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   EuGH, 23.04.2015 - C-424/13   

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https://dejure.org/2015,8078
EuGH, 23.04.2015 - C-424/13 (https://dejure.org/2015,8078)
EuGH, Entscheidung vom 23.04.2015 - C-424/13 (https://dejure.org/2015,8078)
EuGH, Entscheidung vom 23. April 2015 - C-424/13 (https://dejure.org/2015,8078)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Zuchtvieh-Export

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 1/2005 - Schutz von Tieren beim Transport - Lange Beförderung von einem Mitgliedstaat in ein Drittland - Art. 14 Abs. 1 - Von der zuständigen Behörde des Versandorts vor langen Beförderungen ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 267 AEUV, Art. 14 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22.12.2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen - Tierschutztransportverordnung (EG)
    Tiertransportrecht: Der Schutz von Tieren beim Transport endet nicht an den Außengrenzen der Union | Vorabentscheidungsverfahren; Tierschutzrecht; Tiertransportrecht; Geltung der Tierschutztransportverordnung (EG) für Transportabschnitte außerhalb des Unionsgebiets; ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 267 AEUV, Art. 14 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22.12.2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen - Tierschutztransportverordnung (EG)
    Tiertransportrecht: Der Schutz von Tieren beim Transport endet nicht an den Außengrenzen der Union | Vorabentscheidungsverfahren; Tierschutzrecht; Tiertransportrecht; Geltung der Tierschutztransportverordnung (EG) für Transportabschnitte außerhalb des Unionsgebiets; ...

  • doev.de PDF

    Zuchtvieh-Export - Geltung von EU-Tierschutzregelungen bei Tiertransporten in Drittländer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage eines Fahrtenbuches zur Genehmigung eines längeren Viehtransports in weit entferntes Drittland; Vorabentscheidungsersuchen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Landwirtschaft - Der im Unionsrecht vorgesehene Schutz von Tieren beim Transport endet nicht an den Außengrenzen der Union

  • lto.de (Kurzinformation)

    Tiertransporte: Tierschutz endet nicht an Unionsgrenze

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schutz von Tieren beim Transport

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an ein Fahrtenbuch bei grenzüberschreitender langer Beförderung von Tieren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an ein Fahrtenbuch bei grenzüberschreitender langer Beförderung von Tieren

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Der im Unionsrecht vorgesehene Schutz von Tieren beim Transport endet nicht an den Außengrenzen der Union

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Tiertransporte außerhalb der EU-Grenzen müssen Tierschutz-Vorschriften einhalten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tierschutz beim Transport endet nicht an den Außengrenzen der Union - Einhaltung von Zeitabständen für Tränken und Füttern sowie Beförderungs- und Ruhezeiten müssen auch außerhalb der EU sichergestellt werden

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 267 AEUV, Art. 14 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22.12.2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen - Tierschutztransportverordnung (EG)
    Tiertransportrecht: Der Schutz von Tieren beim Transport endet nicht an den Außengrenzen der Union | Vorabentscheidungsverfahren; Tierschutzrecht; Tiertransportrecht; Geltung der Tierschutztransportverordnung (EG) für Transportabschnitte außerhalb des Unionsgebiets; ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Zuchtvieh-Export

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - Auslegung von Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 963
  • DÖV 2015, 576
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.06.2008 - C-219/07

    Nationale Raad van Dierenkwekers en Liefhebbers und Andibel - Art. 30 EG -

    Auszug aus EuGH, 23.04.2015 - C-424/13
    Nach der Rechtsprechung stellt der Schutz des Wohlergehens der Tiere ein im Allgemeininteresse liegendes legitimes Ziel dar, dessen Bedeutung u. a. in der Annahme dieses Protokolls durch die Mitgliedstaaten zum Ausdruck gekommen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Viamex Agrar Handel und ZVK, C-37/06 und C-58/06, EU:C:2008:18, Rn. 22, und Nationale Raad van Dierenkwekers en Liefhebbers und Andibel, C-219/07, EU:C:2008:353, Rn. 27).
  • EuGH, 17.01.2008 - C-37/06

