Rechtsprechung
   EuGH, 03.10.2013 - C-583/11 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26380
EuGH, 03.10.2013 - C-583/11 P (https://dejure.org/2013,26380)
EuGH, Entscheidung vom 03.10.2013 - C-583/11 P (https://dejure.org/2013,26380)
EuGH, Entscheidung vom 03. Oktober 2013 - C-583/11 P (https://dejure.org/2013,26380)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,26380) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 - Handel mit Robbenerzeugnissen - Beschränkungen der Einfuhr und des Inverkehrbringens dieser Erzeugnisse - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Klagerecht natürlicher oder juristischer Personen - Art. 263 Abs. 4 AEUV - Begriff ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Inuit Tapiriit Kanatami u.a. / Parlament und Rat

    Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 - Handel mit Robbenerzeugnissen - Beschränkungen der Einfuhr und des Inverkehrbringens dieser Erzeugnisse - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Klagerecht natürlicher oder juristischer Personen - Art. 263 Abs. 4 AEUV - Begriff ...

  • EU-Kommission

    Inuit Tapiriit Kanatami u.a. / Parlament und Rat

    Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 - Handel mit Robbenerzeugnissen - Beschränkungen der Einfuhr und des Inverkehrbringens dieser Erzeugnisse - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Klagerecht natürlicher oder juristischer Personen - Art. 263 Abs. 4 AEUV - Begriff ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 - Handel mit Robbenerzeugnissen - Beschränkungen der Einfuhr und des Inverkehrbringens dieser Erzeugnisse - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Klagerecht natürlicher oder juristischer Personen - Art. 263 Abs. 4 AEUV - Begriff ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung über den Handel mit Robbenerzeugnissen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Klage gegen Robben-Handelsverbot unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Handel mit Robbenerzeugnissen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Handelsverbot von Robbenserzeugnissen für Inuit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Inuit im Streit um Handel mit Robben-Produkten unterlegen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Handel mit Robbenerzeugnissen mit wenigen Ausnahmen verboten - Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen nur gestattet, wenn sie aus einer Jagd stammen und zum Lebensunterhalt beitragen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Inuit Tapiriit Kanatami u.a. / Parlament und Rat

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Siebte erweiterte Kammer) vom 6. September 2011, Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat (T"18/10), mit dem die Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 53
  • EuZW 2014, 22
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (244)Neu Zitiert selbst (35)

  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-583/11
    "41 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 230 Abs. 4 EG natürliche und juristische Personen Klage erheben konnten gegen Entscheidungen, die als Handlungen mit individueller Geltung einzustufen sind, sowie gegen Handlungen mit allgemeiner Geltung wie eine Verordnung, die sie unmittelbar betrifft und sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder wegen besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und dadurch in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten einer Entscheidung (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 15. Juli 1963, Plaumann/Kommission, 25/62, Slg. 1963, 213, 238, und vom 25. Juli 2002, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, C-50/00 P, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 36).

    In Anbetracht dieser Entwicklung sollte der Gerichtshof die auf das Urteil Plaumann/Kommission zurückgehende enge Auslegung der Voraussetzung der individuellen Betroffenheit revidieren.

    In Bezug auf die Voraussetzung der individuellen Betroffenheit durch die Handlung, deren Nichtigerklärung begehrt wird, rügen die Rechtsmittelführer nicht, dass das Gericht die aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs seit dem Urteil Plaumann/Kommission resultierenden Beurteilungskriterien für diese Zulässigkeitsvoraussetzungen falsch angewandt habe, sondern fordern den Gerichtshof ausdrücklich auf, diese Beurteilungskriterien zu revidieren und durch das Kriterium der "erheblichen nachteiligen Auswirkungen" zu ersetzen.

    Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass die Voraussetzung der individuellen Betroffenheit durch die Handlung, deren Nichtigerklärung begehrt wird, so wie sie sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs seit dem Urteil Plaumann/Kommission ergibt, mit dem Vertrag von Lissabon nicht geändert wurde.

    Nach dieser Rechtsprechung erfüllen natürliche oder juristische Personen die Voraussetzung der individuellen Betroffenheit nur dann, wenn sie von der angefochtenen Handlung wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder aufgrund von Umständen betroffen sind, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben und sie dadurch in ähnlicher Weise individualisieren wie einen Adressaten (vgl. Urteile Plaumann/Kommission, vom 29. April 2004, 1talien/Kommission, C-298/00 P, Slg. 2004, I-4087, Randnr. 36, und vom 9. Juni 2011, Comitato "Venezia vuole vivere"/Kommission, C-71/09 P, C-73/09 P und C-76/09 P, Slg. 2011, I-4727, Randnr. 52).

