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   EuGH, 19.06.2014 - C-243/12 P   

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EuGH, 19.06.2014 - C-243/12 P (https://dejure.org/2014,13731)
EuGH, Entscheidung vom 19.06.2014 - C-243/12 P (https://dejure.org/2014,13731)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juni 2014 - C-243/12 P (https://dejure.org/2014,13731)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    "Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Befugnis des Gerichts zu unbeschränkter Nachprüfung - Begründungspflicht - Zurechnung einer Zuwiderhandlung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    FLS Plast / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Befugnis des Gerichts zu unbeschränkter Nachprüfung - Begründungspflicht - Zurechnung einer Zuwiderhandlung der ...

  • EU-Kommission

    FLS Plast A/S gegen Europäische Kommission.

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Befugnis des Gerichts zu unbeschränkter Nachprüfung - Begründungspflicht - Zurechnung einer Zuwiderhandlung der ...

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsverstöße auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff; Gesamtschuldnerische Haftung der ehemaligen Muttergesellschaft im Rahmen der Kronzeugenregelung; Rechtsmittel eines dänischen Unternehmens gegen die Abweisung der Nichtigkeitsklage zum ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsverstöße auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff; gesamtschuldnerische Haftung der ehemaligen Muttergesellschaft im Rahmen der Kronzeugenregelung; unerheblicher Einwand der Nichteinhaltung einer angemessenen Entscheidungsfrist zur Herabsetzung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Vermutung eines bestimmenden Einflusses in einem Konzern verstößt nicht gegen Unschuldsvermutung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Vermutung eines bestimmenden Einflusses auf eine Tochtergesellschaft in einem Konzern verstößt nicht gegen Unschuldsvermutung

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    FLS Plast / Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 6. März 2012, FLS Plast/Kommission (T-64/06), mit dem das Gericht die Entscheidung K(2005) 4634 der Kommission vom 30. November 2005 in einem Verfahren nach Art. 81 EG (Sache COMP/F/38.354 - Industriesäcke) betreffend ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 16.07.2009 - C-385/07

    Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland / Kommission - Rechtsmittel -

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-243/12
    Wie aus Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs und dessen Rechtsprechung hervorgeht, kann der Gerichtshof im Rahmen eines Rechtsmittels nachprüfen, ob das Gericht Verfahrensfehler begangen hat, durch die die Interessen des Rechtsmittelführers beeinträchtigt werden (vgl. insbesondere Urteil Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland/Kommission, C-385/07 P, EU:C:2009:456, Rn. 176).

    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, betrifft dieser Artikel den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. insbesondere Urteil Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland/Kommission, EU:C:2009:456, Rn. 179 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Damit gilt dieses Recht, das vor dem Inkrafttreten der Charta in seiner Geltung als allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts bestätigt worden war, auch im Rahmen einer Klage gegen eine Entscheidung der Kommission (vgl. insbesondere Urteil Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland/Kommission, EU:C:2009:456, Rn. 178 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 26.11.2013 - C-58/12

    Groupe Gascogne / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-243/12
    Es ist jedoch daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs angesichts der Notwendigkeit, die Beachtung des Wettbewerbsrechts der Union durchzusetzen, der Gerichtshof einer Rechtsmittelführerin nicht aus dem bloßen Grund der Nichteinhaltung einer angemessenen Entscheidungsfrist erlauben kann, eine Geldbuße der Höhe nach in Frage zu stellen, obwohl sämtliche Rechtsmittelgründe, die sie gegen die Feststellungen des Gerichts zur Höhe dieser Geldbuße und zu den mit ihr geahndeten Verhaltensweisen vorgebracht hat, zurückgewiesen worden sind (vgl. insbesondere Urteil Groupe Gascogne/Kommission, C-58/12 P, EU:C:2013:770, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daraus folgt, dass der Ersatz des Schadens, der durch die Nichteinhaltung einer angemessenen Verfahrensdauer durch das Gericht verursacht wurde, nicht unmittelbar im Rahmen eines Rechtsmittels beim Gerichtshof beantragt werden kann, sondern beim Gericht eingeklagt werden muss (vgl. insbesondere Urteil Groupe Gascogne/Kommission, EU:C:2013:770, Rn. 83 und 84).

