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   EuGH, 12.03.2014 - C-457/12   

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EuGH, 12.03.2014 - C-457/12 (https://dejure.org/2014,3611)
EuGH, Entscheidung vom 12.03.2014 - C-457/12 (https://dejure.org/2014,3611)
EuGH, Entscheidung vom 12. März 2014 - C-457/12 (https://dejure.org/2014,3611)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    "Art. 20 AEUV, 21 Abs. 1 AEUV und 45 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Berechtigte - Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, in dem ...

  • Europäischer Gerichtshof

    S

    Art. 20 AEUV, 21 Abs. 1 AEUV und 45 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Berechtigte - Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, in dem ...

  • EU-Kommission

    S

    Art. 20 AEUV, 21 Abs. 1 AEUV und 45 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Berechtigte - Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, in dem ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines abgeleiteten Aufenthaltsrechts für Drittstaatsangehörige als Familienangehörige von Unionsangehörigen bei deren Rückkehr in den Herkunftsmitgliedstaat

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AEUV Art. 45
    Mitgliedstaat, Europäische Union, EU, Unionsbürger, EU-Bürger, Drittstaatsangehörige, drittstaatsangehörige Familienangehörige, Familienangehörige, Arbeitnehmer, abgeleitetes Aufenthaltsrecht, Freizügigkeit, grenzüberschreitende Erwerbstätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgeleitetes Aufenthaltsrecht für Drittstaatsangehörige als Familienangehörige von Unionsangehörigen bei deren Berufstätigkeit in anderem Mitgliedstaat; Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Raad van State

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Weitere Entscheidung zum Aufenthaltsrecht drittstaatsangehöriger Familienangehöriger eines Unionsbürgers in dessen Herkunftsmitgliedstaat

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nicht-EU-Bürger erhalten Aufenthaltsrecht durch Zusammenleben mit EU-Bürger

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    S. und G.

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Raad van State - Niederlande - Auslegung der Art. 20, 21, 45 und 56 AEUV und der Art. 3 Abs. 1, Art. 6 und 7 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 404
  • DÖV 2014, 493
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 11.07.2002 - C-60/00

    EIN ANGEHÖRIGER EINES MITGLIEDSTAATS, DER IN DIESEM STAAT WOHNT UND EINE

    Auszug aus EuGH, 12.03.2014 - C-457/12
    Das vorlegende Gericht nimmt ferner auf das Urteil vom 11. Juli 2002, Carpenter (C-60/00, Slg. 2002, I-6279), Bezug, in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass Art. 56 AEUV es im Licht des Grundrechts auf Achtung des Familienlebens verbieten kann, dass der Herkunftsmitgliedstaat eines in diesem Staat ansässigen Dienstleistungserbringers, der Dienstleistungen für in anderen Mitgliedstaaten ansässige Empfänger erbringt, dem die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitzenden Ehegatten dieses Dienstleistungserbringers den Aufenthalt in seinem Hoheitsgebiet verwehrt.

    Es bezieht sich insoweit auf das Urteil Carpenter.

    Zwar lässt sich die vom Gerichtshof im Urteil Carpenter vorgenommene Auslegung von Art. 56 AEUV auf Art. 45 AEUV übertragen.

    Nach dem Urteil Carpenter kann es insoweit auf den vom vorlegenden Gericht angeführten Umstand ankommen, dass der betreffende Drittstaatsangehörige für das Kind des Unionsbürgers sorgt; dieser Umstand ist vom vorlegenden Gericht bei der Prüfung der Frage zu berücksichtigen, ob die Weigerung, dem Drittstaatsangehörigen ein Aufenthaltsrecht zu gewähren, eine abschreckende Wirkung in Bezug auf die tatsächliche Ausübung der Rechte des betreffenden Unionsbürgers aus Art. 45 AEUV haben kann.

    Allerdings ist zu beachten, dass im Urteil Carpenter zwar darauf abgestellt wurde, dass das Kind von dem Drittstaatsangehörigen, der Familienangehöriger des Unionsbürgers war, versorgt wurde, es sich im konkreten Fall bei dieser Person aber um den Ehegatten des Unionsbürgers handelte.

  • EuGH, 08.05.2013 - C-87/12

    Ymeraga und Ymeraga-Tafarshiku - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV -

    Auszug aus EuGH, 12.03.2014 - C-457/12
    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Drittstaatsangehörigen durch die Richtlinie 2004/38 verliehenen Rechte keine eigenen Rechte dieser Personen, sondern abgeleitete Rechte, die sie als Familienangehörige im Sinne von Art. 2 Nr. 2 dieser Richtlinie erworben haben (vgl. Urteile McCarthy, Rn. 42, Dereci u. a., Rn. 55, und vom 8. Mai 2013, Ymeraga und Ymeraga-Tafarshiku, C-87/12, Rn. 31).

