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   EuGH, 12.09.2013 - C-64/12   

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https://dejure.org/2013,23943
EuGH, 12.09.2013 - C-64/12 (https://dejure.org/2013,23943)
EuGH, Entscheidung vom 12.09.2013 - C-64/12 (https://dejure.org/2013,23943)
EuGH, Entscheidung vom 12. September 2013 - C-64/12 (https://dejure.org/2013,23943)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht - Arbeitsvertrag - Art. 6 Abs. 2 - Mangels Rechtswahl anwendbares Recht - Recht des Landes, in dem der Arbeitnehmer 'gewöhnlich seine Arbeit verrichtet' - Vertrag, der engere ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Schlecker

    Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht - Arbeitsvertrag - Art. 6 Abs. 2 - Mangels Rechtswahl anwendbares Recht - Recht des Landes, in dem der Arbeitnehmer "gewöhnlich seine Arbeit verrichtet" - Vertrag, der engere ...

  • EU-Kommission

    Schlecker

    Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht - Arbeitsvertrag - Art. 6 Abs. 2 - Mangels Rechtswahl anwendbares Recht - Recht des Landes, in dem der Arbeitnehmer ‚gewöhnlich seine Arbeit verrichtet‘ - Vertrag, der ...

  • Wolters Kluwer

    Anzuwendendes Recht bei dauerhafter Beschäftigung in einem Mitgliedsstaat und enger Verbindung des Arbeitsvertrags zu einem anderem Mitgliedsstaat

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum anwendbaren Recht bei Arbeitsort im Ausland ("Schlecker")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anzuwendendes Recht bei dauerhafter Beschäftigung in einem Mitgliedsstaat und enger Verbindung des Arbeitsvertrags zu anderem Mitgliedsstaat; Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Langjährige Auslandstätigkeit und deutsches Recht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Welches nationale Recht gilt für deutsche Arbeitnehmer deutscher Arbeitgeber im Ausland?

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Welches nationale Recht gilt für deutsche Arbeitnehmer deutscher Arbeitgeber im Ausland?

Besprechungen u.ä.

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Bestimmung des auf ein Arbeitsverhältnis anzuwendenden Rechts bei Arbeitsort im Ausland

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Schlecker

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung des Art. 6 Abs. 2 des Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht, aufgelegt zur Unterzeichnung am 19. Juni 1980 in Rom (ABl. 1980, L 266, S. 1) - Anwendbares Recht, ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1363
  • ZIP 2013, 2119
  • ZIP 2013, 75
  • EuZW 2013, 825
  • NZA 2013, 1163
  • BB 2013, 3006
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Über die einstellende Niederlassung - sofern diese im Heimatland des ausländischen Arbeitgebers liegt - ist hier die Anknüpfung an das ausländische Arbeitsvertragsstatut über Art. 30 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB bzw. Art. 8 Abs. 3 Rom I-VO gegeben (vgl. hierzu EuGH 12. September 2013 - C-64/12 - [Schlecker]; Deinert Internationales Arbeitsrecht § 9 Rn. 119 ff., 152; Heuschmid/Schierle in Preis/Sagan Europäisches Arbeitsrecht § 5 Rn. 51 ff.; ErfK/Schlachter Art. 9 Rom I-VO Rn. 12 f.) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Über die einstellende Niederlassung - sofern diese im Heimatland des ausländischen Arbeitgebers liegt - ist hier die Anknüpfung an das ausländische Arbeitsvertragsstatut über Art. 30 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB bzw. Art. 8 Abs. 3 Rom I-VO gegeben (vgl. hierzu EuGH 12. September 2013 - C-64/12 - [Schlecker]; Deinert Internationales Arbeitsrecht § 9 Rn. 119 ff., 152; Heuschmid/Schierle in Preis/Sagan Europäisches Arbeitsrecht § 5 Rn. 51 ff.; ErfK/Schlachter Art. 9 Rom I-VO Rn. 12 f.) .
  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 228/21

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Auslandsbezug

    Ergeben die Gesamtumstände, dass der Arbeitsvertrag engere Verbindungen zu einem anderen Land aufweist, obliegt es nach Art. 8 Abs. 4 Rom I-VO dem nationalen Gericht, die in Art. 8 Abs. 2, Abs. 3 Rom I-VO genannten Anknüpfungskriterien auszuschließen und das Recht dieses anderen Landes anzuwenden (vgl. zu Art. 6 Abs. 2 EVÜ EuGH 12. September 2013 - C-64/12 - [Schlecker] Rn. 35 und 40 unter Hinweis in Rn. 38 auf Art. 8 Rom I-VO) .

