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   Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-449/13   

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Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-449/13 (https://dejure.org/2014,24840)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.09.2014 - C-449/13 (https://dejure.org/2014,24840)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. September 2014 - C-449/13 (https://dejure.org/2014,24840)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    CA Consumer Finance

    Verbraucherschutz - Verbraucherkredit - Vorvertragliche Pflichten des gewerblichen Kreditgebers - Pflichten zur Information und zur Bewertung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers - Beweisregeln und Beweislast für die Erfüllung dieser Verpflichtungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 04.10.2007 - C-429/05

    Rampion und Godard - Richtlinie 87/102/EWG - Verbraucherkredit - Berechtigung des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-449/13
    Wie das vorlegende Gericht einzuräumen scheint, betraf das Urteil Rampion und Godard (EU:C:2007:575) die zur Sicherstellung der Effektivität des Verbraucherschutzes erkannte Notwendigkeit einer "externen Intervention", d. h. der Anerkennung der Befugnis des angerufenen Richters, die Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 87/102 von Amts wegen anzuwenden.

    Wie der Gerichtshof in Bezug auf die von Amts wegen erfolgende Würdigung des missbräuchlichen Charakters einer in einem zwischen einem Verbraucher und einem gewerblichen Kreditgeber geschlossenen Vertrag enthaltenen Klausel und unter Berücksichtigung der Analogie, die, wie es der Gerichtshof im Urteil Rampion und Godard (EU:C:2007:575) getan hat, mit dem von den verschiedenen Verbraucherschutzrichtlinien eingeräumten Schutzniveau gezogen werden kann, bereits festgestellt hat, muss der Richter gegebenenfalls von Amts wegen Beweis erheben, um festzustellen, ob die vorvertraglichen Prüfungs- und Informationspflichten, die dem Kreditgeber obliegen, korrekt erfüllt wurden.

    Mit anderen Worten und anders als in der Fallgestaltung im Urteil Rampion und Godard (EU:C:2007:575), hat die Einfügung einer Standardklausel wie der im Ausgangsverfahren nicht die Verdrängung der zwingenden Vorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie zur Folge.

    11 - C-429/05, EU:C:2007:575 (Rn. 69).

    20 - Vgl. neunter Erwägungsgrund der Richtlinie 2008/48 und in diesem Sinne das Urteil Rampion und Godard (EU:C:2007:575, Rn. 59).

  • EuGH, 27.03.2014 - C-565/12

    Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Bedingungen die Anwendung der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-449/13
    9 - Im Urteil LCL Le Crédit Lyonnais (C-565/12, EU:C:2014:190, Rn. 46 bis 54) hat der Gerichtshof wichtige Erläuterungen zur Beantwortung der Frage gegeben, inwieweit das nationale System im Einklang mit Art. 23 der Richtlinie 2008/48 steht.
  • EuGH, 09.11.2010 - C-137/08

    VB Pénzügyi Lízing - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-449/13
    13 - Vgl. in diesem Sinne Urteil VB Pénzügyi Lízing (C-137/08, EU:C:2010:659, Rn. 56).
  • EuGH, 10.04.2003 - C-276/01

    Steffensen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-449/13
    12 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Arcor (C-55/06, EU:C:2008:244, Rn. 191 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Steffensen (C-276/01, EU:C:2003:228, Rn. 62 und 63).
  • EuGH, 24.04.2008 - C-55/06

    Arcor - Telekommunikation - Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 - Zugang zum

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-449/13
    12 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Arcor (C-55/06, EU:C:2008:244, Rn. 191 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Steffensen (C-276/01, EU:C:2003:228, Rn. 62 und 63).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2014 - C-497/13

    Faber - Richtlinie 1999/44/EG - Eigenschaft des Käufers - Gerichtlicher Schutz -

    58 - Vgl. auch z. B. zu Verbraucherkrediten die Schlussanträge von Generalanwalt Wahl in der Rechtssache CA Consumer Finance (C-449/13, EU:C:2014:2213, Nr. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-511/17

    Lintner

    Vgl. auch z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache CA Consumer Finance (C-449/13, EU:C:2014:2213, Nr. 31), des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Finanmadrid EFC (C-49/14, EU:C:2015:746, Nr. 39), und der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Margarit Panicello (C-503/15, EU:C:2016:696, Nr. 142, Fn. 70).
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