Rechtsprechung
   EuGH, 07.10.2014 - C-399/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,28262
EuGH, 07.10.2014 - C-399/12 (https://dejure.org/2014,28262)
EuGH, Entscheidung vom 07.10.2014 - C-399/12 (https://dejure.org/2014,28262)
EuGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2014 - C-399/12 (https://dejure.org/2014,28262)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,28262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland / Rat

    Nichtigkeitsklage - Auswärtiges Handeln der Europäischen Union - Art. 218 Abs. 9 AEUV - Festlegung des im Namen der Europäischen Union in einem durch eine internationale Übereinkunft eingesetzten Gremium zu vertretenden Standpunkts - Internationale Übereinkunft, der die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeitsklage - Auswärtiges Handeln der Europäischen Union - Art. 218 Abs. 9 AEUV - Festlegung des im Namen der Europäischen Union in einem durch eine internationale Übereinkunft eingesetzten Gremium zu vertretenden Standpunkts - Internationale Übereinkunft, der die ...

  • rechtsportal.de

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Deutschland / Rat

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeitsklage - Gültigkeit des Beschlusses des Rates vom 18. Juni 2012 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkts in Bezug auf bestimmte Resolutionen, die im Rahmen der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) zu ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 12.02.2009 - C-45/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 10 EG,

    Auszug aus EuGH, 07.10.2014 - C-399/12
    Fällt der betroffene Bereich unter eine Zuständigkeit der Union wie die in der vorstehenden Randnummer beschriebene, ist die Union dadurch, dass sie an der betreffenden internationalen Übereinkunft nicht beteiligt ist, nicht daran gehindert, von dieser Zuständigkeit Gebrauch zu machen, indem sie im Rahmen ihrer Organe einen Standpunkt festlegt, der insbesondere über die Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien dieser Übereinkunft sind und im Interesse der Union gemeinsam handeln, in deren Namen in dem durch die Übereinkunft eingesetzten Gremium zu vertreten ist (vgl. Urteil Kommission/Griechenland, C-45/07, EU:C:2009:81, Rn. 30 und 31; vgl. in diesem Sinne auch Gutachten 2/91, EU:C:1993:106, Rn. 5).
  • EuGH, 19.03.1993 - Gutachten 2/91

    Gemeinsame Zuständigkeit für den Abschluss des Übereinkommens der IAO für

    Auszug aus EuGH, 07.10.2014 - C-399/12
    Fällt der betroffene Bereich unter eine Zuständigkeit der Union wie die in der vorstehenden Randnummer beschriebene, ist die Union dadurch, dass sie an der betreffenden internationalen Übereinkunft nicht beteiligt ist, nicht daran gehindert, von dieser Zuständigkeit Gebrauch zu machen, indem sie im Rahmen ihrer Organe einen Standpunkt festlegt, der insbesondere über die Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien dieser Übereinkunft sind und im Interesse der Union gemeinsam handeln, in deren Namen in dem durch die Übereinkunft eingesetzten Gremium zu vertreten ist (vgl. Urteil Kommission/Griechenland, C-45/07, EU:C:2009:81, Rn. 30 und 31; vgl. in diesem Sinne auch Gutachten 2/91, EU:C:1993:106, Rn. 5).
  • EuGH, 06.09.2017 - C-643/15

    Der Gerichtshof weist die Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die vorläufige

    Diese Argumentation ist - abgesehen davon, dass sie unzulässig ist, da sie in einem Streithilfeschriftsatz vorgebracht wird und weit über die Argumentation Ungarns hinausgeht, die sich strikt auf dessen eigene Situation beschränkt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Oktober 2014, Deutschland/Rat, C-399/12, EU:C:2014:2258, Rn. 27) - zurückzuweisen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-687/15

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Auswärtiges Handeln der Europäischen Union

    15 Urteil vom 7. Oktober 2014, Deutschland/Rat (C-399/12, EU:C:2014:2258, Rn. 27).

    16 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Oktober 2014, Deutschland/Rat (C-399/12, EU:C:2014:2258, Rn. 25 bis 28).

    19 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Oktober 2014, Deutschland/Rat (C-399/12, EU:C:2014:2258, Rn. 55).

    30 Urteil vom 7. Oktober 2014, Deutschland/Kommission (C-399/12, EU:C:2014:2258).

    Vgl. Urteil vom 7. Oktober 2014, Deutschland/Rat (C-399/12, EU:C:2014:2258, Rn. 34 und 43).

    45 Vgl. zu den Begriffen "rechtswirksame Akte" im Sinne von Art. 218 Abs. 9 AEUV Urteil vom 7. Oktober 2014, Deutschland/Rat (C-399/12, EU:C:2014:2258, Rn. 56 ff.).

  • EuGH, 03.12.2019 - C-482/17

    Der Gerichtshof weist die Klage der Tschechischen Republik gegen die Richtlinie

    Folglich ist nur das Vorbringen eines Streithelfers zulässig, das sich in dem durch diese Anträge, Klage- und Verteidigungsgründe festgelegten Rahmen hält (Urteil vom 7. Oktober 2014, Deutschland/Rat, C-399/12, EU:C:2014:2258, Rn. 27).
  • EuGH, 05.12.2017 - C-600/14

    Deutschland / Rat - Nichtigkeitsklage - Auswärtiges Handeln der Europäischen

    Bei dieser Prüfung komme es darauf an, ob, wie in Rn. 64 des Urteils vom 7. Oktober 2014, Deutschland/Rat (C-399/12, EU:C:2014:2258), präzisiert, der Beschluss des fraglichen internationalen Gremiums unmittelbare Auswirkung auf den Besitzstand der Union in dem Sinne habe, dass es gemeinsame Regeln der Union gebe, die im Sinne der ausgehend vom Urteil vom 31. März 1971, Kommission/Rat (22/70, EU:C:1971:32), entwickelten Rechtsprechung Gefahr liefen, durch den betreffenden Beschluss beeinträchtigt oder in ihrer Tragweite verändert zu werden.

    Die Bundesrepublik Deutschland kann auch aus dem Urteil vom 7. Oktober 2014, Deutschland/Rat (C-399/12, EU:C:2014:2258), kein Argument herleiten.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2021 - C-161/20

    Kommission/ Rat (Organisation maritime internationale)

    33 Vgl. in diesem Sinne Gutachten 2/91 (Übereinkommen Nr. 170 der IAO) vom 19. März 1993 (EU:C:1993:106, Rn. 5), Urteile vom 12. Februar 2009, Kommission/Griechenland (C-45/07, EU:C:2009:81, Rn. 31), und vom 7. Oktober 2014, Deutschland/Rat (C-399/12, EU:C:2014:2258, Rn. 52), sowie Gutachten 1/13 (Beitritt von Drittstaaten zum Haager Übereinkommen) vom 14. Oktober 2014 (EU:C:2014:2303, Rn. 44).

    76 Urteil vom 7. Oktober 2014, Deutschland/Rat (C-399/12, EU:C:2014:2258).

    77 Urteil vom 7. Oktober 2014, Deutschland/Rat (C-399/12, EU:C:2014:2258, Rn. 57 bis 64).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-73/14

    Rat / Kommission - Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme im Namen der

    14 - Urteil Deutschland/Rat (C-399/12, EU:C:2014:2258, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    17 - Vgl. Urteil Deutschland/Rat (C-399/12, EU:C:2014:2258, Rn. 63 und 64).

    28 - Urteil Deutschland/Rat (C-399/12, EU:C:2014:2258).

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-626/15

    Kommission/ Rat (AMP Antarctique) - Nichtigkeitsklage - Wahl der richtigen

    32 In diesem Sinne Urteil vom 7. Oktober 2014, Deutschland/Rat (Rebe und Wein, C-399/12, EU:C:2014:2258, Rn. 63), in dem auch Empfehlungen eines internationalen Gremiums in den Anwendungsbereich des Art. 218 Abs. 9 AEUV einbezogen werden, wenn sie geeignet sind, den Inhalt der vom Unionsgesetzgeber zu erlassenden Rechtsakte zu beeinflussen.

    33 In diesem Sinne Urteil vom 7. Oktober 2014, Deutschland/Rat (Rebe und Wein, C-399/12, EU:C:2014:2258, Rn. 65), wonach Art. 218 Abs. 9 AEUV Anwendung findet, "unabhängig davon, ob die ... betroffenen Akte letztlich dem zuständigen Gremium tatsächlich zur Verabschiedung vorgelegt werden".

  • EuGH, 25.10.2017 - C-687/15

    Kommission/ Rat (CMR-15) - Nichtigkeitsklage - Schlussfolgerungen des Rates der

    Folglich ist nur das Vorbringen eines Streithelfers zulässig, das sich in dem durch diese Anträge und Gründe festgelegten Rahmen hält (vgl. u. a. Urteil vom 7. Oktober 2014, Deutschland/Rat, C-399/12, EU:C:2014:2258, Rn. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2019 - C-654/17

    Bayerische Motoren Werke/ Kommission und Freistaat Sachsen - Rechtsmittel -

    71 Urteile vom 7. Oktober 2014, Deutschland/Rat (C-399/12, EU:C:2014:2258, Rn. 27), vom 10. November 2016, DTS Distribuidora de Televisión Digital/Kommission (C-449/14 P, EU:C:2016:848, Rn. 121), und vom 25. Oktober 2017, Kommission/Rat (WRC-15) (C-687/15, EU:C:2017:803, Rn. 23).
  • EuGH, 13.03.2019 - C-128/17

    Polen / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie (EU) 2016/2284 -

    Folglich ist nur das Vorbringen eines Streithelfers zulässig, das sich in dem durch diese Anträge sowie Klage- und Verteidigungsgründe festgelegten Rahmen hält (Urteil vom 7. Oktober 2014, Deutschland/Rat, C-399/12, EU:C:2014:2258" Rn. 27).
  • EuGH, 27.02.2019 - C-515/17

    Uniwersytet Wroclawski/ REA

  • EuG, 21.06.2023 - T-326/21

    Guangdong Haomei New Materials und Guangdong King Metal Light Alloy Technology/

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-660/13

    Rat / Kommission - Beschluss der Kommission über die Billigung eines Nachtrags zu

  • EuGH, 28.04.2022 - C-86/20

    Eine von drittstaatlichen Behörden ausgestellte Bescheinigung über die

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2015 - C-540/13

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Rechtsgrundlage - Polizeiliche und

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2015 - C-317/13

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Rechtsgrundlage - Polizeiliche und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht