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   EuGH, 27.03.2014 - C-565/12   

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https://dejure.org/2014,5042
EuGH, 27.03.2014 - C-565/12 (https://dejure.org/2014,5042)
EuGH, Entscheidung vom 27.03.2014 - C-565/12 (https://dejure.org/2014,5042)
EuGH, Entscheidung vom 27. März 2014 - C-565/12 (https://dejure.org/2014,5042)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    "Verbraucherschutz - Verbraucherkreditverträge - Richtlinie 2008/48/EG - Art. 8 und 23 - Verpflichtung des Kreditgebers zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers vor Abschluss des Vertrags - Nationale Vorschrift, die zur Abfrage einer Datenbank verpflichtet - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    LCL Le Crédit Lyonnais

    Verbraucherschutz - Verbraucherkreditverträge - Richtlinie 2008/48/EG - Art. 8 und 23 - Verpflichtung des Kreditgebers zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers vor Abschluss des Vertrags - Nationale Vorschrift, die zur Abfrage einer Datenbank verpflichtet - ...

  • EU-Kommission

    LCL Le Crédit Lyonnais SA gegen Fesih Kalhan.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunal d'instance d'Orléans - Frankreich. Verbraucherschutz - Verbraucherkreditverträge - Richtlinie 2008/48/EG - Art. 8 und 23 - Verpflichtung des Kreditgebers zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers vor Abschluss des ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Verwirkung des Zinsanspruchs aus Verbraucherkreditverträgen bei pflichtwidriger Unterlassung einer Prüfung der Kreditwürdigkeit

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zu Sanktionen gegenüber einem Kreditinstitut, das seiner Pflicht zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers nicht nachgekommen ist ("LCL Le Crédit Lyonnais")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung des Zinsanspruchs aus Verbraucherkreditvertrag bei pflichtwidriger Unterlassung einer Prüfung der Kreditwürdigkeit; Vorabentscheidungsersuchen des französischen Tribunal d'instance d'Orléans

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Bedingungen die Anwendung der Verwirkung des Anspruchs auf die vertraglich vereinbarten Zinsen als Sanktion für die Verletzung der vorvertraglichen Verpflichtung des Kreditgebers zur Prüfung der ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu Sanktionen gegen den Kreditgeber wegen nicht ordnungsgemäß geprüfter Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers

  • Jurion (Kurzinformation)

    Sanktion für die Verletzung der vorvertraglichen Verpflichtung des Kreditgebers zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    RL 2008/48/EG Art. 23
    Zu Sanktionen gegenüber einem Kreditinstitut, das seiner Pflicht zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers nicht nachgekommen ist ("LCL Le Crédit Lyonnais")

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Sanktionen gegen Kreditgeber wegen unterlassener Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers

Besprechungen u.ä.

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    LCL Le Crédit Lyonnais

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Tribunal d"instance d"Orléans - Auslegung von Art. 23 der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates (ABl. L 133, S. ...

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1941
  • ZIP 2014, 1873
  • EuZW 2014, 514
  • WM 2014, 1528
  • MMR 2014, 384
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 26.09.2013 - C-418/11

    TEXDATA Software - Gesellschaftsrecht - Niederlassungsfreiheit - Elfte Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 27.03.2014 - C-565/12
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs zum Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit, der nunmehr in Art. 4 Abs. 3 EUV verankert ist, die Mitgliedstaaten, denen die Wahl der Maßregeln überlassen bleibt, namentlich darauf achten müssen, dass Verstöße gegen das Unionsrecht nach materiellen und verfahrensrechtlichen Regeln geahndet werden, die denjenigen ähneln, die bei nach Art und Schwere gleichartigen Verstößen gegen das nationale Recht gelten, und jedenfalls der Sanktion einen wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Charakter verleihen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 3. Mai 2005, Berlusconi u. a., C-387/02, C-391/02 und C-403/02, Slg. 2005, I-3565, Rn. 64 und 65, sowie vom 26. September 2013, Texdata Software, C-418/11, Rn. 50).

    Der Gerichtshof hat u. a. entschieden, dass die Härte der Sanktionen der Schwere der mit ihnen geahndeten Verstöße entsprechen muss, indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gewährleistet, zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (Urteil Texdata Software, Rn. 51).

