Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2015 - C-671/13 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Indelių ir investicijų draudimas und Nemaniunas
Einlagensicherungssysteme und Systeme für die Entschädigung der Anleger - Richtlinien 94/19/EG und 97/9/EG - Ausschluss der Inhaber von einem Kreditinstitut ausgegebener Einlagenzertifikate und Obligationen von sämtlichen Einlagensicherungs- und ...
Verfahrensgang
- EuGH, 31.03.2014 - C-671/13
- Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2015 - C-671/13
- EuGH, 25.06.2015 - C-671/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 19.01.2010 - C-555/07
DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2015 - C-671/13
Im gleichen Sinne: Urteil Kücükdeveci (C-555/07, EU:C:2010:21, Rn. 46). - EuGH, 15.01.2014 - C-176/12
Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der das Recht auf …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2015 - C-671/13
15 - Mit den Worten des Urteils Association de médiation sociale (C-176/12, EU:C:2014:2, Rn. 36) kann "sogar eine klare, genaue und unbedingte Richtlinienbestimmung, mit der dem Einzelnen Rechte gewährt oder Verpflichtungen auferlegt werden sollen, im Rahmen eines Rechtsstreits, in dem sich ausschließlich Private gegenüberstehen, nicht als solche Anwendung finden". - EuGH, 26.02.1986 - 152/84
Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2015 - C-671/13
Daneben ist der Gerichtshof für diese Zwecke immer von einem weiten Staatsbegriff ausgegangen, wie z. B. im Urteil Marshall (C-152/84, EU:C:1986:84). - EuGH, 04.12.1974 - 41/74
Van Duyn / Home Office
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16 - Ständige Rechtsprechung seit dem Urteil Van Duyn (41/74, EU:C:1974:133).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-688/15
Anisimoviene u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Einlagensicherungssysteme und …
9 C-671/13, EU:C:2015:129, Nr. 36.Auch wenn grundsätzlich die "Rückzahlungspflicht die Möglichkeit ausschließt, dass die Forderungen Gegenstand einer Übertragung oder eines Handels sein können, denn es handelt sich im engen Sinne um ein Guthaben, das einem Institut anvertraut worden ist" (Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache C-671/13, EU:C:2015:129, Nr. 37), bezieht sich Art. 1 Nr. 1 der Richtlinie 94/19 auch auf die Einlagenzertifikate, also eine Art der Gattung "Einlage", die sich gerade durch ihre Übertragbarkeit auszeichnet (vorgenannte Schlussanträge, Nr. 39), wodurch nach dem in dieser Rechtssache ergangenen Urteil vom 25. Juni 2015, 1ndeli?³ ir investicij?³ draudimas und Nemani?«nas (…C-671/13, EU:C:2015:418, Rn. 36), "die darin verkörperte Forderung handelbar" wird.