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   EuGH, 18.12.2014 - Gutachten 2/13   

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https://dejure.org/2014,40539
EuGH, 18.12.2014 - Gutachten 2/13 (https://dejure.org/2014,40539)
EuGH, Entscheidung vom 18.12.2014 - Gutachten 2/13 (https://dejure.org/2014,40539)
EuGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - Gutachten 2/13 (https://dejure.org/2014,40539)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 2 EUV; Art. 218 Abs. 11 AEUV; Art. 344 AEUV; Art. 53 GRC; EMRK
    Gutachten über die Übereinkunft über den Beitritt der EU zur EMRK: Unvereinbarkeit der Übereinkunft mit EUV und AEUV; Verhältnis zwischen EU und EMRK; Inhalt der Übereinkunft; Rechtsnatur der EU; Verfassungsstruktur und Verfassungsmerkmale der Unionsrechtsordnung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV

    Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Entwurf eines internationalen Übereinkommens - Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten - Vereinbarkeit des Entwurfs mit dem EU-Vertrag und dem AEU-Vertrag

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Zusammenfassung)

    Entwurf der Übereinkunft über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Entwurf der Übereinkunft über den Beitritt der EU zur EMRK - Probleme bei der Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht

Besprechungen u.ä. (13)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Gutachten des EuGH zum EMRK-Beitritt der EU

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mehr Offenheit wagen! Eine kritische Annäherung an das Gutachten des EuGH zum EMRK-Beitritt

  • verfassungsblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Schlägt das Imperium zurück? Die Straßburger Reaktion auf das EuGH-Gutachten zum EMRK-Beitritt

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 6 EUV; Art. 218, 267, 344 AEUV; Art. 53 GRCh; Art. 33, 34, 36, 53 EMRK
    Unvereinbarkeit der Übereinkunft über den Beitritt der EU zur EMRK mit dem Unionsrecht

  • juwiss.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Änderungen der EU-Verträge zugunsten des europäischen Grundrechtsschutzes?

  • bayrvr.de (Entscheidungsbesprechung)

    EU-Beitritt zur EMRK: Unschönes Ende einer unendlichen Geschichte? (Teil II: Aspekte außerhalb des Beitrittsabkommens)

  • jean-monnet-saar.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Die unendliche Geschichte des Beitritts der EU zur EMRK geht weiter

  • fernuni-hagen.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Scheitert der Beitritt der

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Der Beitritt der EU zur EMRK: Rechtsgrundlagen, Rechtsfragen und Rechtsfolgen (Prof. Walter Obwexer; EuR 2012, 115-148)

  • verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Hoffentlich keine Odyssee - Der Beitritt der EU zur EMRK

  • verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kein Danaergeschenk! Eine Erwiderung auf Daniel Thyms "Ein trojanisches Pferd?”

  • verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ein trojanisches Pferd? Der Vorrang des Unionsrechts im Lichte des Beitrittsübereinkommens der EU zur EMRK

  • bayrvr.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Auswirkungen des Beitritts der Union auf die Stellung der EMRK innerhalb der deutschen Rechtsordnung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Art. 218 AEUV - Antrag auf Gutachten - Entwurf einer Übereinkunft über den Beitritt der Europäischen Union zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten - Entwurf einer bei der Unterzeichnung der Übereinkunft über den Beitritt abzugebenden Erklärung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2016, 36
  • EU:C:2014:2454
 
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Wird zitiert von ... (110)