  • EuGH, 19.12.2013 - C-279/12

    Fish Legal und Shirley - Vorabentscheidungsersuchen - Übereinkommen von Aarhus -

    Auszug aus EuGH, 27.03.2014 - C-565/12
    Der Gerichtshof kann ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur zurückweisen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. insbesondere Urteil vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, Rn. 30).
  • EuGH, 27.02.2014 - C-351/12

    Eine Kureinrichtung, die für ihre Kunden über Geräte in deren Zimmern geschützte

    Auszug aus EuGH, 27.03.2014 - C-565/12
    Für den Fall, dass das vorlegende Gericht feststellen sollte, dass die Sanktion der Verwirkung des Anspruchs auf die vertraglich vereinbarten Zinsen nicht wirklich abschreckend im Sinne von Art. 23 der Richtlinie 2008/48 ist, ist insoweit darauf hinzuweisen, dass ein nationales Gericht, bei dem ein Rechtsstreit ausschließlich zwischen Privatpersonen anhängig ist, bei der Anwendung der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts das gesamte nationale Recht berücksichtigen und es so weit wie möglich anhand von Wortlaut und Zweck der einschlägigen Richtlinie auslegen muss, um zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel vereinbar ist (vgl. u. a. Urteil vom 27. Februar 2014, OSA, C-351/12, Rn. 44).
  • EuGH, 03.05.2005 - C-387/02

    IN EINEM STRAFVERFAHREN WEGEN BILANZFÄLSCHUNG KÖNNEN SICH DIE BEHÖRDEN EINES

    Auszug aus EuGH, 27.03.2014 - C-565/12
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs zum Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit, der nunmehr in Art. 4 Abs. 3 EUV verankert ist, die Mitgliedstaaten, denen die Wahl der Maßregeln überlassen bleibt, namentlich darauf achten müssen, dass Verstöße gegen das Unionsrecht nach materiellen und verfahrensrechtlichen Regeln geahndet werden, die denjenigen ähneln, die bei nach Art und Schwere gleichartigen Verstößen gegen das nationale Recht gelten, und jedenfalls der Sanktion einen wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Charakter verleihen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 3. Mai 2005, Berlusconi u. a., C-387/02, C-391/02 und C-403/02, Slg. 2005, I-3565, Rn. 64 und 65, sowie vom 26. September 2013, Texdata Software, C-418/11, Rn. 50).
  • EuGH, 08.06.1994 - C-382/92

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 27.03.2014 - C-565/12
    Sollte die Sanktion der Verwirkung des Zinsanspruchs nämlich dadurch, dass die Anwendung von Zinsen zum erhöhten gesetzlichen Zinssatz ihre Wirkungen ausgleichen kann, abgeschwächt oder sogar ganz zunichtegemacht werden, hieße dies zwangsläufig, dass diese Sanktion nicht wirklich abschreckend ist (vgl. entsprechend Urteil vom 8. Juni 1994, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-382/92, Slg. 1994, I-2435, Rn. 56 bis 58).
  • BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 103/15

    Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers

    (aa) Die nationalen Gerichte sind nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgrund des Umsetzungsgebots gemäß Art. 288 Abs. 3 AEUV und des Grundsatzes der Gemeinschaftstreue gemäß Art. 4 Abs. 3 EUV verpflichtet, die Auslegung des nationalen Rechts unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, den ihnen das nationale Recht einräumt, soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen (vgl. nur EuGH, C-14/83, Slg. 1984, 1891 Rn. 26, 28 - von Colson und Kamann; C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835 Rn. 113 - Pfeiffer u.a.; C-565/12, NJW 2014, 1941 Rn. 54 mwN - LCL Le Crédit Lyonnais; C-497/13, aaO Rn. 33 - Faber; Senatsurteile vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 70/08, BGHZ 192, 148 Rn. 24; vom 31. Juli 2013 - VIII ZR 162/09, BGHZ 198, 111 Rn. 55; vom 28. Oktober 2015 - VIII ZR 158/11, NJW 2016, 1718 Rn. 36, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen, und VIII ZR 13/12, MDR 2015, 1350 Rn. 38).
  • EuGH, 04.06.2015 - C-497/13

    Der Gerichtshof klärt die Verbraucherschutzregeln im Bereich des

    Zwar kann sich in einem solchen Rechtsstreit keine der Parteien auf die unmittelbare Wirkung der Richtlinie 1999/44 berufen, aber nach ständiger Rechtsprechung muss das nationale Gericht, bei dem ein Rechtsstreit ausschließlich zwischen Privatpersonen anhängig ist, bei der Anwendung der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts das gesamte nationale Recht berücksichtigen und es so weit wie möglich anhand von Wortlaut und Zweck der einschlägigen Richtlinie auslegen, um zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel vereinbar ist (vgl. insbesondere Urteil LCL Le Crédit Lyonnais, C-565/12, EU:C:2014:190, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 28.10.2015 - VIII ZR 158/11

    Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Preisanpassungsrecht der

    bb) Die nationalen Gerichte sind nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgrund des Umsetzungsgebots gemäß Art. 288 Abs. 3 AEUV und des Grundsatzes der Gemeinschaftstreue gemäß Art. 4 Abs. 3 EUV verpflichtet, die Auslegung des nationalen Rechts unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, den ihnen das nationale Recht einräumt, soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen (vgl. nur EuGH, Rs. 14/83, Slg. 1984, 1891 Rn. 26, 28 - von Colson und Kamann; Rs. C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835 Rn. 113 - Pfeiffer u.a.; Rs. C-565/12, NJW 2014, 1941 Rn. 54 mwN - LCL Le Crédit Lyonnais; Senatsurteile vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 70/08, BGHZ 192, 148 Rn. 24; vom 31. Juli 2013 - VIII ZR 162/09, aaO Rn. 55; BGH, Beschluss vom 16. April 2015 - I ZR 130/13, WRP 2015, 862 Rn. 26).
  • BGH, 18.11.2020 - VIII ZR 78/20

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen beim Gebrauchtwagenkauf:

    2 Z 13/83|Europäisches Patentamt; 07.06.1983; T 14/83|LG Deggendorf; 18.03.1983; T 14/83">14/83, Slg. 1984, 1891 Rn. 26, 28 - von Colson und Kamann; C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8878 Rn. 113 - Pfeiffer u.a.; C-565/12, NJW 2014, 1941 Rn. 54 - LCL Le Crédit Lyonnais; Senatsurteile vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 70/08, BGHZ 192, 148 Rn. 24; vom 31. Juli 2013 - VIII ZR 162/09, BGHZ 198, 111 Rn. 55; vom 28. Oktober 2015 - VIII ZR 158/11, BGHZ 207, 209 Rn. 36 und vom 12. Oktober 2016 - VIII ZR 103/15, BGHZ 212, 224 Rn. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-33/20

    Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    59 Vgl. Urteil vom 27. März 2014, LCL Le Crédit Lyonnais (C-565/12, EU:C:2014:190, Rn. 45 ff.).
  • EuGH, 09.11.2016 - C-42/15

    Unterlässt es ein Kreditgeber eines Verbraucherkredits, bestimmte wesentliche

    41 Weder die Richtlinie 2008/48, die in Bezug auf Verbraucherkredite eine vollständige und obligatorische Harmonisierung in einigen Schlüsselbereichen vorsieht, die als notwendig erachtet wird, um allen Verbrauchern in der Union ein hohes und vergleichbares Maß an Schutz ihrer Interessen zu gewährleisten und um die Entwicklung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarkts bei Verbraucherkrediten zu erleichtern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. März 2014, LCL Le Crédit Lyonnais, C-565/12 , EU:C:2014:190, Rn. 42, vom 18. Dezember 2014, CA Consumer Finance, C-449/13 , EU:C:2014:2464, Rn. 21, und vom 21. April 2016, Radlinger und Radlingerová, C-377/14 , EU:C:2016:283, Rn. 61), noch das Unionsrecht im Allgemeinen stehen dieser Voraussetzung entgegen.

    62 Wie sich jedoch aus dem 47. Erwägungsgrund dieser Richtlinie ergibt, müssen diese Sanktionen, auch wenn ihre Wahl den Mitgliedstaaten überlassen bleibt, wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. März 2014, LCL Le Crédit Lyonnais, C-565/12 , EU:C:2014:190, Rn. 43).

    63 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Härte der Sanktionen der Schwere der mit ihnen geahndeten Verstöße entsprechen muss, indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gewährleistet, zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (vgl. Urteil vom 27. März 2014, LCL Le Crédit Lyonnais, C-565/12 , EU:C:2014:190, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    64 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof im Urteil vom 27. März 2014, LCL Le Crédit Lyonnais (C-565/12 , EU:C:2014:190), bereits die Einhaltung dieser den von den Mitgliedstaaten definierten Sanktionsregelungen auferlegten Beschränkungen beurteilt, nämlich in Bezug auf die grundsätzlich vollständige Verwirkung des Anspruchs des Kreditgebers auf die Zinsen im Fall einer Verletzung der in Art. 8 der Richtlinie 2008/48 vorgesehenen vorvertraglichen Verpflichtung des Kreditgebers zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers.

