eine Gesamtwürdigung vorzunehmen und dabei jeden im betreffenden Fall erheblichen Anhaltspunkt zu berücksichtigen, der es ihr ermöglicht, festzustellen, ob die Klägerin derartige Erleichterungen offenkundig nicht von einem privaten Wirtschaftsteilnehmer erhalten hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 73).

  • EuGH, 06.03.2018 - C-579/16

    Kommission / FIH Holding und FIH Erhversbank - Rechtsmittel - Staatliche

    Diese Feststellungen werden durch die Argumentation der FIH-Gruppe im Hinblick auf erstens die Rn. 34 bis 37 des Urteils vom 3. April 2014, Kommission/Niederlande und ING Groep (C-224/12 P, EU:C:2014:213), zweitens die Urteile vom 5. Juni 2012, Kommission/EDF (C-124/10 P, EU:C:2012:318), und vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission (C-73/11 P, EU:C:2013:32), sowie drittens die ordnungsmäßige Verwaltung öffentlicher Mittel nicht entkräftet.

    Als Zweites leitet die FIH-Gruppe aus den Urteilen vom 5. Juni 2012, Kommission/EDF (C-124/10 P, EU:C:2012:318), und vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission (C-73/11 P, EU:C:2013:32), im Wesentlichen ab, dass der steuerliche Charakter einer Forderung des Staates gegen ein Unternehmen, selbst wenn sie mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse verbunden ist, kein Hindernis für die Anwendung des Grundsatzes des privaten Wirtschaftsteilnehmers bei der Beurteilung einer Maßnahme, mit der der Staat diesem Unternehmen eine Umschuldung dieser Forderung gewährt, anhand von Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellt.

  • EuG, 26.01.2022 - T-286/09

    Die Entscheidung, mit der die Kommission gegen Intel eine Geldbuße in Höhe von

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-723/17

    Craeynest u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2008/50/EG - Qualität

  • EuG, 13.12.2018 - T-167/13

    Comune di Milano / Kommission

  • EuGH, 18.05.2017 - C-150/16

    Fondul Proprietatea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-725/20

    Coppo Gavazzi u.a./ Parlament - Rechtsmittel - Institutionelles Recht -

  • EuGH, 18.07.2013 - C-201/11

    Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel der FIFA und der UEFA gegen die Urteile

  • EuG, 25.10.2023 - T-136/19

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, wonach die

  • EuGH, 10.04.2014 - C-247/11

    Areva / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für Projekte im

  • BVerfG, 15.06.2020 - 2 BvR 71/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen das Programm der EZB zum Ankauf von

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-240/22

    Kommission/ Intel Corporation - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuG, 10.05.2023 - T-34/21

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die von

  • EuG, 24.09.2019 - T-105/17

    Die Geldbuße, die gegen die HSBC-Gruppe wegen wettbewerbswidriger

  • EuG, 24.09.2019 - T-121/15

    Fortischem / Kommission

  • EuGH, 21.01.2016 - C-603/13

    Galp Energia España u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Art. 81 EG - Kartelle -

  • EuG, 13.12.2018 - T-165/15

    Ryanair und Airport Marketing Services / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von

  • EuG, 29.09.2021 - T-447/18

    TUIfly/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Vereinbarungen der Kärntner Flughafen

  • EuG, 05.05.2021 - T-561/18

    ITD und Danske Fragtmænd/ Kommission

  • EuG, 12.03.2020 - T-732/16

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission über Beihilfemaßnahmen zugunsten

  • EuG, 13.12.2018 - T-111/15

    Ryanair und Airport Marketing Services / Kommission - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 15.12.2021 - T-565/19

    Oltchim/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2017 - C-579/16

    Kommission / FIH Holding und FIH Erhversbank - Rechtsmittel - Staatliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2021 - C-51/19

    World Duty Free Group/ Kommission - Rechtsmittel - Bestimmungen zur

  • EuG, 01.02.2018 - T-423/14

    Larko / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Griechenland gewährte Beihilfen -

  • EuGH, 18.07.2013 - C-205/11

    FIFA / Kommission

  • EuGH, 21.03.2013 - C-405/11

    Kommission / Buczek Automotive

  • EuGH, 18.07.2013 - C-204/11

    FIFA / Kommission

  • EuG, 22.09.2021 - T-639/14

    Das Gericht erklärt die Beschlüsse der Kommission für nichtig, mit denen diese

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2013 - C-584/10

    und Sicherheitspolitik - Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, das

  • EuG, 27.04.2017 - T-375/15

    Germanwings / Kommission

  • EuG, 31.01.2024 - T-583/20

    Italia Wanbao-ACC/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-212/21

    EIB/ ClientEarth - Rechtsmittel - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Verordnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-331/20

    Volotea/ Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-898/19

    Irland/ Kommission u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe des

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2018 - C-123/16

    Orange Polska / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-262/18

    Kommission/ Dôvera zdravotná poistʼovňa - Rechtsmittel - Staatliche

  • EuG, 20.09.2017 - T-11/07

    Frucona Kosice / Kommission

  • EuG, 20.03.2019 - T-766/16

    Hércules Club de Fútbol / Kommission

  • EuG, 15.12.2021 - T-693/16

    HG/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2013 - C-115/12

    Frankreich / Kommission - Rechtsmittel - Strukturfonds - Europäischer Fonds für

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2017 - C-300/16

    Kommission / Frucona Kosice - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Kriterium des

  • EuG, 21.03.2014 - T-11/07

    Frucona Kosice / Kommission

  • EuG, 22.11.2018 - T-603/16

    Brahma / Gerichtshof der Europäischen Union - Öffentlicher Dienst - Beamte auf

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