    Folglich ist es Sache des Gerichts, in einer anderen Besetzung als derjenigen, in der es mit dem als überlang gerügten Verfahren befasst war, unter Prüfung der hierzu vorgelegten Nachweise sowohl die Verwirklichung des geltend gemachten Schadens als auch den Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und der überlangen Dauer des streitigen Gerichtsverfahrens zu beurteilen (vgl. insbesondere in diesem Sinne Urteil Groupe Gascogne/Kommission, EU:C:2013:770, Rn. 88 und 90).

  • EuGH, 08.05.2013 - C-508/11

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts zum Kartell auf den Märkten für

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-243/12
    Im Übrigen stellt die Anwendung einer derartigen Vermutung, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, keineswegs eine Verletzung der in Art. 48 der Charta und Art. 6 Abs. 2 EMRK vorgesehenen Unschuldsvermutung dar, insbesondere weil diese Vermutung widerlegbar ist (vgl. insbesondere Urteil Eni/Kommission, C-508/11 P, EU:C:2013:289, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Unter diesen Umständen bedeutet die Tatsache, dass es schwierig ist, den zur Widerlegung einer Vermutung erforderlichen Gegenbeweis zu erbringen, für sich genommen nicht, dass diese Vermutung tatsächlich unwiderlegbar wäre (vgl. insbesondere Urteil Eni/Kommission, EU:C:2013:289, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die von FLS Plast in ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte geltend gemachten Gesichtspunkte zur Widerlegung der Vermutung der tatsächlichen Ausübung eines bestimmenden Einflusses hat die Kommission zwar offensichtlich nicht alle im Einzelnen behandelt, doch hat sie FLS Plast in den Nrn. 718 bis 731 der streitigen Entscheidung so hinreichende Erläuterungen gegeben, dass sich FLS Plast eine Meinung bilden konnte, ob die Entscheidung begründet oder möglicherweise mit einem Mangel behaftet war, der ihre Anfechtung ermöglichte, und dass das Gericht seine Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Entscheidung ausüben konnte (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 462, und Eni/Kommission, EU:C:2013:289, Rn. 72).

  • EuG, 13.09.2010 - T-26/06

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission über ein Kartell auf dem

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-243/12
    Überdies hätten diese Urteile die Unternehmen Trioplast Industrier (Urteil des Gerichts Trioplast Industrier/Kommission, T-40/06, EU:T:2010:388) und Trioplast Wittenheim (Urteil des Gerichts Trioplast Wittenheim/Kommission, T-26/06, EU:T:2010:387) betroffen.

    Die Gesamtheit der relevanten tatsächlichen Umstände aber seien im Rahmen des vorliegenden Rechtsstreits die gleichen wie die, mit denen sich das Gericht im Rahmen seines Urteils Trioplast Wittenheim/Kommission (EU:T:2010:387) befasst habe.

  • EuGH, 09.06.2011 - C-465/09

    Der Gerichtshof bestätigt die Entscheidungen der Kommission, wonach die

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-243/12
    Zum anderen rügt FLS Plast mit ihrem Vorbringen im Rechtsmittelverfahren, wonach das Gericht seine Entscheidung entgegen der in Art. 48 der Charta und Art. 6 Abs. 2 EMRK vorgesehenen Unschuldsvermutung auf eine unwiderlegbare Vermutung gestützt habe, eine Erwägung, auf die das Gericht das angefochtene Urteil gestützt hat, was ihr nicht allein deshalb verwehrt sein kann, weil sie diese Rüge nicht ausdrücklich in dem Verfahren vorgetragen hatte, dass zu diesem Urteil geführt hat (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil Diputación Foral de Vizcaya/Kommission, C-465/09 P bis C-470/09 P, EU:C:2011:372, Rn. 146 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Allerdings kann, wenn zwar die Gründe des Urteils des Gerichts eine Verletzung des Unionsrechts erkennen lassen, der Tenor des Urteils sich aber aus anderen Rechtsgründen als richtig erweist, ein solcher Verstoß nicht die Aufhebung des angefochtenen Urteils nach sich ziehen, so dass eine Ersetzung von Gründen vorzunehmen ist (vgl. Urteil Diputación Foral de Vizcaya/Kommission, EU:C:2011:372, Rn. 171 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.04.2014 - C-247/11

