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   EuGH, 16.01.2014 - C-423/12   

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https://dejure.org/2014,142
EuGH, 16.01.2014 - C-423/12 (https://dejure.org/2014,142)
EuGH, Entscheidung vom 16.01.2014 - C-423/12 (https://dejure.org/2014,142)
EuGH, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - C-423/12 (https://dejure.org/2014,142)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    "Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2004/38/EG - Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen, der Verwandter in gerader absteigender ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Reyes

    Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2004/38/EG - Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen, der Verwandter in gerader absteigender ...

  • EU-Kommission

    Reyes

    Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2004/38/EG - Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen, der Verwandter in gerader absteigender ...

  • Wolters Kluwer

    Prüfung eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Ermittlung des Unterhaltsbedarfs im Herkunftsland nachzugswilliger Verwandter in gerader absteigender Linie; Vorabentscheidungsersuchen des schwedischen Förvaltningsrätt i Göteborg

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    RL 2004/38/EG Art. 2 Nr. 2 Bst. c
    Unionsbürger, Familienangehörige, Unterhalt, Unterhaltsanspruch, Sicherung des Lebensunterhalts, Unterhaltsgewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Ermittlung des Unterhaltsbedarfs im Herkunftsland nachzugswilliger Verwandter in gerader absteigender Linie; Vorabentscheidungsersuchen des schwedischen Förvaltningsrätt i Göteborg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Unionsbürgerschaft - Ein Verwandter in absteigender Linie eines Unionsbürgers, der die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitzt und 21 Jahre oder älter ist, muss - um als Person, der von diesem Unionsbürger Unterhalt gewährt wird, angesehen zu werden - nicht ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Aufenthaltstitels für Verwandte absteigender Linie eines Unionsbürgers: Kein Nachweis eigener Bemühungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    EuGH erleichtert Familiennachzug zu EU-Bürgern

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Reyes

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Kammarrätt i Stockholm - Migrationsöverdomstol - Auslegung von Art. 2 Nr. 2 Buchst. c der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 306
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 09.01.2007 - C-1/05

    Jia - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Richtlinie 73/148/EWG -

    Auszug aus EuGH, 16.01.2014 - C-423/12
    Insoweit fragt es unter Bezugnahme auf die Urteile vom 18. Juni 1987, Lebon (316/85, Slg. 1987, 2811), und vom 9. Januar 2007, Jia (C-1/05, Slg. 2007, I-1), ob bei der Beurteilung der Fähigkeit einer Person, ihre Grundbedürfnisse selbst zu decken, auch die Möglichkeit berücksichtigt werden darf, dies durch Ausübung einer entgeltlichen Tätigkeit zu tun.

    Insoweit ist festzustellen, dass das Vorliegen eines tatsächlichen Abhängigkeitsverhältnisses nachgewiesen werden muss, damit ein 21 Jahre alter oder älterer Verwandter in gerader absteigender Linie eines Unionsbürgers als Person angesehen werden kann, der von dem Unionsbürger im Sinne von Art. 2 Nr. 2 Buchst. c der Richtlinie 2004/38 "Unterhalt gewährt wird" (vgl. in diesem Sinne Urteil Jia, Rn. 42).

    Diese Abhängigkeit ergibt sich aus einer tatsächlichen Situation, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der materielle Unterhalt des Familienangehörigen durch den Unionsbürger, der von der Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, oder durch dessen Ehegatten sichergestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Jia, Rn. 35).

    Der Unterhaltsbedarf muss im Herkunfts- oder Heimatland eines solchen Verwandten in dem Zeitpunkt bestehen, in dem er beantragt, dem Unionsbürger nachzuziehen (vgl. in diesem Sinne Urteil Jia, Rn. 37).

    Diese Auslegung ist insbesondere durch den Grundsatz geboten, dass Vorschriften über die zu den Grundlagen der Union gehörende Freizügigkeit der Unionsbürger, etwa die Richtlinie 2004/38, weit auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Jia, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat jedoch bereits entschieden, dass ein solches Dokument keine Voraussetzung für die Ausstellung des Aufenthaltstitels sein kann (Urteil Jia, Rn. 42).