    Jedoch ist festzustellen, dass keiner der Rechtsmittelführer durch die streitige Verordnung in einer Weise individualisiert wird, wie es bei einem Adressaten im Sinne der ständigen Rechtsprechung seit dem Urteil Plaumann/Kommission der Fall wäre.

  • EuGH, 01.04.2004 - C-263/02

    DER GERICHTSHOF HAT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN, UNTER DENEN EIN

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-583/11
    Nach ständiger Rechtsprechung können nämlich die Unionsgerichte die Voraussetzungen, unter denen ein Einzelner Klage gegen eine Verordnung erheben kann, nicht so auslegen, dass es zu einer Abweichung von diesen Voraussetzungen, die im Vertrag ausdrücklich vorgesehen sind, kommt, ohne damit ihre Befugnisse zu überschreiten; dies gilt auch im Licht des Grundsatzes eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 1. April 2004, Kommission/Jégo-Quéré, C-263/02 P, Slg. 2004, I-3425, Randnr. 36, und Beschluss des Gerichts vom 9. Januar 2007, Lootus Teine Osaühing/Rat, T-127/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 50).".

    Im Urteil Kommission/Jégo-Quéré habe es sich bei der streitigen Handlung um eine Durchführungsverordnung der Kommission gehandelt, die nach der vom Gericht vorgenommenen Prüfung offenkundig als "Rechtsakt mit Verordnungscharakter" im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV einzustufen sei.

    Somit sind die in Art. 263 Abs. 4 AEUV vorgesehenen Zulässigkeitsvoraussetzungen im Licht des Grundrechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz auszulegen, ohne dass dies den Wegfall der in diesem Vertrag ausdrücklich vorgesehenen Voraussetzungen zur Folge hätte (vgl. in diesem Sinne Urteile Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Randnr. 44, und Kommission/Jégo-Quéré, Randnr. 36).

    Es ist somit Sache der Mitgliedstaaten, ein System von Rechtsbehelfen und Verfahren vorzusehen, mit dem die Einhaltung des Grundrechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz gewährleistet werden kann (Urteile Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Randnr. 41, und Kommission/Jégo-Quéré, Randnr. 31).

  • EuGH, 08.03.2011 - Gutachten 1/09

    Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Übereinkommensentwurf - Schaffung eines

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-583/11
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die gerichtliche Kontrolle der Wahrung der Rechtsordnung der Union, wie sich aus Art. 19 Abs. 1 EUV ergibt, durch den Gerichtshof und die Gerichte der Mitgliedstaaten gewährleistet wird (vgl. in diesem Sinne Gutachten 1/09 vom 8. März 2011, Slg. 2011, I-1137, Randnr. 66).

    Zu der in Randnr. 90 des vorliegenden Urteils erwähnten Rolle der nationalen Gerichte ist darauf hinzuweisen, dass diese in Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof eine Aufgabe erfüllen, die Beiden gemeinsam übertragen ist, um die Wahrung des Rechts bei der Anwendung und Auslegung der Verträge zu sichern (Gutachten 1/09, Randnr. 69).

  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-583/11
    Zu diesem Zweck hat der AEU-Vertrag mit seinen Art. 263 und 277 einerseits und mit Art. 267 andererseits ein vollständiges System von Rechtsbehelfen und Verfahren geschaffen, das die Rechtmäßigkeitskontrolle der Unionshandlungen gewährleisten soll, mit der der Unionsrichter betraut wird (vgl. Urteile vom 23. April 1986, Les Verts/Parlament, 294/83, Slg. 1986, 1339, Randnr. 23, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Randnr. 40, Reynolds Tobacco u. a./Kommission, Randnr. 80, und vom 12. Juli 2012, Association Kokopelli, C-59/11, Randnr. 34).

    Obliegt die Durchführung der Handlungen der Union den Mitgliedstaaten, können diese Personen die Ungültigkeit der betreffenden Handlung der Union vor den nationalen Gerichten geltend machen und diese veranlassen, sich insoweit gemäß Art. 267 AEUV mit Vorabentscheidungsfragen an den Gerichtshof zu wenden (vgl. in diesem Sinne Urteil Les Verts/Parlament, Randnr. 23).

  • EuGH, 13.03.2007 - C-432/05

    Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-583/11
    Was die von den Mitgliedstaaten vorzusehenden Rechtsbehelfe betrifft, hat der AEU-Vertrag zwar eine Reihe von Klagemöglichkeiten eröffnet, die gegebenenfalls von natürlichen und juristischen Personen vor den Unionsgerichten ausgeübt werden können, doch sollten weder mit dem AEU-Vertrag noch mit Art. 19 EUV zusätzlich zu den nach nationalem Recht bestehenden Rechtsbehelfen neue Klagemöglichkeiten zur Wahrung des Unionsrechts vor den nationalen Gerichten geschaffen werden (Urteil vom 13. März 2007, Unibet, C-432/05, Slg. 2007, I-2271, Randnr. 40).

