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   EuGH, 27.02.2014 - C-351/12   

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https://dejure.org/2014,2688
EuGH, 27.02.2014 - C-351/12 (https://dejure.org/2014,2688)
EuGH, Entscheidung vom 27.02.2014 - C-351/12 (https://dejure.org/2014,2688)
EuGH, Entscheidung vom 27. Februar 2014 - C-351/12 (https://dejure.org/2014,2688)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    "Richtlinie 2001/29/EG - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft - Begriff 'öffentliche Wiedergabe' - Wiedergabe von Werken in den Zimmern einer Kureinrichtung - Unmittelbare Wirkung der Bestimmungen der Richtlinie - Art. 56 AEUV und 102 AEUV ...

  • Telemedicus

    Gebietsmonopol für Gesellschaften zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten - OSA

  • Telemedicus

    Gebietsmonopol für Gesellschaften zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten - OSA

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nationale Verwertungsgesellschaft darf nicht höhere Urheberrechtsabgaben fordern als sie in anderen EU-Mitgliedstaaten gefordert werden

  • Europäischer Gerichtshof

    OSA

    Richtlinie 2001/29/EG - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft - Begriff "öffentliche Wiedergabe" - Wiedergabe von Werken in den Zimmern einer Kureinrichtung - Unmittelbare Wirkung der Bestimmungen der Richtlinie - Art. 56 AEUV und 102 AEUV - ...

  • EU-Kommission

    OSA

    Richtlinie 2001/29/EG - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft - Begriff ‚öffentliche Wiedergabe‘ - Wiedergabe von Werken in den Zimmern einer Kureinrichtung - Unmittelbare Wirkung der Bestimmungen der Richtlinie - Art. 56 AEUV ...

  • Wolters Kluwer

    Öffentliche Wiedergabe urheberrechtliche geschützter Werke in den Zimmern einer Kureinrichtung; Umfang und Grenzen kollektiver Wahrnehmung von Urheberrechten an bestimmten geschützten Werken im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats durch eine einzige Verwertungsgesellschaft ...

  • kanzlei.biz

    Zur Übertragung geschützter Musikwerke in einer Kureinrichtung

  • debier datenbank

    Art. 56, 102 AEUV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentliche Wiedergabe urheberrechtliche geschützter Werke in den Zimmern einer Kureinrichtung; Umfang und Grenzen kollektiver Wahrnehmung von Urheberrechten an bestimmten geschützten Werken im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats durch eine einzige Verwertungsgesellschaft ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OSA/Lécebné lázne Mariánské lázne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Niederlassungsfreiheit - Eine Kureinrichtung, die für ihre Kunden über Geräte in deren Zimmern geschützte Musikwerke überträgt, muss urheberrechtliche Gebühren entrichten

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    EuGH stärkt Verwertungsgesellschaften

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Nationale Verwertungsgesellschaft - Urheberrechtsabgaben

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Tschechische Kureinrichtungen nicht von urheberrechtlichen Gebühren befreit

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Kureinrichtungen sind hinsichtlich der über Geräte in den Patientenzimmern übertragenen geschützten Musikwerke gebührenpflichtig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kureinrichtungen sind hinsichtlich der über Geräte in den Patientenzimmern übertragenen geschützten Musikwerke gebührenpflichtig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Übertragung von geschützten Musikwerken in einer Kureinrichtung

  • verweyen.legal (Auszüge und Kurzinformation)

    Verwertungsgesellschaften missbrauchen marktbeherrschende Stellung durch überhöhte Geräte- und Leermedienabgaben

  • verweyen.legal (Kurzinformation und Auszüge)

    Verwertungsgesellschaften missbrauchen marktbeherrschende Stellung durch überhöhte Geräte- und Leermedienabgaben

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    OSA

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Krajský soud v Plzni - Auslegung der Art. 3 und 5 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2014, 473
  • GRUR Int. 2014, 396
  • EuZW 2014, 435
  • MMR 2014, 755
  • K&R 2014, 260
  • ZUM 2014, 395
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 04.10.2011 - C-403/08

    Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das

    Auszug aus EuGH, 27.02.2014 - C-351/12
    Zunächst ist nämlich der Begriff "Wiedergabe" weit zu verstehen, und zwar dahin, dass er jede Übertragung geschützter Werke unabhängig vom eingesetzten technischen Mittel oder Verfahren umfasst (Urteil vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a., C-403/08 und C-429/08, Slg. 2011, I-9083, Rn. 193).

    Daher nimmt der Betreiber einer Kureinrichtung eine Wiedergabe vor, wenn er geschützte Werke absichtlich dadurch überträgt, dass er willentlich ein Signal über Fernseh- oder Radioempfänger in den Zimmern der Patienten dieser Einrichtung verbreitet (vgl. in diesem Sinne Urteile Football Association Premier League u. a., Rn. 196, sowie vom 15. März 2012, Phonographic Performance [Ireland], C-162/10, Rn. 40).

