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   Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-518/13   

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https://dejure.org/2014,26673
Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-518/13 (https://dejure.org/2014,26673)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.09.2014 - C-518/13 (https://dejure.org/2014,26673)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. September 2014 - C-518/13 (https://dejure.org/2014,26673)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Eventech

    'Staatliche Beihilfen - Begriff der Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV - Regelung des Zugangs zu öffentlichen Infrastrukturen und deren Nutzung - Erlaubnis für Taxen, nicht aber Funkmietwagen zur Benutzung der Busspuren in der Region Greater London - Übertragung ...

  • Wolters Kluwer

    Staatliche Beihilfen durch behördliche Erlaubnis zur Nutzung der Busspur durch Taxifahrzeuge unter Ausschluss von Funkmietwagen; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des britischen Court of Appeal

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatliche Beihilfen - Begriff der Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV - Regelung des Zugangs zu öffentlichen Infrastrukturen und deren Nutzung - Erlaubnis für Taxen, nicht aber Funkmietwagen zur Benutzung der Busspuren in der Region Greater London - Übertragung ...

  • rechtsportal.de

    AEUV Art. 107 Abs. 1 ; AEUV Art. 267
    Staatliche Beihilfen durch behördliche Erlaubnis zur Nutzung der Busspur durch Taxifahrzeuge unter Ausschluss von Funkmietwagen; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des britischen Court of Appeal

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (33)

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-518/13
    33 - C-280/00, EU:C:2003:415 (im Folgenden: Urteil oder Rechtssache Altmark).

    37 - Vgl. Urteil Altmark (EU:C:2003:415, Rn. 77), wo der Gerichtshof lediglich ausführt, dass " es keineswegs ausgeschlossen ist , dass sich ein öffentlicher Zuschuss, der einem Unternehmen gewährt wird, das ausschließlich örtliche oder regionale Verkehrsdienste und keine Verkehrsdienste außerhalb seines Heimatstaats leistet, gleichwohl auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten auswirken kann" (Hervorhebung nur hier).

    Alle diese Quellen stammen jedoch aus der Zeit vor dem Urteil Altmark (EU:C:2003:415).

    43 - Vgl. Urteil Altmark (EU:C:2003:415, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.11.2011 - C-106/09

    Eine Steuerregelung, die so konzipiert ist, dass Offshore-Unternehmen der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-518/13
    7 - Vgl. Urteile Kommission und Spanien/Government of Gibraltar und Vereinigtes Königreich (C-106/09 P und C-107/09 P, EU:C:2011:732, Rn. 72) und Vent De Colère u. a. (C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 19).

    Vgl. auch Urteile Portugal/Kommission ("Azoren", C-88/03, EU:C:2006:511, Rn. 54) sowie Kommission und Spanien/Government of Gibraltar und Vereinigtes Königreich (EU:C:2011:732, Rn. 75).

    29 - Vgl. entsprechend Urteile Kommission und Spanien/Government of Gibraltar und Vereinigtes Königreich (EU:C:2011:732, Rn. 146 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.09.2011 - C-279/08

    Kommission / Niederlande - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 87 Abs. 1

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-518/13
    17 - Urteil Kommission/Niederlande (EU:C:2011:551, im Folgenden: Urteil NO x ).

    21 - EU:C:2011:551.

  • EuG, 09.06.2021 - T-47/19

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem festgestellt wird, dass

    Da dieses Verhalten damit nach der Regelung erlaubt ist, kann die Nichtverhängung einer Geldbuße gegen diese Unternehmen, soweit die Erlaubnis nicht zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung gegenüber anderen Unternehmen führt, nicht als ein aus staatlichen Mitteln finanzierter Vorteil angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Januar 2015, Eventech, C-518/13, EU:C:2015:9, Rn. 36, 37 und 49).

    Zudem hat der Gerichtshof befunden, dass jedem Rechtssystem Maßnahmen inhärent sind, durch die bestimmte Verhaltensweisen von Sanktionen freigestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Januar 2015, Eventech, C-518/13, EU:C:2015:9, Rn. 36), und Generalanwalt Wahl hat in Nr. 39 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Eventech (C-518/13, EU:C:2014:2239) ausgeführt, dass Geldbußen Instrumente aus dem Bereich der öffentlichen Ordnung sind.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2021 - C-51/19

    World Duty Free Group/ Kommission - Rechtsmittel - Bestimmungen zur

    Der gleiche Standpunkt wird in mehreren jüngeren Schlussanträgen von Generalanwälten vertreten, vgl. z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in den Rechtssachen Eventech (C-518/13, EU:C:2014:2239, Nr. 35) und Kommission/MOL (C-15/14 P, EU:C:2015:32, Nr. 54), der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Finanzamt Linz (C-66/14, EU:C:2015:242, Nr. 82), des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Belgien/Kommission (C-270/15 P, EU:C:2016:289, Nr. 29) und des Generalanwalts Wathelet in den verbundenen Rechtssachen Kommission/Banco Santander und Santusa (C-20/15 P und C-21/15 P, EU:C:2016:624, Nr. 80).
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