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   EuGH, 05.05.2015 - C-147/13   

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https://dejure.org/2015,9425
EuGH, 05.05.2015 - C-147/13 (https://dejure.org/2015,9425)
EuGH, Entscheidung vom 05.05.2015 - C-147/13 (https://dejure.org/2015,9425)
EuGH, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - C-147/13 (https://dejure.org/2015,9425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Spanien / Rat

    Nichtigkeitsklage - Umsetzung einer verstärkten Zusammenarbeit - Einheitliches Patent - Verordnung (EU) Nr. 1260/2012 - Bestimmungen über die Übersetzungsregelungen - Grundsatz der Nichtdiskriminierung - Art. 291 AEUV - Übertragung von Befugnissen an Einrichtungen außerhalb ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • heise.de (Pressebericht, 06.05.2015)

    Erweiterte Klage gegen EU-Einheitspatent abgewiesen

  • heise.de (Pressebericht, 16.04.2013)

    EU-Gemeinschaftspatent

  • lto.de (Kurzinformation)

    Einheitlicher Patentschutz: Spanien klagt vergeblich gegen Einheitspatent

  • juve.de (Kurzinformation)

    Kein Erfolg für spanische Klagen gegen EU-Patent

  • noerr.com (Kurzinformation)

    EU-Patent: Spanien scheitert mit Klagen

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Beide Klagen Spaniens gegen die Verordnungen zur Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes abgewiesen

Besprechungen u.ä. (2)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Olé! - Fortsetzung im spanischen Kampf gegen das Konzept des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung

  • stjerna.de PDF (Sitzungsbericht und Anmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    "Einheitspatent" und Gerichtsbarkeit - Die mündliche Verhandlung der Klagen Spaniens beim EuGH

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Spanien / Rat

  • mueller.legal (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 1260/2012 des Rates vom 17. Dezember 2012 über die Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes im Hinblick auf die anzuwendenden Übersetzungsregelungen (ABl. L 361, S. 89) - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 567
  • GRUR Int. 2015, 558
  • EuZW 2015, 552
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 13.06.1958 - 9/56

    Meroni & Co., Industrie Metallurgiche, SpA gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-147/13
    Zur Stützung seiner Klage bringt das Königreich Spanien fünf Klagegründe vor, mit denen es einen Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung aufgrund der Sprache, einen Verstoß gegen die im Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7) aufgestellten Grundsätze, weil dem EPA Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit dem EPEW übertragen worden seien, das Fehlen einer Rechtsgrundlage, einen Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit und einen Verstoß gegen den Grundsatz der Autonomie des Unionsrechts geltend macht.

    Zum zweiten Klagegrund: Verstoß gegen die im Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7) aufgestellten Grundsätze.

    Das Königreich Spanien macht geltend, der Rat habe dadurch, dass er dem EPA in den Art. 5 und 6 Abs. 2 der angefochtenen Verordnung die Verwaltung des Kompensationssystems zur Erstattung der Übersetzungskosten und die Veröffentlichung der Übersetzungen im Rahmen der Übergangsregelung übertragen habe, gegen die Grundsätze verstoßen, die in dem in den Urteilen Romano (98/80, EU:C:1981:104) und Tralli/EZB (C-301/02 P, EU:C:2005:306) bestätigten Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7) aufgestellt worden seien.

    Zweitens gehe aus dem Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7) hervor, dass die Übertragung sich nur auf genau umgrenzte Durchführungsbefugnisse beziehen dürfe, bei denen es keinen Ermessensspielraum gebe und deren Wahrnehmung deshalb einer strengen Überprüfung im Hinblick auf die von der übertragenden Behörde festgelegten Kriterien zugänglich sei.

    Die in den Urteilen Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7), Romano (98/80, EU:C:1981:104) und Tralli/EZB (C-301/02 P, EU:C:2005:306) aufgestellten Grundsätze seien nicht einschlägig.

    Vorab ist festzustellen, dass sich aus den Schriftsätzen des Königreichs Spanien ergibt, dass dieses geltend macht, dass die Voraussetzungen für die angebliche Übertragung von Befugnissen, die der Rat in den Art. 5 und 6 Abs. 2 der angefochtenen Verordnung vorgenommen habe, nicht erfüllt seien, so dass ein Verstoß gegen die im Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7) genannten Grundsätze vorliege.

