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   EuGH, 12.12.2013 - C-267/12   

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https://dejure.org/2013,35602
EuGH, 12.12.2013 - C-267/12 (https://dejure.org/2013,35602)
EuGH, Entscheidung vom 12.12.2013 - C-267/12 (https://dejure.org/2013,35602)
EuGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - C-267/12 (https://dejure.org/2013,35602)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung - Tarifvertrag, der eine Vergünstigung im Hinblick auf Arbeitsentgelt und Arbeitsbedingungen Arbeitnehmern vorbehält, die eine Ehe schließen - Ausschluss von Partnern, die einen zivilen Solidaritätspakt schließen - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Hay

    Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung - Tarifvertrag, der eine Vergünstigung im Hinblick auf Arbeitsentgelt und Arbeitsbedingungen Arbeitnehmern vorbehält, die eine Ehe schließen - Ausschluss von Partnern, die einen zivilen Solidaritätspakt schließen - ...

  • EU-Kommission

    Hay

    Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung - Tarifvertrag, der eine Vergünstigung im Hinblick auf Arbeitsentgelt und Arbeitsbedingungen Arbeitnehmern vorbehält, die eine Ehe schließen - Ausschluss von Partnern, die einen zivilen Solidaritätspakt schließen - ...

  • Wolters Kluwer

    Benachteiligung gleichgeschlechtlich ausgerichteter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch tarifvertragliche Bestimmung zur Gewährung von Sonderurlaub und Prämienzahlung für den Fall der Eheschließung; Vorabentscheidungsersuchen der französischen Cour de cassation

  • Betriebs-Berater

    Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung - EGRL 78/2000 - Gleichbehandlung von homosexuellen Lebenspartnern und Verheirateten bei tarifvertraglichen Arbeitnehmervergünstigungen

  • hensche.de

    Diskriminierung: Sexuelle Identität

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benachteiligung gleichgeschlechtlich ausgerichteter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch tarifvertragliche Bestimmung zur Gewährung von Sonderurlaub und Prämienzahlung für den Fall der Eheschließung; Vorabentscheidungsersuchen der französischen Cour de cassation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Ein Arbeitnehmer, der einen zivilen Solidaritätspakt mit einem Partner gleichen Geschlechts schließt, muss die gleichen Vergünstigungen erhalten wie sie seinen Kollegen aus Anlass ihrer Eheschließung gewährt werden, wenn diese ...

  • faz.net (Pressemeldung, 12.12.2013)

    Kein Vorteil für Verheiratete: Chefs müssen Homosexuellen die gleichen Vorteile gewähren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die verweigerten Vergünstigungen aus Anlass einer geschlossenen Lebenspartnerschaft

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rechte gleichgeschlechtlicher Partner - Auch Arbeitgeber dürfen nicht diskriminieren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Tarifliche Vergünstigungen für verheiratete Arbeitnehmer müssen auch homosexuellen Paaren zustehen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Solidaritätspakt mit einem Partner gleichen Geschlechts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Firma darf schwule Lebenspartner nicht von Vergünstigungen für Angestellte ausnehmen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Diskriminierung Partner gleichen Geschlechts in einem Tarifvertrag

  • spiegel.de (Pressemeldung, 12.12.2013)

    Urteil gegen Arbeitgeber: Homo-Ehe gestärkt

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Ein Tarifvertrag darf Homosexuelle nicht benachteiligen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Tarifliche Vergünstigungen für Verheiratete müssen auch homosexuellen Paaren gewährt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Homosexuelle Arbeitnehmer müssen bei Schließung einer Lebenspartnerschaft gleiche Vergünstigungen erhalten wie Arbeitnehmer nach Eheschließung - Verweigerung von Vergünstigungen stellt unmittelbare Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung dar

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Unmittelbare Diskriminierung durch Verweigerung von Sonderurlaub und Gehaltsprämien für gleichgeschlechtliche Partnerschaften

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Hay

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Cour de cassation (Frankreich) - Auslegung von Art. 2 Abs. 2Buchst. b der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ...

