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   EuGH, 10.10.2013 - C-306/12   

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https://dejure.org/2013,26994
EuGH, 10.10.2013 - C-306/12 (https://dejure.org/2013,26994)
EuGH, Entscheidung vom 10.10.2013 - C-306/12 (https://dejure.org/2013,26994)
EuGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - C-306/12 (https://dejure.org/2013,26994)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht - Richtlinie 2009/103/EG - Art. 21 Abs. 5 - Schadenregulierungsbeauftragter - Passive Zustellungsvollmacht für gerichtliche Schriftstücke - Nationale Regelung, die die Wirksamkeit ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Spedition Welter

    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht - Richtlinie 2009/103/EG - Art. 21 Abs. 5 - Schadenregulierungsbeauftragter - Passive Zustellungsvollmacht für gerichtliche Schriftstücke - Nationale Regelung, die die Wirksamkeit ...

  • EU-Kommission

    Spedition Welter

    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht - Richtlinie 2009/103/EG - Art. 21 Abs. 5 - Schadenregulierungsbeauftragter - Passive Zustellungsvollmacht für gerichtliche Schriftstücke - Nationale Regelung, die die Wirksamkeit ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Empfangsvollmacht des Schadenregulierungsbeauftragten der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung; Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Saarbrücken

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Zustellungsbevollmächtigung des Schadensregulierungsbeauftragten im Wohnsitzland des im Ausland geschädigten Unfallopfers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Empfangsvollmacht des Schadenregulierungsbeauftragten der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung; Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Saarbrücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Der Schadensregulierungsbeauftragte ist zustellungsbevollmächtigt

  • verkehrsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Der Schadensregulierungsbeauftragte im Wohnsitzland des Geschädigten ist bei Klagen gegen den ausländischen KH-Versicherer zustellungsbevollmächtigt

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Spedition Welter

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Landgericht Saarbrücken - Auslegung von Art. 21 Abs. 5 der Richtlinie 2009/103/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 44
  • EuZW 2013, 913
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

    Auszug aus EuGH, 10.10.2013 - C-306/12
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass sich die Frage, ob eine nationale Bestimmung wegen Unvereinbarkeit mit dem Unionsrecht unangewendet bleiben muss, nur stellt, wenn keine unionsrechtskonforme Auslegung dieser Bestimmung möglich ist (Urteil vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, Randnr. 23).

    Die Verpflichtung zur unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts ist dem System des AEU-Vertrags immanent, da es den nationalen Gerichten dadurch ermöglicht wird, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die volle Wirksamkeit des Unionsrechts sicherzustellen, wenn sie über die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten entscheiden (vgl. u. a. Urteile vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835, Randnr. 114, und Dominguez, Randnr. 24).

    Der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung verlangt, dass die nationalen Gerichte unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der dort anerkannten Auslegungsmethoden alles tun, was in ihrer Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit der fraglichen Richtlinie zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel im Einklang steht (vgl. in diesem Sinne Urteile Dominguez, Randnr. 27, und vom 5. September 2012, Lopes Da Silva Jorge, C-42/11, Randnr. 56).

  • EuGH, 09.04.2013 - C-85/11

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht -

    Auszug aus EuGH, 10.10.2013 - C-306/12
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass bei der Bestimmung der Bedeutung einer Vorschrift des Unionsrechts sowohl ihr Wortlaut als auch ihr Zusammenhang und ihre Ziele zu berücksichtigen sind (Urteil vom 9. April 2013, Kommission/Irland, C-85/11, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.09.2012 - C-42/11

    Ein Mitgliedstaat kann die Vergünstigung der Nichtvollstreckung eines

    Auszug aus EuGH, 10.10.2013 - C-306/12
    Der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung verlangt, dass die nationalen Gerichte unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der dort anerkannten Auslegungsmethoden alles tun, was in ihrer Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit der fraglichen Richtlinie zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel im Einklang steht (vgl. in diesem Sinne Urteile Dominguez, Randnr. 27, und vom 5. September 2012, Lopes Da Silva Jorge, C-42/11, Randnr. 56).
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus EuGH, 10.10.2013 - C-306/12
    Die Verpflichtung zur unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts ist dem System des AEU-Vertrags immanent, da es den nationalen Gerichten dadurch ermöglicht wird, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die volle Wirksamkeit des Unionsrechts sicherzustellen, wenn sie über die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten entscheiden (vgl. u. a. Urteile vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835, Randnr. 114, und Dominguez, Randnr. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2016 - C-558/15

    Vieira Azevedo u.a.

    19 - Urteil vom 10. Oktober 2013, Spedition Welter (C-306/12, EU:C:2013:650, Rn. 18).