    Da der Rat entgegen der Auffassung des Königreichs Spanien den teilnehmenden Mitgliedstaaten oder dem EPA keine Durchführungsbefugnisse übertragen hat, die ihm gemäß dem Unionsrecht selbst zustanden, sind die vom Gerichtshof im Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7) aufgestellten Grundsätze nicht anwendbar.

  • EuGH, 26.05.2005 - C-301/02

    Tralli / EZB - Rechtsmittel - Mitarbeiter der Europäischen Zentralbank -

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-147/13
    Das Königreich Spanien macht geltend, der Rat habe dadurch, dass er dem EPA in den Art. 5 und 6 Abs. 2 der angefochtenen Verordnung die Verwaltung des Kompensationssystems zur Erstattung der Übersetzungskosten und die Veröffentlichung der Übersetzungen im Rahmen der Übergangsregelung übertragen habe, gegen die Grundsätze verstoßen, die in dem in den Urteilen Romano (98/80, EU:C:1981:104) und Tralli/EZB (C-301/02 P, EU:C:2005:306) bestätigten Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7) aufgestellt worden seien.

    Die in den Urteilen Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7), Romano (98/80, EU:C:1981:104) und Tralli/EZB (C-301/02 P, EU:C:2005:306) aufgestellten Grundsätze seien nicht einschlägig.

  • EuGH, 14.05.1981 - 98/80

    Romano

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-147/13
    Das Königreich Spanien macht geltend, der Rat habe dadurch, dass er dem EPA in den Art. 5 und 6 Abs. 2 der angefochtenen Verordnung die Verwaltung des Kompensationssystems zur Erstattung der Übersetzungskosten und die Veröffentlichung der Übersetzungen im Rahmen der Übergangsregelung übertragen habe, gegen die Grundsätze verstoßen, die in dem in den Urteilen Romano (98/80, EU:C:1981:104) und Tralli/EZB (C-301/02 P, EU:C:2005:306) bestätigten Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7) aufgestellt worden seien.

    Die in den Urteilen Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7), Romano (98/80, EU:C:1981:104) und Tralli/EZB (C-301/02 P, EU:C:2005:306) aufgestellten Grundsätze seien nicht einschlägig.

  • EuGH, 09.09.2003 - C-361/01

    Kik / HABM

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-147/13
    Gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs können die in den Verträgen enthaltenen Bezugnahmen auf die Verwendung der Sprachen in der Union nicht als Ausdruck eines allgemeinen Grundsatzes des Unionsrechts angesehen werden, nach dem alles, was die Interessen eines Unionsbürgers berühren könnte, unter allen Umständen in seiner Sprache verfasst sein müsste (Urteile Kik/HABM, C-361/01 P, EU:C:2003:434, Rn. 82, und Polska Telefonia Cyfrowa, C-410/09, EU:C:2011:294, Rn. 38).

    Insoweit hat der Gerichtshof in Rn. 92 des Urteils Kik/HABM (C-361/01 P, EU:C:2003:434) auf den gebotenen Ausgleich hingewiesen, der zum einen zwischen den Interessen der Wirtschaftsteilnehmer und denen der Allgemeinheit, was die Verfahrenskosten betrifft, und zum anderen zwischen den Interessen der Anmelder von Rechten des geistigen Eigentums und denen der anderen Wirtschaftsteilnehmer in Bezug auf den Zugang zu Übersetzungen von Papieren, die Rechte verleihen, oder Verfahren, die mehrere Wirtschaftsteilnehmer betreffen, zu wahren ist.

  • EuGH, 11.06.2014 - C-377/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2012/272/EU des Rates über die

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-147/13
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsakts der Union auf objektive, gerichtlich nachprüfbare Umstände zu gründen, zu denen insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (Urteile Kommission/Rat, C-377/12, EU:C:2014:1903, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Vereinigtes Königreich/Rat, C-81/13, EU:C:2014:2449, Rn. 35).
  • EuGH, 30.11.1978 - 31/78

    Bussone

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-147/13
    Die unmittelbare Anwendbarkeit einer Verordnung gemäß Art. 288 Abs. 2 AEUV setzt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs voraus, dass die Verordnung in Kraft tritt und zugunsten oder zulasten der Rechtssubjekte Anwendung findet, ohne dass es irgendwelcher Maßnahmen zur Umwandlung in nationales Recht bedarf, sofern die betreffende Verordnung nicht den Mitgliedstaaten die Aufgabe überlässt, selbst die erforderlichen Rechts-, Verwaltungs- und Finanzvorschriften zu erlassen, damit die Bestimmungen der Verordnung wirksam durchgeführt werden können (vgl. Urteile Bussone, 31/78, EU:C:1978:217, Rn. 32, und ANAFE, C-606/10, EU:C:2012:348, Rn. 72 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.12.2011 - C-81/10

