Rechtsprechung
EuGH, 11.09.2014 - C-291/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Papasavvas u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2000/31/EG - Anwendungsbereich - Verleumdungsklage
- debier datenbank
Papasavvas / O Fileleftheros Dimosia Etaireia
Art. 2 Ziff. a, 12- 14 Richtlinie 2000/31/EG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- delegedata.de (Kurzinformation)
Zur Haftung eines Zeitungsverlages für Online-Artikel
- beck.de (Kurzinformation)
Anwendung der Haftungsprivilegien auf Zeitungsverlage für Online-Artikel
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Papasavvas u.a.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Eparchiako Dikastirio Lefkosias (Zypern) - Auslegung der Art. 2, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, ...
Papierfundstellen
- MMR 2016, 63
Wird zitiert von ... (9)
- EuGH, 15.09.2016 - C-484/14
Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur …
Denn die Vergütung für einen Dienst, den ein Anbieter im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit erbringt, wird nicht notwendig von denjenigen bezahlt, denen der Dienst zugutekommt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2014, Papasavvas, C-291/13, EU:C:2014:2209, Rn. 28 und 29). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2018 - 13 A 17/16
EuGH soll Pflichten von Webmail-Anbietern klären
Demgegenüber hat der Gerichtshof dem Merkmal "gegen Entgelt" im Zusammenhang mit der Erbringung anderer Dienstleistungen im Sinne von Art. 57 AEUV bislang ein eher weites, dem Sinn und Zweck nach möglicherweise auch hier maßgebliches Begriffsverständnis zu Grunde gelegt, nach dem es etwa nicht erforderlich ist, dass die Dienstleistung von demjenigen bezahlt wird, dem sie zugutekommt, so dass auch eine (Quer-) Finanzierung durch Werbung ausreichend ist (vgl. Urteile vom 26. April 1988 - C-352/85 - "Bond van Adverteerders u.a.", Rn. 16, ECLI:EU:C:1988:196, und vom 11. September 2014 - C-291/13 - "Sotiris Papasavvas", Rn. 27 ff., ECLI:EU:C:2014:2209). - Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2016 - C-484/14
Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist der Betreiber eines Geschäfts, einer …
13 - Vgl. in diesem Sinne in Bezug auf den Fall der Bereitstellung von unentgeltlichen Online-Informationen, die jedoch mit den Einkünften aus der auf einer Website verbreiteten Werbung finanziert werden, Urteil Papasavvas (C-291/13, EU:C:2014:2209, Rn. 29 und 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-682/18
YouTube - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und …
133 Vgl. 18. Erwägungsgrund der Richtlinie 2000/31 und Urteil vom 11. September 2014, Papasavvas (C-291/13, EU:C:2014:2209, Rn. 26 bis 30).141 In diesem Sinne hat der Gerichtshof im Urteil vom 11. September 2014, Papasavvas (C-291/13, EU:C:2014:2209, Rn. 45 und 46), entschieden, dass ein Presseverlag, der auf seiner Website die elektronische Fassung einer Zeitung veröffentlicht, Kenntnis von den von ihm veröffentlichten Informationen hat und eine Kontrolle über sie ausübt - weil er sie auswählt -, so dass er nicht als "Vermittler" im Sinne von Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31 angesehen werden kann.
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2019 - C-390/18
Der in dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) …
Wie sich jedoch aus dem Urteil Papasavvas(15) ergibt, wird die von einem Anbieter im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit erbrachte Dienstleistung nicht notwendigerweise von demjenigen bezahlt, dem sie zugutekommt.15 Urteil vom 11. September 2014 (C-291/13, EU:C:2014:2209, Rn. 28 und 29).
56 Vgl. im Umkehrschluss Urteil vom 11. September 2014, Papasavvas (C-291/13, EU:C:2014:2209, Rn. 35).
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2018 - C-299/17
Generalanwalt Hogan schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass die …
19 Aus den Rn. 26 bis 30 des Urteils vom 11. September 2014, Papasavvas (C-291/13, EU:C:2014:2209), ergibt sich eindeutig, dass der Begriff "Dienste der Informationsgesellschaft" im Sinne von Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 98/34 die Erbringung von Online-Informationsdiensten umfasst, für die der Anbieter nicht von deren Nutzer, sondern durch die Einnahmen z. B. aus der auf einer Website angezeigten Werbung vergütet wird. - Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-339/15
Vanderborght
24 Urteile vom 23. März 2010, Google France und Google (…C-236/08 bis C-238/08, EU:C:2010:159, Rn. 110), vom 12. Juli 2011, L"Oréal u. a. (…C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 109), sowie vom 11. September 2014, Papasavvas (C-291/13, EU:C:2014:2209, Rn. 28 und 29).Im vorliegenden Fall kann diese Bestimmung meines Erachtens keine Anwendung finden, weil der im Ausgangsverfahren in Rede stehende Dienst nicht aus einem anderen Mitgliedstaat als dem Königreich Belgien stammt, sondern von einem in diesem Staat niedergelassenen Anbieter erbracht wird (vgl. entsprechend Urteil vom 11. September 2014, Papasavvas, C-291/13, EU:C:2014:2209, Rn. 35).
- Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2021 - C-800/19
Mittelbayerischer Verlag - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle …
49 Urteil vom 11. September 2014, Papasavvas (C-291/13, EU:C:2014:2209, Rn. 27 bis 29 und 32). - Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-147/21
CIHEF u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Angleichung der Rechtsvorschriften - …
Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2014, Papasavvas (C-291/13, EU:C:2014:2209, Rn. 34 und 35).