    65 Im Hinblick auf die Bedeutung des Ziels des Verbraucherschutzes, dem die Verpflichtung des Kreditgebers zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers dient, hat der Gerichtshof festgestellt, dass dann, wenn die Sanktion der Verwirkung des Zinsanspruchs abgeschwächt oder sogar ganz zunichte gemacht werden sollte, dies zwangsläufig hieße, dass diese Sanktion nicht wirklich abschreckend ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. März 2014, LCL Le Crédit Lyonnais, C-565/12 , EU:C:2014:190, Rn. 52 und 53).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-634/21

    Generalanwalt Pikamäe: Die automatisierte Erstellung eines

    35 Vgl. Urteil vom 27. März 2014, LCL Le Crédit Lyonnais (C-565/12, EU:C:2014:190, Rn. 40 und 42), betreffend die Verpflichtung des Kreditgebers nach Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2008/48, vor dem Abschluss eines Kreditvertrags die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers zu bewerten, wobei diese Verpflichtung die Konsultation der einschlägigen Datenbanken umfassen kann.
  • EuGH, 20.12.2017 - C-102/16

    Im Straßentransportsektor dürfen die Fahrer die ihnen zustehende regelmäßige

    Dabei müssen die Mitgliedstaaten, denen allerdings die Wahl der Sanktionen verbleibt, namentlich darauf achten, dass Verstöße gegen das Unionsrecht nach sachlichen und verfahrensrechtlichen Regeln geahndet werden, die denjenigen ähneln, die bei nach Art und Schwere gleichartigen Verstößen gegen das nationale Recht gelten, und jedenfalls der Sanktion einen wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Charakter verleihen (vgl. u. a. Urteile vom 10. Juli 1990, Hansen, C-326/88, EU:C:1990:291, Rn. 17, und vom 27. März 2014, LCL Le Crédit Lyonnais, C-565/12, EU:C:2014:190, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 28.10.2015 - VIII ZR 13/12

    Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Preisanpassungsrecht der

    bb) Die nationalen Gerichte sind nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgrund des Umsetzungsgebots gemäß Art. 288 Abs. 3 AEUV und des Grundsatzes der Gemeinschaftstreue gemäß Art. 4 Abs. 3 EUV verpflichtet, die Auslegung des nationalen Rechts unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, den ihnen das nationale Recht einräumt, soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen (vgl. nur EuGH, Rs. 14/83, Slg. 1984, 1891 Rn. 26, 28 - von Colson und Kamann; Rs. C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835 Rn. 113 - Pfeiffer u.a.; Rs. C-565/12, NJW 2014, 1941 Rn. 54 mwN - LCL Le Crédit Lyonnais; Senatsurteile vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 70/08, BGHZ 192, 148 Rn. 24; vom 31. Juli 2013 - VIII ZR 162/09, aaO Rn. 55; BGH, Beschluss vom 16. April 2015 - I ZR 130/13, WRP 2015, 862 Rn. 26).
  • KG, 19.08.2019 - 21 U 20/19

    Zivilrechtsstreit zwischen einem Architekten und seinem privaten Auftraggeber:

    Dies bedeutet, dass das nationale Recht "soweit möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten (ist), um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen" (EuGH, Urteil vom ; Urteil vom 13. November 1990, C-106/89, Marleasing; EuGH Urteil vom 26. September 1996, C-168/95; Urteil vom 27. Juni 2000, C-240/98; Urteil vom 27. März 2014, C-565/12; Gundel in: Frankfurter Kommentar zu EUV, GRC und AEUV, 2017, Art. 288 AEUV, Rz. 66; Schroeder in: : Streinz, EUV/AEUV, 3. Auflage, 2018, Art. 288 AEUV, Rz. 113).
  • EuGH, 05.03.2020 - C-679/18

    OPR-Finance - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

  • EuGH, 18.12.2014 - C-449/13

    Die Beweislast für die Erfüllung der vorvertraglichen Pflichten zur Information

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-143/18

    Romano - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

  • BGH, 03.07.2018 - VIII ZR 229/17

    Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union: Stellung des Antrags auf

  • OLG München, 08.12.2016 - 6 U 4725/15

    Erfolgreiche Unterlassungsklage wegen vorenthaltener Informationen zum

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  • EuGH, 02.05.2019 - C-694/17

    Pillar Securitisation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche

  • EuGH, 10.09.2014 - C-34/13

    Der Gerichtshof nimmt eine Klarstellung des Umfangs des Verbraucherschutzes im

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  • OLG München, 29.11.2022 - 18 U 1032/22

    Löschungsanspruch gegen Datenbankeintragung bei Restschuldbefreiung

  • EuGH, 11.01.2024 - C-755/22

    Nárokuj

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2022 - 7 U 75/22
  • EuGH, 10.06.2021 - C-303/20

    Ultimo Portfolio Investment (Luxemburg) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2019 - C-679/18

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  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2019 - C-616/18

    Cofidis - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 2008/48 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2014 - C-497/13

    Faber - Richtlinie 1999/44/EG - Eigenschaft des Käufers - Gerichtlicher Schutz -

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2021 - 9 S 4172/20

    Anerkennung der in Ungarn erworbenen Ausbildung zum Gesundheits- und

  • LG Aschaffenburg, 07.10.2020 - 15 O 46/20

    Restschuldbefreiung, Vertragspartner, Personenbezogene Daten, Berechtigtes

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-449/13

    CA Consumer Finance

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