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   EuGH, 13.06.2013 - C-630/11 P bis 633/11 P, C-630/11 P, C-631/11 P, C-632/11 P, C-633/11 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,12560
EuGH, 13.06.2013 - C-630/11 P bis 633/11 P, C-630/11 P, C-631/11 P, C-632/11 P, C-633/11 P (https://dejure.org/2013,12560)
EuGH, Entscheidung vom 13.06.2013 - C-630/11 P bis 633/11 P, C-630/11 P, C-631/11 P, C-632/11 P, C-633/11 P (https://dejure.org/2013,12560)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - C-630/11 P bis 633/11 P, C-630/11 P, C-631/11 P, C-632/11 P, C-633/11 P (https://dejure.org/2013,12560)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung - Beihilfen zugunsten des Hotelgewerbes in Sardinien - Neue Beihilfen - Änderung einer bestehenden Beihilferegelung - Berichtigungsentscheidung - Möglichkeit des Erlasses einer Berichtigungsentscheidung - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    HGA u.a. / Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung - Beihilfen zugunsten des Hotelgewerbes in Sardinien - Neue Beihilfen - Änderung einer bestehenden Beihilferegelung - Berichtigungsentscheidung - Möglichkeit des Erlasses einer Berichtigungsentscheidung - ...

  • EU-Kommission

    HGA u.a. / Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung - Beihilfen zugunsten des Hotelgewerbes in Sardinien - Neue Beihilfen - Änderung einer bestehenden Beihilferegelung - Berichtigungsentscheidung - Möglichkeit des Erlasses einer Berichtigungsentscheidung - ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Gewährung staatlicher Beihilfen zu Gunsten des Hotelgewerbes in Sardinien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatliche Beihilfen zugunsten des Hotelgewerbes in Sardinien; Berichtigungsbeschluss der Kommission bei tatsächlicher oder rechtlicher Unzulänglichkeit der Ausgangsentscheidung; Rechtsmittelentscheidung des Gerichtshofs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 20. September 2011, Regione autonoma della Sardegna u. a./Kommission (T-394/08), mit dem das Gericht die Anträge auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/854/EG der Kommission vom 2. Juli 2008 über die ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 29.03.2012 - C-630/11

    HGA u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.06.2013 - C-630/11
    In den verbundenen Rechtssachen C-630/11 P bis C-633/11 P.

    betreffend Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, eingereicht am 21. November 2011 (C-630/11 P) und am 30. November 2011 (C-631/11 P bis C-633/11 P),.

    Le Dune srl, vormals Le Dune di Stefanelli Vincenzo & C. Snc, mit Sitz in Arbus (Italien) (C-630/11 P),.

    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 29. März 2012 sind die Rechtssachen C-630/11 P bis C-633/11 P zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

  • EuGH, 09.06.2011 - C-465/09

    Der Gerichtshof bestätigt die Entscheidungen der Kommission, wonach die

    Auszug aus EuGH, 13.06.2013 - C-630/11
    Könnte nämlich ein Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel nicht in dieser Weise auf bereits vor dem Gericht geltend gemachte Klagegründe und Argumente stützen, so würde dies dem Rechtsmittelverfahren einen Teil seiner Bedeutung nehmen (vgl. insbesondere Urteil vom 9. Juni 2011, Diputación Foral de Vizcaya u. a./Kommission, C-465/09 P bis C-470/09 P, Randnr. 79).

    Die Kommission muss im Rahmen eines Verfahrens zur Prüfung staatlicher Beihilfen jedoch binnen angemessener Frist tätig werden und darf einen Zustand der Untätigkeit in der Vorprüfungsphase nicht fortbestehen lassen (vgl. Urteil vom 28. Juli 2011, Diputación Foral de Vizcaya u. a./Kommission, Randnr. 129 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 14.05.2002 - T-126/99

    Graphischer Maschinenbau / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.06.2013 - C-630/11
    Nach dem Urteil vom 14. Mai 2002, Graphischer Maschinenbau/Kommission (T-126/99, Slg. 2002, II-2427), könne auch eine nicht notifizierte Beihilferegelung eine Anreizwirkung haben.
  • EuGH, 12.07.1973 - 70/72