    Areva / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für Projekte im

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-243/12
    Diese Rechtsprechung beruht auf dem Grundsatz der individuellen Zumessung von Strafen und Sanktionen, der gebietet, dass gemäß Art. 23 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln [81 EG] und [82 EG] niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. 2003, L 1, S. 1) bei der Festsetzung der Höhe der gesamtschuldnerisch zu zahlenden Geldbuße sowohl die Schwere der Zuwiderhandlung als auch deren Dauer zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil Areva u. a./Kommission, C-247/11 P und C-253/11 P, EU:C:2014:257, Rn. 127 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.09.2010 - T-40/06

    Trioplast Industrier / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-243/12
    Überdies hätten diese Urteile die Unternehmen Trioplast Industrier (Urteil des Gerichts Trioplast Industrier/Kommission, T-40/06, EU:T:2010:388) und Trioplast Wittenheim (Urteil des Gerichts Trioplast Wittenheim/Kommission, T-26/06, EU:T:2010:387) betroffen.
  • EuGH, 26.11.2013 - C-50/12

    Kendrion / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-243/12
    Der Gerichtshof hat nämlich im Hinblick auf die Zahlung von Geldbußen wegen Wettbewerbsverstößen bereits entschieden, dass sich das Gesamtschuldverhältnis, das zwischen zwei eine wirtschaftliche Einheit bildenden Gesellschaften besteht, nicht auf eine Form von Bürgschaft reduzieren lässt, die die Muttergesellschaft leistet, um die Zahlung der gegen die Tochtergesellschaft verhängten Geldbuße zu garantieren, und dass somit das Vorbringen, wonach die Muttergesellschaft nicht zur Zahlung einer Geldbuße verurteilt werden könne, die höher sei als die gegen ihre Tochtergesellschaft verhängte, als unbegründet zurückzuweisen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Kendrion/Kommission, C-50/12 P, EU:C:2013:771, Rn. 56 und 58).
  • EuGH, 10.05.2007 - C-328/05

    SGL Carbon / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Leitlinien für

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-243/12
    Hinsichtlich des in diesem Zusammenhang von FLS Plast geltend gemachten Begründungsmangels ist bereits in den Rn. 73 bis 75 des vorliegenden Urteils darauf hingewiesen worden, dass das Gericht unter Berücksichtigung des weiten Ermessens, über das die Kommission bei der Beurteilung der Qualität und Nützlichkeit des Kooperationsbeitrags eines Unternehmens verfügt, und zwar insbesondere im Vergleich zu den Beiträgen anderer Unternehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil SGL Carbon/Kommission, C-328/05 P, EU:C:2007:277, Rn. 88), festgestellt hat, dass die Gesichtspunkte, die FLS Plast zum Nachweis dafür vorgetragen hat, dass ihr Nichtbestreiten des Sachverhalts der Kommission geholfen habe oder zumindest mit dem von Bonar vergleichbar sei, unzureichend seien.
  • EGMR, 26.10.2000 - 30210/96

    Das Recht auf Verfahrensbeschleunigung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK in

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-243/12
    Ferner ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Überschreitung einer angemessenen Entscheidungsfrist als ein Verfahrensfehler, der die Verletzung eines Grundrechts darstellt, der betreffenden Partei einen Rechtsbehelf eröffnen muss, der ihr eine angemessene Wiedergutmachung bietet (vgl. in diesem Sinne EGMR, Kudla, Nr. 30210/96, §§ 156 und 157, EGMR 2000-XI).
  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

