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   EuGH, 07.02.2013 - C-68/12   

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EuGH, 07.02.2013 - C-68/12 (https://dejure.org/2013,980)
EuGH, Entscheidung vom 07.02.2013 - C-68/12 (https://dejure.org/2013,980)
EuGH, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - C-68/12 (https://dejure.org/2013,980)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Begriff des Kartells - Zwischen mehreren Banken getroffene Vereinbarung - Konkurrierendes Unternehmen, das auf dem relevanten Markt angeblich illegal tätig ist - Erheblichkeit - Fehlen

  • Europäischer Gerichtshof

    Slovenská sporiteľňa

    Begriff des Kartells - Zwischen mehreren Banken getroffene Vereinbarung - Konkurrierendes Unternehmen, das auf dem relevanten Markt angeblich illegal tätig ist - Erheblichkeit - Fehlen

  • EU-Kommission

    Slovenská sporitelna

    Begriff des Kartells - Zwischen mehreren Banken getroffene Vereinbarung - Konkurrierendes Unternehmen, das auf dem relevanten Markt angeblich illegal tätig ist - Erheblichkeit - Fehlen“

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Kartells; Zwischen mehreren Banken getroffene Vereinbarung; Konkurrierendes Unternehmen, das auf dem relevanten Markt angeblich illegal tätig ist; Erheblichkeit; Fehlen

  • Betriebs-Berater

    Wettbewerbswidrigkeit von Kartellabsprachen auch bei illegaler Tätigkeit des Konkurrenten

  • Betriebs-Berater

    Wettbewerbswidrigkeit von Kartellabsprachen auch bei illegaler Tätigkeit des Konkurrenten

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Protimonopolný úrad Slovenskej republiky/Slovenská sporitel'na

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - Eine Kartellabsprache mit dem Ziel, einen Konkurrenten auszuschließen, verstößt gegen die Wettbewerbsregeln, auch wenn dieser auf dem Markt illegal tätig ist

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kartellabsprachen gegen Konkurrenten verstoßen gegen Wettbewerbsregeln auch wenn der Konkurrent selbst illegal tätig ist.

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kartellabsprachen gegen einen illegal tätigen Konkurrenten

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Auch Kartellabsprachen zum Nachteil eines illegal auf dem Markt tätigen Konkurrenten verstoßen gegen Wettbewerbsregeln

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Auch Kartellabsprachen zum Nachteil eines illegal auf dem Markt tätigen Konkurrenten verstoßen gegen Wettbewerbsregeln

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wettbewerbswidrigkeit von Kartellabsprachen auch bei illegaler Tätigkeit des Konkurrenten

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Kartellabsprachen zum Nachteil eines illegal auf dem Markt tätigen Konkurrenten verstoßen auch gegen Wettbewerbsregeln

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Kartellabsprache zu Lasten eines illegal tätigen Marktteilnehmers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kartellabsprachen auch bei illegaler Tätigkeit des Konkurrenten wettbewerbswidrig - Wettbewerbsregeln dienen zum Schutz der Struktur des Marktes

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Najvy?¡?¡í súd Slovenskej republiky - Auslegung von Art. 101 Abs. 1 und 3 AEUV - Kartellbegriff - Zwischen mehreren Banken geschlossene Vereinbarung, Kontokorrentvereinbarungen mit einem im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässigen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2013, 438
  • WM 2013, 1067
  • BB 2013, 1153
  • BB 2013, 1233
  • BB 2013, 385
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus EuGH, 07.02.2013 - C-68/12
    Bei der Anwendung dieser Bestimmung brauchen die tatsächlichen Auswirkungen einer Vereinbarung nicht berücksichtigt zu werden, wenn sich ergibt, dass diese eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt (Urteile vom 13. Juli 1966, Consten und Grundig/Kommission, 56/64 und 58/64, Slg. 1966, 429, 496, vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 508, sowie vom 8. Dezember 2011, KME Germany u. a./Kommission, C-389/10 P, Slg. 2011, I-13125, Randnr. 75).
  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.02.2013 - C-68/12
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Anwendung von Art. 101 AEUV keine Handlung und nicht einmal Kenntnisse der Inhaber oder Geschäftsführer des betreffenden Unternehmens voraussetzt, sondern die Handlung einer Person genügt, die berechtigt ist, für das Unternehmen tätig zu werden (Urteil vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, Slg. 1983, 1825, Randnr. 97).
  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.02.2013 - C-68/12
    Bei der Anwendung dieser Bestimmung brauchen die tatsächlichen Auswirkungen einer Vereinbarung nicht berücksichtigt zu werden, wenn sich ergibt, dass diese eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt (Urteile vom 13. Juli 1966, Consten und Grundig/Kommission, 56/64 und 58/64, Slg. 1966, 429, 496, vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 508, sowie vom 8. Dezember 2011, KME Germany u. a./Kommission, C-389/10 P, Slg. 2011, I-13125, Randnr. 75).
  • EuGH, 06.10.2009 - C-501/06

    DIE KOMMISSION MUSS ERNEUT PRÜFEN, OB DIE ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN VON

    Auszug aus EuGH, 07.02.2013 - C-68/12
    101 AEUV soll nämlich nicht nur die Interessen einzelner Wettbewerber oder Verbraucher schützen, sondern auch die Struktur des Marktes und damit den Wettbewerb als solchen (Urteil vom 6. Oktober 2009, GlaxoSmithKline Services u. a./Kommission u. a., C-501/06 P, C-513/06 P, C-515/06 P und C-519/06 P, Slg. 2009, I-9291, Randnr. 63).
  • EuGH, 21.07.2016 - C-542/14

    VM Remonts u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1

    [14] Insbesondere fragt sich das vorlegende Gericht, ob in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens die Ausführungen in Rn. 97 des Urteils vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission (100/80 bis 103/80, EU:C:1983:158), und Rn. 25 des Urteils vom 7. Februar 2013, Slovenská sporitelna (C-68/12, EU:C:2013:71), einschlägig sind, wonach die Zurechnung eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV keine Handlung und nicht einmal die Kenntnis der Inhaber oder Geschäftsführer des betreffenden Unternehmens voraussetzt, sondern die Handlung einer Person genügt, die berechtigt ist, für das Unternehmen tätig zu werden.

    [23] Allerdings ist erstens zu beachten, dass die Urteile vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission (100/80 bis 103/80, EU:C:1983:158), und vom 7. Februar 2013, Slovenská sporitelna (C-68/12, EU:C:2013:71), vom Gerichtshof in Rechtssachen erlassen wurden, in denen Unternehmen aufgrund eines Fehlverhaltens ihrer Angestellten beschuldigt wurden.

    [26] Die Beziehung zwischen einem Unternehmen und seinen Angestellten ist also grundsätzlich nicht mit derjenigen zwischen dem betreffenden Unternehmen und den von ihm beauftragten Dienstleistern vergleichbar, so dass die Ausführungen in Rn. 97 des Urteils vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission (100/80 bis 103/80, EU:C:1983:158), und Rn. 25 des Urteils vom 7. Februar 2013, Slovenská sporitelna (C-68/12, EU:C:2013:71), nicht auf letztere Konstellation übertragbar sind.

  • EuGH, 23.01.2018 - C-179/16

    Die Absprache zwischen den Arzneimittelherstellern Roche und Novartis, mit der

    Außerdem hält sie das in den Nrn. 89 und 166 der Schlussanträge in Bezug genommene Urteil vom 7. Februar 2013, Slovenská sporitel?ˆa (C-68/12, EU:C:2013:71), für nicht einschlägig für die Entscheidung in der vorliegenden Rechtssache.
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2017 - C-179/16

    F. Hoffmann-La Roche u.a.

    Die von mir vertretene Auffassung steht auch im Einklang mit dem Urteil Slovenská sporitel?ˆa(44), in dem der Gerichtshof mehrere Klarstellungen zur Anwendung von Art. 101 AEUV auf eine Kartellabsprache zwischen Unternehmen vorgenommen hat, durch die ein Drittunternehmen von dem relevanten Markt verdrängt werden sollte, dessen Tätigkeit auf diesem Markt angeblich rechtswidrig war.

    In diesem Zusammenhang möchte ich eine kurze Randbemerkung zu den Erkenntnissen machen, die sich aus dem vorstehend erwähnten Urteil Slovenská sporitel?ˆa(111) ergeben, in dem der Gerichtshof unter dem Blickwinkel von Art. 101 Abs. 3 AEUV ein Kartell geprüft hat, durch das ein Konkurrent vom Markt ausgeschlossen werden sollte, dessen Tätigkeit angeblich illegal war (und sich nach Vereinbarung dieses Kartells tatsächlich als illegal erwies).

    44 Urteil vom 7. Februar 2013 (C-68/12, EU:C:2013:71, Rn. 21).

    45 Urteil vom 7. Februar 2013, Slovenská sporitel?ˆa (C-68/12, EU:C:2013:71, Rn. 20 und 21).

    47 Der vom Gerichtshof in dem Urteil vom 7. Februar 2013, Slovenská sporitel?ˆa (C-68/12, EU:C:2013:71, Rn. 20 und 21), verfolgte Ansatz spricht auch gegen das Vorbringen von Roche, dass wegen der Rechtswidrigkeit der Verschreibung und der Vermarktung von Avastin für nicht bestimmungsgemäße Verwendungen kein Wettbewerbsverhältnis bestehe, das durch die streitigen kollusiven Verhaltensweisen hätte beschränkt werden können.

