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   EuGH, 11.07.2013 - C-545/10, C-627/10, C-412/11   

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https://dejure.org/2013,15866
EuGH, 11.07.2013 - C-545/10, C-627/10, C-412/11 (https://dejure.org/2013,15866)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.2013 - C-545/10, C-627/10, C-412/11 (https://dejure.org/2013,15866)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - C-545/10, C-627/10, C-412/11 (https://dejure.org/2013,15866)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verkehr - Richtlinie 91/440/EWG - Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft - Art. 10 Abs. 7 - Regulierungsstelle - Befugnisse - Richtlinie 2001/14/EG - Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn - Art. 4 Abs. 1 - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Tschechische Republik

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verkehr - Richtlinie 91/440/EWG - Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft - Art. 10 Abs. 7 - Regulierungsstelle - Befugnisse - Richtlinie 2001/14/EG - Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn - Art. 4 Abs. 1 - ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Tschechische Republik

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verkehr - Richtlinie 91/440/EWG - Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft - Art. 10 Abs. 7 - Regulierungsstelle - Befugnisse - Richtlinie 2001/14/EG - Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn - Art. 4 Abs. 1 - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Die Tschechische Republik und Slowenien haben gegen ihre unionsrechtlichen Verpflichtungen auf dem Gebiet des Eisenbahnverkehrs verstoßen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 23. November 2010 - Europäische Kommission/Tschechische Republik

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgerechter Erlass aller Vorschriften, die erforderlich sind, um Art. 10 Abs. 7 der Richtlinie 91/440/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen in der Gemeinschaft (ABl. L 237, S. 25) sowie ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 16.07.2009 - C-165/08

    Kommission / Polen - Genetisch veränderte Organismen - Saatgut - Verbot des

    Auszug aus EuGH, 11.07.2013 - C-545/10
    Folglich müssen sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine Klage gestützt wird, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben, und die Anträge der Klageschrift müssen eindeutig formuliert sein, damit der Gerichtshof nicht ultra petita entscheidet oder eine Rüge übergeht (vgl. u. a. Urteile vom 16. Juli 2009, Kommission/Polen, C-165/08, Slg. 2009, I-6843, Randnr. 42, und vom 14. Januar 2010, Kommission/Tschechische Republik, C-343/08, Slg. 2010, I-275, Randnr. 26).

    Der Gerichtshof hat auch entschieden, dass eine nach Art. 258 AEUV erhobene Klage eine zusammenhängende und genaue Darstellung der Rügen enthalten muss, damit der Mitgliedstaat und der Gerichtshof die Tragweite des gerügten Verstoßes gegen das Unionsrecht richtig erfassen können, was notwendig ist, damit der betreffende Staat sich sachgerecht verteidigen und der Gerichtshof überprüfen kann, ob die behauptete Vertragsverletzung vorliegt (vgl. u. a. Urteil Kommission/Polen, Randnr. 43).

  • EuGH, 28.02.2013 - C-483/10

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Entwicklung der

    Auszug aus EuGH, 11.07.2013 - C-545/10
    Damit das Ziel der Wahrung der Unabhängigkeit seiner Geschäftsführung gewährleistet wird, muss der Betreiber der Infrastruktur in dem von den Mitgliedstaaten definierten Rahmen der Entgelterhebung über einen gewissen Spielraum bei der Berechnung der Höhe der Entgelte verfügen, um hiervon als Geschäftsführungsinstrument Gebrauch machen zu können (Urteil vom 28. Februar 2013, Kommission/Spanien, C-483/10, Randnr. 49).

    Was zum anderen den Typus der Anreize betrifft, die von den Mitgliedstaaten eingeführt werden können, so behalten diese die Freiheit der Wahl der konkreten Maßnahmen, die Teil der genannten Regelung werden, solange diese Maßnahmen ein kohärentes und transparentes Ganzes bilden, das als "leistungsabhängige Bestandteile" eingestuft werden kann (Urteil Kommission/Spanien, Randnr. 64).

