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   EuGH, 19.12.2013 - C-426/13 P (R)   

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EuGH, 19.12.2013 - C-426/13 P (R) (https://dejure.org/2013,36787)
EuGH, Entscheidung vom 19.12.2013 - C-426/13 P (R) (https://dejure.org/2013,36787)
EuGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - C-426/13 P (R) (https://dejure.org/2013,36787)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Grenzwerte für Blei, Barium, Arsen, Antimon, Quecksilber, Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe in Spielzeug - Von der Bundesrepublik Deutschland zur Beibehaltung mitgeteilte Bestimmungen mit den ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Rechtsmittel - Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Grenzwerte für Blei, Barium, Arsen, Antimon, Quecksilber, Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe in Spielzeug - Von der Bundesrepublik Deutschland zur Beibehaltung mitgeteilte Bestimmungen mit den ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

    Rechtsmittel - Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Grenzwerte für Blei, Barium, Arsen, Antimon, Quecksilber, Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe in Spielzeug - Von der Bundesrepublik Deutschland zur Beibehaltung mitgeteilte Bestimmungen mit den ...

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze des vorläufigen Rechtsschutzes im Eilverfahren zur Beibehaltung nationaler Bestimmungen mit Grenzwerten für Schwermetalle und Nitrosamine in Kinderspielzeug; Interessenabwägung zwischen den Zielen der Harmonisierung nationaler Rechtsvorschriften auf dem Gebiet ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel; Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Grenzwerte für Blei, Barium, Arsen, Antimon, Quecksilber, Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe in Spielzeug; Von der Bundesrepublik Deutschland zur Beibehaltung mitgeteilte Bestimmungen mit den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätze des vorläufigen Rechtsschutzes im Eilverfahren zur Beibehaltung nationaler Bestimmungen mit Grenzwerten für Schwermetalle und Nitrosamine in Kinderspielzeug; Interessenabwägung zwischen den Zielen der Harmonisierung nationaler Rechtsvorschriften auf dem Gebiet ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Deutsche Grenzwerte setzen sich durch

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    EU: Deutschland darf strengere Grenzwerte für Schadstoffe im Spielzeug bis 2015 beibehalten

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Grenzwerte für Blei, Barium, Arsen, Antimon, Quecksilber, Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe in Spielzeug - Von der Bundesrepublik Deutschland zur Beibehaltung mitgeteilte Bestimmungen mit den ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 05.10.2000 - C-376/98

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE RICHTLINIE ÜBER WERBUNG UND SPONSORING ZUGUNSTEN VON

    Auszug aus EuGH, 19.12.2013 - C-426/13
    Nach Abs. 1 Unterabs. 1 dieser Vorschrift wird zudem bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt, und in Art. 114 Abs. 3 AEUV heißt es, dass das Europäische Parlament und der Rat im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse bei der Errichtung des Binnenmarkts dieses Ziel anstreben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2000, Deutschland/Parlament und Rat, C-376/98, Slg. 2000, I-8419, Randnrn.

    Allerdings dürfen andere primärrechtliche Bestimmungen nicht als Rechtsgrundlage herangezogen werden, um den ausdrücklichen Ausschluss jeglicher Harmonisierung zum Schutz und zur Förderung der menschlichen Gesundheit gemäß Art. 168 Abs. 5 AEUV zu umgehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2000, Deutschland/Parlament und Rat, Randnr. 79).

  • EuGH, 12.12.2006 - C-380/03

    Tabakwerbe-Richtlinie gültig, Klage Deutschlands abgewiesen

    Auszug aus EuGH, 19.12.2013 - C-426/13
    77 und 78, und vom 12. Dezember 2006, Deutschland/Parlament und Rat, C-380/03, Slg. 2006, I-11573, Randnrn.
  • EuGH, 05.05.1998 - C-157/96

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER DRINGLICHKEITSMASSNAHMEN GEGEN BSE

    Auszug aus EuGH, 19.12.2013 - C-426/13
    Nach diesem Grundsatz können die Unionsorgane, wenn das Vorliegen oder der Umfang von Risiken für die menschliche Gesundheit ungewiss sind, Schutzmaßnahmen treffen, ohne abwarten zu müssen, dass das Vorliegen und die Größe dieser Risiken klar dargelegt sind (Urteile vom 5. Mai 1998, National Farmers' Union u. a., C-157/96, Slg. 1998, I-2211, Randnr. 63, und vom 12. Januar 2006, Agrarproduktion Staebelow, C-504/04, Slg. 2006, I-679, Randnr. 39).
  • EuGH, 07.03.2013 - C-551/12

    EDF / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.12.2013 - C-426/13
    Unter Anführung insbesondere von Randnr. 41 des Beschlusses des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 7. März 2013, EDF/Kommission (C-551/12 P[R]), hat er festgestellt, dass ein derartiger Antrag weder nach Art. 279 AEUV noch nach Art. 104 der Verfahrensordnung des Gerichts, geschweige denn nach Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union allein deshalb für unzulässig erklärt werden könne, weil die ihm zugrunde liegende Klage auf die Nichtigerklärung einer negativen Entscheidung gerichtet sei.
  • EuGH, 14.10.1996 - C-268/96

    SCK und FNK / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.12.2013 - C-426/13
    Diese Voraussetzungen haben kumulativen Charakter, so dass der Antrag auf einstweilige Anordnung zurückzuweisen ist, sofern eine von ihnen nicht erfüllt ist (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 14. Oktober 1996, SCK und FNK/Kommission, C-268/96 P[R], Slg. 1996, I-4971, Randnr. 30).
  • EuGH, 10.09.2013 - C-278/13

    Kommission / Pilkington Group

    Auszug aus EuGH, 19.12.2013 - C-426/13
    78 und 79 des angefochtenen Beschlusses festgestellt habe, dass "nicht ausgeschlossen werden [könne]", dass die nationalen Bestimmungen ein höheres Schutzniveau für die Gesundheit böten als die neue Spielzeugrichtlinie, ist vorab darauf hinzuweisen, dass der Präsident des Gerichts für die Prüfung, ob ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden drohe, denknotwendig voraussetzen musste, dass die in der Hauptsache vorgebrachten Klagegründe der Bundesrepublik Deutschland durchgreifen könnten (vgl. entsprechend Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 10. September 2013, Kommission/Pilkington Group, C-278/13 P[R], Randnr. 38).
  • EuGH, 24.07.2003 - C-233/03

    Linea GIG / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.12.2013 - C-426/13
    Die Würdigung der Tatsachen ist, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, daher keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rechtsmittelverfahren unterliegt (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 24. Juli 2003, Linea GIG/Kommission, C-233/03 P[R], Slg. 2003, I-7911, Randnrn. 34 bis 36).
  • EuGH, 08.05.2003 - C-39/03

    Kommission / Artegodan u.a.

    Auszug aus EuGH, 19.12.2013 - C-426/13
    Zunächst ist zu beachten, dass die Voraussetzung des fumus boni iuris erfüllt ist, wenn im Stadium des Verfahrens der einstweiligen Anordnung ein Streit besteht, dessen Entscheidung sich nicht sofort aufdrängt, so dass die Klage prima facie nicht einer ernsthaften Grundlage entbehrt (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 13. Juni 1989, Publishers Association/Kommission, 56/89 R, Slg. 1989, 1693, Randnr. 31, und vom 8. Mai 2003, Kommission/Artegodan u. a., C-39/03 P-R, Slg. 2003, I-4485, Randnr. 40).
  • EuG, 15.05.2013 - T-198/12

    Deutschland / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Grenzwerte für Antimon,

    Auszug aus EuGH, 19.12.2013 - C-426/13
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Europäische Kommission die Aufhebung des Beschlusses des Präsidenten des Gerichts der Europäischen Union vom 15. Mai 2013, Deutschland/Kommission (T-198/12 R, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem dieser ihr aufgegeben hat, die Beibehaltung der von der Bundesrepublik Deutschland mitgeteilten nationalen Bestimmungen mit Grenzwerten für Antimon, Arsen, Barium, Blei und Quecksilber in Spielzeug (im Folgenden: nationale Bestimmungen) zu billigen, bis das Gericht in der Hauptsache über die Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2012) 1348 final der Kommission vom 1. März 2012 (im Folgenden: streitiger Beschluss) zum Antrag auf Beibehaltung dieser nationalen Bestimmungen entschieden hat.
  • EuGH, 18.10.2012 - C-101/11

