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   EuGH, 29.01.2013 - C-396/11   

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https://dejure.org/2013,357
EuGH, 29.01.2013 - C-396/11 (https://dejure.org/2013,357)
EuGH, Entscheidung vom 29.01.2013 - C-396/11 (https://dejure.org/2013,357)
EuGH, Entscheidung vom 29. Januar 2013 - C-396/11 (https://dejure.org/2013,357)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 3 RbEuHb; Art. 3 RbEuHb; Art. 4 RbEuHb; Art. 4a RbEuHb; Art. 234 AEUV; Art. 5 EMRK; Art. 6 EMRK; Art. 6 GRC; Art. 48 GRC; Art. 52 GRC; Art. 103 Abs. 1 GG; § 73 IRG
    Grund- und menschenrechtskonforme Auslegung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl (Unionsgrundrechte; EMRK; Menschenrechte; rechtliches Gehör; ordre public; Verhältnismäßigkeit); Vorabentscheidungsverfahren (Zulässigkeit; Auslegung der Vorlage); ...

  • lexetius.com

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten - Zur Strafverfolgung ausgestellter Europäischer Haftbefehl - Gründe für die Ablehnung der Vollstreckung

  • Europäischer Gerichtshof

    Radu

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten - Zur Strafverfolgung ausgestellter Europäischer Haftbefehl - Gründe für die Ablehnung der Vollstreckung

  • EU-Kommission

    Radu

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten - Zur Strafverfolgung ausgestellter Europäischer Haftbefehl - Gründe für die Ablehnung der ...

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Vollstreckung eines zur Strafverfolgung ausgestellten Europäischen Haftbefehls; Vorabentscheidungsersuchen eines rumänischen Berufungsgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Vollstreckung eines zur Strafverfolgung ausgestellten Europäischen Haftbefehls; Vorabentscheidungsersuchen eines rumänischen Berufungsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftbefehl auch ohne rechtliches Gehör vollstreckbar

Besprechungen u.ä. (3)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Europäischer ordre public als Ablehnungsgrund für die Vollstreckung Europäischer Haftbefehle? (Dominik Brodowski; HRRS 2013, 54)

  • strafverteidiger-stv.de PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Radu - Melloni - Åkerberg Fransson: »Staatsstreich« in Luxemburg?

  • strafverteidiger-stv.de PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Das Individuum als »Objekt« des Anerkennungsprinzips der EU?

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1145
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 01.12.2008 - C-388/08

    Leymann und Pustovarov - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus EuGH, 29.01.2013 - C-396/11
    Die Mitgliedstaaten können nämlich, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, nach den Bestimmungen des Rahmenbeschlusses 2002/584 die Vollstreckung eines solchen Haftbefehls nur in den Fällen ablehnen, in denen sie gemäß Art. 3 des Rahmenbeschlusses abzulehnen ist oder gemäß Art. 4 oder 4a des Rahmenbeschlusses abgelehnt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Dezember 2008, Leymann und Pustovarov, C-388/08 PPU, Slg. 2008, I-8983, Randnr. 51, und vom 16. November 2010, Mantello, C-261/09, Slg. 2010, I-11477, Randnr. 37).
  • EuGH, 05.09.2012 - C-42/11

    Ein Mitgliedstaat kann die Vergünstigung der Nichtvollstreckung eines

    Auszug aus EuGH, 29.01.2013 - C-396/11
    Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der Rahmenbeschluss 2002/584, wie sich insbesondere aus seinem Art. 1 Abs. 1 und 2 sowie seinen Erwägungsgründen 5 und 7 ergibt, das multilaterale System der Auslieferung zwischen Mitgliedstaaten durch ein System der Übergabe zwischen Justizbehörden von verurteilten oder verdächtigen Personen zur Vollstreckung strafrechtlicher Urteile oder zur Strafverfolgung auf der Grundlage der gegenseitigen Anerkennung ersetzen soll (vgl. Urteil vom 5. September 2012, Lopes Da Silva Jorge, C-42/11, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.06.2012 - C-192/12

    West

    Auszug aus EuGH, 29.01.2013 - C-396/11
    Der Rahmenbeschluss 2002/584 ist daher darauf gerichtet, durch die Einführung eines neuen vereinfachten und wirksameren Systems der Übergabe von Personen, die wegen einer Straftat verurteilt worden sind oder einer Straftat verdächtigt werden, die justizielle Zusammenarbeit zu erleichtern und zu beschleunigen, um zur Verwirklichung des der Union gesteckten Ziels beizutragen, zu einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu werden, und setzt ein hohes Maß an Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten voraus (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Juni 2012, West, C-192/12 PPU, Randnr. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.11.2012 - C-199/11