    (3) Art. 8 Abs. 4 Rom I-VO sieht vor, dass diese Anknüpfungskriterien nicht anwendbar sind, wenn sich aus der Gesamtheit der Umstände ergibt, dass der Arbeitsvertrag oder das Arbeitsverhältnis engere Verbindungen zu einem anderen Staat aufweist; in diesem Fall ist das Recht dieses anderen Staats anzuwenden (vgl. zu Art. 6 Abs. 2 EVÜ EuGH 12. September 2013 - C-64/12 - [Schlecker] Rn. 24 ff. unter Hinweis in Rn. 38 auf Art. 8 Rom I-VO) .

    Ein wesentliches Kriterium ist dabei der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Steuern und Abgaben entrichtet und der Sozialversicherung angeschlossen ist (vgl. zu Art. 6 Abs. 2 EVÜ EuGH 12. September 2013 - C-64/12 - [Schlecker] Rn. 41 ; zu Art. 30 Abs. 2 Halbs. 2 EGBGB aF: BAG 7. Mai 2020 - 2 AZR 692/19 - Rn. 31; 21. März 2017 - 7 AZR 207/15 - Rn. 87, aaO) .

  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 692/19

    Kündigung eines Flugbegleiters - Anwendbarkeit deutschen Rechts - § 18 BEEG als

    Erst wenn auch danach ein gewöhnlicher Arbeitsort in einem Staat nicht feststellbar ist, darf - in Einklang mit den neuen Kollisionsnormen in Art. 8 Rom I-VO - auf die "einstellende Niederlassung" (Art. 30 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB (aF)) zurückgegriffen werden (EuGH 12. September 2013 - C-64/12 - [Schlecker] Rn. 31 f.; 15. März 2011 - C-29/10 - [Koelzsch] Rn. 43 ff.) .

    Ein wesentliches Kriterium ist dabei der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Steuern und Abgaben entrichtet und der Sozialversicherung angeschlossen ist (vgl. EuGH 12. September 2013 - C-64/12 - [Schlecker] Rn. 41 zu Art. 6 Abs. 2 EVÜ) .

    Es muss alle Gesichtspunkte berücksichtigen, die das Arbeitsverhältnis kennzeichnen, und den- oder diejenigen würdigen, die seiner Ansicht nach am maßgeblichsten sind (EuGH 12. September 2013 - C-64/12 - [Schlecker] Rn. 40 zu Art. 6 Abs. 2 EVÜ) .

  • EuGH, 14.09.2017 - C-168/16

    Mitglieder des Flugpersonals können in Rechtsstreitigkeiten über ihre

    Zur Bestimmung des "Ortes, an dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet" im Sinne von Art. 19 Nr. 2 Buchst. a der Brüssel-I-Verordnung hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass das Kriterium des Mitgliedstaats, in dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet, weit auszulegen ist (vgl. entsprechend Urteil vom 12. September 2013, Schlecker, C-64/12, EU:C:2013:551, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die "Heimatbasis" verlöre nur dann ihre Relevanz für die Bestimmung des "Ortes, von dem aus der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet", wenn unter Berücksichtigung aller möglichen tatsächlichen Umstände des jeweiligen Falles Anträge wie die in den Ausgangsverfahren eine engere Verknüpfung mit einem anderen Ort als der "Heimatbasis" aufwiesen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2002, Weber, C-37/00, EU:C:2002:122, Rn. 53, sowie entsprechend Urteil vom 12. September 2013, Schlecker, C-64/12, EU:C:2013:551, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 430/15

    Ordentliche Kündigung eines durch "CRO-Vertrag" begründeten Rechtsverhältnisses

    Dieses Verständnis ist auch für Art. 8 Rom I-VO maßgeblich (vgl. EuGH 12. September 2013 - C-64/12 - [Schlecker] Rn. 36 ff.; noch zu Art. 30 EGBGB BAG 19. März 2014 - 5 AZR 252/12 (B) - Rn. 25, BAGE 147, 342) .
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 720/14

    Kündigung nach italienischem Recht - Anwendbarkeit des SGB IX

    bb) Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit gewöhnlich nicht in ein und demselben Staat verrichtet, bestimmt sich das objektiv anwendbare Recht gemäß Art. 30 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB (aF) danach, wo sich die Niederlassung befindet, die ihn eingestellt hat (vgl. EuGH 12. September 2013 - C-64/12 - [Schlecker] Rn. 32; 15. Dezember 2011 - C-384/10 - [Voogsgeerd] Rn. 32, Slg. 2011, I-13275 jeweils zu Art. 6 Abs. 2 EVÜ) .

    Ein wesentliches Kriterium ist dabei der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Steuern und Abgaben entrichtet und der Sozialversicherung angeschlossen ist (vgl. EuGH 12. September 2013 - C-64/12  - [Schlecker] Rn. 41 zu Art. 6 Abs. 2 EVÜ) .

