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   EuGH, 19.06.2014 - C-531/12 P   

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https://dejure.org/2014,13733
EuGH, 19.06.2014 - C-531/12 P (https://dejure.org/2014,13733)
EuGH, Entscheidung vom 19.06.2014 - C-531/12 P (https://dejure.org/2014,13733)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juni 2014 - C-531/12 P (https://dejure.org/2014,13733)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    "Rechtsmittel - Schiedsklausel - Subventionsvertrag über eine Maßnahme zur lokalen Entwicklung - Erstattung eines Teils der gezahlten Vorschüsse - Schuldübernahme - Zuständigkeit des Gerichts - Verjährung - Haftung der Kommission"

  • Europäischer Gerichtshof

    Commune de Millau und SEMEA / Kommission

    Rechtsmittel - Schiedsklausel - Subventionsvertrag über eine Maßnahme zur lokalen Entwicklung - Erstattung eines Teils der gezahlten Vorschüsse - Schuldübernahme - Zuständigkeit des Gerichts - Verjährung - Haftung der Kommission

  • EU-Kommission

    Commune de Millau und Société d"économie mixte d"équipement de l"Aveyron (SEMEA) gegen Europäische K

    Rechtsmittel - Schiedsklausel - Subventionsvertrag über eine Maßnahme zur lokalen Entwicklung - Erstattung eines Teils der gezahlten Vorschüsse - Schuldübernahme - Zuständigkeit des Gerichts - Verjährung - Haftung der Kommission.

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer außervertraglichen Haftung der Union bei zwölfjähriger Untätigkeit im Beitreibungsverfahren u. Aufsummierung der Verzugszinsen auf einen die ursprüngliche Forderung übersteigenden Betrag; Rechtsmittel französischer Unternehmen gegen die Verurteilung zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außervertragliche Haftung der Union bei zwölfjähriger Untätigkeit im Beitreibungsverfahren und Aufsummierung der Verzugszinsen auf einen die ursprüngliche Forderung übersteigenden Betrag; unzulässige Rechtsmittelgründe bei fehlender Auseinandersetzung mit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Commune de Millau und SEMEA / Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das gegen das Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 19. September 2012, Kommission/SEMEA und Kommission/Commune de Millau (verbundene Rechtssachen T"168/10 und T"572/10), mit dem das Gericht die SEMEA und die Commune de Millau verurteilt hat, als ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 14.07.1983 - 201/82

    Gerling Konzern Speziale Kreditversicherung AG u.a. / Amministrazione del Tesoro

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-531/12
    Außerdem sei die Bezugnahme des Gerichts in Rn. 136 des angefochtenen Urteils auf das Urteil Gerling Konzern (201/82, EU:C:1983:217, Rn. 10 bis 20) für den vorliegenden Fall nicht relevant, da dieses Urteil im speziellen Kontext eines Versicherungsvertrags ergangen sei.

    Die Tragweite des Urteils Gerling Konzern (EU:C:1983:217) sei nicht auf Versicherungsverträge beschränkt.

    Was die Bezugnahme auf das Urteil Gerling Konzern (EU:C:1983:217) in Rn. 136 des angefochtenen Urteils betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht dieses Urteil zitiert hat, um hervorzuheben, dass "[d]ie verfahrensrechtliche Natur einer Schiedsklausel ... nicht dagegen [spricht], dass sie zugunsten Dritter vereinbart wird".

    Da das Vorbringen der Rechtsmittelführerinnen in Bezug auf das Urteil Gerling Konzern (EU:C:1983:217) die Schlussfolgerung des Gerichts somit nicht zu entkräften vermag, ist es als ins Leere gehend zurückzuweisen.

  • EuG, 19.09.2012 - T-168/10

    Kommission / SEMEA

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-531/12
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragen die Commune de Millau und die Société d'économie mixte d'équipement de l'Aveyron (SEMEA) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union Kommission/SEMEA und Commune de Millau (T-168/10 und T-572/10, EU:T:2012:435, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht SEMEA und die Commune de Millau verurteilt hat, als Gesamtschuldner an die Europäische Kommission einen Betrag von 41 012 Euro, den diese im Rahmen der SEMEA gewährten Finanzierungen gezahlt hatte, zuzüglich Verzugszinsen und Zinseszinsen zu zahlen.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union Kommission/SEMEA und Commune de Millau (T-168/10 und T-572/10) wird aufgehoben, soweit darin im Rahmen der von der Commune de Millau und der Société d'économie mixte d'équipement de l'Aveyron (SEMEA) erhobenen Widerklage festgestellt worden ist, dass kein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten der Europäischen Kommission und dem angeblich durch die Verurteilung zur Zahlung von Verzugszinsen erlittenen Schaden besteht.