    Viamex Agrar Handel - Verordnung (EG) Nr. 615/98 - Richtlinie 91/628/EWG -

    Auszug aus EuGH, 23.04.2015 - C-424/13
    Nach der Rechtsprechung stellt der Schutz des Wohlergehens der Tiere ein im Allgemeininteresse liegendes legitimes Ziel dar, dessen Bedeutung u. a. in der Annahme dieses Protokolls durch die Mitgliedstaaten zum Ausdruck gekommen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Viamex Agrar Handel und ZVK, C-37/06 und C-58/06, EU:C:2008:18, Rn. 22, und Nationale Raad van Dierenkwekers en Liefhebbers und Andibel, C-219/07, EU:C:2008:353, Rn. 27).
  • EuGH, 17.12.2020 - C-336/19

    Centraal Israëlitisch Consistorie van België u.a. - Schächten kann zum Tierschutz

    Sowohl aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Januar 2008, Viamex Agrar Handel und ZVK, C-37/06 und C-58/06, EU:C:2008:18, Rn. 22, vom 19. Juni 2008, Nationale Raad van Dierenkwekers en Liefhebbers und Andibel, C-219/07, EU:C:2008:353" Rn. 27, vom 10. September 2009, Kommission/Belgien, C-100/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:537" Rn. 91, und vom 23. April 2015, Zuchtvieh-Export, C-424/13, EU:C:2015:259" Rn. 35) als auch aus Art. 13 AEUV ergibt sich aber, dass der Schutz des Wohlergehens der Tiere eine von der Union anerkannte dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung darstellt.
  • EuGH, 29.05.2018 - C-426/16

    Der Gerichtshof bestätigt, dass rituelle Schlachtungen ohne Betäubung nur in

    Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, kommt die Bedeutung des Tierwohls u. a. darin zum Ausdruck, dass die Mitgliedstaaten das Protokoll (Nr. 33) angenommen haben, wonach die Union und die Mitgliedstaaten bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere in vollem Umfang Rechnung tragen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juni 2008, Nationale Raad van Dierenkwekers en Liefhebbers und Andibel, C-219/07, EU:C:2008:353, Rn. 27, sowie vom 23. April 2015, Zuchtvieh-Export, C-424/13, EU:C:2015:259, Rn. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2016 - C-413/14

    Generalanwalt Wahl hält das Rechtsmittel von Intel gegen die Festsetzung einer

    Vgl. auch Urteil vom 23. April 2015, Zuchtvieh-Export (C-424/13, EU:C:2015:259, Rn. 56).
  • VG Köln, 18.11.2020 - 21 L 2135/20

    Transport von 132 trächtigen Rindern nach Marokko gestoppt

    vgl. Zu diesem Maßstab Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 23. April 2015 - C-424/13 -, juris Rn. 52.

    Und auch wenn der Europäische Gerichtshof den Anwendungsbereich der TT-VO über das Territorium der Europäischen Union insoweit ausgedehnt hat, als diese die Einhaltung ihrer Vorschriften auch für den in den Drittstaaten stattfindenden Beförderungsabschnitt verlangt, vgl. EuGH, Urteil vom 23. April 2015 - C-424/13 -, juris Rn. 56, endet der sachliche Anwendungsbereich der TT-VO jedoch, wie oben dargelegt, spätestens mit dem Ausladen des letzten Tieres am Bestimmungsort, und damit zeitlich noch vor den hier in Rede stehenden - sogleich auszuführenden - Vorgängen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2017 - C-426/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Nils Wahl beeinträchtigt das Erfordernis, wonach

    46 Vgl. u. a. Urteile vom 17. Januar 2008, Viamex Agrar Handel und ZVK (C-37/06 und C-58/06, EU:C:2008:18, Rn. 22 und 23 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), vom 19. Juni 2008, Nationale Raad van Dierenkwekers en Liefhebbers und Andibel (C-219/07, EU:C:2008:353, Rn. 27), und vom 23. April 2015, Zuchtvieh-Export (C-424/13, EU:C:2015:259, Rn. 35).

    48 Vgl. Urteil vom 23. April 2015, Zuchtvieh-Export (C-424/13, EU:C:2015:259, Rn. 35).

  • EuGH, 19.10.2017 - C-383/16

    Vion Livestock - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Marktorganisation -

    Diese Auslegung ist geeignet, die praktische Wirksamkeit des Art. 14 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1/2005 zu wahren, der dahin auszulegen ist, dass die Genehmigung eines Transports, der mit einer im Gebiet der Union beginnenden und außerhalb dieses Gebiets fortgeführten langen Beförderung der betreffenden Tiere verbunden ist, durch die zuständige Behörde des Versandorts voraussetzt, dass der Organisator der Beförderung ein Fahrtenbuch vorlegt, das wirklichkeitsnah ist und darauf schließen lässt, dass die Bestimmungen dieser Verordnung auch für den in Drittländern stattfindenden Beförderungsabschnitt eingehalten werden (Urteil vom 23. April 2015, Zuchtvieh-Export, C-424/13, EU:C:2015:259, Rn. 56).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2016 - C-469/14

    Masterrind - Landwirtschaft - Verordnung (EU) Nr. 817/2010 - Ausfuhrerstattungen

    1997, C 340, S. 110, der zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung Nr. 1/2005 anwendbar war (vgl. auch Urteil Zuchtvieh-Export, C-424/13, EU:C:2015:259, Rn. 35).

    Das Urteil Zuchtvieh-Export (C-424/13, EU:C:2015:259), wonach Transportorganisatoren vor Erteilung einer Zulassung für einen internationalen Tiertransport mit Ausgangspunkt in der Union nachweisen müssen, dass alle Anforderungen der Verordnung Nr. 1/2005, einschließlich Beförderungs- und Ruhezeiten, soweit die Beförderung zum Teil in einem Drittland stattfindet, erfüllt werden, belegt diese umgekehrte Rangfolge der politischen Ziele.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2017 - C-383/16

    Vion Livestock - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 1/2005 - Schutz von Tieren

    5 Urteil vom 23. April 2015, Zuchtvieh-Export (C-424/13, EU:C:2015:259).

    34 Urteil vom 23. April 2015, Zuchtvieh-Export (C-424/13, EU:C:2015:259, Rn. 53).

  • VG Cottbus, 29.10.2020 - 3 L 485/20
    Danach betreffen die Kontrollen nur die Frage, ob das vom Organisator vorgelegte Fahrtenbuch wirklichkeitsnahe Angaben erhält und darauf schließen lässt, dass die Beförderung den Vorschriften der Verordnung entspricht (vgl. EuGH, Urteil v. 23. April 2015 - C 424/13 -, juris, Rn. 52).

    Derartige systemische Probleme haben sich nach Aktenlage bei bisher nachträglich durchgeführten Kontrollen nicht ergeben (vgl. EuGH, Urteil v. 23. April 2015 - C-424/13 -, Rn. 53) und wurden auch seitens des Antragsgegners nicht vorgetragen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2018 - C-497/17

    Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass an

    41 Vgl. u. a. Urteile vom 23. April 2015, Zuchtvieh-Export (C-424/13, EU:C:2015:259, Rn. 35), und vom 29. Mai 2018, Liga van Moskeeën en Islamitische Organisaties Provincie Antwerpen u. a. (C-426/16, EU:C:2018:335, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VG Köln, 04.12.2020 - 21 L 2254/20
  • VG Cottbus, 28.10.2020 - 3 L 485/20
  • VGH Bayern, 18.08.2015 - 9 BV 15.980

    Vorabentscheidungsverfahren, Streitwertfestsetzung, Berufungsverfahren,

  • VG Neustadt, 19.03.2019 - 5 L 294/19

    Genehmigung für Rindertransport nach Niedersachsen

  • VG Münster, 05.06.2020 - 9 L 446/20
  • VG München, 18.01.2021 - M 26b E 21.191

    Stempelung eines Fahrtenbuchs für den Transport von Rindern nach Ungarn

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