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   EuGH, 24.10.2013 - C-151/12   

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https://dejure.org/2013,28487
EuGH, 24.10.2013 - C-151/12 (https://dejure.org/2013,28487)
EuGH, Entscheidung vom 24.10.2013 - C-151/12 (https://dejure.org/2013,28487)
EuGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - C-151/12 (https://dejure.org/2013,28487)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 2000/60/EG - Ordnungsrahmen für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik - Umsetzung von Art. 4 Abs. 8, Art. 7 Abs. 2, Art. 10 Abs. 1 und 2 sowie des Anhangs V Abschnitte 1. 3 und 1. 4 der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 2000/60/EG - Ordnungsrahmen für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik - Umsetzung von Art. 4 Abs. 8, Art. 7 Abs. 2, Art. 10 Abs. 1 und 2 sowie des Anhangs V Abschnitte 1.3 und 1.4 der ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Spanien

  • Wolters Kluwer

    Gewässerschutz in innergemeinschaftlichen Einzugsgebieten; Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen das Königreich Spanien bei unzureichender Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Bereich Autonomer Gemeinschaften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewässerschutz in innergemeinschaftlichen Einzugsgebieten; Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen das Königreich Spanien bei unzureichender Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Bereich Autonomer Gemeinschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Spanien

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung - Verletzung von Art. 4 Abs. 8, Art. 7 Abs. 2, Art. 10 Abs. 1 und 2 sowie der Abschnitte 1.3 und 1.4 des Anhangs V der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 24.01.2002 - C-372/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 24.10.2013 - C-151/12
    Sodann ist festzustellen, dass die ergänzende Anwendung der Verordnung von 2008 - sollte sie dahin zu verstehen sein, dass die in ihrem Abschnitt 5.1 vorgesehenen Durchführungsbestimmungen, wie die Generalanwältin in den Nrn. 23 bis 25 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, über den Wortlaut von Abs. 2 ihres einzigen Artikels hinaus auf innergemeinschaftliche Einzugsgebiete anzuwenden sind - zu einer Rechtslage führen würde, die den an nationale Umsetzungsmaßnahmen zu stellenden Anforderungen hinsichtlich Klarheit und Genauigkeit nicht gerecht würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Januar 2002, Kommission/Italien, C-372/99, Slg. 2002, I-819, Randnr. 18).

    Die vom Königreich Spanien angeführten Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts müssen nämlich, soweit sie bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist in Kraft waren, vom Gerichtshof bei der Beurteilung des Vorliegens dieses Verstoßes berücksichtigt werden (vgl. Urteil vom 16. Juni 2005, Kommission/Italien, Randnr. 48).

  • EuGH, 06.11.2012 - C-286/12

    Die starke Absenkung des Rentenalters ungarischer Richter stellt eine nicht

    Auszug aus EuGH, 24.10.2013 - C-151/12
    Nach ständiger Rechtsprechung ist aber das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen, in der sich der betreffende Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (Urteil vom 6. November 2012, Kommission/Ungarn, C-286/12, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.06.2005 - C-456/03

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 24.10.2013 - C-151/12
    Gegenstand der vorliegenden Klage ist jedoch kein Verstoß gegen die Informationspflicht, sondern ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Umsetzung bestimmter Vorschriften der Richtlinie 2000/60. Die bloße Tatsache, dass das Königreich Spanien die Kommission im Vorverfahren nicht davon in Kenntnis gesetzt hat, dass die Umsetzung bereits stattgefunden hatte, kann nicht ausreichen, um den gerügten Verstoß zu belegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2005, Kommission/Italien, C-456/03, Slg. 2005, I-5335, Randnrn.
  • EuGH, 27.01.2011 - C-490/09

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 49 EG -

    Auszug aus EuGH, 24.10.2013 - C-151/12
    Wenn diese Verweisung aber nur eine Verwaltungspraxis widerspiegelt, die ihrem Wesen nach jederzeit geändert werden kann und nur unzureichend bekannt ist, kann sie nicht als rechtswirksame Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Januar 2011, Kommission/Luxemburg, C-490/09, Slg. 2011, I-247, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-427/07

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 24.10.2013 - C-151/12
    Nach ständiger Rechtsprechung muss eine Richtlinie mit unbestreitbarer Verbindlichkeit und mit der Konkretheit, Bestimmtheit und Klarheit umgesetzt werden, die notwendig sind, um dem Erfordernis der Rechtssicherheit zu genügen (vgl. u. a. Urteile vom 20. November 2003, Kommission/Frankreich, C-296/01, Slg. 2003, I-13909, Randnr. 54, und vom 16. Juli 2009, Kommission/Irland, C-427/07, Slg. 2009, I-6277, Randnr. 55).
  • EuGH, 30.11.2006 - C-32/05

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    Auszug aus EuGH, 24.10.2013 - C-151/12
    Insbesondere kann das Bestehen allgemeiner Grundsätze des Verfassungs- oder Verwaltungsrechts die Umsetzung durch spezifische Maßnahmen des Gesetz- oder Verordnungsgebers überflüssig machen, sofern diese Grundsätze tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie durch die nationale Verwaltung garantieren und, falls die fragliche Vorschrift der Richtlinie dem Einzelnen Rechte verleihen soll, die sich aus diesen Grundsätzen ergebende Rechtslage hinreichend bestimmt und klar ist und die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und sie gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (vgl. Urteil vom 30. November 2006, Kommission/Luxemburg, C-32/05, Slg. 2006, I-11323, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.11.2003 - C-296/01