  • EuGH, 12.09.2006 - C-131/03

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission,

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-531/12
    Aus Art. 256 AEUV, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs und Art. 112 Abs. 1 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichtshofs folgt aber, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (vgl. u. a. Urteile Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, EU:C:2000:361, Rn. 34, Interporc/Kommission, C-41/00 P, EU:C:2003:125, Rn. 15, sowie Reynolds Tobacco u. a./Kommission, C-131/03 P, EU:C:2006:541, Rn. 49).

    Ein solches Rechtsmittel zielt nämlich in Wirklichkeit nur auf eine erneute Prüfung der beim Gericht eingereichten Klage ab, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fällt (vgl. u. a. Urteil Reynolds Tobacco u. a./Kommission, EU:C:2006:541, Rn. 50).

  • EuGH, 06.03.2003 - C-41/00

    Interporc / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-531/12
    Aus Art. 256 AEUV, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs und Art. 112 Abs. 1 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichtshofs folgt aber, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (vgl. u. a. Urteile Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, EU:C:2000:361, Rn. 34, Interporc/Kommission, C-41/00 P, EU:C:2003:125, Rn. 15, sowie Reynolds Tobacco u. a./Kommission, C-131/03 P, EU:C:2006:541, Rn. 49).

    Ein Rechtsmittel, das nur die bereits vor dem Gericht geltend gemachten Klagegründe oder Argumente einschließlich derjenigen wiederholt oder wörtlich wiedergibt, die auf ein ausdrücklich vom Gericht zurückgewiesenes Tatsachenvorbringen gestützt waren, genügt somit nicht den Begründungserfordernissen, die sich aus diesen Vorschriften ergeben (vgl. u. a. Urteil Interporc/Kommission, EU:C:2003:125, Rn. 16).

  • EuGH, 25.10.2007 - C-495/06

    Nijs / Rechnungshof

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-531/12
    Deshalb, und da die Rechtsmittelführerinnen somit ihrer eigenen rechtlichen Argumentation widersprechen, ist dieser zweite Rechtsmittelgrund als unzulässig zurückzuweisen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Nijs/Rechnungshof, C-495/06 P, EU:C:2007:644, Rn. 52 bis 56).
  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-531/12
    Nach den Art. 256 AEUV und 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs ist aber das Rechtsmittel auf Rechtsfragen beschränkt und muss auf die Unzuständigkeit des Gerichts, auf einen Verfahrensfehler, durch den die Interessen des Rechtsmittelführers beeinträchtigt werden, oder auf eine Verletzung des Unionsrechts durch das Gericht gestützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., C-136/92 P, EU:C:1994:211, Rn. 47).
  • EuGH, 28.02.2013 - C-460/09

    Inalca und Cremonini / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-531/12
    Was dagegen die Verzugszinsen betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die außervertragliche Haftung der Union und der Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 340 AEUV davon abhängen, dass eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt ist, die sich auf die Rechtswidrigkeit des den Organen vorgeworfenen Verhaltens, das tatsächliche Vorliegen des Schadens und das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen diesem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden beziehen (vgl. u. a. Urteile Oleifici Mediterranei/EWG, 26/81, EU:C:1982:318, Rn. 16, Birra Wührer u. a./Rat und Kommission, 256/80, 257/80, 265/80, 267/80, 5/81, 51/81 und 282/82, EU:C:1984:341, Rn. 9, und Inalca und Cremonini/Kommission, C-460/09 P, EU:C:2013:111, Rn. 46).
  • EuGH, 02.10.2001 - C-449/99

    EIB / Hautem

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-531/12
    Die Feststellung des Sachverhalts und die Würdigung der Beweise stellen demnach, außer im Fall ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile EIB/Hautem, C-449/99 P, EU:C:2001:502, Rn. 44, sowie Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied/Kommission, C-105/04 P, EU:C:2006:592, Rn. 69 und 70).
  • EuGH, 21.09.2006 - C-105/04

    Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-531/12
    Die Feststellung des Sachverhalts und die Würdigung der Beweise stellen demnach, außer im Fall ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile EIB/Hautem, C-449/99 P, EU:C:2001:502, Rn. 44, sowie Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied/Kommission, C-105/04 P, EU:C:2006:592, Rn. 69 und 70).
  • EuGH, 29.09.1982 - 26/81