    Insoweit ist festzustellen, dass das Abhängigkeitsverhältnis zu dem Zeitpunkt, zu dem der betreffende Familienangehörige den Nachzug zu dem Unionsbürger beantragt, der ihm Unterhalt gewährt, im Herkunftsland dieses Familienangehörigen bestehen muss (vgl. in diesem Sinne Urteile Jia, Rn. 37, und vom 5. September 2012, Rahman u. a., C-83/11, Rn. 33).

  • EuGH, 18.06.1987 - 316/85

    CPAS de Courcelles / Lebon

    Auszug aus EuGH, 16.01.2014 - C-423/12
    Insoweit fragt es unter Bezugnahme auf die Urteile vom 18. Juni 1987, Lebon (316/85, Slg. 1987, 2811), und vom 9. Januar 2007, Jia (C-1/05, Slg. 2007, I-1), ob bei der Beurteilung der Fähigkeit einer Person, ihre Grundbedürfnisse selbst zu decken, auch die Möglichkeit berücksichtigt werden darf, dies durch Ausübung einer entgeltlichen Tätigkeit zu tun.
  • EuGH, 05.09.2012 - C-83/11

    Rahman u.a. - Richtlinie 2004/38/EG - Recht der Unionsbürger und ihrer

    Auszug aus EuGH, 16.01.2014 - C-423/12
    Insoweit ist festzustellen, dass das Abhängigkeitsverhältnis zu dem Zeitpunkt, zu dem der betreffende Familienangehörige den Nachzug zu dem Unionsbürger beantragt, der ihm Unterhalt gewährt, im Herkunftsland dieses Familienangehörigen bestehen muss (vgl. in diesem Sinne Urteile Jia, Rn. 37, und vom 5. September 2012, Rahman u. a., C-83/11, Rn. 33).
  • BSG, 13.07.2017 - B 4 AS 17/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Hinzu kommt, dass nur ein solches Normverständnis in Übereinstimmung mit dem allgemeinen unionsrechtlichen Grundsatz steht, wonach Vorschriften über die zu den Grundlagen der Union gehörende Freizügigkeit der Unionsbürger - wozu auch die Richtlinie 2004/38/EG rechnet - weit und Ausnahmen hiervon eng auszulegen sind (vgl hierzu EuGH vom 29.4.2004 - Rs C-482/01 u C-493/01 - Slg 2004, I-5257 ff, juris RdNr 64; EuGH vom 16.1.2014 - Rs C-423/12 - InfAuslR 2014, 85 ff, juris RdNr 23) .
  • EuGH, 10.05.2017 - C-133/15

    Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines

    Die niederländische Regierung meint, dass gemäß der im Unionsrecht anerkannten allgemeinen Regel, wonach derjenige, der sich auf bestimmte Rechte berufe, deren Geltung in seinem Fall nachzuweisen habe (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Mai 2013, Alarape und Tijani, C-529/11, EU:C:2013:290, Rn. 38, und vom 16. Januar 2014, Reyes, C-423/12, EU:C:2014:16, Rn. 25 bis 27), die Beweislast für das Bestehen eines Aufenthaltsrechts aus Art. 20 AEUV bei den Rechtsmittelführerinnen des Ausgangsverfahrens liege.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 15 SO 181/18

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Um zu ermitteln, ob eine solche Abhängigkeit vorliegt, muss der Aufnahmemitgliedstaat prüfen, ob der Verwandte in Anbetracht seiner wirtschaftlichen und sozialen Lage nicht selbst für die Deckung seiner Grundbedürfnisse aufkommt, wobei die Gründe für die Abhängigkeit unbeachtlich sind (s. EuGH, Urteil vom 16. Januar 2014, C-423/12, Rn 19ff, unter Bezug auf das Urteil vom 9. Januar 2007, C-1/05 - Jia -, Rn 35ff; daran anschließend Nr. 3.2.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum FreizügG/EU vom 3. Februar 2016).
  • BSG, 06.06.2023 - B 4 AS 4/22 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

    Eine Unterhaltsgewährung iS des § 3 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU aF setzt danach voraus, dass ein tatsächliches Abhängigkeitsverhältnis nachgewiesen wird (EuGH vom 16.1.2014 - C-423/12 - juris RdNr 20) .

