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   EuGH, 18.07.2013 - C-205/11 P   

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https://dejure.org/2013,16791
EuGH, 18.07.2013 - C-205/11 P (https://dejure.org/2013,16791)
EuGH, Entscheidung vom 18.07.2013 - C-205/11 P (https://dejure.org/2013,16791)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - C-205/11 P (https://dejure.org/2013,16791)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Fernsehen - Richtlinie 89/552/EWG - Art. 3a - Maßnahmen des Vereinigten Königreichs in Bezug auf Ereignisse von erheblicher Bedeutung für die Gesellschaft dieses Mitgliedstaats - Fußballweltmeisterschaft - Beschluss, mit dem die Maßnahmen für mit dem ...

  • Europäischer Gerichtshof

    FIFA / Kommission

    Rechtsmittel - Fernsehen - Richtlinie 89/552/EWG - Art. 3a - Maßnahmen des Vereinigten Königreichs in Bezug auf Ereignisse von erheblicher Bedeutung für die Gesellschaft dieses Mitgliedstaats - Fußballweltmeisterschaft - Beschluss, mit dem die Maßnahmen für mit dem ...

  • EU-Kommission

    FIFA / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel; Fernsehen; Richtlinie 89/552/EWG; Art. 3a; Maßnahmen des Vereinigten Königreichs in Bezug auf Ereignisse von erheblicher Bedeutung für die Gesellschaft dieses Mitgliedstaats; Fußballweltmeisterschaft; Beschluss, mit dem die Maßnahmen für mit dem Unionsrecht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wichtige Sportereignisse auch zukünftig im Free-TV

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 27. April 2011 von der Fédération Internationale de Football Association (FIFA) gegen das Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 17. Februar 2011 in der Rechtssache T-68/07, Fédération Internationale de Football Association (FIFA)/Europäische ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 17. Februar 2011, Fédération Internationale de Football Association (FIFA)/Kommission (T"68/08), mit dem eine Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2007/730/EG der Kommission vom 16. Oktober 2007 über ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 29.11.2011 - C-235/11

    Evropaïki Dynamiki / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-205/11
    In Bezug auf den ersten und den zweiten Teil des ersten Rechtsmittelgrundes ist zu beachten, dass die Frage, ob die Begründung eines Urteils des Gerichts widersprüchlich ist, zwar eine Rechtsfrage ist, die im Rahmen eines Rechtsmittels aufgeworfen werden kann, denn aus der Begründung eines Urteils müssen die Überlegungen des Gerichts klar und eindeutig hervorgehen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 29. November 2011, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-235/11 P, Randnrn. 29 und 30, sowie Urteil vom 19. Dezember 2012, Kommission/Planet, C-314/11 P, Randnrn. 63 und 64).

    Diese Verpflichtung zu einer kohärenten Begründung ist jedoch kein Selbstzweck; sie soll es vielmehr den Betroffenen ermöglichen, von den Gründen für die getroffene Maßnahme Kenntnis zu erlangen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Evropaïki Dynamiki/Kommission, Randnr. 30, und Urteil Kommission/Planet, Randnr. 64).

  • EuGH, 19.12.2012 - C-314/11

    Kommission / Planet - Rechtsmittel - Schutz der finanziellen Interessen der

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-205/11
    In Bezug auf den ersten und den zweiten Teil des ersten Rechtsmittelgrundes ist zu beachten, dass die Frage, ob die Begründung eines Urteils des Gerichts widersprüchlich ist, zwar eine Rechtsfrage ist, die im Rahmen eines Rechtsmittels aufgeworfen werden kann, denn aus der Begründung eines Urteils müssen die Überlegungen des Gerichts klar und eindeutig hervorgehen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 29. November 2011, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-235/11 P, Randnrn. 29 und 30, sowie Urteil vom 19. Dezember 2012, Kommission/Planet, C-314/11 P, Randnrn. 63 und 64).

    Diese Verpflichtung zu einer kohärenten Begründung ist jedoch kein Selbstzweck; sie soll es vielmehr den Betroffenen ermöglichen, von den Gründen für die getroffene Maßnahme Kenntnis zu erlangen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Evropaïki Dynamiki/Kommission, Randnr. 30, und Urteil Kommission/Planet, Randnr. 64).