    Die Grundrechtecharta hindert die Kommission nicht daran, im Namen der Union vor

    Auszug aus EuGH, 29.01.2013 - C-396/11
    Daher sind diese Bestimmungen der Charta heranzuziehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. November 2012, 0tis u. a., C-199/11, Randnrn.
  • EuGH, 22.06.2010 - C-188/10

    Melki - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der Vereinbarkeit

    Auszug aus EuGH, 29.01.2013 - C-396/11
    Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, Slg. 2010, I-5667, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.11.2010 - C-261/09

    Der nationale Richter, der einen Europäischen Haftbefehl ausstellt, ist befugt,

    Auszug aus EuGH, 29.01.2013 - C-396/11
    Die Mitgliedstaaten können nämlich, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, nach den Bestimmungen des Rahmenbeschlusses 2002/584 die Vollstreckung eines solchen Haftbefehls nur in den Fällen ablehnen, in denen sie gemäß Art. 3 des Rahmenbeschlusses abzulehnen ist oder gemäß Art. 4 oder 4a des Rahmenbeschlusses abgelehnt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Dezember 2008, Leymann und Pustovarov, C-388/08 PPU, Slg. 2008, I-8983, Randnr. 51, und vom 16. November 2010, Mantello, C-261/09, Slg. 2010, I-11477, Randnr. 37).
  • EuGH, 26.02.2013 - C-399/11

    Die Übergabe einer Person an die Justizbehörden eines anderen Mitgliedstaats zur

    Es ist darauf hinzuweisen, dass der Rahmenbeschluss 2002/584, wie sich insbesondere aus seinem Art. 1 Abs. 1 und 2 sowie seinen Erwägungsgründen 5 und 7 ergibt, das multilaterale System der Auslieferung zwischen Mitgliedstaaten durch ein System der Übergabe zwischen Justizbehörden von verurteilten oder verdächtigen Personen zur Vollstreckung strafrechtlicher Urteile oder zur Strafverfolgung auf der Grundlage der gegenseitigen Anerkennung ersetzen soll (vgl. Urteil vom 29. Januar 2013, Radu, C-396/11, Randnr. 33).

    Der Rahmenbeschluss 2002/584 ist daher darauf gerichtet, durch die Einführung eines neuen vereinfachten und wirksameren Systems der Übergabe von Personen, die wegen einer Straftat verurteilt worden sind oder einer Straftat verdächtigt werden, die justizielle Zusammenarbeit zu erleichtern und zu beschleunigen, um zur Verwirklichung des der Union gesteckten Ziels beizutragen, zu einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu werden, und setzt ein hohes Maß an Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten voraus (Urteil Radu, Randnr. 34).

    Außerdem kann die vollstreckende Justizbehörde die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls nur an die in Art. 5 des Rahmenbeschlusses angeführten Bedingungen knüpfen (Urteil Radu, Randnrn.

  • EuGH, 28.03.2017 - C-72/15

    Die restriktiven Maßnahmen, die der Rat im Rahmen der Ukrainekrise gegenüber

    Neben den oben in Rn. 50 genannten Voraussetzungen der Zulässigkeit von Vorlagefragen ist zu beachten, dass eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit der Fragen des nationalen Gerichts streitet, die es in dem rechtlichen und sachlichen Rahmen stellt, den es in eigener Verantwortung festlegt und dessen Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu prüfen hat (Urteil vom 29. Januar 2013, Radu, C-396/11, EU:C:2013:39, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2015 - C-237/15

    Lanigan

    23 - Vgl. Urteile Wolzenburg (C-123/08, EU:C:2009:616), B. (C-306/09, EU:C:2010:626), Mantello (C-261/09, EU:C:2010:683), Lopes Da Silva Jorge (C-42/11, EU:C:2012:517), Radu (C-396/11, EU:C:2013:39), Melloni (C-399/11, EU:C:2013:107) und Balá?¾ (C-60/12, EU:C:2013:733).

    28 - Vgl. u. a. Urteile Advocaten voor de Wereld (C-303/05, EU:C:2007:261, Rn. 28), Lopes Da Silva Jorge (C-42/11, EU:C:2012:517, Rn. 28), Melloni (C-399/11, EU:C:2013:107, Rn. 36), Radu (C-396/11, EU:C:2013:39, Rn. 33) und F. (C-168/13 PPU, EU:C:2013:358, Rn. 34).

    29 - Vgl. u. a. Urteile West (C-192/12 PPU, EU:C:2012:404, Rn. 53), Melloni (C-399/11, EU:C:2013:107, Rn. 37), Radu (C-396/11, EU:C:2013:39, Rn. 34) und F. (C-168/13 PPU, EU:C:2013:358, Rn. 35).

    57 - Vgl. u. a. Urteile Melloni (C-399/11, EU:C:2013:107) und Radu (C-396/11, EU:C:2013:39, Rn. 33).

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