    26 - Vgl. entsprechend Urteil vom 10. Oktober 2013, Spedition Welter (C-306/12, EU:C:2013:650, Rn. 19).

    27 - Vgl. Urteil vom 10. Oktober 2013, Spedition Welter (C-306/12, EU:C:2013:650, Rn. 24).

    31 - Urteil vom 10. Oktober 2013, Spedition Welter (C-306/12, EU:C:2013:650, Rn. 24).

    32 - (C-306/12, EU:C:2013:650).

    33 - Urteil vom 10. Oktober 2013, Spedition Welter (C-306/12, EU:C:2013:650, Rn. 19).

    34 - Urteil vom 10. Oktober 2013, Spedition Welter (C-306/12, EU:C:2013:650, Rn. 20).

    35 - Urteil vom 10. Oktober 2013, Spedition Welter (C-306/12, EU:C:2013:650, Rn. 21).

    36 - Urteil vom 10. Oktober 2013, Spedition Welter (C-306/12, EU:C:2013:650, Rn. 22).

    37 - In seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Spedition Welter (C-306/12, EU:C:2013:359) hat Generalanwalt Cruz Villalón herausgestellt, dass "die Vertretung ... weder die Vertretung im Prozess zum Gegenstand [hat] noch eine allgemeine Vertretung ... vor den ... Gerichten.

    38 - Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Spedition Welter (C-306/12, EU:C:2013:359, Nr. 29).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2024 - 6 S 3018/19
    2 Z 13/83|Europäisches Patentamt; 07.06.1983; T 14/83">14/83 -, NJW 1984, 2021 ; Urteil vom 10.10.2013 - C-306/12 -, ECLI:EU:C:2013:650 ).
  • EuGH, 07.08.2018 - C-122/17

    Smith - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung -

    Insoweit stellt sich die Frage, ob eine nationale Vorschrift wegen ihrer Unvereinbarkeit mit dem Unionsrecht unangewendet bleiben muss, zwar nur, wenn sie nicht unionsrechtskonform ausgelegt werden kann (Urteile vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 23, und vom 10. Oktober 2013, Spedition Welter, C-306/12, EU:C:2013:650, Rn. 28).
  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 1071/13

    Der Kläger begehrt Einsicht in die Unterlagen der Bundesanstalt für

    Die Verpflichtung zur unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts ist dem System des AEU-Vertrags immanent, da es den nationalen Gerichten dadurch ermöglicht wird, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die volle Wirksamkeit des Unionsrechts sicherzustellen, wenn sie über die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten entscheiden (vgl. EuGH, Urteile vom 10. Oktober 2013 - C-306/12 -, NJW 2014, 44, Rdnr. 29, vom 5. Oktober 2004 - C-397/01 bis C-403/01 -, NJW 2004, 3547, Rdnr. 114; BGH, Urteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05 -, BGHZ 179, 27, Rdnr. 19 - 21; vgl. zur Zulässigkeit einer teleologischen Reduktion auch BFH, Urteil vom 22. August 2013 - V R 19/09 -, BFHE 243, 8, Rdnr. 22 ff.).

    Der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung verlangt, dass die nationalen Gerichte unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der dort anerkannten Auslegungsmethoden alles tun, was in ihrer Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit der fraglichen Richtlinie zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel im Einklang steht (EuGH, Urteil vom 10. Oktober 2013, a.a.O., Rdnr. 30).

  • AG Bonn, 01.08.2017 - 104 C 148/17

    Zum Bezeichnungsumfang des Unterlassungsantrags und in Autoreply-Mails

    Dabei müssen sie unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der dort anerkannten Auslegungsmethoden alles tun, was in ihrer Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit der einschlägigen Bestimmung des Unionsrechts zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem Unionsrecht im Einklang steht (vgl. EuGH - Canal Digital, Rs. C-611/14. GRUR 2016, 1307, juris Rz. 30 ff.; EuGH - Welter, Rs. C-306/12 - EU:C:2013:650, Rz. 30).
  • EuGH, 16.04.2015 - C-477/13

    Angerer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2005/36/EG - Art. 10 -

    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Bestimmung der Bedeutung einer Vorschrift des Unionsrechts, wie hier von Art. 10 der Richtlinie 2005/36, sowohl ihr Wortlaut als auch ihr Zusammenhang und ihre Ziele zu berücksichtigen (Urteil Spedition Welter, C-306/12, EU:C:2013:650, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.04.2014 - C-43/13

    Kronos Titan - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von Energieerzeugnissen - In

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass bei der Bestimmung der Bedeutung einer Vorschrift des Unionsrechts sowohl ihr Wortlaut als auch ihr Zusammenhang und ihre Ziele zu berücksichtigen sind (Urteil Spedition Welter, C-306/12, EU:C:2013:650, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 1598/13