    111 Urteil vom 7. Februar 2013 (C-68/12, EU:C:2013:71, Rn. 21).

    112 Urteil vom 7. Februar 2013, Slovenská sporitel?ˆa (C-68/12, EU:C:2013:71, Rn. 29 bis 36).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2020 - C-307/18

    Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass ein

    53 Urteil vom 7. Februar 2013, Slovenská sporitel?ˆa (C-68/12, EU:C:2013:71, Rn. 14 und 19 bis 21).

    92 Urteil vom 7. Februar 2013, Slovenská sporitel?ˆa (C-68/12, EU:C:2013:71, Rn. 20).

    180 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Februar 2013, Slovenská sporitel?ˆa (C-68/12, EU:C:2013:71, Rn. 14 und 19 bis 21), und vom 23. Januar 2018, F. Hoffmann-La Roche u. a. (C-179/16, EU:C:2018:25, Rn. 48 ff.); vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache F. Hoffmann-La Roche u. a. (C-179/16, EU:C:2017:714, Rn. 85 ff.).

  • EuGH, 09.12.2020 - C-132/19

    Der Gerichtshof erklärt eine Entscheidung der Kommission für nichtig, mit der

    Denn wie das Gericht in Rn. 62 des angefochtenen Urteils zutreffend ausgeführt hat, kommt Art. 101 Abs. 3 AEUV nur dann zum Tragen, wenn zuvor ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV festgestellt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Februar 2013, Slovenská sporitel?ˆa, C-68/12, EU:C:2013:71, Rn. 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2013 - C-501/11

    Schindler Holding u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art.

    73 - Urteile vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission (100/80 bis 103/80, Slg. 1983, 1825, Randnr. 97), und vom 7. Februar 2013, Slovenská sporitel?ˆa (C-68/12, Randnr. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2020 - C-591/16

    Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, die Geldbuße von fast 94 Mio.

    76 Urteile vom 7. Februar 2013, Slovenská sporitel?ˆa (C-68/12, EU:C:2013:71, Rn. 20), und vom 30. Januar 2020, Generics (UK) u. a. (C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 88).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2015 - C-542/14

    VM Remonts u.a.

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, und zwar insbesondere aus den Urteilen Musique Diffusion française u. a./Kommission (100/80 bis 103/80, EU:C:1983:158) sowie Slovenská sporitel?ˆa (C-68/12, EU:C:2013:71), gehe hervor, dass ein Unternehmen im Sinne von Art. 101 AEUV für Handlungen hafte, die von Personen begangen würden, die wie Angestellte für dieses Unternehmen handelten, unabhängig von der Frage, ob die in diesem Unternehmen mit Entscheidungsbefugnis ausgestatteten Personen sie beauftragt hätten, in dieser Weise zu handeln, oder ob sie darüber informiert gewesen seien.

    10 - Urteil Slovenská sporitel?ˆa (C-68/12, EU:C:2013:71, Rn. 26 und 28).

  • EuGH, 16.02.2017 - C-95/15

    H&R ChemPharm / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer

    Diese Erwägungen stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach die Anwendung von Art. 81 EG die Handlung einer Person, die berechtigt ist, für das Unternehmen tätig zu werden, voraussetzt, nicht hingegen eine Handlung der Inhaber oder Geschäftsführer des betreffenden Unternehmens und nicht einmal deren Kenntnis von der Zuwiderhandlung (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, EU:C:1983:158, Rn. 97, und vom 7. Februar 2013, Slovenská sporitel?ˆa, C-68/12, EU:C:2013:71, Rn. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-286/13

    Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

    83 - In diesem Sinne Urteile Musique diffusion française u. a./Kommission (100/80 bis 103/80, EU:C:1983:158, Rn. 97) und Slovenská sporitel?ˆa (C-68/12, EU:C:2013:71, Rn. 25) sowie meine Schlussanträge in der Rechtssache Schindler Holding u. a./Kommission (C-501/11 P, EU:C:2013:248, Rn. 128 bis 131).
  • EuGH, 16.02.2017 - C-94/15

    Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission - Rechtsmittel -

  • EuG, 20.12.2023 - T-106/17

    JPMorgan Chase u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-155/14

    Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Märkte für

  • EuG, 30.03.2022 - T-340/17

    Japan Airlines / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2017 - C-547/16

    Gasorba u.a. - Wettbewerb - Art. 101 AEUV (ehemals Art. 81 EG) - Vereinbarungen

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