  • EuGH, 06.03.2018 - C-284/16

    Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei

    Dieser Grundsatz ist insbesondere in Art. 344 AEUV verankert; danach verpflichten sich die Mitgliedstaaten, Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung der Verträge nicht anders als hierin vorgesehen zu regeln (Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 201 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Solche Merkmale haben zu einem strukturierten Netz von miteinander verflochtenen Grundätzen, Regeln und Rechtsbeziehungen geführt, das die Union selbst und ihre Mitgliedstaaten wechselseitig sowie die Mitgliedstaaten untereinander bindet (vgl. in diesem Sinne Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 165 bis 167 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In eben diesem Zusammenhang obliegt es den Mitgliedstaaten nach dem in Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 1 EUV niedergelegten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit, in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet insbesondere für die Anwendung und Wahrung des Unionsrechts zu sorgen und zu diesem Zweck alle geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zur Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus den Verträgen oder den Handlungen der Unionsorgane ergeben, zu ergreifen (Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 168 und 173 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Um sicherzustellen, dass die besonderen Merkmale und die Autonomie der Rechtsordnung der Union erhalten bleiben, haben die Verträge ein Gerichtssystem geschaffen, das zur Gewährleistung der Kohärenz und der Einheitlichkeit bei der Auslegung des Unionsrechts dient (Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 174 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In diesem Rahmen ist es gemäß Art. 19 EUV Sache der nationalen Gerichte und des Gerichtshofs, die volle Anwendung des Unionsrechts in allen Mitgliedstaaten und den Schutz der Rechte zu gewährleisten, die den Einzelnen aus ihm erwachsen (vgl. in diesem Sinne Gutachten 1/09 [Schaffung eines einheitlichen Patentgerichtssystems] vom 8. März 2011, EU:C:2011:123, Rn. 68, und 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 175, sowie Urteil vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 33).

    Insbesondere besteht das Schlüsselelement des so gestalteten Gerichtssystems in dem in Art. 267 AEUV vorgesehenen Vorabentscheidungsverfahren, das durch die Einführung eines Dialogs von Gericht zu Gericht gerade zwischen dem Gerichtshof und den Gerichten der Mitgliedstaaten die einheitliche Auslegung des Unionsrechts gewährleisten soll und damit die Sicherstellung seiner Kohärenz, seiner vollen Geltung und seiner Autonomie sowie letztlich des eigenen Charakters des durch die Verträge geschaffenen Rechts ermöglicht (Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 176 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Zuständigkeit der Union im Bereich der internationalen Beziehungen und ihre Fähigkeit zum Abschluss internationaler Übereinkünfte umfassen nämlich notwendigerweise die Möglichkeit, sich den Entscheidungen eines durch solche Übereinkünfte geschaffenen oder bestimmten Gerichts in Bezug auf die Auslegung und Anwendung ihrer Bestimmungen zu unterwerfen, sofern die Autonomie der Union und ihrer Rechtsordnung gewahrt bleibt (vgl. in diesem Sinne Gutachten 1/91 [EWR-Abkommen I] vom 14. Dezember 1991, EU:C:1991:490, Rn. 40 und 70, 1/09 [Übereinkommen zur Schaffung eines einheitlichen Patentgerichtssystems] vom 8. März 2011, EU:C:2011:123, Rn. 74 und 76, sowie 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 182 und 183).

  • EuGH, 10.12.2018 - C-621/18

    Wightman u.a. - Einseitige Rücknahme der EU-Austrittserklärung möglich

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Gründungsverträge, bei denen es sich um die Verfassungsurkunde der Union handelt (Urteil vom 23. April 1986, Les Verts/Parlament, 294/83, EU:C:1986:166, Rn. 23), im Unterschied zu gewöhnlichen völkerrechtlichen Verträgen eine neue, mit eigenen Organen ausgestattete Rechtsordnung geschaffen haben, zu deren Gunsten die ihr angehörenden Staaten in Bereichen von immer größerem Umfang ihre Souveränitätsrechte eingeschränkt haben und deren Rechtssubjekte nicht nur diese Staaten, sondern auch ihre Bürger sind (Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 157 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.05.2017 - Gutachten 2/15

    Freihandelsabkommen mit Singapur: Geteilte Zuständigkeit der EU und der

    Zur Zuständigkeit der Union für die Genehmigung von Kapitel 15 des geplanten Abkommens, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Zuständigkeit der Union im Bereich der internationalen Beziehungen und ihre Fähigkeit zum Abschluss internationaler Übereinkünfte notwendigerweise die Möglichkeit umfasst, sich den Entscheidungen eines durch solche Übereinkünfte geschaffenen oder bestimmten Gerichts in Bezug auf die Auslegung und Anwendung ihrer Bestimmungen zu unterwerfen (Gutachten 1/91 [EWR-Abkommen - I] vom 14. Dezember 1991, EU:C:1991:490, Rn. 40 und 70, Gutachten 1/09 [Abkommen über die Schaffung eines einheitlichen Patentgerichtssystems] vom 8. März 2011, EU:C:2011:123, Rn. 74, und Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 182).
  • BVerfG, 30.07.2019 - 2 BvR 1685/14

    Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht

    Soweit der EuGH dabei auf die sogenannte implied-powers-Lehre zurückgreift (vgl. EuGH, Urteil vom 29. November 1956, Fédération Charbonnière de Belgique/Hohe Behörde, C-8/55, Slg. 1955, I-302 ; Urteil vom 15. Juli 1960, Regierung der Italienischen Republik/Hohe Behörde, C-20/59, Slg. 1960, I-687 ; Urteil vom 31. März 1971, Kommission/Rat, C-22/70, Slg. 1971, I-264 ; Urteil vom 26. März 1987, Kommission/Rat, C-45/86, Slg. 1987, I-1517 ; Urteil vom 13. September 2005, Kommission/Rat, C-176/03, Slg. 2005, I-7907 ; Urteil vom 23. Oktober 2007, Kommission/Rat, C-440/05, Slg. 2007, I-9128 ; Urteil vom 6. März 2018, Slowakische Republik/Achmea BV, C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 34; Gutachten 2/94 vom 28. März 1996, EMRK-Beitritt, Slg. 1996, I-1783 ; Gutachten 2/13 vom 18. Dezember 2014, EMRK-Beitritt, EU:C:2014:2454, Rn. 173), lässt sich auf diese Weise die Inanspruchnahme von Vollzugsaufgaben nur in engen Grenzen rechtfertigen, nämlich dann, wenn die Regelung über die Einrichtung der Agentur mit Blick auf den gesamten Rechtsakt als Annex erscheint und ihre Errichtung für die Anwendung der zu erlassenden Regelung notwendig ist.
  • BGH, 03.03.2016 - I ZB 2/15

    BGH legt Europäischem Gerichtshof Fragen zur Wirksamkeit von

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat den Anwendungsbereich von Art. 344 AEUV zwar auf Streitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union erstreckt (vgl. EuGH, Gutachten 2/13 zum Entwurf des Vertrags über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten [EMRK] - C-2/13, EUR-lex Rn. 204 ff.).

    344 AEUV verpflichtet die Mitgliedstaaten, zur Beilegung von Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung von Unionsrecht auf die in den Unionsverträgen vorgesehenen Verfahren zur gerichtlichen Streitbeilegung zurückzugreifen (vgl. EuGH, Gutachten 2/13, EUR-lex Rn. 202; Athen/Dörr in Grabitz/Hilf/Nettesheim aaO Art. 344 AEUV Rn. 1 und 26).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union dient Art. 344 AEUV dazu, die in den Unionsverträgen festgelegte Zuständigkeitsordnung und damit die Autonomie des Rechtssystems der Europäischen Union zu gewährleisten, deren Wahrung der Gerichtshof sichert (vgl. EuGH, EuZW 2006, 464 Rn. 123, 152 und 154 - Kommission/Irland [Mox Plant]; Gutachten 2/13, EUR-lex Rn. 201).

    Zugleich ist Art. 344 AEUV eine spezifische Ausprägung der in Art. 4 Abs. 3 EUV verankerten allgemeineren Loyalitätspflicht der Mitgliedstaaten gegenüber dem Gerichtshof der Europäischen Union (vgl. EuGH, EuZW 2006, 464 Rn. 169 - Kommission/Irland [Mox Plant]; Gutachten 2/13, EUR-lex Rn. 202).

    Die Bestimmung des Art. 344 AEUV schützt die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union und die Autonomie des Rechtssystems der von den Unionsverträgen vorgesehenen Verfahren in der Weise, dass die Mitgliedstaaten die Verfahren in Anspruch nehmen müssen, die dem Gerichtshof der Europäischen Union durch die Unionsverträge zugewiesen sind (vgl. EuGH, EuZW 2006, 464 Rn. 128 und 152 - Kommission/Irland [Mox Plant]; Gutachten 2/13, EUR-lex Rn. 201).

    Es soll durch die Zusammenarbeit der nationalen Gerichte mit dem Gerichtshof die einheitliche Auslegung des Unionsrechts gewährleisten, damit seine Kohärenz, volle Geltung und Autonomie sicherstellen sowie letztlich den eigenen Charakter des durch die Unionsverträge geschaffenen Rechts ermöglichen (vgl. EuGH, Gutachten 2/13, EUR-lex Rn. 176).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union sieht seine Kompetenz zur Auslegung des Unionsrechts bereits gefährdet, wenn ihre Beeinträchtigung in einer abweichenden Verfahrensordnung angelegt ist, ohne dass eine Beeinträchtigung schon tatsächlich erfolgt sein muss (vgl. zu Art. 344 AEUV EuGH, Gutachten 2/13, EUR-lex Rn. 207 f.).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat ein internationales Abkommen, das für die Auslegung und Anwendung seiner Bestimmungen ein besonderes Gericht außerhalb der Unionsrechtsordnung vorgesehen hat, für mit dem Unionsrecht vereinbar gehalten, sofern die Autonomie der Unionsrechtsordnung nicht beeinträchtigt werde (vgl. EuGH, GRUR Int. 2011, 309 Rn. 74 und 76; Gutachten 2/13, EUR-lex Rn. 182 f.).

    Allerdings sind die Mitgliedstaaten nach Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 1 EUV verpflichtet, die Kohärenz und einheitliche Auslegung des Unionsrechts auch im Dialog mit dem Gerichtshof der Europäischen Union durch das Vorabentscheidungsverfahren des Art. 267 AEUV zu gewährleisten (vgl. EuGH, Gutachten 2/13, EUR-lex Rn. 173 bis 175).

  • EuGH, 05.04.2016 - C-404/15

    Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn

    Konkret verlangt der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens, namentlich in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, von jedem Mitgliedstaat, dass er, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, davon ausgeht, dass alle anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die dort anerkannten Grundrechte beachten (vgl. in diesem Sinne Gutachten 2/13, EU:C:2014:2454, Rn. 191).

    82      Gleichwohl hat der Gerichtshof zum einen anerkannt, dass unter "außergewöhnlichen Umständen' Beschränkungen der Grundsätze der gegenseitigen Anerkennung und des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten möglich sind (vgl. in diesem Sinne Gutachten 2/13, EU:C:2014:2454, Rn. 191).

    88      Folglich ist die Justizbehörde des Vollstreckungsmitgliedstaats, sofern sie über Anhaltspunkte dafür verfügt, dass eine echte Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von Häftlingen im Ausstellungsmitgliedstaat besteht, im Licht des durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandards der Grundrechte und insbesondere von Art. 4 der Charta (vgl. in diesem Sinne Urteil Melloni, C-399/11, EU:C:2013:107, Rn. 59 und 63, sowie Gutachten 2/13, EU:C:2014:2454, Rn. 192) verpflichtet, das Vorliegen dieser Gefahr zu würdigen, wenn sie über die Übergabe der Person, gegen die ein Europäischer Haftbefehl erlassen wurde, an die Behörden des Ausstellungsmitgliedstaats zu entscheiden hat.

  • EuGH, 25.07.2018 - C-216/18

    Eine Justizbehörde, die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

    Bei der Durchführung des Unionsrechts können die Mitgliedstaaten somit unionsrechtlich verpflichtet sein, die Beachtung der Grundrechte durch die übrigen Mitgliedstaaten zu unterstellen, so dass sie weder die Möglichkeit haben, von einem anderen Mitgliedstaat ein höheres nationales Schutzniveau der Grundrechte als das durch das Unionsrecht gewährleistete zu verlangen, noch - von Ausnahmefällen abgesehen - prüfen können, ob dieser andere Mitgliedstaat in einem konkreten Fall die durch die Union gewährleisteten Grundrechte tatsächlich beachtet hat (Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 192).
  • EuGH, 30.04.2019 - Gutachten 1/17

    Accord ECG UE-Canada - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Umfassendes

    Das Königreich Belgien weist auf den "Grundsatz der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichtshofs für die verbindliche Auslegung des Unionsrechts" hin, den der Gerichtshof in Rn. 246 seines Gutachtens 2/13 (Beitritt der Union zur EMRK) vom 18. Dezember 2014 (EU:C:2014:2454) aufgestellt habe.

    Insoweit unterscheide sich das CETA von dem Entwurf eines Übereinkommens, der Gegenstand des Gutachtens 2/13 (Beitritt der Union zur EMRK) vom 18. Dezember 2014 (EU:C:2014:2454) gewesen sei.

    Diese Problematik, die der Gerichtshof in den Rn. 33 bis 36 des Gutachtens 1/91 (EWG-Abkommen - I) vom 14. Dezember 1991 (EU:C:1991:490) und in den Rn. 224 und 225 des Gutachtens 2/13 (Beitritt der Union zur EMRK) vom 18. Dezember 2014 (EU:C:2014:2454) angesprochen habe, sei im vorliegenden Fall nicht relevant.

    Die Überlegungen, die der Gerichtshof in den Rn. 236 bis 248 des Gutachtens 2/13 (Beitritt der Union zur EMRK) vom 18. Dezember 2014 (EU:C:2014:2454) angestellt habe, seien hier nicht einschlägig.

    Die Zuständigkeit der Union im Bereich der internationalen Beziehungen und ihre Befugnis, internationale Übereinkünfte zu schließen, umfassen nämlich notwendigerweise die Möglichkeit, sich in Bezug auf die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen einer solchen Übereinkunft den Entscheidungen eines durch die Übereinkunft eingerichteten oder bestimmten Gerichts zu unterwerfen (Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 182; vgl. auch Gutachten 1/91 [EWR-Abkommen - I] vom 14. Dezember 1991, EU:C:1991:490, Rn. 40 und 70, und Gutachten 1/09 [Übereinkommen über die Schaffung eines einheitlichen Patentgerichtssystems] vom 8. März 2011, EU:C:2011:123, Rn. 74).

    Allerdings kann eine von der Union geschlossene internationale Übereinkunft nur dann Auswirkungen auf die Zuständigkeiten der Unionsorgane haben, wenn die wesentlichen Voraussetzungen für die Wahrung des Wesens dieser Zuständigkeiten erfüllt sind und folglich die Autonomie der Unionsrechtsordnung nicht beeinträchtigt wird (vgl. u. a. Gutachten 1/00 [Übereinkommen über die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums] vom 18. April 2002, EU:C:2002:231, Rn. 20 und 21, und Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 183).

    Hierzu gehören die in Art. 2 EUV genannten "Werte, auf die sich die Union gründet", nämlich "die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte", die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts, die Vorschriften der Charta und die Vorschriften des EU- und des AEU-Vertrags, zu denen insbesondere die Vorschriften über die Übertragung und Aufteilung von Zuständigkeiten, die Vorschriften über die Arbeitsweise der Unionsorgane und des Gerichtssystems der Union und die Grundregeln in speziellen Bereichen gehören, die so gestaltet sind, dass sie zur Verwirklichung des Integrationsprozesses im Sinne von Art. 1 Abs. 2 EUV beitragen (vgl. in diesem Sinne Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 158).

    Hierzu ist in dem durch die Verträge geschaffenen Gerichtssystem insbesondere das Vorabentscheidungsverfahren gemäß Art. 267 AEUV vorgesehen (Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 174 bis 176 und 246).

    Dieser Grundsatz verlangt von jedem Mitgliedstaat, dass er, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, davon ausgeht, dass alle anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht einschließlich der Grundrechte wie des in Art. 47 der Charta niedergelegten Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem unabhängigen Gericht beachten (vgl. in diesem Sinne u. a. Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 191, und Urteil vom 26. April 2018, Donnellan, C-34/17, EU:C:2018:282, Rn. 40 und 45).

    Insoweit unterscheidet sich Kapitel acht Abschnitt F des CETA von dem Entwurf eines Übereinkommens, der Gegenstand des Gutachtens 2/13 (Beitritt der Union zur EMRK) vom 18. Dezember 2014 (EU:C:2014:2454, Rn. 224 bis 231) war.

  • EuGH, 27.02.2018 - C-64/16

    Die Kürzungen der Bezüge der Richter des portugiesischen Tribunal de Contas

    Das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten und insbesondere zwischen deren Gerichten beruht auf der Prämisse, dass die Mitgliedstaaten eine Reihe gemeinsamer Werte teilen, auf die sich, wie es in Art. 2 EUV heißt, die Union gründet (vgl. in diesem Sinne Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 168).
  • EuGH, 05.12.2017 - C-42/17

    Die Pflicht zum Schutz der finanziellen Interessen der Union ist mit der

    Damit sollen die einheitliche Auslegung des Unionsrechts, seine Kohärenz, seine volle Geltung und seine Autonomie gewährleistet werden (vgl. in diesem Sinne Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 176).
  • EuGH, 16.02.2022 - C-156/21

    Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union: Das Plenum des Gerichtshofs weist

  • EuGH, 26.07.2017 - Gutachten 1/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2017 - C-284/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Wathelet ist die in dem Investitionsschutzabkommen

  • EuGH, 15.07.2021 - C-791/19

    Kommission/ Polen (Régime disciplinaire des juges) - Vertragsverletzung eines

  • EuGH, 06.10.2021 - C-561/19

    Institutionelles Recht

  • EuGH, 02.03.2021 - C-824/18

    Polen: Besetzung des Obersten Gerichts könnte rechtswidrig sein

  • EuGH, 24.10.2018 - C-234/17

    XC u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts - Loyale

  • EuGH, 22.02.2022 - C-430/21

    Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, wonach die nationalen

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - Gutachten 2/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV

  • EuGH, 06.10.2021 - Gutachten 1/19

    Convention d'Istanbul - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Übereinkommen zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2016 - C-404/15

    Caldararu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle

  • EuGH, 24.06.2019 - C-573/17

    Poplawski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2016 - C-188/15

    Nach Auffassung von Generalanwältin Sharpston stellt eine Unternehmenspraxis,

  • EuGH, 18.04.2023 - C-699/21

    Europäischer Haftbefehl: Die offensichtlich bestehende Gefahr einer Schädigung

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2021 - C-741/19

    République de Moldavie - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vertrag über die

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2018 - C-216/18

    Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev ist die Vollstreckung eines Europäischen

  • EuGH, 26.03.2020 - C-558/18

    Der Gerichtshof erklärt zwei Vorabentscheidungsersuchen zu den polnischen

  • EuGH, 31.01.2023 - C-158/21

    Eine vollstreckende Justizbehörde darf die Vollstreckung eines Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2016 - C-203/15

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe kann eine generelle

  • EuGH, 19.11.2020 - C-454/19

    Staatsanwaltschaft Heilbronn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2021 - Gutachten 1/19

    Convention d'Istanbul - Antrag auf Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV -

  • EuGH, 20.04.2021 - C-896/19

    Nationale Vorschriften eines Mitgliedstaats, die dem Premierminister eine

  • EuGH, 17.12.2020 - C-354/20

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

  • EuGH, 16.02.2022 - C-157/21

    Polen / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU, Euratom)

  • EuGH, 05.07.2016 - C-614/14

    Ognyanov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Art. 94 der

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2021 - C-66/20

    Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-72/15

    Rosneft - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und

  • EuG, 08.02.2023 - T-295/20

    Energiebinnenmarkt und Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse: das

  • EuGH, 22.02.2022 - C-562/21

    Ablehnung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls: der Gerichtshof

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2018 - C-234/17

    XC u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts -

  • EuGH, 23.01.2018 - C-367/16

    Piotrowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 161/15

    Heranziehung zu Kosten der Futtermittelüberwachung (planmäßige

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-715/17

    Kommission/ Polen (Mécanisme temporaire de relocalisation de demandeurs de

  • BGH, 17.11.2021 - I ZB 16/21

    Unzulässigkeit eines Schiedsgerichtsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland

  • EuGH, 26.04.2018 - C-34/17

    Donnellan

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-228/21

    Ministero dell'Interno (Brochure commune - Refoulement indirect) - Vorlagen zur

  • EuGH, 15.11.2018 - C-619/18

    Kommission/ Polen

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-819/21

    Staatsanwaltschaft Aachen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rahmenbeschluss

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2019 - Gutachten 1/17

    Accord ECG UE-Canada - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Umfassendes

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-824/18

    A.B. u.a. (Nomination des juges à la Cour suprême - Recours) - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2018 - C-220/18

    Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden,

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2023 - C-660/21

    K.B. und F.S. (Relevé d'office dans le domaine pénal) - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-719/17

    Kommission/ Tschechische Republik (Mécanisme temporaire de relocalisation de

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 165/15

    Heranziehung zu Kosten der Futtermittelüberwachung (planmäßige Probenahme und

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2016 - C-134/15

    Lidl - Verordnung Nr. 543/2008 der Kommission - Vermarktungsnormen für

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-75/18

    Vodafone Magyarország - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2018 - C-34/17

