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   EuGH, 17.07.2014 - C-505/13   

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https://dejure.org/2014,20636
EuGH, 17.07.2014 - C-505/13 (https://dejure.org/2014,20636)
EuGH, Entscheidung vom 17.07.2014 - C-505/13 (https://dejure.org/2014,20636)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juli 2014 - C-505/13 (https://dejure.org/2014,20636)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Yumer

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EUGrdRCh Art 20, EUGrdRCh Art 21, EU Art 2, EGRL 112/2006
    Mehrwertsteuer, Steuerermäßigung, Landwirtschaft

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EUGrdRCh Art 20 ; EUGrdRCh Art 21 ; EU Art 2 ; EGRL 112/2006

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Administrativen sad Varna - Auslegung des Art. 2 AEUV sowie der Art. 20 und 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Einkommensteuer - Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Rechtssicherheit - Anspruch auf ...

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuGH, 13.01.2022 - C-363/20

    MARCAS MC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gesellschaften - Körperschaftsteuer -

    6 Abs. 1 EUV sowie Art. 51 Abs. 2 der Charta stellen klar, dass die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten der Union durch die Bestimmungen der Charta in keiner Weise erweitert werden (Beschluss vom 17. Juli 2014, Yumer, C-505/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2129, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil vom 10. Juni 2021, Land Oberösterreich [Wohnbeihilfe], C-94/20, EU:C:2021:477, Rn. 59).

    Wird eine rechtliche Situation nicht vom Unionsrecht erfasst, ist der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung nicht zuständig, über sie zu entscheiden, und die möglicherweise angeführten Bestimmungen der Charta können als solche diese Zuständigkeit nicht begründen (vgl. Beschlüsse vom 17. Juli 2014, Yumer, C-505/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2129, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 6. Mai 2021, PONS Holding, C-703/20, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:365, Rn. 16).

  • EuGH, 16.02.2023 - C-519/21

    DGRFP Cluj

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit ist durch eine nationale Regelung zu wahren, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt oder mit der das Unionsrecht durchgeführt wird (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 17. Juli 2014, Yumer, C-505/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2129, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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