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   Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-39/13, C-40/13, C-41/13   

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Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-39/13, C-40/13, C-41/13 (https://dejure.org/2014,2739)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.02.2014 - C-39/13, C-40/13, C-41/13 (https://dejure.org/2014,2739)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. Februar 2014 - C-39/13, C-40/13, C-41/13 (https://dejure.org/2014,2739)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    SCA Group Holding

    Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Nationale Körperschaftsteuer - Regelung zur Konzernbesteuerung (fiscale eenheid) - Konzerne unter Beteiligung ausländischer Gesellschaften

  • EU-Kommission

    SCA Group Holding

    Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Nationale Körperschaftsteuer - Regelung zur Konzernbesteuerung (fiscale eenheid) - Konzerne unter Beteiligung ausländischer Gesellschaften“

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Besteuerung von Konzerngesellschaften in verschiedenen Mitgliedstaaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung von Konzerngesellschaften in verschiedenen Mitgliedstaaten; Schlussanträge der Generalanwältin zum Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Gerechtshof te Amsterdam

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Vorlagefragen zur Niederländischen Organschaft

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Verstößt Beschränkung der Organschaft auf nationale Gesellschaften und Betriebsstätten gegen Niederlassungsfreiheit?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 27.11.2008 - C-418/07

    Papillon - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Körperschaftsteuern -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-39/13
    Die vorliegenden niederländischen Vorabentscheidungsersuchen bewegen sich im Spannungsfeld von zwei Entscheidungen, den Urteilen Papillon(2) und X Holding(3).

    Im Urteil Papillon hingegen beanstandete der Gerichtshof den Ausschluss einer inländischen Enkelgesellschaft aus der französischen "steuerlichen Integration" für den Fall, dass die zwischengeschaltete Tochtergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist.

    Diese unterschiedlichen Möglichkeiten hielt der Gerichtshof bereits im Urteil Papillon für maßgeblich(9).

    Im Urteil Papillon stellte der Gerichtshof hingegen auf die Erreichung des mit der französischen Konzernbesteuerung verfolgten Ziels ab, nämlich den Konzern steuerlich einem einzelnen Unternehmen weitgehend gleichzustellen.

    Zwar hat der Gerichtshof im Urteil Papillon im Hinblick auf die französische Regelung der "steuerlichen Integration" grundsätzlich anerkannt, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Möglichkeit der Verlustübertragung unter den beteiligten Gesellschaften und der steuerlichen Neutralisierung bestimmter Transaktionen zwischen ihnen besteht, wodurch eine doppelte Verlustberücksichtigung verhindert werde(27).

    Jedenfalls aber hat der Gerichtshof im Hinblick auf die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit einer inländischen Muttergesellschaft im Urteil Papillon hervorgehoben, dass die steuerliche Kohärenz nicht auch durch Maßnahmen zu erreichen sein darf, welche die Niederlassungsfreiheit weniger stark beschränken(28).

    Es überzeugt im Übrigen auch nicht, wenn die beteiligten Mitgliedstaaten gegenüber einer Orientierung am Urteil Papillon einwenden, die niederländische steuerliche Einheit sei in ihrer Funktionsweise von der französischen "steuerlichen Integration", die Gegenstand des Urteils Papillon war, zu unterscheiden.

    Wiederum im Rückgriff auf die entsprechende Prüfung des Gerichtshofs im Urteil Papillon(31) lässt sich hier nur feststellen, dass sich das Ziel der niederländischen Regelung der steuerlichen Einheit, nämlich die Behandlung eines Konzerns wie ein einziges Unternehmen, im Fall einer ausländischen Muttergesellschaft auch dadurch teilweise erreichen lässt, dass nur ihre in den Niederlanden ansässigen Töchter konsolidiert werden.

    2 - Urteil vom 27. November 2008, Papillon (C-418/07, Slg. 2008, I-8947).

    8 - Vgl. nur Urteil Papillon (zitiert in Fn. 2, Rn. 16 bis 23).

    9 - Vgl. Urteil Papillon (zitiert in Fn. 2, Rn. 21).

    11 - Vgl. insoweit auch Urteil Papillon (zitiert in Fn. 2, Rn. 17).

    12 - Vgl. insoweit die Urteile Papillon (zitiert in Fn. 2, Rn. 27) und X Holding (zitiert in Fn. 3, Rn. 20).

    16 - Vgl. Urteil Papillon (zitiert in Fn. 2, Rn. 29).

    24 - Vgl. Urteil Papillon (zitiert in Fn. 2, Rn. 47) einerseits und Urteil vom 29. März 2007, Rewe Zentralfinanz (C-347/04, Slg. 2007, I-2647, Rn. 47), andererseits.

    25 - Siehe nur Urteile Papillon (zitiert in Fn. 2, Rn. 43 f.) und vom 17. Oktober 2013, Welte (C-181/12, Rn. 59).

    26 - Urteil Papillon (zitiert in Fn. 2, Rn. 44).

    27 - Urteil Papillon (zitiert in Fn. 2, Rn. 45 ff.).

    28 - Urteil Papillon (zitiert in Fn. 2, Rn. 52 ff.).

  • EuGH, 25.02.2010 - C-337/08

    X Holding - Art. 43 EG und 48 EG - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Aus einer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-39/13
    Im Urteil X Holding hatte der Gerichtshof der niederländischen Regelung zur "steuerlichen Einheit" eines Konzerns zugestanden, dass sie in anderen Mitgliedstaaten ansässige Gesellschaften ausschließt.

    Dieser Ausschluss ausländischer Tochtergesellschaften aus der steuerlichen Einheit sei aber, wie der Gerichtshof im Urteil X Holding bereits festgestellt habe(10), mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar.

    Im Hinblick auf das Urteil X Holding ist jedoch zu unterscheiden zwischen unterschiedlichen Nachteilen, die sich aus dem Ausschluss ausländischer Gesellschaften ergeben(11).

    Im Urteil X Holding ging es jedoch allein um die Prüfung, ob der Nachteil, dass die im Ausland ansässigen Tochtergesellschaften nicht an der steuerlichen Einheit teilnehmen dürfen, als solcher zu beanstanden ist.

    Aufgrund der Urteile X Holding und Papillon lässt sich die objektive Vergleichbarkeit der vorliegenden Situationen jedoch in jedem Fall bejahen.

    Denn im Urteil X Holding, das sich ebenfalls mit der niederländischen Regelung der steuerlichen Einheit beschäftigte, ließ es der Gerichtshof ausreichen, dass in beiden Situationen die Muttergesellschaften die Vorteile der Regelung in Anspruch nehmen wollten(14), was dem vorliegenden Fall entspricht.

    Im Urteil X Holding wurde noch festgestellt, dass der Ausschluss gebietsfremder Tochtergesellschaften aus der niederländischen steuerlichen Einheit gerechtfertigt ist zur Wahrung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten(20).

    3 - Urteil vom 25. Februar 2010, X Holding (C-337/08, Slg. 2010, I-1215).

    10 - Urteil X Holding (zitiert in Fn. 3).

    14 - Vgl. Urteil X Holding (zitiert in Fn. 3, Rn. 24).

    15 - Vgl. Urteil X Holding (zitiert in Fn. 3, Rn. 18).

    20 - Vgl. Urteil X Holding (zitiert in Fn. 3, Rn. 25 ff.).

  • EuGH, 06.09.2012 - C-18/11

    Philips Electronics UK - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-39/13
    Außerdem hat der Gerichtshof im Urteil Philips Electronics bereits festgestellt, dass die Situation einer im Aufnahmemitgliedstaat bestehenden Betriebsstätte und die einer dort gegründeten Tochtergesellschaft im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Vorteilen des Verlustabzugs im Konzern objektiv miteinander vergleichbar sind(19).

    Das bloße Berufen auf das Ziel der Verhinderung einer doppelten Verlustberücksichtigung in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten hat der Gerichtshof jedoch schon einmal im Urteil Philips Electronics nicht als eigenständigen Rechtfertigungsgrund anerkannt(22).

    18 - Vgl. Urteile vom 23. Februar 2006, CLT-UFA (C-253/03, Slg. 2006, I-1831, Rn. 15), und vom 6. September 2012, Philips Electronics (C-18/11, Rn. 14).

    19 - Vgl. Urteil Philips Electronics (zitiert in Fn. 18, Rn. 19).

    21 - Siehe meine Schlussanträge vom 19. April 2012, Philips Electronics (C-18/11, Nrn. 58 ff.).

    22 - Vgl. Urteil Philips Electronics (zitiert in Fn. 18, Rn. 31 f.).