    Etwas anderes würde nur gelten, wenn es nach dem System der betreffenden nationalen Rechtsordnung keinen Rechtsbehelf gäbe, mit dem zumindest inzident die Wahrung der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleistet werden könnte, oder wenn die einzige Möglichkeit für den Einzelnen, Zugang zu einem Gericht zu erlangen, darin bestünde, eine Rechtsverletzung begehen zu müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil Unibet, Randnrn.

  • EuGH, 29.06.2010 - C-550/09

    und Sicherheitspolitik - Die Beschlüsse des Rates, mit denen die DHKPC vor Juni

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-583/11
    Außerdem ist die Union eine Rechtsunion, in der ihre Organe der Kontrolle daraufhin unterliegen, ob ihre Handlungen insbesondere mit den Verträgen, den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und den Grundrechten im Einklang stehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 2010, E und F, C-550/09, Slg. 2010, I-6213, Randnr. 44).

    Den Betroffenen steht im Rahmen eines nationalen Verfahrens das Recht zu, die Rechtmäßigkeit nationaler Entscheidungen oder jeder anderen nationalen Handlung, mit der eine Handlung der Union mit allgemeiner Geltung auf sie angewandt wird, gerichtlich anzufechten und sich dabei auf die Ungültigkeit der Handlung der Union zu berufen (vgl. in diesem Sinne Urteile Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Randnr. 42, sowie E und F, Randnr. 45).

  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-583/11
    "41 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 230 Abs. 4 EG natürliche und juristische Personen Klage erheben konnten gegen Entscheidungen, die als Handlungen mit individueller Geltung einzustufen sind, sowie gegen Handlungen mit allgemeiner Geltung wie eine Verordnung, die sie unmittelbar betrifft und sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder wegen besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und dadurch in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten einer Entscheidung (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 15. Juli 1963, Plaumann/Kommission, 25/62, Slg. 1963, 213, 238, und vom 25. Juli 2002, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, C-50/00 P, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 36).

    Diese teleologische Auslegung entspreche im Übrigen dem ursprünglichen Anliegen sowohl der Verfasser des Entwurfs eines Vertrags über eine Verfassung für Europa als auch derjenigen des Vertrags von Lissabon, die die Lücken hätten füllen wollen, die in den Urteilen vom 25. Juli 2002, Unión de Pequeños Agricultores/Rat (C-50/00 P, Slg. 2002, I-6677), und Kommission/Jégo-Quéré klar herausgearbeitet worden seien.

  • EuGH, 18.07.2013 - C-426/11

    Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-583/11
    Im Hinblick auf den durch Art. 47 der Charta gewährten Schutz ist darauf hinzuweisen, dass diese Vorschrift nicht darauf abzielt, das in den Verträgen vorgesehene Rechtsschutzsystem und insbesondere die Bestimmungen über die Zulässigkeit direkter Klagen bei den Gerichten der Europäischen Union zu ändern, wie auch aus den Erläuterungen zu diesem Artikel hervorgeht, die gemäß Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 3 EUV und Art. 52 Abs. 7 der Charta für deren Auslegung zu berücksichtigen sind (vgl. Urteile vom 22. Januar 2013, Sky Österreich, C-283/11, Randnr. 42, und vom 18. Juli 2013, Alemo-Herron u. a., C-426/11, Randnr. 32).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-583/11
    Zur Begründetheit dieses ersten Teils des ersten Rechtsmittelgrundes ist darauf hinzuweisen, dass bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur ihr Wortlaut und die mit ihr verfolgten Ziele zu berücksichtigen sind, sondern auch ihr Zusammenhang und das gesamte Unionsrecht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 1982, Cilfit u. a., 283/81, Slg. 1982, 3415, Randnr. 20).
  • EuG, 25.04.2013 - T-526/10

    Das Gericht bestätigt die Gültigkeit der Verordnung über die Vorschriften für den

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-583/11
    Das Parlament, der Rat und die Kommission vertreten die Ansicht, dass den Rechtsmittelführern ein effektiver gerichtlicher Rechtsschutz zur Verfügung stehe, da sie über ein Klagerecht gegen den Rechtsakt zur Durchführung der streitigen Verordnung, die Verordnung Nr. 737/2010, verfügten, welchen/welche sie in der Rechtssache, in der das Urteil vom 25. April 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Kommission (T-526/10), ergangen sei, angefochtenen hätten; dies habe ihnen ermöglicht, dieselben wie die in der vorliegenden Rechtssache dem Gericht vorgetragenen Sachargumente geltend zu machen.
  • EuGH, 13.10.2011 - C-463/10