    Neuman und Galdeano del Sel / José Manuel Baena Grupo - Rechtsmittel -

    Auszug aus EuGH, 19.12.2013 - C-426/13
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen die Urteile des Gerichts hinreichend begründet sein, damit der Gerichtshof seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 14. Mai 1998, Rat/de Nil und Impens, C-259/96 P, Slg. 1998, I-2915, Randnr. 32, vom 16. März 2000, Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission, C-395/96 P und C-396/96 P, Slg. 2000, I-1365, Randnr. 106, sowie vom 18. Oktober 2012, Neuman u. a./José Manuel Baena Grupo, C-101/11 P und C-102/11 P, Randnr. 80).
  • EuGH, 23.02.2001 - C-445/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES SETZT DEN VOLLZUG DER VERORDNUNG DES RATES ZUR

  • EuGH, 12.01.2006 - C-504/04

    Agrarproduktion Staebelow - Gesundheitspolizei - Verhütung, Kontrolle und Tilgung

  • EuGH, 16.03.2000 - C-395/96

    Compagnie maritime belge transports u.a. / Kommission

  • EuGH, 04.10.2007 - C-311/05

    Naipes Heraclio Fournier / HABM

  • EuGH, 14.05.1998 - C-259/96

    Rat / De Nil und Impens

  • EuGH, 13.06.1989 - C-56/89

    Publishers Association / Kommission

  • EuGH, 11.04.2024 - C-90/24

    Vivendi/ Kommission

    En effet, le préjudice grave et irréparable dont la survenance probable doit être établie est celui qui résulterait, le cas échéant, du refus d'accorder les mesures provisoires sollicitées dans l'hypothèse où le recours au fond aboutirait par la suite [voir, en ce sens, ordonnance du vice-président de la Cour du 19 décembre 2013, Commission/Allemagne, C-426/13 P(R), EU:C:2013:848, point 52, et ordonnance du 17 décembre 2018, Commission/Pologne, C-619/18 R, EU:C:2018:1021, point 61].
  • EuGH, 20.11.2017 - C-441/17

    Außer in Ausnahmefällen, in denen die Wahrung der öffentlichen Sicherheit es

    Der schwere und nicht wiedergutzumachende Schaden, dessen wahrscheinliches Eintreten glaubhaft gemacht werden muss, ist nämlich der Schaden, der sich gegebenenfalls aus der Ablehnung der beantragten einstweiligen Anordnungen in dem Fall ergäbe, dass der Klage im Folgenden stattgegeben würde; er ist daher von dieser Prämisse ausgehend zu beurteilen, ohne dass dies eine Stellungnahme des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters in Bezug auf die Begründetheit der vorgebrachten Rügen darstellen würde (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 19. Dezember 2013, Kommission/Deutschland, C-426/13 P[R], EU:C:2013:848, Rn. 51 und 52, und vom 14. Januar 2016, AGC Glass Europe u. a./Kommission, C-517/15 P-R, EU:C:2016:21, Rn. 30).
  • EuGH, 03.12.2014 - C-431/14

    Griechenland / Kommission

    Da nämlich der Zweck des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes darin besteht, die volle Wirksamkeit der Hauptsacheentscheidung sicherzustellen, um Lücken im durch den Gerichtshof gewährleisteten Rechtsschutz zu vermeiden, muss sich der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter darauf beschränken, die Begründetheit der im Rahmen des Hauptsacheverfahrens geltend gemachten Klagegründe "dem ersten Anschein nach" zu beurteilen, um festzustellen, ob eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Klage Erfolg haben wird (Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs Kommission/Deutschland, C-426/13 P[R], EU:C:2013:848, Rn. 41).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-333/14

    The Scotch Whisky Association

    29 - Vgl. Beschluss Kommission/Deutschland (C-426/13 P[R], EU:C:2013:848, Rn. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 26.05.2021 - T-54/21

    Der Präsident des Gerichts weist den Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der

    Da der Zweck des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes darin besteht, die volle Wirksamkeit der künftigen Endentscheidung sicherzustellen, um Lücken in dem durch die Unionsgerichte gewährleisteten Rechtsschutz zu vermeiden, muss sich der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter nämlich darauf beschränken, die Begründetheit der im Rahmen des Hauptsacheverfahrens geltend gemachten Klagegründe prima facie zu beurteilen, um festzustellen, ob eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Klage Erfolg haben wird (vgl. Beschlüsse vom 19. Dezember 2013, Kommission/Deutschland, C-426/13 P[R], EU:C:2013:848, Rn. 41, und vom 8. April 2014, Kommission/ANKO, C-78/14 P-R, EU:C:2014:239, Rn. 15).
  • EuGH, 22.11.2018 - C-315/18