  • EuGH, 10.04.2014 - C-231/11

    Der Gerichtshof gibt den Rechtsmitteln in den das Kartell auf dem Markt für

  • EuGH, 27.02.2014 - C-601/12

    Ningbo Yonghong Fasteners / Rat

  • EuG, 06.03.2012 - T-64/06

    FLS Plast / Kommission

  • EuGH, 15.11.2012 - C-417/11

    und Sicherheitspolitik - Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

  • EuGH, 26.09.2013 - C-179/12

    The Dow Chemical Company / Kommission

  • BGH, 18.11.2014 - KZR 15/12

    Calciumcarbid-Kartell II - Interner Ausgleich einer von der Europäischen

    Der Gerichtshof hat zudem ausgeführt, eine Gesamtschuld lasse sich nicht auf eine Form von Bürgschaft reduzieren, die eine Obergesellschaft leiste, um die Zahlung der gegen eine abhängige Gesellschaft verhängten Geldbuße zu garantieren (EuGH, WuW/E EU-R 2886 Rn. 56 - Kendrion; Urteil vom 19. Juni 2014 - C-243/12 P, NZKart 2014, 321 Rn. 107 - FLS Plast).
  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Der Grundsatz der individuellen Straf- und Sanktionsfestsetzung verlangt, dass der Betrag der verhängten Geldbuße im Einklang mit Art. 23 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1/2003 anhand der Schwere der dem betroffenen Unternehmen individuell zur Last gelegten Zuwiderhandlung und ihrer Dauer bestimmt wird (Urteile vom 10. April 2014, Kommission u. a./Siemens Österreich u. a., C-231/11 P bis C-233/11 P, EU:C:2014:256, Rn. 52, und vom 19. Juni 2014, FLS Plast/Kommission, C-243/12 P, EU:C:2014:2006, Rn. 107).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-597/13

    Total / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    15 - C-243/12 P, EU:C:2014:2006.

    17 - Urteil FLS Plast/Kommission (EU:C:2014:2006, Rn. 107).

    21 - Vgl. Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission (C-243/12 P, EU:C:2009:536, Rn. 58 und 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    49 - Vgl. u. a. Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission (C-243/12 P, EU:C:2009:536, Rn. 58 bis 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-293/13

    Fresh Del Monte Produce / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    148 - Vgl. dazu Urteile Kommission/Siemens Österreich u. a. (C-231/11 P bis C-233/11 P, EU:C:2014:256, Rn. 100 bis 102) und FLS Plast/Kommission (C-243/12 P, EU:C:2014:2006, Rn. 48).

    151 - Urteil FLS Plast/Kommission (C-243/12 P, EU:C:2014:2006, Rn. 85); im selben Sinne bereits Urteil FLSmidth/Kommission (C-238/12 P, EU:C:2014:284, Rn. 85).

    153 - Urteil FLS Plast/Kommission (C-243/12 P, EU:C:2014:2006, Rn. 107).

  • EuG, 12.05.2016 - T-669/14

    Trioplast Industrier / Kommission

    Ces pourvois ont été enregistrés sous les références C-238/12 et C-243/12.

    Elle a en outre indiqué qu'elle contacterait de nouveau la requérante à la suite des décisions qui seraient rendues par la Cour dans les affaires C-238/12 et C-243/12.

    Elle a également indiqué qu'elle se réservait le droit de réclamer à la Commission le montant qui se révélerait excessif à la suite des décisions qui seraient rendues par la Cour dans les affaires C-238/12 et C-243/12.

    Par ses arrêts du 30 avril 2014, FLSmidth/Commission (C-238/12 P, Rec, EU:C:2014:284), et du 19 juin 2014, FLS Plast/Commission (C-243/12 P, Rec, EU:C:2014:2006) (ci-après les « arrêts de la Cour dans les affaires FLS "), la Cour a rejeté les pourvois formés par FLSmidth et FLS Plast.