    Deutsche Post / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Verordnung

  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

  • EuGH, 26.01.2010 - C-118/08

    Transportes Urbanos y Servicios Generales - Verfahrensautonomie der

  • EuGH, 18.03.2010 - C-317/08

    Alassini - Vorabentscheidungsersuchen - Grundsatz des effektiven gerichtlichen

  • EuGH, 27.11.2012 - C-370/12

    Pringle - Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro

  • EuGH, 06.12.2005 - C-453/03

    ABNA u.a. - Gesundheitspolizei - Mischfuttermittel - Genaue Angabe der

  • EuGH, 12.07.2012 - C-59/11

    Die Richtlinien über den Verkehr mit Gemüsesaatgut sind gültig

  • EuGH, 21.02.1991 - 143/88

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und

  • EuGH, 05.09.2012 - C-355/10

    Parlament / Rat - Schengener Grenzkodex - Beschluss 2010/252/EU - Überwachung der

  • EuGH, 29.04.2004 - C-298/00

    Italien / Kommission

  • EuGH, 30.03.2004 - C-167/02

    Rothley u.a. / Parlament

  • EuGH, 22.01.2013 - C-283/11

    Die Beschränkung der Kostenerstattung für die Kurzberichterstattung über

  • EuGH, 17.07.2008 - C-521/06

    Athinaïki Techniki / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Beihilfe

  • EuGH, 09.06.2011 - C-71/09

    Die den Unternehmen in Venedig und Chioggia gewährten Sozialbeitrags-entlastungen

  • EuGH, 16.07.2009 - C-385/07

    Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland / Kommission - Rechtsmittel -

  • EuGH, 15.04.2008 - C-268/06

    Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung

  • EuGH, 12.09.2006 - C-131/03

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission,

  • EuG, 03.05.2002 - T-177/01

    IN DEM BEMÜHEN UM EINE STÄRKUNG DES RECHTSSCHUTZES FÜR BÜRGER/BÜRGERINNEN UND

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

  • EuGH, 18.11.2010 - C-322/09

    NDSHT / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Beschwerde eines

  • EuG, 06.09.2011 - T-18/10

    Inuit Tapiriit Kanatami u.a. / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung

  • EuGH, 14.10.2010 - C-280/08

    Der Gerichtshof bestätigt die von der Kommission gegen die Deutsche Telekom wegen

  • EuGH, 06.03.2003 - C-41/00

    Interporc / Kommission

  • EuG, 11.07.2005 - T-40/04

    Bonino u.a. / Parlament und Rat - Verordnung über die Regelungen für die

  • EuG, 09.01.2007 - T-127/05

    Lootus Teine Osaühing / Rat

  • EuGH, 06.10.2015 - C-362/14

    Datenschutz: Safe-Harbor-Abkommen zwischen USA und EU ist ungültig

    Insoweit ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, wonach die Union eine Rechtsunion ist, in der alle Handlungen ihrer Organe der Kontrolle daraufhin unterliegen, ob sie insbesondere mit den Verträgen, den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und den Grundrechten im Einklang stehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 66, Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 91, und Telefónica/Kommission, C-274/12 P, EU:C:2013:852, Rn. 56).
  • EuGH, 10.12.2018 - C-621/18

    Wightman u.a. - Einseitige Rücknahme der EU-Austrittserklärung möglich

    Auch die Entstehungsgeschichte einer Vorschrift des Unionsrechts kann relevante Anhaltspunkte für deren Auslegung liefern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. November 2012, Pringle, C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 135; Urteile vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 17. März 2016, Parlament/Kommission, C-286/14, EU:C:2016:183, Rn. 43).
  • EGMR, 09.04.2024 - 53600/20

    Verein Klimaseniorinnen Schweiz u.a. ./. Schweiz - Staatliche Maßnahmen gegen

    En effet, selon une jurisprudence constante, qui n'a pas été modifiée par le traité de Lisbonne, les personnes physiques ou morales ne satisfont à la condition relative à l'affectation individuelle que si l'acte attaqué les atteint en raison de certaines qualités qui leur sont particulières ou d'une situation de fait qui les caractérise par rapport à toute autre personne et, de ce fait, les individualise d'une manière analogue à celle d'un destinataire (arrêt du 3 octobre 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami e.a./Parlement et Conseil, C-583/11 P, EU:C:2013:625, points 71 et 72 ainsi que jurisprudence citée).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht