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   EuGH, 16.01.2014 - C-430/13   

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https://dejure.org/2014,420
EuGH, 16.01.2014 - C-430/13 (https://dejure.org/2014,420)
EuGH, Entscheidung vom 16.01.2014 - C-430/13 (https://dejure.org/2014,420)
EuGH, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - C-430/13 (https://dejure.org/2014,420)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    "Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Pauschalreisen - Nationale Regelung, die Mindestprozentsätze für die Sicherheit festlegt, die ein Reiseveranstalter stellen muss, um die von den Verbrauchern gezahlten Beträge im Fall der Zahlungsunfähigkeit zu erstatten"

  • Europäischer Gerichtshof

    Baradics u.a.

    Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Pauschalreisen - Nationale Regelung, die Mindestprozentsätze für die Sicherheit festlegt, die ein Reiseveranstalter stellen muss, um die von den Verbrauchern gezahlten Beträge im Fall der Zahlungsunfähigkeit zu erstatten

  • EU-Kommission

    Baradics u.a.

    Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Pauschalreisen - Nationale Regelung, die Mindestprozentsätze für die Sicherheit festlegt, die ein Reiseveranstalter stellen muss, um die von den Verbrauchern gezahlten Beträge im Fall der Zahlungsunfähigkeit zu ...

  • Wolters Kluwer

    Schutz von Pauschalreisenden bei Insolvenz des Reiseveranstalters; Nationale Ausgestaltung einer Sicherheitsleistung zur Rückerstattung gezahlter Beträge und Deckung der Rückreisekosten für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses eines Reiseveranstalters; ...

  • reise-recht-wiki.de

    Europäische Pauschalreisenrichtlinie und nationale Vorschriften im Insolvenzfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutz von Pauschalreisenden bei Insolvenz des Reiseveranstalters; nationale Ausgestaltung einer Sicherheitsleistung zur Rückerstattung gezahlter Beträge und Deckung der Rückreisekosten für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses eines Reiseveranstalters; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Insolvenzabsicherung gem. Richtlinie 90/314/EWG

  • blogspot.com (Rechtsprechungsübersicht)

    Rechtsprechung zum Reisevertragsrecht aus dem Jahr 2014 - ein Überblick von Führich

  • reiserechtfuehrich.com (Leitsatz)

    Insolvenzabsicherung / Ungarn

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Baradics u.a.

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Fövárosi Ítélötábla - Auslegung der Art. 7 und 9 der Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen (ABl. L 158, S. 59) - Verbraucher, die mit einem Reiseveranstalter Reiseverträge geschlossen haben, auf deren Grundlage ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 08.10.1996 - C-178/94

    Dillenkofer u.a. / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus EuGH, 16.01.2014 - C-430/13
    Dazu ist zunächst darauf hinzuweisen, dass Art. 7 der Richtlinie 90/314 dem Reiseveranstalter die Verpflichtung auferlegt, für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung gezahlter Beträge und die Rückreise des Verbrauchers sicherzustellen; diese Sicherstellung bezweckt den Schutz des Verbrauchers gegen die mit der Zahlungsunfähigkeit oder dem Konkurs des Reiseveranstalters verbundenen wirtschaftlichen Risiken (vgl. Urteil vom 8. Oktober 1996, Dillenkofer u. a., C-178/94, C-179/94 und C-188/94 bis C-190/94, Slg. 1996, I-4845, Rn. 34 und 35).

    Somit besteht der wesentliche Zweck dieser Bestimmung darin, zu garantieren, dass die Rückreise des Verbrauchers und die Erstattung der von diesem gezahlten Beträge für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Reiseveranstalters sichergestellt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Dillenkofer u. a., Rn. 35 und 36).

    Eine solche Auslegung von Art. 7 der Richtlinie 90/314 wird durch das mit dieser Richtlinie anzustrebende Ziel bestätigt, das darin besteht, ein hohes Niveau des Verbraucherschutzes zu gewährleisten (vgl. Urteil Dillenkofer u. a., Rn. 39).

  • EuGH, 15.06.1999 - C-140/97

    Rechberger u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.01.2014 - C-430/13
    Ferner ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof in Rn. 74 seines Urteils vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a. (C-140/97, Slg. 1999, I-3499), entschieden hat, dass Art. 7 der Richtlinie 90/314 die Erfolgspflicht aufstellt, den Pauschalreisenden für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Reiseveranstalters ein Recht auf die Erstattung gezahlter Beträge und auf Rückreise zu verleihen, und diese Garantie speziell dazu bestimmt ist, den Verbraucher gegen die Folgen der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses - unabhängig von den jeweiligen Ursachen - zu schützen.

    Der Gerichtshof hat außerdem festgestellt, dass eine nationale Regelung die Verpflichtungen aus Art. 7 der Richtlinie nur dann ordnungsgemäß umsetzt, wenn sie unabhängig von ihren Modalitäten bewirkt, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Reiseveranstalters für den Verbraucher die Erstattung aller von ihm gezahlten Beträge und seine Rückreise tatsächlich sichergestellt sind (vgl. Urteil Rechberger u. a., Rn. 64).

    Wie in Rn. 38 des vorliegenden Beschlusses bereits ausgeführt, setzt eine nationale Regelung die Verpflichtungen aus Art. 7 der Richtlinie 90/314 nur dann ordnungsgemäß um, wenn sie unabhängig von ihren Modalitäten bewirkt, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Reiseveranstalters für den Verbraucher die Erstattung aller von ihm gezahlten Beträge und seine Rückreise tatsächlich sichergestellt sind (vgl. Urteil Rechberger u. a., Rn. 64).