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 153
  • BB 2014, 380
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 10.05.2011 - C-147/08

    Zusatzversorgungsbezüge eines in einer Lebenspartnerschaft lebenden Partners, die

    Auszug aus EuGH, 12.12.2013 - C-267/12
    Indes ist Zweck der Richtlinie 2000/78 ausweislich ihres Art. 1 die Bekämpfung bestimmter Formen von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, darunter Diskriminierungen wegen der sexuellen Ausrichtung, um den Grundsatz der Gleichbehandlung in den Mitgliedstaaten zu verwirklichen (vgl. Urteil vom 10. Mai 2011, Römer, C-147/08, Slg. 2011, I-3591, Randnr. 38).

    Folglich setzt das Vorliegen einer solchen Diskriminierung voraus, dass die gegeneinander abzuwägenden Situationen vergleichbar sind (vgl. u. a. Urteil Römer, Randnr. 41).

    67 bis 69, und Römer, Randnr. 42).

    Daher hat der Gerichtshof zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft, wie sie im deutschen Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft vorgesehen ist, entschieden, dass der Vergleich der Situationen auf eine Analyse zu stützen ist, die sich auf die Rechte und Pflichten verheirateter Personen und eingetragener Lebenspartner konzentriert, wie sie sich aus den anwendbaren innerstaatlichen Bestimmungen ergeben, die unter Berücksichtigung des Zwecks und der Voraussetzungen für die Gewährung der im Ausgangsverfahren fraglichen Leistung relevant sind, und nicht in der Prüfung bestehen darf, ob die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe im nationalen Recht allgemein und umfassend rechtlich gleichgestellt ist (vgl. Urteil Römer, Randnr. 43).

    Was das Vorliegen der Diskriminierung betrifft, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die Regelung eines Mitgliedstaats, die nur verheirateten Arbeitnehmern einen Anspruch auf Vergünstigungen in Bezug auf das Entgelt oder die Arbeitsbedingungen einräumt, während die Schließung einer Ehe in diesem Mitgliedstaat rechtlich nur zwischen Personen unterschiedlichen Geschlechts möglich ist, eine unmittelbare, auf der sexuellen Ausrichtung beruhende Diskriminierung von homosexuellen Arbeitnehmern begründet, die einen PACS geschlossen haben und sich in einer vergleichbaren Situation befinden (vgl. in diesem Sinne Urteile Maruko, Randnr. 73, und Römer, Randnr. 52).

  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

    Auszug aus EuGH, 12.12.2013 - C-267/12
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass zum einen die Situationen nicht identisch, sondern nur vergleichbar sein müssen, und zum anderen die Prüfung dieser Vergleichbarkeit nicht allgemein und abstrakt sein darf, sondern spezifisch und konkret für die betreffende Leistung erfolgen muss (vgl. Urteile vom 1. April 2008, Maruko, C-267/06, Slg. 2008, I-1757, Randnrn.

    Was das Vorliegen der Diskriminierung betrifft, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die Regelung eines Mitgliedstaats, die nur verheirateten Arbeitnehmern einen Anspruch auf Vergünstigungen in Bezug auf das Entgelt oder die Arbeitsbedingungen einräumt, während die Schließung einer Ehe in diesem Mitgliedstaat rechtlich nur zwischen Personen unterschiedlichen Geschlechts möglich ist, eine unmittelbare, auf der sexuellen Ausrichtung beruhende Diskriminierung von homosexuellen Arbeitnehmern begründet, die einen PACS geschlossen haben und sich in einer vergleichbaren Situation befinden (vgl. in diesem Sinne Urteile Maruko, Randnr. 73, und Römer, Randnr. 52).

