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   EuGH, 12.09.2013 - C-434/12   

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https://dejure.org/2013,23942
EuGH, 12.09.2013 - C-434/12 (https://dejure.org/2013,23942)
EuGH, Entscheidung vom 12.09.2013 - C-434/12 (https://dejure.org/2013,23942)
EuGH, Entscheidung vom 12. September 2013 - C-434/12 (https://dejure.org/2013,23942)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Agrarpolitik - ELER - Verordnung (EU) Nr. 65/2011 - Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums - Unterstützung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen - Begriff 'künstlich geschaffene Voraussetzungen' - Missbräuchliche Praktiken - Beweise

  • Europäischer Gerichtshof

    Slancheva sila

    Gemeinsame Agrarpolitik - ELER - Verordnung (EU) Nr. 65/2011 - Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums - Unterstützung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen - Begriff "künstlich geschaffene Voraussetzungen" - Missbräuchliche Praktiken - Beweise

  • EU-Kommission

    Slancheva sila

    Gemeinsame Agrarpolitik - ELER - Verordnung (EU) Nr. 65/2011 - Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums - Unterstützung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen - Begriff ‚künstlich geschaffene Voraussetzungen‘ - Missbräuchliche Praktiken - ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis missbräuchlicher Vorgehensweisen bei der Unterstützung von Kleinstunternehmen zur Entwicklung des ländlichen Raums; Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags auf Finanzmittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds wegen funktioneller ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis missbräuchlicher Vorgehensweisen bei der Unterstützung von Kleinstunternehmen zur Entwicklung des ländlichen Raums; Ablehnung eines Antrags auf Finanzmittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds wegen funktioneller Unselbständigkeit und künstlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Slancheva sila

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Administrativen sad Sofia-grad - Auslegung von Art. 4 Nr. 8 der Verordnung (EU) Nr. 65/2011 der Kommission vom 27. Januar 2011 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates hinsichtlich der Kontrollverfahren und ...

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 14.12.2000 - C-110/99

    Emsland-Stärke

    Auszug aus EuGH, 12.09.2013 - C-434/12
    Im Übrigen hat der Gerichtshof klargestellt, dass es Sache des nationalen Gerichts ist, das Vorliegen dieser beiden Elemente festzustellen, für das der Beweis nach nationalem Recht zu erbringen ist, soweit dies die Wirksamkeit des Unionsrechts nicht beeinträchtigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 2000, Emsland-Stärke, C-110/99, Slg. 2000, I-11569, Randnr. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dabei zählen zu den Umständen, die das nationale Gericht berücksichtigen kann, um festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Erhalt einer Zahlung aus dem ELER künstlich geschaffen wurden, die rechtlichen, wirtschaftlichen und/oder personellen Verbindungen zwischen den am betreffenden Investitionsvorgang beteiligten Personen (vgl. in diesem Sinne Urteil Emsland-Stärke, Randnr. 58).

  • EuGH, 11.01.2007 - C-279/05

    Vonk Dairy Products - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Käse - Art.

    Auszug aus EuGH, 12.09.2013 - C-434/12
    Nach ständiger Rechtsprechung kann aber der Anwendungsbereich von Unionsverordnungen nicht so weit sein, dass er missbräuchliche Praktiken von Wirtschaftsteilnehmern deckt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Januar 2007, Vonk Dairy Products, C-279/05, Slg. 2007, I-239, Randnr. 31).

    Das Vorliegen dieses subjektiven Elements kann auch durch den Nachweis einer Kollusion, etwa in Form einer absichtlichen Koordinierung zwischen verschiedenen Investoren, die eine Unterstützung nach der Stützungsregelung des ELER beantragen, untermauert werden, insbesondere wenn die Investitionsprojekte identisch sind und eine geografische, wirtschaftliche, funktionelle, rechtliche und/oder personelle Verbindung zwischen diesen Projekten besteht (vgl. entsprechend Urteil Vonk Dairy Products, Randnr. 33).

  • EuGH, 21.07.2005 - C-515/03

    Eichsfelder Schlachtbetrieb - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation -

    Auszug aus EuGH, 12.09.2013 - C-434/12
    Der Gerichtshof hat jedoch bereits entschieden, dass unter diesen Umständen der Nachweis eines Missbrauchs durch einen potenziellen Begünstigten einer solchen Beihilfe zum einen voraussetzt, dass eine Gesamtwürdigung der objektiven Umstände ergibt, dass trotz formaler Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Bedingungen das Ziel der Regelung nicht erreicht wurde, und dass er zum anderen ein subjektives Element voraussetzt, nämlich die Absicht, sich einen unionsrechtlich vorgesehenen Vorteil dadurch zu verschaffen, dass die entsprechenden Voraussetzungen künstlich geschaffen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juli 2005, Eichsfelder Schlachtbetrieb, C-515/03, Slg. 2005, I-7355, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.04.2022 - C-176/20

    Avio Lucos

    Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich der Anwendungsbereich von Unionsverordnungen nicht so weit sein, dass er missbräuchliche Praktiken von Wirtschaftsteilnehmern deckt (Urteil vom 12. September 2013, Slancheva sila, C-434/12, EU:C:2013:546, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat jedoch bereits entschieden, dass der Nachweis eines Missbrauchs durch einen potenziellen Begünstigten einer solchen Beihilfe zum einen voraussetzt, dass eine Gesamtwürdigung der objektiven Umstände ergibt, dass trotz formaler Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Bedingungen das Ziel der Regelung nicht erreicht wurde, und dass er zum anderen ein subjektives Element voraussetzt, nämlich die Absicht, sich einen unionsrechtlich vorgesehenen Vorteil dadurch zu verschaffen, dass die entsprechenden Voraussetzungen künstlich geschaffen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. September 2013, Slancheva sila, C-434/12, EU:C:2013:546, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Übrigen hat der Gerichtshof klargestellt, dass es Sache des nationalen Gerichts ist, das Vorliegen dieser beiden Elemente festzustellen, für das der Beweis nach nationalem Recht zu erbringen ist, soweit dies die Wirksamkeit des Unionsrechts nicht beeinträchtigt (Urteil vom 12. September 2013, Slancheva sila, C-434/12, EU:C:2013:546, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2017 - C-6/16