  • EuGH, 20.06.2013 - C-186/12

    Impacto Azul - Niederlassungsfreiheit - Beschränkungen - Gesamtschuldnerische

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-39/13
    5 - Siehe nur Urteil vom 20. Juni 2013, 1mpacto Azul (C-186/12, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-231/05

    Oy AA - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuerrecht - Abzugsfähigkeit von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-39/13
    17 - Vgl. u. a. Urteile vom 28. Januar 1986, Kommission/Frankreich (270/83, Slg. 1986, 273, Rn 22), und vom 18. Juli 2007, Oy AA (C-231/05, Slg. 2007, I-6373, Rn. 40), sowie Beschluss vom 4. Juni 2009, KBC Bank und Beleggen, Risicokapitaal, Beheer (C-439/07 und C-499/07, Slg. 2009, I-4409, Rn. 77).
  • EuGH, 29.03.2007 - C-347/04

    DIE DEUTSCHE REGELUNG ÜBER DIE ABZUGSFÄHIGKEIT VON VERLUSTEN AUS ABSCHREIBUNGEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-39/13
    24 - Vgl. Urteil Papillon (zitiert in Fn. 2, Rn. 47) einerseits und Urteil vom 29. März 2007, Rewe Zentralfinanz (C-347/04, Slg. 2007, I-2647, Rn. 47), andererseits.
  • EuGH, 06.09.2012 - C-380/11

    DI. VI. Finanziaria di Diego della Valle & C. - Niederlassungsfreiheit - Art. 49

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-39/13
    VI. Finanziaria di Diego della Valle & C. (C-380/11, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.01.1986 - 270/83

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-39/13
    17 - Vgl. u. a. Urteile vom 28. Januar 1986, Kommission/Frankreich (270/83, Slg. 1986, 273, Rn 22), und vom 18. Juli 2007, Oy AA (C-231/05, Slg. 2007, I-6373, Rn. 40), sowie Beschluss vom 4. Juni 2009, KBC Bank und Beleggen, Risicokapitaal, Beheer (C-439/07 und C-499/07, Slg. 2009, I-4409, Rn. 77).
  • EuGH, 28.02.2008 - C-293/06

    Deutsche Shell - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Monetäre Wirkungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-39/13
    23 - Vgl. Urteile vom 28. Februar 2008, Deutsche Shell (C-293/06, Slg. 2008, I-1129, Rn. 43), und vom 29. November 2011, National Grid Indus (C-371/10, Slg. 2011, I-12273, Rn. 62).
  • EuGH, 17.10.2013 - C-181/12

    Welte - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG bis 58 EG - Erbschaftsteuern -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-39/13
    25 - Siehe nur Urteile Papillon (zitiert in Fn. 2, Rn. 43 f.) und vom 17. Oktober 2013, Welte (C-181/12, Rn. 59).
  • EuGH, 23.02.2006 - C-253/03

    CLT-UFA - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Steuern auf die Gewinne von

  • EuGH, 22.12.2008 - C-282/07

    Truck Center - Niederlassungsfreiheit - Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt

  • EuGH, 29.11.2011 - C-371/10

    Das Unionsrecht steht grundsätzlich der Besteuerung der nicht realisierten

  • EuGH, 13.11.2012 - C-35/11

    Die Anwendung der im britischen Steuerrecht vorgesehenen Anrechnungsmethode auf

  • EuGH, 04.06.2009 - C-439/07

    KBC Bank - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Art. 43 EG und 56 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-123/11

    A - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 2009/133/EG - Nationales

  • EuGH, 12.12.2006 - C-374/04

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ZUR VEREINBARKEIT DES BRITISCHEN STEUERSYSTEMS BEI

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-75/18

    Vodafone Magyarország - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit -

    In diese Richtung auch schon meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Inspecteur van de Belastingdienst/Noord/kantoor Groningen u. a. (C-39/13 bis C-41/13, EU:C:2014:104, Nr. 32), in der Rechtssache Hervis Sport- és Divatkereskedelmi (C-385/12, EU:C:2013:531, Nr. 59), in der Rechtssache Memira Holding (C-607/17, EU:C:2019:8, Nr. 46) und in der Rechtssache Holmen (C-608/17, EU:C:2019:9, Nr. 38).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2014 - C-48/13

    Nordea Bank - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Nationale Ertragsteuer -

    10 - Vgl. bereits meine Schlussanträge A (C-123/11, EU:C:2012:488, Nrn. 40 f.) und SCA Group Holding u. a. (C-39/13 bis C-41/13, EU:C:2014:104, Nr. 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2016 - C-593/14

    Masco Denmark und Damixa - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG) -

    9 - Dies gilt auch in umgekehrter Richtung: Die Regelung eines Mitgliedstaats verstößt auch dann gegen die Grundfreiheiten, wenn eine von ihm allein verursachte Benachteiligung durch die Regelung eines anderen Mitgliedstaats kompensiert wird; vgl. hierzu meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen SCA Group Holding u. a. (C-39/13 bis C-41/13, EU:C:2014:104, Nr. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung); vgl. in diesem Sinne auch Urteil Amurta (C-379/05, EU:C:2007:655, Rn. 78).
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