    Diese Abhängigkeit ergibt sich aus einer tatsächlichen Situation, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der materielle Unterhalt des Familienangehörigen durch den Unionsbürger, der von der Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, oder durch dessen Ehegatten sichergestellt wird (EuGH vom 9.1.2007 - C-1/05 - juris RdNr 35; EuGH vom 16.1.2014 - C-423/12 - juris RdNr 21) .

    Eine solche Abhängigkeit liegt nur vor, wenn der Verwandte in Anbetracht seiner wirtschaftlichen und sozialen Lage nicht selbst für die Deckung seiner Grundbedürfnisse aufkommt (EuGH vom 16.1.2014 - C-423/12 - juris RdNr 22) , wobei es - wie das LSG zu Recht angenommen hat - auf die Situation im Herkunfts- oder Heimatland ankommt (EuGH vom 9.1.2007 - C-1/05 - juris RdNr 37, 43; EuGH vom 16.1.2014 - C-423/12 - juris RdNr 22, 30) .

    Die Tatsache, dass ein Unionsbürger dem Verwandten in absteigender Linie regelmäßig während eines beachtlichen Zeitraums einen Geldbetrag zahlt, den Letzterer zur Deckung seiner Grundbedürfnisse im Herkunftsland benötigt, ist geeignet, ein tatsächliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Verwandten in absteigender Linie und dem Unionsbürger nachzuweisen (EuGH vom 16.1.2014 - C-423/12 - juris RdNr 24) .

    Selbst dann fehlt es jedoch an einem Abhängigkeitsverhältnis, wenn der Verwandte die Zahlungen zur Deckung seiner Grundbedürfnisse im Heimatland nicht benötigt (EuGH vom 16.1.2014 - C-423/12 - juris RdNr 22) .

    Die jeweils einmaligen Zahlungen in den Jahren 2011 bis 2013 müssen dabei ohnehin außer Betracht bleiben, weil es auf die Situation ankommt, die zuletzt im Heimatland bestand (vgl nochmals EuGH vom 9.1.2007 - C-1/05 - juris RdNr 37, 43; EuGH vom 16.1.2014 - C-423/12 - juris RdNr 22, 30) .

  • OVG Hamburg, 08.09.2022 - 6 So 35/22

    Freizügigkeitsberechtigung von Familienangehörigen Freizeitzügigkeitsberechtigter

    Dies setzt voraus, dass das Vorliegen eines tatsächlichen Abhängigkeitsverhältnisses nachgewiesen werden muss; diese Abhängigkeit ergibt sich aus einer tatsächlichen Situation, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der materielle Unterhalt des Familienangehörigen durch den Unionsbürger, der von der Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, oder durch dessen Ehegatten sichergestellt wird (vgl. EuGH, Urt. v. 16.1.2014, C-423/12, Reyes, InfAuslR 2014, 85, Rn. 21 ff; Urt. v. 9.1.2007, C-1/05, Jia, NVwZ 2007, 432, Rn. 35).

    Die Tatsache, dass der Verwandte in absteigender Linie regelmäßig während eines beachtlichen Zeitraums einen Geldbetrag erhält, den er zur Deckung seiner Grundbedürfnisse im Herkunftsland benötigt, ist im Grundsatz geeignet, ein tatsächliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Verwandten in absteigender Linie und dem Unionsbürger nachzuweisen (vgl. EuGH, Urt. v. 16.1.2014, C-423/12, Reyes, InfAuslR 2014, 85, Rn. 20 ff; Urt. v. 9.1.2007, C-1/05, Jia, NVwZ 2007, 432, Rn. 35).

    Der Unterhaltsbedarf muss im Herkunfts- oder Heimatland eines solchen Verwandten in dem Zeitpunkt bestehen, in dem er beantragt, dem Unionsbürger nachzuziehen (vgl. EuGH, Urt. v. 16.1.2014, C-423/12, Reyes, InfAuslR 2014, 85, Rn. 22, 30; Urt. v. 9.1.2007, C-1/05, Jia, NVwZ 2007, 432, Rn. 37).