    Es muss alle Gesichtspunkte berücksichtigen, die das Arbeitsverhältnis kennzeichnen, und den- oder diejenigen würdigen, der bzw. die seiner Ansicht nach "am maßgeblichsten" ist bzw. sind (so EuGH 12. September 2013 - C-64/12 - [Schlecker] Rn. 40 zu Art. 6 Abs. 2 EVÜ) .

  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15

    Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

    Wesentliches Kriterium ist in diesem Zusammenhang der Ort, an welchem der Arbeitnehmer seine Steuern und Abgaben entrichtet und der Sozialversicherung angeschlossen ist (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 741/13 - Rn. 43; vgl. zu Art. 6 Abs. 2 EVÜ, welcher der Vorschrift des Art. 30 EGBGB (aF) zugrunde liegt: EuGH 12. September 2013 - C-64/12 - [Schlecker] Rn. 41) .
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 741/13

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Rechtswahl - Günstigkeitsvergleich

    Wesentliches Kriterium ist in diesem Zusammenhang der Ort, an welchem der Arbeitnehmer seine Steuern und Abgaben entrichtet und der Sozialversicherung angeschlossen ist (vgl. zu Art. 6 Abs. 2 EVÜ, welcher der Vorschrift des Art. 30 EGBGB (aF) zugrunde liegt: EuGH 12. September 2013 - C-64/12 - [Schlecker] Rn. 41) .
  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 139/21

    Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Ergeben die Gesamtumstände, dass der Arbeitsvertrag engere Verbindungen zu einem anderen Land aufweist, obliegt es nach Art. 8 Abs. 4 Rom I-VO dem nationalen Gericht, die in Art. 8 Abs. 2, Abs. 3 Rom I-VO genannten Anknüpfungskriterien auszuschließen und das Recht dieses anderen Landes anzuwenden (vgl. zu Art. 6 Abs. 2 EVÜ EuGH 12. September 2013 - C-64/12 - [Schlecker] Rn. 35 und 40 unter Hinweis in Rn. 38 auf Art. 8 Rom I-VO) .

    Art. 8 Abs. 4 Rom I-VO sieht vor, dass diese Anknüpfungskriterien nicht anwendbar sind, wenn sich aus der Gesamtheit der Umstände ergibt, dass der Arbeitsvertrag oder das Arbeitsverhältnis engere Verbindungen zu einem anderen Staat aufweist; in diesem Fall ist das Recht dieses anderen Staates anzuwenden (vgl. zu Art. 6 Abs. 2 EVÜ EuGH 12. September 2013 - C-64/12 - [Schlecker] Rn. 24 ff. unter Hinweis in Rn. 38 auf Art. 8 Rom I-VO) .

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2023 - C-46/22

    Jenkinson / Rat u.a.

  • EuGH, 18.01.2024 - C-46/22

    Jenkinson / Rat u.a.

  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 81/19

    Griechische Spargesetze - Staatenimmunität

  • EuGH, 14.09.2023 - C-821/21

    Club La Costa u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2020 - C-804/19

    Markt24 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

  • LAG Hessen, 13.06.2019 - 11 Sa 812/18

    Auf das nicht deutschem Recht unterliegende Arbeitsverhältnis eines bei einer

  • EuGH, 23.10.2014 - C-305/13

    Haeger & Schmidt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Übereinkommen von Rom über das

  • ArbG Ulm, 11.12.2014 - 2 Ca 268/14

    Anwendbarkeit deutschen Rechts gemäß Art 30 Abs 2 Nr 1 EGBGB - Nachweispflicht

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2014 - 4 Sa 57/13

    Personenbedingte Kündigung im Zusammenhang mit einer Parteivereinbarung zur

  • EuGH, 19.05.2022 - C-33/21

    Das nicht von E101-Bescheinigungen erfasste fliegende Personal von Ryanair, das

  • EuGH, 14.09.2023 - C-632/21

    Diamond Resorts Europe u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-815/18

    Federatie Nederlandse Vakbeweging - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

  • ArbG Bielefeld, 13.06.2018 - 7 Ca 2279/12
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.05.2022 - 14 Sa 1396/21

    Ort der Arbeitsleistung bei Flugpersonal; Arbeitsvertrag mit Rückzahlungsklausel

  • ArbG Hamburg, 24.09.2014 - 20 Ca 108/13
  • LAG Hessen, 27.04.2023 - 11 Sa 766/22

    Erfolglose Klage eines bei einem US-amerikanischen Luftfahrtunternehmen

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-152/20

    SC Gruber Logistics - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2015 - 2 Sa 204/14

    Krankheitsbedingte Kündigung nach italienischem Arbeitsrecht - Dauer der

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2014 - 2 Sa 172/13

    Vereinbarung italienischen Rechts mit einem Schiffsbesatzungsmitglied

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