  • EuGH, 26.03.1996 - C-392/93

    The Queen / H.M. Treasury, ex parte British Telecommunications

    Auszug aus EuGH, 16.01.2014 - C-430/13
    Insoweit gehört zu den Gesichtspunkten, die das zuständige Gericht gegebenenfalls zu berücksichtigen hat, insbesondere das Maß an Klarheit und Genauigkeit der verletzten Vorschrift (Urteil vom 26. März 1996, British Telecommunications, C-392/93, Slg. 1996, I-1631, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.10.2007 - C-443/06

    Hollmann - Direkte Besteuerung - Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus

    Auszug aus EuGH, 16.01.2014 - C-430/13
    Zwar soll sich der Gerichtshof nach dem Wortlaut der Fragen, hinsichtlich deren das vorlegende Gericht um Vorabentscheidung ersucht, zur Vereinbarkeit einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift mit dem Unionsrecht äußern, doch ist er durch nichts daran gehindert, dem vorlegenden Gericht eine sachdienliche Antwort zu geben, indem er ihm Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts liefert, anhand deren es selbst über die Vereinbarkeit des nationalen Rechts mit dem Unionsrecht entscheiden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Oktober 2007, Hollmann, C-443/06, Slg. 2007, I-8491, Rn. 21, und vom 16. Februar 2012, Varzim Sol, C-25/11, Rn. 28).
  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus EuGH, 16.01.2014 - C-430/13
    Dagegen ist der Gerichtshof befugt, dem nationalen Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, über die Frage der Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit dem Unionsrecht zu entscheiden (Urteile vom 6. März 2007, Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891, Rn. 36, und vom 8. September 2009, Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, C-42/07, Slg. 2009, I-7633, Rn. 37).
  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus EuGH, 16.01.2014 - C-430/13
    Dagegen ist der Gerichtshof befugt, dem nationalen Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, über die Frage der Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit dem Unionsrecht zu entscheiden (Urteile vom 6. März 2007, Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891, Rn. 36, und vom 8. September 2009, Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, C-42/07, Slg. 2009, I-7633, Rn. 37).
  • EuGH, 16.02.2012 - C-25/11

    Varzim Sol - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug -

    Auszug aus EuGH, 16.01.2014 - C-430/13
    Zwar soll sich der Gerichtshof nach dem Wortlaut der Fragen, hinsichtlich deren das vorlegende Gericht um Vorabentscheidung ersucht, zur Vereinbarkeit einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift mit dem Unionsrecht äußern, doch ist er durch nichts daran gehindert, dem vorlegenden Gericht eine sachdienliche Antwort zu geben, indem er ihm Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts liefert, anhand deren es selbst über die Vereinbarkeit des nationalen Rechts mit dem Unionsrecht entscheiden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Oktober 2007, Hollmann, C-443/06, Slg. 2007, I-8491, Rn. 21, und vom 16. Februar 2012, Varzim Sol, C-25/11, Rn. 28).
  • EuGH, 10.07.2019 - C-163/18

    Fluggäste, die gegen ihren Reiseveranstalter Anspruch auf Erstattung ihrer

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 7 der Richtlinie 90/314 die Erfolgspflicht aufstellt, den Pauschalreisenden für den Fall des Konkurses des Reiseveranstalters ein Recht auf die Erstattung gezahlter Beträge zu verleihen, und dass diese Garantie speziell dazu bestimmt ist, den Verbraucher gegen die Folgen des Konkurses - unabhängig von seinen Ursachen - zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a., C-140/97, EU:C:1999:306, Rn. 74, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C-430/13, EU:C:2014:32, Rn. 35).

    Der Gerichtshof hat darüber hinaus befunden, dass eine nationale Regelung die Verpflichtungen aus dieser Bestimmung nur dann ordnungsgemäß umsetzt, wenn sie unabhängig von ihren Modalitäten bewirkt, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters für die Fluggäste die Erstattung aller von ihnen gezahlten Beträge tatsächlich sichergestellt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a., C-140/97, EU:C:1999:306, Rn. 64, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C-430/13, EU:C:2014:32, Rn. 38).

  • EuGH, 14.10.2020 - C-681/18

    Mindestschutzgrenze für wiederholte Leiharbeitsverhältnisse

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist dieser aber durch nichts daran gehindert, dem vorlegenden Gericht eine sachdienliche Antwort zu geben, indem er ihm Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts liefert, anhand deren das Gericht selbst über die Vereinbarkeit des nationalen Rechts mit dem Unionsrecht entscheiden kann (Urteil vom 16. Februar 2012, Varzim Sol, C-25/11, EU:C:2012:94, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C-430/13, EU:C:2014:32, Rn. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-163/18

    HQ u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr.

    48 Wobei darauf hinzuweisen ist, dass der Gerichtshof Art. 7 der Richtlinie 90/314 dahin ausgelegt hat, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, deren Ausgestaltung nicht zu dem Ergebnis führt, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Reiseveranstalters für den Verbraucher die Erstattung aller von ihm gezahlten Beträge tatsächlich sichergestellt ist (vgl. u. a. Urteil vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a., C-140/97, EU:C:1999:306, Rn. 64 bis 66 und 74 bis 77, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C-430/13, EU:C:2014:32, Rn. 32 bis 38).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2020 - C-578/19

    Kuoni Travel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 90/314/EWG -

    13 Vgl. u. a. Urteile vom 8. Oktober 1996, Dillenkofer u. a. (C-178/94, C-179/94 und C-188/94 bis C-190/94, EU:C:1996:375, Rn. 39), vom 12. März 2002, Leitner (C-168/00, EU:C:2002:163, Rn. 22), vom 16. Februar 2012, Blödel-Pawlik (C-134/11, EU:C:2012:98, Rn. 24), sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a. (C-430/13, EU:C:2014:32, Rn. 36).
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