    Oleifici Mediterranei / EEC

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-531/12
    Was dagegen die Verzugszinsen betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die außervertragliche Haftung der Union und der Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 340 AEUV davon abhängen, dass eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt ist, die sich auf die Rechtswidrigkeit des den Organen vorgeworfenen Verhaltens, das tatsächliche Vorliegen des Schadens und das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen diesem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden beziehen (vgl. u. a. Urteile Oleifici Mediterranei/EWG, 26/81, EU:C:1982:318, Rn. 16, Birra Wührer u. a./Rat und Kommission, 256/80, 257/80, 265/80, 267/80, 5/81, 51/81 und 282/82, EU:C:1984:341, Rn. 9, und Inalca und Cremonini/Kommission, C-460/09 P, EU:C:2013:111, Rn. 46).
  • EuGH, 13.11.1984 - 256/80

    Birra Wührer / Rat und Kommission

  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

  • EuGH, 11.05.1989 - 193/87

    Maurissen und Union syndicale / Rechnungshof

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-579/22

    Anglo Austrian AAB/ EZB und Far East - Rechtsmittel - Wirtschafts- und

    Dies wurde vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 19. Juni 2014, Commune de Millau und SEMEA/Kommission (C-531/12 P, EU:C:2014:2008, Rn. 82 bis 85), als richtiger Ansatz bestätigt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-584/17

    ADR Center / Kommission - Rechtsmittel - Finanzhilfevereinbarungen zwischen der

    105 Vgl. Urteil vom 19. Juni 2014, Commune de Millau und SEMEA/Kommission (C-531/12 P, EU:C:2014:2008, Rn. 95 bis 109) (wenn auch formal im Rahmen einer Klage wegen außervertraglicher Haftung geprüft, ging es hier doch letztlich um vertragliche Ansprüche, vgl. Rn. 85 und 86 meiner Schlussanträge in der Rechtssache Commune de Millau und SEMEA/Kommission, C-531/12 P, EU:C:2014:1946) sowie Urteil vom 11. Juni 2015, EMA/Kommission (C-100/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:382, Rn. 123), wodurch Rn. 245 des Urteils des Gerichts vom 11. Dezember 2013, EMA/Kommission (T-116/11, EU:T:2013:634), entkräftet wird.

    113 Vgl. Urteil vom 19. Juni 2014, Commune de Millau und SEMEA/Kommission (C-531/12 P, EU:C:2014:2008, Rn. 95 bis 109), sowie meine Schlussanträge in der Rechtssache Commune de Millau und SEMEA/Kommission (C-531/12 P, EU:C:2014:1946, Nrn. 84 bis 91) (wenn auch formal im Rahmen einer Klage wegen außervertraglicher Haftung geprüft, ging es hier doch letztlich um vertragliche Ansprüche); ähnlich auch schon Urteil des Gerichts vom 17. Juni 2010, CEVA/Kommission (T-428/07 und T-455/07, EU:T:2010:240, Rn. 91).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2015 - C-78/14

    Commission v ANKO - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Zuständigkeit des

    5 - Vgl. als Beispiel für diese ständige Rechtsprechung Urteil Commune de Millau und SEMEA/Kommission (C-531/12 P, EU:C:2014:2008, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    14 - EU:C:2014:2008.

    15 - Urteil Commune de Millau und SEMEA/Kommission (EU:C:2014:2008, Rn. 57).

  • EuGH, 05.03.2015 - C-585/13

    Europäisch-Iranische Handelsbank v Council - Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen

    Die Sachverhaltsfeststellung und die Beweiswürdigung stellen daher, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweise nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (Urteile Frankreich/Kommission, C-559/12 P, EU:C:2014:217, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Commune de Millau und SEMEA/Kommission, C-531/12 P, EU:C:2014:2008, Rn. 56).
  • EuGH, 09.07.2020 - C-241/19

    Haswani / Rat

    Aus Art. 256 AEUV, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie Art. 168 Abs. 1 Buchst. d und Art. 169 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs folgt außerdem, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 26. Juni 2012, Polen/Kommission, C-335/09 P, EU:C:2012:385, Rn. 25, und vom 19. Juni 2014, Commune de Millau und SEMEA/Kommission, C-531/12 P, EU:C:2014:2008, Rn. 47).