    Der Zweck und die Rechtfertigung eines solchen abgeleiteten Rechts beruhen aber auf der Feststellung, dass seine Nichtanerkennung die Ausübung der im AEU-Vertrag garantierten Grundfreiheiten beeinträchtigen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 2012, Iida, C-40/11, Rn. 68, Ymeraga und Ymeraga-Tafarshiku, Rn. 35, und vom 10. Oktober 2013, Alokpa u. a., C-86/12, Rn. 22).

  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

    Auszug aus EuGH, 12.03.2014 - C-457/12
    Mit Blick auf die Urteile vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano (C-34/09, Slg. 2011, I-1177), und vom 15. November 2011, Dereci u. a. (C-256/11, Slg. 2011, I-11315), wirft das vorlegende Gericht schließlich die Frage auf, ob Drittstaatsangehörigen wie denen, um die es in den Ausgangsverfahren gehe, ein Aufenthaltsrecht auf der Grundlage der Art. 20 AEUV und 21 Abs. 1 AEUV gewährt werden könne.

    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Drittstaatsangehörigen durch die Richtlinie 2004/38 verliehenen Rechte keine eigenen Rechte dieser Personen, sondern abgeleitete Rechte, die sie als Familienangehörige im Sinne von Art. 2 Nr. 2 dieser Richtlinie erworben haben (vgl. Urteile McCarthy, Rn. 42, Dereci u. a., Rn. 55, und vom 8. Mai 2013, Ymeraga und Ymeraga-Tafarshiku, C-87/12, Rn. 31).

  • EuGH, 05.05.2011 - C-434/09

    EU-Bürger, die noch nie ihr Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben, können sich

    Auszug aus EuGH, 12.03.2014 - C-457/12
    Das Urteil vom 5. Mai 2011, McCarthy (C-434/09, Slg. 2011, I-3375), bestätige, dass die Art. 6 und 7 der Richtlinie 2004/38 die Rechtsstellung eines Unionsbürgers in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitze, regelten.

    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Drittstaatsangehörigen durch die Richtlinie 2004/38 verliehenen Rechte keine eigenen Rechte dieser Personen, sondern abgeleitete Rechte, die sie als Familienangehörige im Sinne von Art. 2 Nr. 2 dieser Richtlinie erworben haben (vgl. Urteile McCarthy, Rn. 42, Dereci u. a., Rn. 55, und vom 8. Mai 2013, Ymeraga und Ymeraga-Tafarshiku, C-87/12, Rn. 31).

  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner

    Auszug aus EuGH, 12.03.2014 - C-457/12
    Der Zweck und die Rechtfertigung eines solchen abgeleiteten Rechts beruhen aber auf der Feststellung, dass seine Nichtanerkennung die Ausübung der im AEU-Vertrag garantierten Grundfreiheiten beeinträchtigen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 2012, Iida, C-40/11, Rn. 68, Ymeraga und Ymeraga-Tafarshiku, Rn. 35, und vom 10. Oktober 2013, Alokpa u. a., C-86/12, Rn. 22).
  • EuGH, 04.07.2013 - C-233/12

    Gardella - Übertragung der in einem Mitgliedstaat erworbenen Ruhegehaltsansprüche

    Auszug aus EuGH, 12.03.2014 - C-457/12
    Denn diese Bestimmungen, in denen das Recht eines jeden Unionsbürgers, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, in allgemeiner Form niedergelegt ist, finden in Art. 45 AEUV in Bezug auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer einen besonderen Ausdruck (vgl. Urteil vom 4. Juli 2013, Gardella, C-233/12, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.10.2013 - C-86/12

    Alokpa und Moudoulou - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV und 21 AEUV - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 12.03.2014 - C-457/12
    Der Zweck und die Rechtfertigung eines solchen abgeleiteten Rechts beruhen aber auf der Feststellung, dass seine Nichtanerkennung die Ausübung der im AEU-Vertrag garantierten Grundfreiheiten beeinträchtigen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 2012, Iida, C-40/11, Rn. 68, Ymeraga und Ymeraga-Tafarshiku, Rn. 35, und vom 10. Oktober 2013, Alokpa u. a., C-86/12, Rn. 22).
  • EuGH, 16.04.2013 - C-202/11

    Das Dekret der Flämischen Gemeinschaft, wonach alle Arbeitsverträge mit

    Auszug aus EuGH, 12.03.2014 - C-457/12
    In den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fällt nämlich jeder Unionsbürger, der im Rahmen eines Arbeitsvertrags in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnstaat eine Berufstätigkeit ausübt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Februar 2006, Ritter-Coulais, C-152/03, Slg. 2006, I-1711, Rn. 31, vom 18. Juli 2007, Hartmann, C-212/05, Slg. 2007, I-6303, Rn. 17, und vom 16. April 2013, Las, C-202/11, Rn. 17).
  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen

    Auszug aus EuGH, 12.03.2014 - C-457/12
    Mit Blick auf die Urteile vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano (C-34/09, Slg. 2011, I-1177), und vom 15. November 2011, Dereci u. a. (C-256/11, Slg. 2011, I-11315), wirft das vorlegende Gericht schließlich die Frage auf, ob Drittstaatsangehörigen wie denen, um die es in den Ausgangsverfahren gehe, ein Aufenthaltsrecht auf der Grundlage der Art. 20 AEUV und 21 Abs. 1 AEUV gewährt werden könne.
  • EuGH, 18.07.2007 - C-212/05

    Hartmann - Grenzgänger - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Verlegung des Wohnsitzes

    Auszug aus EuGH, 12.03.2014 - C-457/12
    In den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fällt nämlich jeder Unionsbürger, der im Rahmen eines Arbeitsvertrags in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnstaat eine Berufstätigkeit ausübt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Februar 2006, Ritter-Coulais, C-152/03, Slg. 2006, I-1711, Rn. 31, vom 18. Juli 2007, Hartmann, C-212/05, Slg. 2007, I-6303, Rn. 17, und vom 16. April 2013, Las, C-202/11, Rn. 17).
  • EuGH, 11.12.2007 - C-291/05

    Eind - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Aufenthaltsrecht eines Familienangehörigen,

  • EuGH, 21.02.2006 - C-152/03

    DIE DEUTSCHE REGELUNG, NACH DER DIE BERÜCKSICHTIGUNG "NEGATIVER EINKÜNFTE" AUS

  • EuGH, 07.07.1992 - C-370/90

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of

  • EuGH, 10.05.2017 - C-133/15

    Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines

    Auf die Bestimmungen dieser Richtlinie kann daher kein abgeleitetes Recht der Drittstaatsangehörigen, die Familienangehörige eines Unionsbürgers sind, auf Aufenthalt in dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der Unionsbürger besitzt, gestützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. März 2014, S. und G., C-457/12, EU:C:2014:136, Rn. 34).
  • BVerwG, 11.09.2019 - 1 C 48.18

    Keine Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU bei Bestehen eines

    Das allgemeine Einreise- und Aufenthaltsrecht aller Unionsbürger im Sinne des Art. 21 Abs. 1 AEUV erfährt in Bezug auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in Art. 45 AEUV eine spezifische (EuGH, Urteil vom 12. März 2014 - C-457/12 [ECLI:EU:C:2014:136], S. und G. - Rn. 45) und spezielle (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juli 2017 - C-566/15 [ECLI:EU:C:2017:562], Erzberger - Rn. 25) Ausprägung, die zugleich einen der fundamentalen Grundsätze der Union verkörpert (stRspr, vgl. EuGH, Urteil vom 15. Dezember 1995 - C-415/93 [ECLI:EU:C:1995:463], Bosman - Rn. 93).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2014 - C-202/13

    Nach Ansicht des Generalanwalts Maciej Szpunar darf ein Mitgliedstaat das Recht

    71 - C-457/12, EU:C:2014:136, Rn. 46 und Tenor.

    80 - EU:C:2014:135 und EU:C:2014:136.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-89/17

    Generalanwalt Bobek: Kehrt ein Unionsbürger in seinen Herkunftsmitgliedstaat

    53 Vgl. z. B. Urteile vom 12. März 2014, S. und G. (C-457/12, EU:C:2014:136, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 14. November 2017, Lounes (C-165/16, EU:C:2017:862, Rn. 32, 47 und 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-138/13

    Nach Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi verstößt es gegen das Unionsrecht,

    Zwar hat der Gerichtshof in dem kürzlich ergangenen Urteil S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-457/12, EU:C:2014:136) die Voraussetzungen für die Anwendung des Urteils Carpenter (Rn. 41 bis 44) restriktiv ausgelegt, dabei blieb jedoch der Grundsatz bestätigt, dass die tatsächliche Ausübung der im Vertrag vorgesehenen Freiheiten durch Maßnahmen behindert werden könnte, die die Intaktheit des Familienlebens des Wanderarbeitnehmers berühren (Rn. 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-359/13

    Martens - Finanzmittel für eine Hochschulausbildung in überseeischen Gebieten -

    Vgl. beispielsweise auch das Urteil S. und G. (C-457/12, EU:C:2014:136, Rn. 38 und 39).

    88 - Vgl. beispielsweise Urteil S. und G. (EU:C:2014:136, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2014 - C-623/13

    de Ruyter - 'Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Sachlicher

    32 - Nach ständiger Rechtsprechung fällt ein Unionsbürger, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnstaat eine Berufstätigkeit ausübt, ungeachtet seines Wohnsitzes und seiner Staatsangehörigkeit in den Anwendungsbereich von Art. 45 AEUV - vgl. in diesem Sinne Urteile Ritter-Coulais (C-152/03, EU:C:2006:123, Rn. 31), Renneberg (C-527/06, EU:C:2008:566, Rn. 36) und S. und G. (C-457/12, EU:C:2014:136, Rn. 39).
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