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 24.10.2013 - C-151/12
    Nach ständiger Rechtsprechung muss eine Richtlinie mit unbestreitbarer Verbindlichkeit und mit der Konkretheit, Bestimmtheit und Klarheit umgesetzt werden, die notwendig sind, um dem Erfordernis der Rechtssicherheit zu genügen (vgl. u. a. Urteile vom 20. November 2003, Kommission/Frankreich, C-296/01, Slg. 2003, I-13909, Randnr. 54, und vom 16. Juli 2009, Kommission/Irland, C-427/07, Slg. 2009, I-6277, Randnr. 55).
  • EuGH, 26.02.2015 - C-238/14

    Luxemburg hat seine Pflicht verletzt, in Bezug auf die Kurzzeit-Beschäftigten des

    Die rechtliche Situation der Kurzzeit-Beschäftigten des Kulturbetriebs, die sich aus den in Rede stehenden, dem Gerichtshof vorgelegten Bestimmungen des nationalen Rechts ergibt, wird somit den an nationale Umsetzungsmaßnahmen zu stellenden Anforderungen hinsichtlich Klarheit und Genauigkeit nicht gerecht (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Spanien, C-151/12, EU:C:2013:690, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.05.2022 - C-714/20

    U.I. (Représentant en douane indirect)

    Nach ständiger Rechtsprechung muss eine Richtlinie aber mit unbestreitbarer Verbindlichkeit und mit der Konkretheit, Bestimmtheit und Klarheit umgesetzt werden, die notwendig sind, um dem Erfordernis der Rechtssicherheit zu genügen (Urteil vom 24. Oktober 2013, Kommission/Spanien, C-151/12, EU:C:2013:690, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-196/13

    Kommission / Italien - 'Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 260 AEUV -

    105 - Vgl. die Urteile Kommission/Luxemburg (C-32/05, EU:C:2006:749, Rn. 87) und Kommission/Spanien (C-151/12, EU:C:2013:690, Rn. 57).
  • EuGH, 02.10.2014 - C-478/13

    Kommission / Polen

    Il s'ensuit que le seul fait que la République de Pologne a omis d'informer la Commission, au cours de la procédure précontentieuse, de ce que, selon elle, cette disposition avait déjà fait l'objet d'une transposition dans le droit interne en vigueur ne saurait suffire à établir le manquement allégué (voir, en ce sens, arrêts Commission/Italie, C-456/03, EU:C:2005:388, point 47, et Commission/Espagne, C-151/12, EU:C:2013:690, point 49).

    En effet, pour autant que les dispositions de droit interne invoquées par la République de Pologne étaient en vigueur à l'expiration du délai fixé dans l'avis motivé, elles doivent être prises en compte par la Cour pour apprécier la réalité de ce manquement (arrêts Commission/Italie, EU:C:2005:388, point 48, et Commission/Espagne, EU:C:2013:690, point 50).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-378/13

    Kommission / Griechenland - 'Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 260

    105 - Vgl. die Urteile Kommission/Luxemburg (C-32/05, EU:C:2006:749, Rn. 87) und Kommission/Spanien (C-151/12, EU:C:2013:690, Rn. 57).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-569/17

    Kommission/ Spanien (Article 260, paragraphe 3, TFUE - Crédits immobiliers

    51 Vgl. z. B. Urteil vom 24. Oktober 2013, Kommission/Spanien (C-151/12, EU:C:2013:690" Rn. 27 und 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-729/17

    Kommission/ Griechenland

    62 Auch wenn nämlich die Behörden eines Mitgliedstaats eine nationale Vorschrift, die gegen das Unionsrecht verstößt, in der Praxis nicht anwenden, erfordert der Grundsatz der Rechtssicherheit eine formelle Änderung dieser Vorschrift (siehe insbesondere Urteile vom 13. März 1997, Kommission/Frankreich, C-197/96, EU:C:1997:155, Rn. 14, vom 5. Juli 2007, Kommission/Belgien, C-522/04, EU:C:2007:405, Rn. 70, und vom 24. Oktober 2013, Kommission/Spanien, C-151/12, EU:C:2013:690, Rn. 26 und 36).
  • EuGH, 11.06.2015 - C-29/14

    Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass sich die Republik Polen erstmals im Stadium der Klagebeantwortung auf diese Umsetzungsmaßnahmen bezogen hat, was nicht mit der Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit vereinbar ist, die den Mitgliedstaaten nach Art. 4 Abs. 3 EUV obliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Spanien, C-151/12, EU:C:2013:690, Rn. 49).
  • VG Hamburg, 08.11.2021 - 8 A 5762/18

    Erfolglose Asylklage eines irakischen Staatsangehörigen (Ablehnung einer

    Eines förmlichen Umsetzungsaktes bedurfte es in diesem Fall nicht, um von der Möglichkeit des Art. 40 Abs. 4 EU-Verfahrensrichtlinie Gebrauch zu machen (vgl. zur Entbehrlichkeit eines spezifischen Umsetzungsaktes im Fall einer bereits den Vorgaben der Richtlinie entsprechenden nationalen Rechtslage BGH, Urt. v. 8.12.2015, VI ZR 139/15, juris Rn. 25; EuGH, Urt. v. 24.10.2013, C-151/12, juris Rn. 28 und Urt. v. 30.11.2006, C-32/05, juris Rn. 34, wonach insbesondere das Bestehen allgemeiner Grundsätze des Verfassungs- oder Verwaltungsrechts die Umsetzung durch spezifische Maßnahmen des Gesetz- oder Verordnungsgebers überflüssig machen kann, sofern diese Grundsätze tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie durch die nationale Verwaltung garantieren).
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