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 13.06.2013 - C-630/11
    Überdies dient nach ständiger Rechtsprechung die Mitteilung über die Eröffnung eines förmlichen [Prüfverfahrens] lediglich dem Zweck, von den Beteiligten alle Auskünfte zu erhalten, die dazu beitragen können, der Kommission Klarheit über ihr weiteres Vorgehen zu verschaffen (Urtei[l] des Gerichtshofs vom 12. Juli 1973, Kommission/Deutschland, 70/72, Slg. 1973, 813, Randnr. 19, und [Urteil] des Gerichts vom 22. Oktober 1996, Skibsværftsforeningen u. a./Kommission, T-266/94, Slg. 1996, II-1399, Randnr. 256).".
  • EuGH, 17.09.1980 - 730/79

    Philip Morris / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.06.2013 - C-630/11
    Eine solche Beihilfe muss somit erforderlich sein, um die in dieser Bestimmung vorgesehenen Ziele in der Weise zu erreichen, dass ohne sie das freie Spiel der Marktkräfte allein die begünstigten Unternehmen nicht dazu veranlassen würde, durch ihr Verhalten zur Verwirklichung dieser Ziele beizutragen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. September 1980, Philip Morris Holland/Kommission, 730/79, Slg. 1980, 2671, Randnrn. 16 und 17).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-551/03

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM DAS WETTBEWERBSWIDRIGE

    Auszug aus EuGH, 13.06.2013 - C-630/11
    Hat das Gericht die Tatsachen festgestellt oder gewürdigt, so ist der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung gemäß Art. 256 AEUV zur Kontrolle der rechtlichen Qualifizierung dieser Tatsachen und der Rechtsfolgen, die das Gericht aus ihnen gezogen hat, befugt (vgl. Urteile vom 6. April 2006, General Motors/Kommission, C-551/03 P, Slg. 2006, I-3173, Randnr. 51, und vom 22. Mai 2008, Evonik Degussa/Kommission, C-266/06 P, Randnr. 72).
  • EuGH, 25.01.2007 - C-403/04

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EIN KARTELL VON

    Auszug aus EuGH, 13.06.2013 - C-630/11
    Ferner ist die Angemessenheit der Frist für die Durchführung des Verfahrens anhand der Umstände jeder einzelnen Rechtssache, etwa der Komplexität des Rechtsstreits und des Verhaltens der Parteien, zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Januar 2007, Sumitomo Metal Industries und Nippon Steel/Kommission, C-403/04 P und C-405/04 P, Slg. 2007, I-729, Randnr. 116 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.04.2008 - C-390/06

    Nuova Agricast - Staatliche Beihilfen - Für eine bestimmte Zeit genehmigte

    Auszug aus EuGH, 13.06.2013 - C-630/11
    Denn eine Beihilfe, die die finanzielle Lage des begünstigten Unternehmens verbessert, ohne zur Erreichung der in Art. 107 Abs. 3 AEUV vorgesehenen Ziele notwendig zu sein, kann nicht als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden (vgl. Urteil vom 15. April 2008, Nuova Agricast, C-390/06, Slg. 2008, I-2577, Randnr. 68).
  • EuGH, 22.05.2008 - C-266/06

    Evonik Degussa / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für

    Auszug aus EuGH, 13.06.2013 - C-630/11
    Hat das Gericht die Tatsachen festgestellt oder gewürdigt, so ist der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung gemäß Art. 256 AEUV zur Kontrolle der rechtlichen Qualifizierung dieser Tatsachen und der Rechtsfolgen, die das Gericht aus ihnen gezogen hat, befugt (vgl. Urteile vom 6. April 2006, General Motors/Kommission, C-551/03 P, Slg. 2006, I-3173, Randnr. 51, und vom 22. Mai 2008, Evonik Degussa/Kommission, C-266/06 P, Randnr. 72).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-440/07

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS AUF, MIT DEM DIE GEMEINSCHAFT ZUM