  • EuGH, 28.02.2013 - C-555/10

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verkehr -

    Auszug aus EuGH, 11.07.2013 - C-545/10
    Sie muss dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er das Vorliegen dieser Vertragsverletzung prüfen kann, wobei sie sich nicht auf irgendwelche Vermutungen stützen darf (vgl. u. a. Urteile vom 28. Februar 2013, Kommission/Österreich, C-555/10, Randnr. 62, und Kommission/Deutschland, C-556/10, Randnr. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sie muss dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er das Vorliegen der Vertragsverletzung prüfen kann, wobei sie sich nicht auf irgendwelche Vermutungen stützen kann (vgl. u. a. Urteile Kommission/Österreich, Randnr. 62, und Kommission/Deutschland, Randnr. 66).

  • EuGH, 15.06.2010 - C-211/08

    Im Fall einer nicht geplanten Krankenhausbehandlung, die während eines

    Auszug aus EuGH, 11.07.2013 - C-545/10
    Folglich muss die Klage der Kommission auf dieselben Rügen gestützt werden wie die mit Gründen versehene Stellungnahme (vgl. Urteil vom 15. Juni 2010, Kommission/Spanien, C-211/08, Slg. 2010, I-5267, Randnr. 33).
  • EuGH, 09.02.2006 - C-305/03

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 11.07.2013 - C-545/10
    Da der Gegenstand einer Klage nach Art. 258 AEUV durch das in dieser Bestimmung vorgesehene vorprozessuale Verfahren eingegrenzt wird, muss die Klage auf die gleichen Gründe und das gleiche Vorbringen gestützt sein wie die mit Gründen versehene Stellungnahme, so dass eine Rüge, die nicht in der mit Gründen versehenen Stellungnahme erhoben wurde, im Verfahren vor dem Gerichtshof unzulässig ist (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 9. Februar 2006, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-305/03, Slg. 2006, I-1213, Randnr. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.01.2010 - C-343/08

    Kommission / Tschechische Republik - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 11.07.2013 - C-545/10
    Folglich müssen sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine Klage gestützt wird, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben, und die Anträge der Klageschrift müssen eindeutig formuliert sein, damit der Gerichtshof nicht ultra petita entscheidet oder eine Rüge übergeht (vgl. u. a. Urteile vom 16. Juli 2009, Kommission/Polen, C-165/08, Slg. 2009, I-6843, Randnr. 42, und vom 14. Januar 2010, Kommission/Tschechische Republik, C-343/08, Slg. 2010, I-275, Randnr. 26).
  • EuGH, 08.11.2012 - C-528/10

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 11.07.2013 - C-545/10
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen kann der Gerichtshof nicht berücksichtigen (vgl. u. a. Urteile vom 8. November 2012, Kommission/Griechenland, C-528/10, Randnr. 26, und, in diesem Sinne, vom 28. Februar 2013, Kommission/Ungarn, C-473/10, Randnr. 96).
  • EuGH, 28.02.2013 - C-473/10

    Ungarn und Spanien haben gegen ihre unionsrechtlichen Verpflichtungen auf dem

    Auszug aus EuGH, 11.07.2013 - C-545/10
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen kann der Gerichtshof nicht berücksichtigen (vgl. u. a. Urteile vom 8. November 2012, Kommission/Griechenland, C-528/10, Randnr. 26, und, in diesem Sinne, vom 28. Februar 2013, Kommission/Ungarn, C-473/10, Randnr. 96).
  • EuGH, 09.11.2017 - C-489/15

    CTL Logistics - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eisenbahnverkehr - Richtlinie

    Es ist nämlich Sache der Mitgliedstaaten, eine Entgeltrahmenregelung zu schaffen, während die Berechnung und Erhebung des Entgelts grundsätzlich vom Betreiber der Infrastruktur vorgenommen wird (Urteile vom 28. Februar 2013, Kommission/Spanien, C-483/10, EU:C:2013:114, Rn. 41, vom 11. Juli 2013, Kommission/Tschechische Republik, C-545/10, EU:C:2013:509, Rn. 34, und vom 3. Oktober 2013, Kommission/Italien, C-369/11, EU:C:2013:636, Rn. 42).

