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   EuGH, 05.03.2015 - C-585/13 P   

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https://dejure.org/2015,3275
EuGH, 05.03.2015 - C-585/13 P (https://dejure.org/2015,3275)
EuGH, Entscheidung vom 05.03.2015 - C-585/13 P (https://dejure.org/2015,3275)
EuGH, Entscheidung vom 05. März 2015 - C-585/13 P (https://dejure.org/2015,3275)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Europäisch-Iranische Handelsbank v Council

    Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische Republik Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation - Einfrieren von Geldern - Beschränkung von Geldtransfers - Hilfe für gelistete Organisationen bei der Umgehung restriktiver Maßnahmen oder beim Verstoß ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Europäisch-Iranische Handelsbank / Rat

    Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische Republik Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation - Einfrieren von Geldern - Beschränkung von Geldtransfers - Hilfe für gelistete Organisationen bei der Umgehung restriktiver Maßnahmen oder beim Verstoß ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel; Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische Republik Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation; Einfrieren von Geldern; Beschränkung von Geldtransfers; Hilfe für gelistete Organisationen bei der Umgehung restriktiver Maßnahmen oder beim Verstoß gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 21.07.2011 - C-194/09

    Alcoa Trasformazioni / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus EuGH, 05.03.2015 - C-585/13
    Ist jedoch ein umsichtiger und besonnener Wirtschaftsteilnehmer in der Lage, den Erlass einer Unionsmaßnahme, die seine Interessen berühren kann, vorherzusehen, so kann er sich im Fall ihres Erlasses nicht auf diesen Grundsatz berufen (vgl. neben der dort in Rn. 174 angeführten Rechtsprechung Urteil Alcoa Trasformazioni/Kommission, C-194/09 P, EU:C:2011:497, Rn. 71).
  • EuG, 06.09.2013 - T-434/11

    Europäisch-Iranische Handelsbank / Rat

    Auszug aus EuGH, 05.03.2015 - C-585/13
    URTEIL DES GERICHTSHOFS (Fünfte Kammer) 5. März 2015 (1) Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Europäisch-Iranische Handelsbank AG (im Folgenden: EIH) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 6. September 2013, Europäisch-Iranische Handelsbank/Rat (T-434/11, EU:T:2013:405, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Anträge,.
  • EuGH, 16.06.1993 - C-325/91

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.03.2015 - C-585/13
    Der Grundsatz der Rechtssicherheit erfordert, dass eine Regelung klar und präzise und ihre Anwendung für alle Betroffenen vorhersehbar ist (Urteil Frankreich/Kommission, C-325/91, EU:C:1993:245, Rn. 26).
  • EuGH, 03.04.2014 - C-559/12

    Der Gerichtshof bestätigt, dass die implizite unbeschränkte Bürgschaft des

    Auszug aus EuGH, 05.03.2015 - C-585/13
    Die Sachverhaltsfeststellung und die Beweiswürdigung stellen daher, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweise nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (Urteile Frankreich/Kommission, C-559/12 P, EU:C:2014:217, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Commune de Millau und SEMEA/Kommission, C-531/12 P, EU:C:2014:2008, Rn. 56).
  • EuGH, 18.07.2013 - C-584/10

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - EuGH weist die Rechtsmittel der

    Auszug aus EuGH, 05.03.2015 - C-585/13
    Was den Vorwurf betrifft, das Gericht habe mit der Feststellung, der Rat habe die Existenz der fraglichen Transaktionen nicht nachweisen müssen, einen Rechtsfehler begangen, ist darauf hinzuweisen, dass es Sache der zuständigen Unionsbehörde ist, im Streitfall die Stichhaltigkeit der gegen die betroffene Person vorliegenden Gründe nachzuweisen (Urteil Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 121).
  • EuGH, 19.06.2014 - C-531/12

    Commune de Millau und SEMEA / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.03.2015 - C-585/13
    Die Sachverhaltsfeststellung und die Beweiswürdigung stellen daher, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweise nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (Urteile Frankreich/Kommission, C-559/12 P, EU:C:2014:217, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Commune de Millau und SEMEA/Kommission, C-531/12 P, EU:C:2014:2008, Rn. 56).
  • EuGH, 28.11.2013 - C-348/12

    Rat / Manufacturing Support & Procurement Kala Naft - Rechtsmittel - Restriktive

    Auszug aus EuGH, 05.03.2015 - C-585/13
    Die Gefahr, dass eine Organisation ein verfolgbares Verhalten an den Tag legen werde, könne ausreichen (Urteil Rat/Manufacturing Support & Procurement Kala Naft, C-348/12 P, EU:C:2013:776, Rn. 85).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-551/03