    Außerdem muss das durch Rundfunk gesendete Werk, um unter den Begriff "öffentliche Wiedergabe" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 fallen zu können, für ein neues Publikum übertragen werden, d. h. ein Publikum, das von den Urhebern der geschützten Werke nicht berücksichtigt wurde, als sie deren Nutzung durch Wiedergabe an das ursprüngliche Publikum zugestimmt haben (Urteil Football Association Premier League u. a., Rn. 197 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem stellt eine Regelung wie die im Ausgangsverfahren fragliche, die die Erbringung einer solchen Dienstleistung in der Praxis unterbindet, eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar (vgl. in diesem Sinne Urteil Football Association Premier League u. a., Rn. 85).

    Diese Beschränkung kann nur gerechtfertigt sein, wenn sie zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entspricht, geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten, im Allgemeininteresse liegenden Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. u. a. Urteil Football Association Premier League u. a., Rn. 93).

    Wie OSA, die Regierungen, die Erklärungen beim Gerichtshof eingereicht haben, und die Kommission zu Recht geltend machen, ist der Schutz von Rechten des geistigen Eigentums ein solcher zwingender Grund des Allgemeininteresses (vgl. in diesem Sinne Urteil Football Association Premier League u. a., Rn. 94 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.01.2014 - C-176/12

    Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der das Recht auf

    Auszug aus EuGH, 27.02.2014 - C-351/12
    Nach ständiger Rechtsprechung kann selbst eine klare, genaue und unbedingte Richtlinienbestimmung, mit der dem Einzelnen Rechte gewährt oder Verpflichtungen auferlegt werden sollen, im Rahmen eines Rechtsstreits, in dem sich ausschließlich Private gegenüberstehen, nicht als solche Anwendung finden (Urteil vom 15. Januar 2014, Association de médiation sociale, C-176/12, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat jedoch entschieden, dass ein nationales Gericht, bei dem ein Rechtsstreit ausschließlich zwischen Privatpersonen anhängig ist, bei der Anwendung der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts das gesamte nationale Recht berücksichtigen und es so weit wie möglich anhand von Wortlaut und Zweck der Richtlinie auslegen muss, um zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel vereinbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Association de médiation sociale, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So findet die Verpflichtung des nationalen Richters, bei der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften des innerstaatlichen Rechts den Inhalt einer Richtlinie heranzuziehen, ihre Schranken in den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und darf nicht als Grundlage für eine Auslegung contra legem des nationalen Rechts dienen (Urteil Association de médiation sociale, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 07.12.2006 - C-306/05

    DIE VERBREITUNG EINES SIGNALS DURCH VON EINEM HOTEL AUFGESTELLTE FERNSEHAPPARATE

    Auszug aus EuGH, 27.02.2014 - C-351/12
    Von Bedeutung ist dabei insbesondere die Zahl der Personen, die neben- und nacheinander Zugang zum selben Werk haben (Urteile vom 7. Dezember 2006, SGAE, C-306/05, Slg. 2006, I-11519, Rn. 39, und ITV Broadcasting u. a., Rn. 33).

    Ohne dieses Tätigwerden könnten die Patienten grundsätzlich nicht in den Genuss des ausgestrahlten Werks kommen (vgl. in diesem Sinne Urteil SGAE, Rn. 41 und 42).

  • EuGH, 20.10.1993 - C-92/92

    Collins und Patricia Im- und Export / Imtrat und EMI Electrola

    Auszug aus EuGH, 27.02.2014 - C-351/12
    Die Tätigkeiten von Verwertungsgesellschaften unterliegen den Bestimmungen der Art. 56 ff. AEUV über den freien Dienstleistungsverkehr (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Oktober 1979, Greenwich Film Production, 22/79, Slg. 1979, 3275, Rn. 12, vom 2. März 1983, GVL/Kommission, 7/82, Slg. 1983, 483, Rn. 38, sowie vom 20. Oktober 1993, Phil Collins u. a., C-92/92 und C-326/92, Slg. 1993, I-5145, Rn. 24).
  • EuGH, 03.03.2011 - C-437/09

    AG2R Prévoyance - Wettbewerb - Art. 101 AEUV, 102 AEUV und 106 AEUV -

    Auszug aus EuGH, 27.02.2014 - C-351/12
    Ein Mitgliedstaat verstößt nur dann gegen die in diesen beiden Bestimmungen enthaltenen Verbote, wenn das betreffende Unternehmen bereits durch die Ausübung der ihm übertragenen ausschließlichen Rechte seine beherrschende Stellung missbräuchlich ausnutzen könnte oder wenn durch diese Rechte eine Lage geschaffen werden könnte, in der dieses Unternehmen einen solchen Missbrauch begeht (Urteil vom 3. März 2011, AG 2R Prévoyance, C-437/09, Slg. 2011, I-973, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.07.1990 - C-188/89