    Es ist nicht erforderlich, die Gründe für diese Abhängigkeit und damit für die Inanspruchnahme der entsprechenden Unterstützung zu ermitteln, da die Vorschriften über die zu den Grundlagen der Union gehörende Freizügigkeit der Unionsbürger, etwa die Richtlinie 2004/38, weit auszulegen sind (vgl. EuGH, Urt. v. 16.1.2014, C-423/12, Reyes, InfAuslR 2014, 85, Rn. 23; Urt. v. 9.1.2007, C-1/05, Jia, NVwZ 2007, 432, Rn. 36 m.w.N.).

    Der das Freizügigkeitsrecht begehrende Verwandte muss auch nicht nachweisen, dass er vergeblich versucht hat, Arbeit zu finden, von den Behörden seines Herkunfts- oder Heimatlandes Hilfe zum Lebensunterhalt zu erlangen und/oder auf andere Weise seinen Lebensunterhalt zu bestreiten (EuGH, Urt. v. 16.1.2014, C-423/12, Reyes, InfAuslR 2014, 85, Rn. 25).

    Weiter hat der Europäische Gerichtshof entschieden (EuGH, Urt. v. 16.1.2014, C-423/12, Reyes, InfAuslR 2014, 85, Rn. 33), dass "sich die Tatsache, dass ein Familienangehöriger aufgrund persönlicher Umstände wie Alter, Ausbildung und Gesundheit gute Voraussetzungen dafür mitbringt, eine Arbeit zu finden, und darüber hinaus beabsichtigt, im Aufnahmemitgliedstaat einer Arbeit nachzugehen, nicht auf die Auslegung des in dieser Vorschrift enthaltenen Erfordernisses "denen ... Unterhalt gewährt wird" auswirkt".

    aa) Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs muss der Unterhaltsbedarf im Herkunfts- oder Heimatland des Verwandten des Unionsbürgers in dem Zeitpunkt bestehen, in dem er beantragt, dem Unionsbürger nachzuziehen (vgl. EuGH, Urt. v. 16.1.2014, C-423/12, Reyes, InfAuslR 2014, 85, Rn. 22, 30; Urt. v. 9.1.2007, C-1/05, Jia, NVwZ 2007, 432, Rn. 37).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-519/18

    Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Regroupement familial - sœur de

    Vgl. u. a. Urteil vom 16. Januar 2014, Reyes (C-423/12, EU:C:2014:16, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    16 Vgl. Urteil vom 16. Januar 2014, Reyes (C-423/12, EU:C:2014:16, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    17 Vgl. Urteil vom 16. Januar 2014, Reyes (C-423/12, EU:C:2014:16, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    22 Meines Erachtens ist die vom Gerichtshof im Urteil vom 16. Januar 2014, Reyes (C-423/12, EU:C:2014:16), entwickelte Rechtsprechung für die vorliegende Rechtssache nicht relevant.

    28 Im Urteil vom 16. Januar 2014, Reyes (C-423/12, EU:C:2014:16), hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass Vorschriften über die zu den Grundlagen der Union gehörende Freizügigkeit der Unionsbürger, etwa die Richtlinie 2004/38, weit auszulegen sind (Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 26.03.2019 - C-129/18

    Ein Minderjähriger, für den ein Unionsbürger nach der Regelung der algerischen

    Angesichts dieser Ziele sind die Bestimmungen der Richtlinie 2004/38, einschließlich ihres Art. 2 Nr. 2, weit auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Januar 2014, Reyes, C-423/12, EU:C:2014:16, Rn. 23, und vom 10. Juli 2014, 0gieriakhi, C-244/13, EU:C:2014:2068, Rn. 40).
  • VG Düsseldorf, 12.04.2019 - 22 L 531/19
    EuGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - C-423/12 -, Reyes, juris Rn. 21; EuGH, Urteil vom 09. Januar 2007 - C-1/05 -, juris, Jia, juris Rn. 35; Urteil vom 18. Juni 1987, C-316/85, Lebon, Rn. 22, und vom 19. Oktober 2004, Zhu und Chen, EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2004 - C-200/02 -, jurisC-200/02, Rn. 43, EuGH, Urteil vom 08. November 2012 - C-40/11 -, Iida juris Rn. 5.

    EuGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - C-423/12 -, Reyes, juris Rn. 20.

    EuGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - C-423/12 -, Reyes, juris Rn. 22, 30; EuGH, Urteil vom 09. Januar 2007 - C-1/05 -, Jia, juris Rn. 37.

    EuGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - C-423/12 -, Reyes, juris Rn. 23, 25; EuGH, Urteil vom 09. Januar 2007 - C-1/05 -, Jia, juris Rn. 37.

    EuGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - C-423/12 -, Reyes, juris Rn. 24.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2018 - C-673/16

    Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet umfasst der Begriff "Ehegatte" im

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Rahman u. a. (C-83/11, EU:C:2012:174, Nr. 39) und Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Reyes (C-423/12, EU:C:2013:719, Nr. 29).

    60 Urteil vom 16. Januar 2014, Reyes (C-423/12, EU:C:2014:16, Rn. 23).

  • VGH Bayern, 10.06.2022 - 10 B 22.244

    Aufenthaltsrecht des 35-jährigen Kindes eines türkischen Arbeitnehmers bei

    Die Unterhaltsgewährung setzt in diesem Fall allerdings das Vorliegen eines tatsächlichen Abhängigkeitsverhältnisses voraus (EuGH, U.v. 16.1.2014, C-423/12 - Reyes - juris Rn. 20).

    Um zu ermitteln, ob eine solche Abhängigkeit vorliegt, muss der Aufnahmemitgliedstaat prüfen, ob der 21 Jahre alte oder ältere Verwandte in gerader absteigender Linie in Anbetracht seiner wirtschaftlichen und sozialen Lage nicht selbst für die Deckung seiner Grundbedürfnisse aufkommt (EuGH, U.v. 16.1.2014, C-423/12 - Reyes - juris Rn. 22).

    Weil die Vorschriften über die Freizügigkeit der Unionsbürger weit auszulegen sind, ist es dagegen nicht erforderlich, die Gründe für die Inanspruchnahme der entsprechenden Unterstützung zu ermitteln (EuGH, U.v. 16.1.2014, C-423/12 - Reyes - juris Rn. 23).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-488/21

    Generalanwältin Capeta: Die Mutter einer mobilen EU-Arbeitnehmerin kann eine

  • EuGH, 12.12.2019 - C-519/18

    Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Regroupement familial - sœur de

  • EuGH, 21.12.2023 - C-488/21

    Chief Appeals Officer u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft -

  • LSG Hessen, 07.04.2015 - L 6 AS 62/15

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kein Leistungsausschluss für

  • VGH Hessen, 26.06.2014 - 9 B 37/14
  • LSG Hessen, 01.12.2021 - L 6 AS 1/20
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - L 7 AS 1512/17

    SGB-II -Leistungen

  • LSG Hessen, 05.02.2015 - L 6 AS 883/14

    Eilverfahren über Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Hessen, 18.11.2020 - L 6 AS 611/18
  • VG Gelsenkirchen, 11.05.2023 - 8 K 1598/22

    Arbeitnehmerfreizügigkeit; Rechtsmissbrauch; Freizügigkeitsrecht;

  • VG Gelsenkirchen, 11.05.2022 - 8 K 4561/22

    Freizügigkeit, Freizügigkeitsberechtigung, Arbeitnehmereigenschaft,

  • VG Gelsenkirchen, 11.05.2023 - 8 K 4561/22

    Freizügigkeit, Freizügigkeitsberechtigung, Arbeitnehmereigenschaft,

  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2017 - L 7 AS 1094/16
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-22/21

    Minister for Justice and Equality (Ressortissant de pays tiers cousin d'un

  • VG Gelsenkirchen, 07.03.2019 - 8 K 3298/17

    Freizügigkeitsrecht, Arbeitnehmer, Rechtsmissbräuchliches Verhalten,

  • SG Darmstadt, 04.12.2019 - S 21 AS 1018/16
  • LSG Hamburg, 13.01.2022 - L 4 AS 218/19

    Anspruch des von Leistungen der Grundsicherung ausgeschlossenen Unionsbürgers auf

  • VG Aachen, 19.10.2020 - 8 L 1413/19

    Feststellung; Nichtbestehen des Freizügigkeitsrechts; Arbeitnehmer; Erhalt der

  • VG Würzburg, 19.09.2022 - W 7 K 21.190

    Feststellung des Nichtbestehens der Freizügigkeit von Unionsbürgern wegen Fehlens

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