    Dass der PACS im Unterschied zur eingetragenen Lebenspartnerschaft, um die es in den Rechtssachen ging, in denen die Urteile Maruko und Römer ergangen sind, nicht homosexuellen Paaren vorbehalten ist, ist unerheblich und ändert insbesondere nichts am Wesen der Diskriminierung dieser Paare, denen - anders als heterosexuellen Paaren - zum für das Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeitpunkt die Schließung einer Ehe rechtlich nicht möglich war.

  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

    Auszug aus EuGH, 12.12.2013 - C-267/12
    Was die Anwendung der Richtlinie 2000/78 auf Bestimmungen eines Tarifvertrags wie des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden betrifft, müssen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Sozialpartner, wenn sie Maßnahmen treffen, die in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallen, unter deren Beachtung vorgehen (vgl. Urteile vom 13. September 2011, Prigge u. a., C-447/09, Slg. 2011, I-8003, Randnr. 48, und vom 7. Juni 2012, Tyrolean Airways Tiroler Luftfahrt, C-132/11, Randnr. 22).

    Außerdem ist Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie 2000/78, da er eine Abweichung vom Grundsatz des Verbots der Diskriminierungen begründet, eng auszulegen (vgl. Urteil Prigge u. a., Randnr. 56).

  • EuGH, 06.12.2012 - C-124/11

    Dittrich - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Nationale Regelung -

    Auszug aus EuGH, 12.12.2013 - C-267/12
    Der Begriff "Arbeitsentgelt" im Sinne dieser Vorschrift ist nämlich weit auszulegen und umfasst insbesondere alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gewährten Vergütungen, vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber sie dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar aufgrund des Arbeitsverhältnisses gewährt, sei es aufgrund eines Arbeitsvertrags, aufgrund von Rechtsvorschriften oder freiwillig (vgl. Urteil vom 6. Dezember 2012, Dittrich u. a., C-124/11, C-125/11 und C-143/11, Randnr. 35).
  • EuGH, 12.01.2010 - C-229/08

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

    Auszug aus EuGH, 12.12.2013 - C-267/12
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass das vorlegende Gericht zwar seine Frage der Form nach auf die Auslegung einer bestimmten Vorschrift des Unionsrechts beschränkt hat, dass dies aber den Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung nicht daran hindert, dem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die diesem bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei seiner Fragestellung darauf Bezug genommen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Januar 2010, Wolf, C-229/08, Slg. 2010, I-1, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.06.2012 - C-132/11

    Die Nichtberücksichtigung der Berufserfahrung, die bei einem anderen Unternehmen

    Auszug aus EuGH, 12.12.2013 - C-267/12
    Was die Anwendung der Richtlinie 2000/78 auf Bestimmungen eines Tarifvertrags wie des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden betrifft, müssen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Sozialpartner, wenn sie Maßnahmen treffen, die in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallen, unter deren Beachtung vorgehen (vgl. Urteile vom 13. September 2011, Prigge u. a., C-447/09, Slg. 2011, I-8003, Randnr. 48, und vom 7. Juni 2012, Tyrolean Airways Tiroler Luftfahrt, C-132/11, Randnr. 22).
  • RG, 11.07.1936 - 1/36

    Eine Berichtigung der Sitzungsniederschrift hat das Revisionsgericht auch dann zu

    Auszug aus EuGH, 12.12.2013 - C-267/12
    Jeder festangestellte Mitarbeiter erhält bei seiner Eheschließung eine Prämie in Höhe von 1/36 des monatlichen Gehalts, das er im der Eheschließung vorausgegangenen Monat bezogen hat, pro Monat der Betriebszugehörigkeit.
  • BAG, 26.06.2014 - 8 AZR 547/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Schwerbehinderung

    Die Prüfung dieser Vergleichbarkeit darf nicht allgemein und abstrakt, sondern muss spezifisch und konkret erfolgen (zur Auslegung der übereinstimmenden Maßgabe in Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG ua. EuGH 12. Dezember 2013 - C-267/12 - [Hay] Rn. 32 f. mwN; 10. Mai 2011 - C-147/08 - [Römer] Rn. 41 ff., Slg. 2011, I-3591; 1. April 2008 - C-267/06 - [Maruko] Rn. 67 ff., Slg. 2008, I-1757; ebenfalls BAG 7. Juni 2011 - 1 AZR 34/10 - Rn. 29, BAGE 138, 107) .

    Der Vergleich der jeweiligen Situationen ist fallbezogen im Zusammenhang der jeweils streitgegenständlichen Benachteiligung zu bestimmen: Bezugspunkt kann das Ziel einer eine Ungleichbehandlung festsetzenden Regelung (EuGH 12. September 2013 - C-614/11 - [Kuso] Rn. 45 mwN) , einer Leistung (EuGH 12. Dezember 2013 - C-267/12 - [Hay] Rn. 33 mwN) oder einer sonstigen Maßnahme (EuGH 30. September 2010 - C-104/09 - [Roca Álvarez] Rn. 24 f., Slg. 2010, I-8661) sein.

  • BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 938/13

    Sozialplanabfindung - Benachteiligung wegen Behinderung

    Die Prüfung dieser Vergleichbarkeit darf nicht allgemein und abstrakt, sondern muss spezifisch und konkret erfolgen (vgl. BAG 7. Juni 2011 - 1 AZR 34/10 - Rn. 29, BAGE 138, 107; zur Auslegung der übereinstimmenden Maßgabe in Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG ua. EuGH 12. Dezember 2013 - C-267/12 - [Hay] Rn. 32 f. mwN; 10. Mai 2011 - C-147/08 - [Römer] Rn. 41 ff., Slg. 2011, I-3591; 1. April 2008 - C-267/06 - [Maruko] Rn. 67 ff., Slg. 2008, I-1757) .
  • EuGH, 26.01.2021 - C-16/19

    Die Praxis eines Arbeitgebers, die darin besteht, einen Entgeltzuschlag nur an

    In einer solchen Situation konnte der Familienstand nicht als ein dem Anschein nach neutrales Kriterium eingestuft werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. April 2008, Maruko, C-267/06, EU:C:2008:179, Rn. 73, vom 10. Mai 2011, Römer, C-147/08, EU:C:2011:286, Rn. 49 und 52, sowie vom 12. Dezember 2013, Hay, C-267/12, EU:C:2013:823, Rn. 41, 44 und 47).

    Falls das vorlegende Gericht zu dem Ergebnis gelangen sollte, dass eine unmittelbare Diskriminierung vorliegt, könnte diese Diskriminierung nicht durch einen der in Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie 2000/78 aufgeführten Gründe gerechtfertigt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Dezember 2013, Hay, C-267/12, EU:C:2013:823, Rn. 45).

  • EuGH, 19.09.2018 - C-312/17

    Bedi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Deshalb müssen die Sozialpartner beim Erlass von Maßnahmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78 fallen, diese Richtlinie beachten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. September 2011, Hennigs und Mai, C-297/10 und C-298/10, EU:C:2011:560, Rn. 68, sowie vom 12. Dezember 2013, Hay, C-267/12, EU:C:2013:823, Rn. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-193/17

    Cresco Investigation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung in

    10 Vgl. kürzlich z. B. Urteile vom 5. Juli 2017, Fries (C-190/16, EU:C:2017:513, Rn. 29 bis 31), und vom 12. Dezember 2013, Hay (C-267/12, EU:C:2013:823, Rn. 31), natürlich mit dem Unterschied, dass im Zusammenhang mit der Charta jede Rechtfertigung mit ihrem Art. 52 Abs. 1 vereinbar sein muss, während sie im Kontext der Richtlinie 2000/78 mit deren Art. 2 Abs. 5 vereinbar sein muss.

    30 Vgl. Urteile vom 1. April 2008, Maruko (C-267/06, EU:C:2008:179, Rn. 42), vom 10. Mai 2011, Römer (C 147/08, EU:C:2011:286, Rn. 42), vom 12. Dezember 2013, Hay (C 267/12, EU:C:2013:823, Rn. 33), und vom 1. Oktober 2015, O (C-432/14, EU:C:2015:643, Rn. 32).

    42 Vgl. Urteile vom 13. September 2011, Prigge u. a. (C-447/09, EU:C:2011:573, Rn. 55 und 56), und vom 12. Dezember 2013, Hay (C-267/12, EU:C:2013:823, Rn. 46).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2017 - C-451/16

    Nach Auffassung von Generalanwalt Bobek ist eine im nationalen Recht gestellte

    7 Vgl. im Allgemeinen und zu unterschiedlichen Maßnahmen z. B. Urteile vom 21. Juli 2005, Vergani (C-207/04, EU:C:2005:495), vom 18. November 2010, Kleist (C-356/09, EU:C:2010:703), vom 12. September 2013, Kuso (C-614/11, EU:C:2013:544), und vom 12. Dezember 2013, Hay (C-267/12, EU:C:2013:823).

    Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Mai 2011, Römer (C-147/08, EU:C:2011:286, Rn. 42 und 43), und vom 12. Dezember 2013, Hay (C-267/12, EU:C:2013:823, Rn. 33).

    45 Hinsichtlich des Personenstands vgl. u. a. Urteile vom 1. April 2008, Maruko (C-267/06, EU:C:2008:179, Rn. 59), vom 10. Mai 2011, Römer (C-147/08, EU:C:2011:286, Rn. 38), vom 12. Dezember 2013, Hay (C-267/12, EU:C:2013:823, Rn. 26), und vom 24. November 2016, Parris (C-443/15, EU:C:2016:897, Rn. 58).

    Vgl. auch Urteile vom 1. April 2008, Maruko (C-267/06, EU:C:2008:179, Rn. 59), vom 10. Mai 2011, Römer (C-147/08, EU:C:2011:286, Rn. 38), und vom 12. Dezember 2013, Hay (C-267/12, EU:C:2013:823, Rn. 26).

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 258/19

    Berechnung eines tariflichen Krankengeldzuschusses

    Erfasst sind damit alle Vergütungen, die wenigstens mittelbar aufgrund des Arbeitsverhältnisses gewährt werden, sei es aufgrund eines Arbeitsvertrags, aufgrund von Rechtsvorschriften oder freiwillig (vgl. EuGH 12. Dezember 2013 - C-267/12 - [Hay] Rn. 28; vgl. auch Hey in Hey/Forst AGG 2. Aufl. § 2 Rn. 19) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-443/15

    Parris - Grundrechte - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-311/21

    TimePartner Personalmanagement - Vorlage zur Vorabentscheidung - Leiharbeit -

  • EuGH, 19.07.2017 - C-143/16

    Abercrombie & Fitch Italia - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik -

  • BGH, 10.09.2014 - IV ZR 298/13

    VBL-Satzung § 56 Abs. 1 Satz 4 (in der bis zum 1. Dezember 2001 geltenden

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2018 - C-673/16

    Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet umfasst der Begriff "Ehegatte" im

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 26 Sa 1565/15

    Benachteiligung in einer Vorruhestandsvereinbarung wegen der Behinderung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-406/15

    Milkova

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-344/20

    S.C.R.L. (Vêtement à connotation religieuse) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-528/13

    Nach Auffassung von Generalanwalt Mengozzi ist eine sexuelle Beziehung zwischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2019 - C-274/18

    Schuch-Ghannadan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2017 - C-143/16

    Abercrombie & Fitch Italia - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2014 - C-83/13

    Fonnship und Svenska Transportarbetareförbundet - Vorabentscheidungsersuchen -

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