    Donnellan - Richtlinie 2010/24/EU des Rates - Amtshilfe bei der Beitreibung von

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 115/17

    Heranziehung zu Kosten der Futtermittelüberwachung (planmäßige Routinekontrolle,

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-650/18

    Ungarn/ Parlament - Nichtigkeitsklage - Art. 7 Abs. 1 EUV - Begründeter Vorschlag

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-638/19

    Kommission/ European Food u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2019 - C-479/17

    Guardian Europe/ Europäische Union - Rechtsmittel - Schadensersatzklage -

  • EuGH, 26.11.2018 - C-585/18

    Krajowa Rada Sadownictwa

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-562/21

    DFON

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-504/19

    Banco de Portugal u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Bankenaufsicht - Sanierung

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 166/15

    Heranziehung zu Kosten der Futtermittelüberwachung (planmäßige Routinekontrolle,

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2016 - C-599/14

    Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston sollte der Gerichtshof die Rechtsakte,

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2015 - C-191/14

    DOW Benelux - Umweltrecht - System für den Handel mit

  • EuGH, 22.11.2022 - C-24/20

    Kommission/ Rat (Adhésion à l'acte de Genève)

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-310/16

    Dzivev u.a.

  • EuGH, 10.05.2017 - C-690/15

    de Lobkowicz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beamter der Europäischen Union -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2015 - C-398/13

    Inuit Tapiriit Kanatami u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EU) Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2019 - C-323/18

    Tesco-Global Áruházak - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-455/14

    H / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-204/21

    Kommission/ Polen () und vie privée des juges) - Art. 258 AEUV -

  • EuGH, 06.11.2018 - C-558/18

    Miasto Lowicz

  • EuGH, 05.07.2018 - C-390/16

    Lada - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2018 - C-345/17

    Buivids - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geltungsbereich der Richtlinie 95/46/EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-322/16

    Global Starnet

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-430/21

    Generalanwalt Collins: Das Unionsrecht steht einer nationalen Bestimmung oder

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-718/17

    Kommission/ Ungarn (Mécanisme temporaire de relocalisation de demandeurs de

  • EuG, 30.04.2019 - T-737/17

    Wattiau/ Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.08.2018 - C-327/18

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar sollte der Beschluss des Vereinigten

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2016 - C-614/14

    Ognyanov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Art. 94 der

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2015 - C-389/14

    Esso Italiana u.a. - Umweltrecht - System für den Handel mit

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2020 - C-454/19

    Staatsanwaltschaft Heilbronn - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 18 AEUV - Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2015 - C-237/15

    Lanigan

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-439/13

    Elitaliana / Eulex Kosovo

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-571/17

    Ardic

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2016 - C-528/15

    Al Chodor

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2015 - C-28/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Art. 218 AEUV - Beschluss über die

  • EuGH, 16.06.2022 - Gutachten 1/20

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2016 - C-690/15

    de Lobkowicz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2020 - C-14/19

    CSUE/ KF - Zuständigkeit der Unionsgerichte - Gemeinsame Außen- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2016 - C-543/14

    Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. - Mehrwertsteuer -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-109/20

    PL Holdings - Vorabentscheidungsersuchen - Investitionsabkommen von 1987 zwischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2020 - C-658/18

    UX (Statut des juges de paix italiens) - Vorabentscheidungsersuchen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-158/21

    Puig Gordi u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-852/19

    Gavanozov II

  • EuG, 06.02.2020 - T-485/18

    Compañia de Tranvías de la Coruña/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-587/17

    Belgien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-488/19

    Minister for Justice and Equality (Mandat d'arrêt - Condamnation dans un État

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2016 - C-108/16

    Dworzecki - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-365/21

    Generalstaatsanwaltschaft Bamberg (Exception au principe ne bis in idem) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-699/21

    Nach Auffassung von Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona kann es bei einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2022 - C-514/21

    Europäischer Haftbefehl: Nach Auffassung der Generalanwältin Capeta ist der

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-3/20

    LR Ģenerālprokuratura - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 343 AEUV -

  • EuGH, 26.09.2018 - C-522/18

    Zaklad Ubezpieczen Spolecznych

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-680/17

    Vethanayagam u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2020 - C-416/20

    Generalstaatsanwaltschaft Hamburg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

  • EuGH, 11.12.2018 - C-668/18

    Uniparts

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