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   Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2015 - C-126/14   

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https://dejure.org/2015,8095
Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2015 - C-126/14 (https://dejure.org/2015,8095)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.04.2015 - C-126/14 (https://dejure.org/2015,8095)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. April 2015 - C-126/14 (https://dejure.org/2015,8095)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Sveda

    Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 168 der Richtlinie 2006/112/EG - Vorsteuerabzug für den Erwerb und die Herstellung von Investitionsgütern - Primäre Verwendung für nicht besteuerte Umsätze - Sekundäre Verwendung für besteuerte Umsätze

  • IWW

    Richtlinie 2006/112/EG, Richtlinie 77/388/EWG, Art. 267 Abs. 3 AEUV, Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug bei Erwerb und Herstellung von Investitionsgütern im Rahmen der Ausführung eines touristisch genutzten "Freizeit- und Entdeckungswegs"; Schlussanträge der Generalanwältin zum Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Verwaltungsgerichts Litauens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (44)

  • BFH, 16.09.2015 - XI R 27/13

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung -

    bb) Der Einwand der Klägerin, diese Sichtweise widerspreche Rz 28 des EuGH-Urteils Larentia + Minerva vom 16. Juli 2015 C-108/14 und C-109/14 EU:C:2015:496, DStR 2015, 1673) und den Schlussanträgen der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Sveda vom 22. April 2015 C-126/14 (EU:C:2015:254), führt zu keiner anderen Beurteilung.

    (2) Die Generalanwältin Kokott geht in Rz 52 ihrer Schlussanträge in der Rechtssache Sveda vom 22. April 2015 C-126/14 (EU:C:2015:254) davon aus, dass ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang der Eingangsumsätze mit der Erbringung besteuerter Umsätze u.a. dann unterbrochen ist, wenn die primäre Verwendung des Leistungsbezugs eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit darstellt, weil nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteile Securenta vom 13. März 2008 C-437/06, EU:C:2008:166, BStBl II 2008, 727, Rz 30; Vereniging Noordelijke Landen Tuinbouw Organisatie --VNLTO-- vom 12. Februar 2009 C-515/07, EU:C:2009:88, DStR 2009, 369, Rz 37) kein Recht auf Vorsteuerabzug hinsichtlich der Aufwendungen eines Steuerpflichtigen besteht, soweit sie mit der Ausübung nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten zusammenhängen.

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