    Auszug aus EuGH, 13.06.2013 - C-630/11
    Die Begründung kann daher implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe zu erkennen, aus denen das Gericht ihrer Argumentation nicht gefolgt ist, und dem Gerichtshof ausreichende Angaben liefert, damit er seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. insbesondere Urteil vom 16. Juli 2009, Kommission/Schneider Electric, C-440/07 P, Slg. 2009, I-6413, Randnr. 135).
  • EuGH, 16.12.2010 - C-537/08

    Kahla Thüringen Porzellan / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuGH, 09.06.2011 - C-71/09

    Die den Unternehmen in Venedig und Chioggia gewährten Sozialbeitrags-entlastungen

  • EuGH, 28.07.2011 - C-471/09

    Der Gerichtshof bestätigt, dass zwei baskische Steuererleichterungen - eine

  • EuG, 22.10.1996 - T-266/94

    Foreningen af Jernskibs- og Maskinbyggerier i Danmark, Skibsværftsforeningen,

  • EuG, 20.09.2011 - T-394/08

    Regione autonoma della Sardegna / Kommission

  • EuGH, 20.09.2007 - C-74/06

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 90 EG

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Das Gericht der Europäischen Union hat daraus geschlossen, dass die ursprüngliche Regelung durch die Änderung nur dann in eine neue Beihilferegelung umgewandelt wird, wenn sie von der in der Genehmigungsentscheidung zugelassenen Regelung wesentlich abweicht, insbesondere, wenn die Änderung sie in ihrem Kern betrifft (vgl. EuG, Urteil vom 30. April 2002, Gibraltar, T-195/01 u.a., EU:T:2002:111, Rn. 111; Urteil vom 28. November 2008, Hotel Cipriani, T-254/00 u.a., EU:T:2008:537, Rn. 358, 362; Urteil vom 20. September 2011, Regione autonoma della Sardegna, T-394/08 u.a., EU:T:2011:493, Rn. 175 f.; bestätigt von EuGH, Urteil vom 13. Juni 2013, Regione autonoma della Sardegna, C-630/11 P u.a., EU:C:2013:387, Rn. 90 ff.; vgl. auch EuGH, Urteil vom 18. Juli 2013, P Oy, C-6/12, EU:C:2013:525, Rn. 47).
  • EuGH, 05.03.2019 - C-349/17

    Eesti Pagar

    Was das Urteil vom 13. Juni 2013, HGA u. a./Kommission (C-630/11 P bis C-633/11 P, EU:C:2013:387), betrifft, das von dem vorlegenden Gericht in seinem Vorabentscheidungsersuchen angeführt wird, hat der Gerichtshof in Rn. 109 jenes Urteils zwar im Wesentlichen ausgeführt, dass im Kontext von Art. 107 Abs. 3 Buchst. a AEUV die Notwendigkeit einer Beihilfe für ein regionales Investitionsprojekt auf der Grundlage anderer Kriterien als der Einreichung des Beihilfeantrags vor Beginn der Durchführung des Projekts nachgewiesen werden kann.

    Klare, nicht an Bedingungen geknüpfte und übereinstimmende Auskünfte stellen unabhängig von der Form ihrer Mitteilung solche Zusicherungen dar (Urteil vom 13. Juni 2013, HGA u. a./Kommission, C-630/11 P bis C-633/11 P, EU:C:2013:387, Rn. 132).

  • EuGH, 19.07.2016 - C-526/14

    Die Bankenmitteilung der Kommission ist gültig

    Denn eine Beihilfe, die die finanzielle Lage des begünstigten Unternehmens verbessert, ohne zur Erreichung der in Art. 107 Abs. 3 Buchst. b AEUV vorgesehenen Ziele notwendig zu sein, kann nicht als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden (Urteil vom 13. Juni 2013, Urteil HGA u. a./Kommission, C - 630/11 P bis C - 633/11 P, EU:C:2013:387, Rn. 104 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes kann sich nämlich jeder berufen, bei dem ein Unionsorgan durch klare Zusicherungen begründete Erwartungen geweckt hat (Urteile vom 16. Dezember 2010, Kahla Thüringen Porzellan/Kommission, C - 537/08 P, EU:C:2010:769, Rn. 63, sowie vom 13. Juni 2013, HGA u. a./Kommission, C - 630/11 P bis C - 633/11 P, EU:C:2013:387, Rn. 132).

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