    Valencia Club de Fútbol/ Kommission

    Insoweit genügt es, dass die Begründung aus sich heraus klar und verständlich ist und das Ergebnis, das sie stützen soll, trägt (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 18. Oktober 2002, Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau, C-232/02 P[R], EU:C:2002:601, Rn. 56, und Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 19. Dezember 2013, Kommission/Deutschland, C-426/13 P[R], EU:C:2013:848, Rn. 66).
  • EuGH, 08.04.2014 - C-78/14

    Kommission / ANKO

    Da nämlich der Zweck des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes darin besteht, die volle Wirksamkeit der Hauptsacheentscheidung sicherzustellen, um Lücken im durch den Gerichtshof gewährleisteten Rechtsschutz zu vermeiden, muss sich der Richter des vorläufigen Rechtsschutzes darauf beschränken, die sachliche Richtigkeit der im Rahmen des Hauptsacheverfahrens geltend gemachten Klagegründe "dem ersten Anschein nach" zu beurteilen, um festzustellen, ob eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Klage Erfolg haben wird (Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs Kommission/Deutschland, C-426/13 P[R], EU:C:2013:848, Rn. 41).
  • EuG, 04.12.2014 - T-199/14

    Vanbreda Risk & Benefits / Kommission

    Da nämlich der Zweck des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes darin besteht, die volle Wirksamkeit der künftigen Hauptsacheentscheidung sicherzustellen, um Lücken im durch den Gerichtshof gewährleisteten Rechtsschutz zu vermeiden, muss sich der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter darauf beschränken, die Begründetheit der im Rahmen des Hauptsacheverfahrens geltend gemachten Klagegründe prima facie zu beurteilen, um festzustellen, ob eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Klage Erfolg haben wird (Beschlüsse vom 19. Dezember 2013, Kommission/Deutschland, C-426/13 P[R], Slg, EU:C:2013:848, Rn. 41, und vom 8. April 2014, Kommission/ANKO, C-78/14 P-R, Slg, EU:C:2014:239, Rn. 15).
  • EuG, 25.01.2024 - T-1125/23

    Goodwill M + G/ Kommission

    Dans ce contexte, il a même été souligné qu'il importait de reconnaître le principe de précaution, selon lequel lorsque des incertitudes subsistent quant à l'existence de risques pour la santé humaine ou quant à l'ampleur de ces risques, les institutions de l'Union peuvent adopter des mesures de sauvegarde sans avoir à attendre que les risques ou leur gravité aient été démontrés [voir, en ce sens, ordonnance du 19 décembre 2013, Commission/Allemagne, C-426/13 P(R), EU:C:2013:848, point 54 et jurisprudence citée].
  • EuG, 21.01.2019 - T-574/18

    Agrochem-Maks/ Kommission

    In diesem Zusammenhang wurde auch hervorgehoben, dass der Vorsorgegrundsatz anzuerkennen ist, wonach die Unionsorgane, wenn das Vorliegen oder der Umfang von Risiken für die menschliche Gesundheit ungewiss sind, Schutzmaßnahmen treffen können, ohne einen Nachweis dieser Risiken oder deren Ausmaßes abwarten zu müssen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 19. Dezember 2013, Kommission/Deutschland, C-426/13 P[R], EU:C:2013:848, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.06.2018 - T-476/17

    Arysta LifeScience Netherlands/ Kommission

  • EuG, 13.02.2019 - T-429/18

    BRF und SHB Comercio e Industria de Alimentos/ Kommission

  • EuGH, 22.11.2018 - C-334/18

    Hércules Club de Fútbol/ Kommission - Rechtsmittel - Beschluss im Verfahren des

  • EuG, 24.08.2018 - T-337/18

    Laboratoire Pareva/ Kommission

  • EuG, 13.06.2014 - T-305/13

    SACE und Sace BT / Kommission

  • EuG, 05.12.2014 - T-652/14

    AF Steelcase / HABM

  • EuG, 17.07.2015 - T-321/15

    GSA und SGI / Parlament

  • EuG, 08.12.2014 - T-355/14

    STC / Kommission

  • EuG, 15.10.2015 - T-482/15

    Ahrend Furniture / Kommission

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