    Eqiom und Enka - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG) - Freier

    19 Vgl. Urteile vom 21. Februar 2006, Halifax u. a. (C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 75), vom 22. Dezember 2010, Weald Leasing (C-103/09, EU:C:2010:804, Rn. 30), vom 12. September 2013, Slancheva sila (C-434/12, EU:C:2013:546, Rn. 42), vom 13. März 2014, SICES u. a. (C-155/13, EU:C:2014:145, Rn. 33), vom 9. Juli 2015, Cimmino u. a. (C-607/13, EU:C:2015:448, Rn. 65), vom 14. April 2016, Cervati und Malvi (C-131/14, EU:C:2016:255, Rn. 34), und vom 28. Juli 2016, Kratzer (C-423/15, EU:C:2016:604, Rn. 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-176/20

    Avio Lucos

    In seinem Urteil Slancheva sila(34), dessen Erkenntnisse meines Erachtens auf die vorliegende Rechtssache übertragbar sind, hat der Gerichtshof hervorgehoben, dass in dem Fall, in dem eine Tätigkeit die Kriterien für den Erhalt einer Beihilfe(35) formal erfüllt, der Nachweis eines Missbrauchs durch einen potenziellen Begünstigten einer solchen Beihilfe zum einen voraussetzt, dass eine Gesamtwürdigung der objektiven Umstände ergibt, dass trotz formaler Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Bedingungen das Ziel der Regelung nicht erreicht wurde, und dass er zum anderen ein subjektives Element voraussetzt, nämlich die Absicht, sich einen unionsrechtlich vorgesehenen Vorteil dadurch zu verschaffen, dass die entsprechenden Voraussetzungen künstlich geschaffen werden.

    34 Urteil vom 12. September 2013, Slancheva sila (C-434/12, EU:C:2013:546, Rn. 29 und 30).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2016 - C-333/15

    Planes Bresco - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 -

    23 - Vgl. Urteile Emsland-Stärke (C-110/99, EU:C:2000:695, Rn. 52 f.), Eichsfelder Schlachtbetrieb (C-515/03, EU:C:2005:491, Rn. 39), Halifax u. a. (C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 74 f.), Cadbury Schweppes (C-196/04, EU:C:2006:544, Rn. 64), Ungarn/Slowakei (C-364/10, EU:C:2012:630, Rn. 58), Christodoulou u. a. (C-116/12, EU:C:2013:825, Rn. 64) und Slancheva sila (C-434/12, EU:C:2013:546, Rn. 29).

    24 - Vgl. Urteile Emsland-Stärke (C-110/99, EU:C:2000:695, Rn. 54), Christodoulou u. a. (C-116/12, EU:C:2013:825, Rn. 65) und Slancheva sila (C-434/12, EU:C:2013:546, Rn. 30).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2016 - C-161/15

    Bensada Benallal

    5 - So hat der Gerichtshof festgestellt, "[dass n]ach ständiger Rechtsprechung ... der Anwendungsbereich von Unionsverordnungen nicht so weit sein [kann], dass er missbräuchliche Praktiken von Wirtschaftsteilnehmern deckt " (vgl. Urteil Slancheva sila, C-434/12, EU:C:2013:546 und die dort angeführte Rechtsprechung; Hervorhebung nur hier), und damit zu erkennen gegeben, dass der Begriff des (Rechts-)Missbrauchs eine Regel zur Abgrenzung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen des Unionsrechts darstellt (diese Einstufung wurde auch von Generalanwalt Poiares Maduro in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Halifax u. a., C-255/02, EU:C:2005:200, Nr. 69, vertreten); andererseits hat er festgestellt, "dass der eventuelle Missbrauch von Rechten, die die [Unions]rechtsordnung in den Bestimmungen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährt, voraussetzt, dass der Betreffende vom persönlichen Anwendungsbereich des Vertrages erfasst wird , weil er die Voraussetzungen erfüllt, um als "Arbeitnehmer" ... eingestuft zu werden" (Urteil Ninni-Orasche, C-413/01, EU:C:2003:600, Rn. 31; Hervorhebung nur hier), und er hat darüber hinaus die Bekämpfung missbräuchlicher Praktiken aus Gründen des Allgemeininteresses, die Beschränkungen der Verkehrsfreiheiten rechtfertigen können, geprüft (vgl. u. a. Urteile Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas, C-196/04, EU:C:2006:544, Rn. 55, und SIAT, C-318/10, EU:C:2012:415, Rn. 50).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2014 - C-83/13

    Fonnship und Svenska Transportarbetareförbundet - Vorabentscheidungsersuchen -

    50 - Urteil vom 12. September 2013, Slancheva sila (C-434/12, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung) (Hervorhebung nur hier).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-169/22

    Groenland Poultry - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik -

    Vgl. Urteile vom 12. September 2013, Slancheva sila (C-434/12, EU:C:2013:546), und vom 7. Juli 2016, 0bcina Gorje (C-111/15, EU:C:2016:532).
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