    Foster u.a. / British Gas

    Auszug aus EuGH, 27.02.2014 - C-351/12
    Da sich das vorlegende Gericht im Rahmen der Begründung seiner zweiten Frage unter Bezugnahme auf das Urteil vom 12. Juli 1990, Foster u. a. (C-188/89, Slg. 1990, I-3313), nach der wahren Natur einer Verwertungsgesellschaft wie OSA fragt, ist hinzuzufügen, dass es einer solchen Verwertungsgesellschaft auch dann verwehrt wäre, sich auf Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 zu berufen, um die Anwendung einer gegen diese Bestimmung verstoßenden Regelung eines Mitgliedstaats auszuschließen, wenn sie als eine dem Staat zuzurechnende Einrichtung anzusehen wäre.
  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

    Auszug aus EuGH, 27.02.2014 - C-351/12
    Nach ständiger Rechtsprechung kann aber eine Richtlinie nicht selbst Verpflichtungen für einen Einzelnen begründen, so dass ihm gegenüber eine Berufung auf die Richtlinie als solche nicht möglich ist (Urteil vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.12.2008 - C-52/07

    Kanal 5 und TV 4 - Urheberrecht - Organisation zur Verwaltung von Urheberrechten,

    Auszug aus EuGH, 27.02.2014 - C-351/12
    Hierzu ist festzustellen, dass eine Verwertungsgesellschaft wie OSA, die für die Wahrnehmung der Urheberrechte in Bezug auf eine bestimmte Kategorie geschützter Werke im Gebiet eines Mitgliedstaats über ein Monopol verfügt, eine beherrschende Stellung auf einem wesentlichen Teil des Binnenmarkts im Sinne von Art. 102 AEUV innehat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2008, Kanal 5 und TV 4, C-52/07, Slg. 2008, I-9275, Rn. 22).
  • EuGH, 29.03.2012 - C-500/10

    Belvedere Costruzioni - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Art. 4 Abs. 3 EUV -

    Auszug aus EuGH, 27.02.2014 - C-351/12
    Ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts kann nur für unzulässig erklärt werden, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteil vom 29. März 2012, Belvedere Costruzioni, C-500/10, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.07.1989 - 110/88

    Lucazeau u.a. / SACEM u.a.

    Auszug aus EuGH, 27.02.2014 - C-351/12
    Durch diese miteinander geschlossenen Verträge gewähren Verwertungsgesellschaften einander das Recht, in dem räumlichen Gebiet, in dem sie jeweils tätig sind, die Genehmigungen zu erteilen, die für die öffentliche Aufführung von Werken erforderlich sind, an denen Mitgliedern der anderen Gesellschaften Urheberrechte zustehen, und diese Genehmigungen bestimmten Bedingungen gemäß den in dem betroffenen Gebiet geltenden gesetzlichen Vorschriften zu unterwerfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, Slg. 1989, 2521, Rn. 17, sowie Lucazeau u. a., 110/88, 241/88 und 242/88, Slg. 1989, 2811, Rn. 11).
  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE

  • EuGH, 13.07.1989 - 395/87

    Strafverfahren gegen Tournier

  • EuGH, 25.10.1979 - 22/79

    Greenwich Film / SACEM

  • EuGH, 02.03.1983 - 7/82

    GLV / Kommission

  • EuGH, 27.03.1974 - 127/73

    BRT / SABAM

  • EuGH, 26.04.1988 - 352/85

    Bond van Adverteerders / Niederlande State

  • EuGH, 22.06.2010 - C-188/10

    Melki - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der Vereinbarkeit

  • EuGH, 15.03.2012 - C-135/10

    SCF - Ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Privatpraxis wiedergibt,

  • EuGH, 15.03.2012 - C-162/10

    Der Betreiber eines Hotels, der in seinen Zimmern Tonträger verbreitet, muss eine

  • EuGH, 07.03.2013 - C-607/11

    Fernsehsendeunternehmen können die Weiterverbreitung ihrer Sendungen durch ein

  • EuGH, 26.04.2017 - C-527/15

    Der Verkauf eines multimedialen Medienabspielers, mit dem kostenlos und einfach

    Daher kommt es nicht nur darauf an, wie viele Personen gleichzeitig Zugang zu demselben Werk haben, sondern es ist auch festzustellen, wie viele von ihnen in der Folge Zugang zu diesem Werk haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. März 2012, Phonographic Performance [Ireland], C-162/10, EU:C:2012:141, Rn. 35, vom 27. Februar 2014, OSA, C-351/12, EU:C:2014:110, Rn. 28, und vom 31. Mai 2016, Reha Training, C-117/15, EU:C:2016:379, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 09.07.2015 - I ZR 46/12

    Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing"

    bb) Der Begriff der öffentlichen Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG hat zwei Tatbestandsmerkmale, nämlich eine Handlung der Wiedergabe und die Öffentlichkeit dieser Wiedergabe (vgl. EuGH, Urteil vom 7. März 2013 - C-607/11, GRUR 2013, 500 Rn. 21 und 31 - ITV Broadcasting/TVC; EuGH, GRUR 2014, 360 Rn. 16 - Svensson/Retriever Sverige; zum Begriff der öffentlichen Wiedergabe im Sinne von Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 92/100/EWG [jetzt 2006/115/EG] zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums vgl. EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-135/10, GRUR 2012, 593 Rn. 70 bis 92 = WRP 2012, 689 - SCF/Del Corso; Urteil vom 15. März 2012 - C-162/10, GRUR 2012, 597 Rn. 25 bis 38 - PPL/Irland; vgl. auch EuGH, Urteil vom 27. Februar 2014 - C-351/12, GRUR 2014, 473 Rn. 34 und 35 = WRP 2014, 418 - OSA/Lécebné lázne).

    (1) Der Begriff der Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG ist im Blick auf das Hauptziel der Richtlinie 2001/29/EG, ein hohes Schutzniveau für die Urheber sicherzustellen (vgl. Erwägungsgründe 4 und 9 der Richtlinie 2001/29/EG), weit zu verstehen, und zwar dahin, dass er jede Übertragung geschützter Werke unabhängig vom eingesetzten technischen Mittel oder Verfahren umfasst (vgl. EuGH, GRUR 2012, 156 Rn. 186 und 193 - Football Association Premier League und Murphy; GRUR 2013, 500 Rn. 20 - ITV Broadcasting/TVC; GRUR 2014, 360 Rn. 17 - Svensson/Retriever Sverige; GRUR 2014, 473 Rn. 23 und 25 - OSA/Lécebné lázne).

    Dabei reicht es aus, wenn Dritte einen Zugang zum geschützten Werk haben, ohne dass es darauf ankommt, ob sie diesen nutzen (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2006 - C-306/05, Slg. 2006, I-11519 = GRUR 2007, 225 Rn. 42 und 43 - SGAE/Rafael; EuGH, GRUR 2012, 156 Rn. 195 - Football Association Premier League und Murphy; GRUR 2014, 360 Rn. 19 - Svensson/Retriever Sverige; GRUR 2014, 473 Rn. 26 - OSA/Lécebné lázne; Urteil vom 27. März 2014 - C-314/12, GRUR 2014, 468 Rn. 39 = WRP 2014, 540 - UPC Telekabel/Constantin Film und Wega).

    (2) Der Begriff der Öffentlichkeit ist nur bei einer unbestimmten Zahl potentieller Adressaten und recht vielen Personen erfüllt (vgl. EuGH, GRUR 2013, 500 Rn. 32 - ITV Broadcasting/TVC; GRUR 2014, 360 Rn. 21 - Svensson/Retriever Sverige; GRUR 2014, 473 Rn. 27 - OSA/Lécebné lázne).

    Dabei kommt es darauf an, wie viele Personen gleichzeitig und nacheinander Zugang zu demselben Werk haben (vgl. EuGH, GRUR 2007, 225 Rn. 38 - SGAE/Rafael; GRUR 2013, 500 Rn. 33 - ITV Broadcasting/TVC; GRUR 2014, 473 Rn. 28 - OSA/Lécebné lázne).

  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

    Dafür ist zu entscheiden, ob eine Vervielfältigung im Sinne der Richtlinie vorliegt (vgl. zuletzt EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2011, Painer/Standard, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 36, 95 ff.; Urteil vom 22. Januar 2015, Allposters, C-419/13, EU:C:2015:27, Rn. 24 ff.), ob diese Rechtsprechung auf Vervielfältigungen von Tonträgern übertragbar ist und ob die Rechtfertigung des Eingriffs in das Tonträgerherstellerrecht abschließend geregelt ist (vgl. EuGH, Urteil vom 3. September 2014, Vrijheidsfonds, C-201/13, EU:C:2014:2132, Rn. 14 ff.; Urteil vom 27. Februar 2014, OSA, C-351/12, EU:C:2014:110, Rn. 36; dazu Leistner, GRUR 2014, S. 1145 [1149]; von Ungern-Sternberg, GRUR 2015, S. 533 [536 ff.]).
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