  • EuGH, 09.09.2008 - C-120/06

    DIE GEMEINSCHAFT IST NICHT ZUM ERSATZ DER SCHÄDEN VERPFLICHTET, DIE AUF DEN

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-205/11
    Insbesondere muss das Gericht nicht auf ein Vorbringen einer Partei eingehen, das nicht hinreichend klar und bestimmt ist, soweit es nicht anderweitig besonders ausgeführt und von einer spezifischen Argumentation, die es stützt, begleitet wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 2008, FIAMM u. a./Rat und Kommission, C-120/06 P und C-121/06 P, Slg. 2008, I-6513, Randnrn.
  • EuGH, 02.04.2009 - C-202/07

    DER GERICHTSHOF WEIST DAS RECHTSMITTEL VON FRANCE TÉLÉCOM BETREFFEND DEN

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-205/11
    Dieser Teil des ersten Rechtsmittelgrundes ist daher im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 2. April 2009, France Télécom/Kommission, C-202/07 P, Slg. 2009, I-2369, Randnr. 55, und Beschluss vom 2. Februar 2012, Elf Aquitaine/Kommission, C-404/11 P, Randnr. 15) als unzulässig zurückzuweisen.
  • EuGH, 13.12.2007 - C-250/06

    DIE ERTEILUNG DES "MUST CARRY"-STATUS AN RUNDFUNKVERANSTALTER KANN DURCH

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-205/11
    Angesichts dieser Rechtsprechung muss die Bezeichnung eines Ereignisses als Ereignis von erheblicher Bedeutung anhand objektiver und im Voraus bekannter Kriterien vorgenommen werden, damit dem Ermessen der nationalen Behörden Grenzen gesetzt werden, die seine missbräuchliche Ausübung verhindern (vgl. entsprechend Urteil vom 13. Dezember 2007, United Pan-Europe Communications Belgium u. a., C-250/06, Slg. 2007, I-11135, Randnrn.
  • EuGH, 18.05.2006 - C-397/03

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission -

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-205/11
    Nach ständiger Rechtsprechung sind diese Argumente als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Urteile vom 18. Mai 2006, Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, C-397/03 P, Slg. 2006, I-4429, Randnr. 85, sowie ThyssenKrupp Nirosta/Kommission, Randnr. 180).
  • EuGH, 02.02.2012 - C-404/11

    Elf Aquitaine / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-205/11
    Dieser Teil des ersten Rechtsmittelgrundes ist daher im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 2. April 2009, France Télécom/Kommission, C-202/07 P, Slg. 2009, I-2369, Randnr. 55, und Beschluss vom 2. Februar 2012, Elf Aquitaine/Kommission, C-404/11 P, Randnr. 15) als unzulässig zurückzuweisen.
  • EuGH, 20.09.2007 - C-177/06

    Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-205/11
    Angesichts der für Handlungen der Unionsorgane geltenden Vermutung der Rechtmäßigkeit (Urteil vom 20. September 2007, Kommission/Spanien, C-177/06, Slg. 2007, I-7689, Randnr. 36) und der Tatsache, dass die Kommission und das Gericht nur eine beschränkte Prüfung vornehmen, war es daher Sache der FIFA, diese Gründe vor dem Gericht in Frage zu stellen und nachzuweisen, dass die Kommission zu dem Schluss hätte kommen müssen, dass die Behörden des Vereinigten Königreichs durch die Aufnahme all dieser Spiele in die Liste der Ereignisse von erheblicher Bedeutung einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen hatten.
  • EuGH, 24.01.2013 - C-73/11

    Frucona Kosice / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Erlass von 65

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-205/11
    Hinsichtlich des zweiten Teils dieses Rechtsmittelgrundes ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht im Rahmen der Rechtmäßigkeitskontrolle im Sinne des Art. 263 AEUV die vom Urheber der angefochtenen Handlung gegebene Begründung nicht durch seine eigene ersetzen und eine Lücke in der Begründung dieser Handlung nicht durch seine eigene Begründung füllen darf, mit der Folge, dass seine Prüfung an keine in der besagten Handlung zu findende Beurteilung anknüpfen würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission, C-73/11 P, Randnrn.
  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-205/11
    Was die Motive betrifft, aus denen sie solchen Stellungnahmen keine Folge geleistet hat, muss sie zwar, wie es auch von den Urhebern von Unionsrechtsakten verlangt wird (vgl. Urteil vom 10. Juli 2008, Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, Slg. 2008, I-4951, Randnr. 166), die Gründe, aus denen einem Ereignis erhebliche Bedeutung beigemessen wurde, so angeben, dass zum einen die Betroffenen die Rechtfertigung der erlassenen Maßnahme erkennen können, um ihre Rechte geltend zu machen, und dass zum anderen die Kommission und die zuständigen Gerichte ihre Kontrolle ausüben können.
  • EuGH, 05.07.2011 - C-263/09

    Der Inhaber eines Namens kann dessen Benutzung als Gemeinschaftsmarke

  • EuGH, 22.01.2013 - C-283/11

    Die Beschränkung der Kostenerstattung für die Kurzberichterstattung über

  • EuG, 15.12.2005 - T-33/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER DIE

  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

  • EuGH, 22.12.2010 - C-77/09

    Gowan Comércio Internacional e Serviços - Pflanzenschutzmittel - Richtlinie

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuG, 17.02.2011 - T-68/08

    FIFA / Kommission - Fernsehen - Art. 3a der Richtlinie 89/552/EWG - Maßnahmen des

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