    Ein solches Rechtsmittel zielt nämlich in Wirklichkeit nur auf eine erneute Prüfung der beim Gericht eingereichten Klage ab, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fällt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Juni 2012, Polen/Kommission, C-335/09 P, EU:C:2012:385, Rn. 26, und vom 19. Juni 2014, Commune de Millau und SEMEA/Kommission, C-531/12 P, EU:C:2014:2008, Rn. 48).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2023 - C-46/22

    Jenkinson / Rat u.a.

    Es kann nur auf die Unzuständigkeit des Gerichts, auf einen Verfahrensfehler, durch den die Interessen des Rechtsmittelführers beeinträchtigt werden, sowie auf eine Verletzung des Unionsrechts durch das Gericht gestützt werden." Vgl. auf dieser Grundlage die Analyse der Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Commune de Millau und SEMEA/Kommission (C-531/12 P, EU:C:2014:1946, Nrn. 75 bis 79) bei Stand der Rechtsprechung 27. Februar 2014.
  • EuG, 13.12.2017 - T-712/15

    Die EZB ist befugt, eine Aufsicht über die Crédit mutuel-Gruppe durch die

    51 Abs. 4 der Verfahrensordnung ist dahin auszulegen, dass eine fehlende Bevollmächtigung zum Zeitpunkt der Erhebung der Klage durch die nachträgliche Vorlage eines das Bestehen dieser Bevollmächtigung bestätigenden Dokuments geheilt werden kann (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Februar 2015, KSR/HABM - Lampenwelt [Moon], T-374/13, EU:T:2015:69, Rn. 12 und 13, vgl. auch - zur Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Urteil vom 19. Juni 2014, Commune de Millau und SEMEA/Kommission, C-531/12 P, EU:C:2014:2008, Rn. 33 und 34).
  • EuG, 04.02.2015 - T-374/13

    KSR / OHMI - Lampenwelt (Moon) - Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren -

    44 § 6 der Verfahrensordnung ist aber dahin auszulegen, dass eine fehlende Bevollmächtigung zum Zeitpunkt der Erhebung der Klage durch die nachträgliche Vorlage eines das Bestehen dieser Bevollmächtigung bestätigenden Dokuments geheilt werden kann (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Juni 2014, Commune de Millau und SEMEA/Kommission, C-531/12 P, Slg, EU:C:2014:2008, Rn. 33).

    Obwohl die Anwälte der Klägerin zum Zeitpunkt der Erhebung der vorliegenden Klage nicht über eine von einem hierzu Berechtigten ausgestellte Prozessvollmacht verfügten, konnte ein hierzu Berechtigter nach der Erhebung der Klage folglich rechtsgültig seinen Willen zur Durchführung des Verfahrens bestätigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Commune de Millau und SEMEA/Kommission, oben in Rn. 12 angeführt, EU:C:2014:2008, Rn. 34).

  • EuG, 28.02.2018 - T-292/15

    Vakakis kai Synergates / Kommission - Außervertragliche Haftung - Öffentliche

    Was den Verstoß gegen Art. 41 der Charta angeht, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass das in diesem Artikel verankerte Recht auf eine gute Verwaltung einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts widerspiegelt (Urteile vom 8. Mai 2014, N., C-604/12, EU:C:2014:302, Rn. 49, und vom 19. Juni 2014, Commune de Millau und SEMEA/Kommission, C-531/12 P, EU:C:2014:2008, Rn. 97).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2022 - C-640/20

    PV/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Mobbing - Ärztliche

    45 Nach ständiger Rechtsprechung hängen die außervertragliche Haftung der Union und der Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 340 AEUV davon ab, dass eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt ist, die sich auf die Rechtswidrigkeit des den Organen vorgeworfenen Verhaltens, das tatsächliche Vorliegen des Schadens und das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen diesem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden beziehen (vgl. Urteil vom 19. Juni 2014, Commune de Millau und SEMEA/Kommission, C-531/12 P, EU:C:2014:2008, Rn. 96).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2022 - C-620/20

    IMG/ Kommission - Rechtsmittel - Haushaltsordnung - Schutz der finanziellen

  • EuG, 14.11.2017 - T-831/14

    Alfamicro / Kommission - Schiedsklausel - Finanzhilfevereinbarung im Rahmen des

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2014 - C-564/13

    Planet / Kommission - Rechtsmittel - Art. 272 AEUV - Schiedsklausel -

  • EuG, 13.12.2017 - T-52/16

    Crédit mutuel Arkéa/ EZB

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