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM DAS WETTBEWERBSWIDRIGE

    Auszug aus EuGH, 05.03.2015 - C-585/13
    Zum letztgenannten Punkt ist darauf hinzuweisen, dass sich eine Verfälschung in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben muss, ohne dass eine neue Tatsachen- und Beweiswürdigung vorgenommen werden muss (Urteil General Motors/Kommission, C-551/03 P, EU:C:2006:229, Rn. 54).
  • BFH, 23.02.2017 - V R 16/16

    Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen

    Zudem kann sich der Steuerpflichtige auf den unionsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen, wenn die zuständige Verwaltungsbehörde aufgrund einer bestimmten Handlung berechtigte Erwartungen begründet hat (EuGH-Urteile Europäisch-Iranische Handelsbank vom 5. März 2015 C-585/13 P, EU:C:2015:145, Rz 95, m.w.N., und Tomoiaga, EU:C:2015:452, Rz 44, m.w.N.).
  • BFH, 27.01.2016 - V B 87/15

    Aussetzung der Vollziehung in Bauträgerfällen

    Zudem kann sich der Steuerpflichtige auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen, wenn die zuständige Verwaltungsbehörde aufgrund einer bestimmten Handlung berechtigte Erwartungen begründet hat (EuGH-Urteile Europäisch-Iranische Handelsbank vom 5. März 2015 C-585/13 P, EU:C:2015:145, Rz 95, m.w.N., und Tomoiaga in EU:C:2015:452, Rz 44, m.w.N.).
  • EuGH, 09.07.2015 - C-183/14

    Salomie und Oltean - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    44 Was als Zweites den Grundsatz des Vertrauensschutzes anbelangt, kann sich jeder auf diesen Grundsatz berufen, bei dem eine Verwaltungsbehörde aufgrund bestimmter Zusicherungen, die sie ihm gegeben hat, begründete Erwartungen geweckt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Europäisch-Iranische Handelsbank/Rat, C - 585/13 P, EU:C:2015:145, Rn. 95).
  • BFH, 06.07.2023 - V R 5/21

    Vertrauensschutz bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln

    Entscheidet sich ein Mitgliedstaat gleichwohl für eine derartige Zusatzerklärungspflicht, darf dies aus Sicht des Senats nicht zu einer Einschränkung eines ansonsten zu gewährenden Vertrauensschutzes führen, der unionsrechtlich insbesondere dann eingreift, wenn die zuständige Verwaltungsbehörde wie vorliegend aufgrund einer allgemein angewendeten Verwaltungsvorschrift berechtigte Erwartungen begründet hat (BFH-Urteil vom 23.02.2017 - V R 16, 24/16, BFHE 257, 177, BStBl II 2017, 760, Rz 34 unter Bezugnahme auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union Europäisch-Iranische Handelsbank vom 05.03.2015 - C-585/13 P, EU:C:2015:145, Rz 95 und Tomoiaga vom 09.07.2015 - C-144/14, EU:C:2015:452, Rz 44).
  • EuGH, 09.07.2015 - C-144/14

    Cabinet Medical Veterinar Tomoiaga Andrei - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    43 Was zweitens den Grundsatz des Vertrauensschutzes anbelangt, kann sich jeder auf diesen Grundsatz berufen, bei dem eine Verwaltungsbehörde aufgrund bestimmter Zusicherungen, die sie ihm gegeben hat, begründete Erwartungen geweckt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Europäisch-Iranische Handelsbank/Rat, C - 585/13 P, EU:C:2015:145, Rn. 95).
  • EuGH, 09.07.2015 - C-585/13

    Europäisch-Iranische Handelsbank / Rat

    Le 5 mars 2015, 1a Cour (cinquième chambre) a rendu l'arrêt Europäisch-Iranische Handelsbank/Conseil (C-585/13 P, EU:C:2015:145).

    1) Le point 114 de l'arrêt Europäisch-Iranische Handelsbank/Conseil (C-585/13 P, EU:C:2015:145) doit être rectifié comme suit :.

  • EuG, 15.11.2023 - T-193/22

    OT/ Rat

    Zweitens erfordert der Grundsatz der Rechtssicherheit, dass Rechtsakte der Union klar und präzise sind und dass ihre Anwendung für die Betroffenen vorhersehbar ist (vgl. Urteile vom 5. März 2015, Europäisch-Iranische Handelsbank/Rat, C-585/13 P, EU:C:2015:145, Rn. 93 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 17. Februar 2017, 1slamic Republic of Iran Shipping Lines u. a./Rat, T-14/14 und T-87/14, EU:T:2017:102, Rn. 192 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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