  • EuGH, 27.04.2017 - C-516/15

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäische Märkte für

    Deshalb lässt sich das Gesamtschuldverhältnis, das zwischen zwei eine wirtschaftliche Einheit bildenden Gesellschaften besteht, nicht auf eine Form von Bürgschaft reduzieren, die die Muttergesellschaft leistet, um die Zahlung der gegen die Tochtergesellschaft verhängten Geldbuße zu garantieren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. November 2013, Kendrion/Kommission, C-50/12 P, EU:C:2013:771, Rn. 55 und 56, und vom 19. Juni 2014, FLS Plast/Kommission, C-243/12 P, EU:C:2014:2006, Rn. 107).
  • EuG, 12.07.2018 - T-419/14

    Das Gericht der EU bestätigt die von der Kommission wegen Beteiligung an einem

    Die Vermutung der tatsächlichen Ausübung eines bestimmenden Einflusses verletzt nach ständiger Rechtsprechung auch nicht die Unschuldsvermutung, da sie keine Vermutung der Schuld einer dieser beiden Gesellschaften begründet (vgl. Urteil vom 26. Januar 2017, Villeroy & Boch/Kommission, C-625/13 P, EU:C:2017:52, Rn. 149 und die dort angeführte Rechtsprechung) und widerlegbar ist (vgl. Urteil vom 19. Juni 2014, FLS Plast/Kommission, C-243/12 P, EU:C:2014:2006, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-882/19

    Nach Ansicht von Generalanwalt Pitruzzella kann ein nationales Gericht eine

    31 Vgl. Urteil vom 29. September 2011, Elf Aquitaine/Kommission (C-521/09 P, EU:C:2011:620, Rn. 59), und zuletzt Urteil Goldman Sachs, Rn. 38. Die Vermutung der tatsächlichen Ausübung eines bestimmenden Einflusses verletzt nach ständiger Rechtsprechung auch nicht die Unschuldsvermutung, da sie keine Vermutung der Schuld einer dieser beiden Gesellschaften begründet (vgl. Urteil vom 26. Januar 2017, Villeroy & Boch/Kommission, C-625/13 P, EU:C:2017:52, Rn. 149 und die dort angeführte Rechtsprechung) und widerlegbar ist (vgl. Urteil vom 19. Juni 2014, FLS Plast/Kommission, C-243/12 P, EU:C:2014:2006, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.07.2018 - T-455/14

    Pirelli & C. / Kommission

    Ensuite, il ressort d'une jurisprudence constante que la présomption de l'exercice effectif d'une influence déterminante ne viole pas le droit à la présomption d'innocence, en ce que, d'une part, elle n'aboutit pas à une présomption de culpabilité de l'une ou l'autre de ces sociétés (voir arrêt du 26 janvier 2017, Villeroy & Boch/Commission, C-625/13 P, EU:C:2017:52, point 149 et jurisprudence citée) et, d'autre part, la présomption de l'exercice effectif d'une influence déterminante revêt un caractère réfragable (voir arrêt du 19 juin 2014, FLS Plast/Commission, C-243/12 P, EU:C:2014:2006, point 27 et jurisprudence citée).

    C'est pourquoi le rapport de solidarité qui existe entre deux sociétés constituant une unité économique ne saurait se réduire, en ce qui concerne le paiement de l'amende, à une forme de caution fournie par la société mère pour garantir le paiement de l'amende infligée à la filiale (voir, en ce sens, arrêts du 26 novembre 2013, Kendrion/Commission, C-50/12 P, EU:C:2013:771, points 55 et 56, et du 19 juin 2014, FLS Plast/Commission, C-243/12 P, EU:C:2014:2006, point 107).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-885/19

    Steuervorbescheid (tax ruling): Generalanwalt Priit Pikamäe schlägt dem

    52 Vgl. Urteil vom 19. Juni 2014, FLS Plast/Kommission (C-243/12 P, EU:C:2014:2006, Rn. 47 und 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2016 - C-161/15

    Bensada Benallal

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2016 - C-421/15

    Yoshida Metal Industry / EUIPO

  • EuG, 15.07.2015 - T-189/10

    GEA Group / Kommission

  • EuG, 29.09.2021 - T-344/18

    Rubycon und Rubycon Holdings/ Kommission

  • EuG, 16.02.2017 - T-145/15

    Rumänien / Kommission - EGFL und ELER - Flächenbezogene Maßnahmen - Von der

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