    Damit das Ziel, die Unabhängigkeit der Geschäftsführung des Betreibers der Infrastruktur zu wahren, gewährleistet wird, muss er in dem von den Mitgliedstaaten definierten Rahmen der Entgelterhebung über einen gewissen Spielraum bei der Berechnung der Höhe der Entgelte verfügen, um hiervon als Geschäftsführungsinstrument Gebrauch machen zu können (Urteile vom 28. Februar 2013, Kommission/Spanien, C-483/10, EU:C:2013:114, Rn. 44 und 49, und vom 11. Juli 2013, Kommission/Tschechische Republik, C-545/10, EU:C:2013:509, Rn. 35).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-489/15

    CTL Logistics - Verkehr - Entgelt für die Nutzung von Eisenbahnfahrwegen -

    Nach meinem Dafürhalten lassen sich weder dem Urteil vom 11. Juli 2013, Kommission/Tschechische Republik (C-545/10, EU:C:2013:509), noch den Schlussanträgen des Generalanwalts Jääskinen in den Rechtssachen Kommission/Tschechische Republik (C-512/10, C-545/10, C-625/10, C-627/10 und C-412/11, EU:C:2012:791)(42), auf die die Kommission und DB Netz in ihren schriftlichen Erklärungen vor dem Gerichtshof in verschiedener Hinsicht Bezug nehmen, gegenteilige Anhaltspunkte entnehmen.

    Der Gerichtshof seinerseits hat sich auf die Feststellung beschränkt, dass "Art. 30 der Richtlinie 2001/14 dahin auszulegen ist, dass die von der Regulierungsstelle getroffenen Verwaltungsentscheidungen ausschließlich einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen", vgl. Urteil vom 11. Juli 2013, Kommission/Tschechische Republik (C-545/10, EU:C:2013:509, Rn. 104).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-556/10

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsklage - Richtlinie 91/440/EWG -

    6 - Es handelt sich um folgende beim Gerichtshof anhängige Rechtssachen: Kommission/Ungarn (C-473/10), Kommission/Spanien (C-483/10), Kommission/Polen (C-512/10), Kommission/Griechenland (C-528/10), Kommission/Tschechische Republik (C-545/10), Kommission/Österreich (C-555/10), Kommission/Portugal (C-557/10), Kommission/Frankreich (C-625/10), Kommission/Slowenien (C-627/10), Kommission/Italien (C-369/11) und Kommission/Luxemburg (C-412/11).

    16 - Die Auslegung dieses Begriffs ist auch Gegenstand der Rechtssachen Kommission/Polen (C-512/10) und Kommission/Tschechische Republik (C-545/10).

    20 - Vgl. hierzu auch die Rechtssache Kommission/Tschechische Republik (C-545/10).

  • EuGH, 19.09.2017 - C-552/15

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Folglich müssen sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine Klage gestützt wird, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben, und die Anträge der Klageschrift müssen eindeutig formuliert sein, damit der Gerichtshof nicht ultra petita entscheidet oder eine Rüge übergeht (Urteile vom 11. Juli 2013, Kommission/Tschechische Republik, C-545/10, EU:C:2013:509, Rn. 108 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 23. Februar 2016, Kommission/Ungarn, C-179/14, EU:C:2016:108, Rn. 141, und vom 22. September 2016, Kommission/Tschechische Republik, C-525/14, EU:C:2016:714, Rn. 16).
  • EuGH, 30.04.2014 - C-209/13

    Der Gerichtshof weist die Klage ab, die das Vereinigte Königreich gegen den

    Folglich müssen sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine Klage gestützt wird, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben, und die Anträge in der Klageschrift müssen eindeutig formuliert sein, damit der Gerichtshof nicht ultra petita entscheidet oder eine Rüge übergeht (Urteile Kommission/Spanien, C-360/11, EU:C:2013:17, Rn. 26, und Kommission/Tschechische Republik, C-545/10, EU:C:2013:509, Rn. 108).
  • VG Köln, 13.08.2019 - 18 L 1266/19
    Der Grundsatz der Unabhängigkeit der Geschäftsführung soll den Infrastrukturbetreibern lediglich einen Spielraum bei der Festsetzung der Höhe der Entgelte einräumen, vgl. EuGH, Urteile vom 9. November 2017 - C-489/15 -, juris Rn. 77 ff.; vom 28. Februar 2013 - C-483/10 -, juris Rn. 37 ff. und vom 11. Juli 2013 - C-545/10-, juris Rn. 33 ff.

    Es ist wegen der klaren Formulierung in den Art. 4 Abs. 2, Art. 7a, Art. 29 und Art. 39 der Richtlinie 2012/34/EG als acte clair oder jedenfalls infolge der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, Urteile vom 9. November 2017 - C-489/15 -, juris Rn. 77 ff.; vom 28. Februar 2013 - C-483/10 -, juris Rn. 37 ff. und vom 11. Juli 2013 - C-545/10-, juris Rn. 33 ff., als acte éclairé zu werten, dass der unionsrechtliche Grundsatz der Unabhängigkeit der Geschäftsführung des Schienenwegebetreibers einer in der Höhe von dem Antrag des Infrastrukturbetreibers abweichenden Festsetzung des Ausgangsniveaus der Gesamtkosten nicht entgegensteht.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-121/21

    Generalanwalt Pikamäe ist der Auffassung: Polen hat dadurch gegen Unionsrecht

    11 Vgl. Urteile vom 11. Juli 2013, Kommission/Tschechische Republik (C-545/10, EU:C:2013:509, Rn. 108), vom 23. Februar 2016, Kommission/Ungarn (C-179/14, EU:C:2016:108, Rn. 141), vom 22. September 2016, Kommission/Tschechische Republik (C-525/14, EU:C:2016:714, Rn. 16), vom 19. September 2017, Kommission/Irland (Zulassungssteuer) (C-552/15, EU:C:2017:698, Rn. 38), vom 31. Oktober 2019, Kommission/Niederlande (C-395/17, EU:C:2019:918, Rn. 52), und vom 28. Mai 2020, Kommission/Bulgarien (Eisenbahnuntersuchungsstelle) (C-33/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:405, Rn. 82).
  • LG Düsseldorf, 05.02.2015 - 14d O 11/14

    Rückzahlungsbegehren eines Eisenbahnverkehrsunternehmens bzgl. des überhöht

    So hat der EuGH im Urteil vom 11.07.2013, Rechtssache C-545/10 (Kommission gegen Tschechische Republik) lediglich ausgeführt, dass die Entscheidungen der Regulierungsbehörden ausschließlich einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen dürfen, aber weder direkt noch indirekt zum Ausdruck gebracht, dass eine unmittelbare Anrufung der nationalen Gerichte zur Überprüfung von Trassenpreisen durch einzelne Zugangsberechtigte neben dem regulierungsrechtlichen Rechtsschutz ausgeschlossen sei.
  • EuGH, 09.09.2021 - C-144/20

    LatRailNet

    Insoweit hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass der Betreiber der Infrastruktur, damit eine solche Unabhängigkeit gewährleistet wird, in dem von den Mitgliedstaaten definierten Rahmen der Entgelterhebung über einen gewissen Spielraum bei der Berechnung der Höhe der Entgelte verfügen muss, um hiervon als Geschäftsführungsinstrument Gebrauch machen zu können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2013, Kommission/Tschechische Republik, C-545/10, EU:C:2013:509, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2020 - 13 B 1709/20

    Ablehnung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer in der

    vgl. EuGH, Urteile vom 11. Juli 2013 - C- 545/10 -, juris, Rn. 80, vom 18. April 2013 - C-625/10 -, juris, Rn. 70, und vom 28. Februar 2013 - C-483/10 -, juris, Rn. 64.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-557/10

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzungsklage - Richtlinie 91/440/EWG -

  • EuGH, 13.02.2014 - C-152/12

    Kommission / Bulgarien

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-473/10

    Generalanwalt Jääskinen legt seine Schlussanträge zu Vertragsverletzungsklagen

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-453/20

    CityRail - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Begriff des nationalen

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-555/10

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzungsklage - Richtlinie 91/440/EWG -

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