    Besondere Vertraulichkeits- und Geheimhaltungspflicht

    Die Verpflichtung zur unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts ist dem System des AEU-Vertrags immanent, da es den nationalen Gerichten dadurch ermöglicht wird, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die volle Wirksamkeit des Unionsrechts sicherzustellen, wenn sie über die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten entscheiden (vgl. EuGH, Urteile vom 10. Oktober 2013 - C-306/12 -, NJW 2014, 44, Rdnr. 29, vom 5. Oktober 2004 - C-397/01 bis C-403/01 -, NJW 2004, 3547, Rdnr. 114; BGH, Urteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05 -, BGHZ 179, 27, Rdnr. 19 - 21; vgl. zur Zulässigkeit einer teleologischen Reduktion auch BFH, Urteil vom 22. August 2013 - V R 19/09 -, BFHE 243, 8, Rdnr. 22 ff.).

    Der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung verlangt, dass die nationalen Gerichte unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der dort anerkannten Auslegungsmethoden alles tun, was in ihrer Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit der fraglichen Richtlinie zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel im Einklang steht (EuGH, Urteil vom 10. Oktober 2013, a.a.O., Rdnr. 30).

  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 329/14

    Besondere Vertraulichkeits- und Geheimhaltungspflicht

    Die Verpflichtung zur unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts ist dem System des AEU-Vertrags immanent, da es den nationalen Gerichten dadurch ermöglicht wird, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die volle Wirksamkeit des Unionsrechts sicherzustellen, wenn sie über die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten entscheiden (vgl. EuGH, Urteile vom 10. Oktober 2013 - C-306/12 -, NJW 2014, 44, Rdnr. 29, vom 5. Oktober 2004 - C-397/01 bis C-403/01 -, NJW 2004, 3547, Rdnr. 114; BGH, Urteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05 -, BGHZ 179, 27, Rdnr. 19 - 21; vgl. zur Zulässigkeit einer teleologischen Reduktion auch BFH, Urteil vom 22. August 2013 - V R 19/09 -, BFHE 243, 8, Rdnr. 22 ff.).

    Der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung verlangt, dass die nationalen Gerichte unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der dort anerkannten Auslegungsmethoden alles tun, was in ihrer Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit der fraglichen Richtlinie zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel im Einklang steht (EuGH, Urteil vom 10. Oktober 2013, a.a.O., Rdnr. 30).

  • VG Magdeburg, 28.06.2017 - 7 A 406/16

    Klagebefugnis eines deutschen Versicherungsunternehmens im Grüne-Karte-System

    Damit verbunden ist die passive Zustellungsvollmacht des Schadensregulierungsbeauftragten für gerichtliche Schriftstücke (vgl. EuGH, Urteil vom 10.10.2013 - C-306/12 - zitiert nach juris).

    Im Einklang mit Art. 21 Abs. 5 der Richtlinie 2009/103 ist § 163 Abs. 3 S. 3 VAG daher unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass die Befugnisse des Schadensregulierungsbeauftragten auch die Entgegennahme gerichtlicher Schriftstücke durch Zustellung umfasst (vgl. noch zur vorherigen inhaltsgleichen Regelungen in § 7b Abs. 2 VAG: EuGH, Urteil vom 10.10.2013, a.a.O.).

    Diese auch nach nationalem Recht normierte passive Zustellungsvollmacht gilt nach Auffassung der Kammer insoweit auch für die Zustellung von Bescheiden in Verwaltungsverfahren und nicht nur für die Zustellung von gerichtlichen Schriftstücken (so auch die Republik Österreich und die Kommission in EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 30.05.2013 - C-306/12 - zitiert nach juris).

  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 330/14

    Der Kläger begehrt auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Einsicht

  • VG Frankfurt/Main, 08.08.2018 - 5 K 4453/16

    Das EEG 2014 enthält keine positiv normierte Privilegierung von Schienenbahnen in

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2015 - C-689/13

    PFE - Richtlinie 89/665/EWG - Öffentliche Aufträge - Klage auf Aufhebung einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-913/19

    CNP - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -

  • EuG, 16.12.2015 - T-521/14

    Die Kommission hat dadurch gegen Unionsrecht verstoßen, dass sie keine Rechtsakte

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2014 - 1 L 67/13

    Auslegung gemeinschaftlicher Rechtsnormen; Rechtnatur von

  • EuGH, 27.02.2020 - C-25/19

    Corporis

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2014 - C-335/13

    Feakins - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Verordnung

  • AG Siegen, 19.07.2018 - 14 C 1769/17

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall; niederländisches Recht; internationale

  • FG Düsseldorf, 12.01.2022 - 4 K 2875/19

    Biersteuerbefreiung für Hobbybrauer im Rahmen einer Bewirtung bei öffentlicher

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