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts, nach dem France Télécom in

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-147/13
    Nach ständiger Rechtsprechung gebietet der Grundsatz der Rechtssicherheit, dass Rechtsvorschriften klar, bestimmt und in ihren Auswirkungen vorhersehbar sind, damit sich die Betroffenen bei unter das Unionsrecht fallenden Tatbeständen und Rechtsbeziehungen orientieren können (vgl. Urteile France Télécom/Kommission, C-81/10 P, EU:C:2011:811, Rn. 100 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie LVK - 56, C-643/11, EU:C:2013:55, Rn. 51).
  • EuGH, 14.06.2012 - C-606/10

    Das Unionsrecht steht der französischen Regelung nicht entgegen, die es

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-147/13
    Die unmittelbare Anwendbarkeit einer Verordnung gemäß Art. 288 Abs. 2 AEUV setzt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs voraus, dass die Verordnung in Kraft tritt und zugunsten oder zulasten der Rechtssubjekte Anwendung findet, ohne dass es irgendwelcher Maßnahmen zur Umwandlung in nationales Recht bedarf, sofern die betreffende Verordnung nicht den Mitgliedstaaten die Aufgabe überlässt, selbst die erforderlichen Rechts-, Verwaltungs- und Finanzvorschriften zu erlassen, damit die Bestimmungen der Verordnung wirksam durchgeführt werden können (vgl. Urteile Bussone, 31/78, EU:C:1978:217, Rn. 32, und ANAFE, C-606/10, EU:C:2012:348, Rn. 72 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 31.01.2013 - C-643/11

    LVK - 56 - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Grundsatz der

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-147/13
    Nach ständiger Rechtsprechung gebietet der Grundsatz der Rechtssicherheit, dass Rechtsvorschriften klar, bestimmt und in ihren Auswirkungen vorhersehbar sind, damit sich die Betroffenen bei unter das Unionsrecht fallenden Tatbeständen und Rechtsbeziehungen orientieren können (vgl. Urteile France Télécom/Kommission, C-81/10 P, EU:C:2011:811, Rn. 100 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie LVK - 56, C-643/11, EU:C:2013:55, Rn. 51).
  • EuGH, 18.12.2014 - C-81/13

    Vereinigtes Königreich / Rat - Nichtigkeitsklage - Koordinierung der Systeme der

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-147/13
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsakts der Union auf objektive, gerichtlich nachprüfbare Umstände zu gründen, zu denen insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (Urteile Kommission/Rat, C-377/12, EU:C:2014:1903, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Vereinigtes Königreich/Rat, C-81/13, EU:C:2014:2449, Rn. 35).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-410/09

    Mit den Leitlinien der Kommission zur Marktanalyse und Ermittlung beträchtlicher

  • EuGH, 21.09.1999 - C-44/98

    BASF

  • EuGH, 27.11.2012 - C-566/10

    Die Veröffentlichung der EU-Stellenausschreibungen in drei Sprachen und die

  • BVerfG, 13.02.2020 - 2 BvR 739/17

    Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

    Der Gerichtshof wies beide Klagen ab (vgl. EuGH, Urteile vom 5. Mai 2015, Spanien/Parlament und Rat, C-146/13 und C-147/13, EU:C:2015:298 und EU:C:2015:299).

    Im Urteil zur Verordnung (EU) Nr. 1260/2012 verneinte der Gerichtshof darüber hinaus eine Diskriminierung aufgrund der Sprachenregelung sowie einen Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit wegen nicht hinreichender Übersetzungen in alle Amtssprachen (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Mai 2015, Spanien/Parlament und Rat, C-147/13, EU:C:2015:299, Rn. 22 ff., 76 ff.).

  • EuGH, 06.09.2017 - C-643/15

    Der Gerichtshof weist die Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die vorläufige

    Auch wenn die Union, wie der Gerichtshof bereits ausgeführt hat, der Erhaltung der Mehrsprachigkeit verbunden ist, deren Bedeutung in Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 4 EUV hervorgehoben wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Mai 2015, Spanien/Rat, C-147/13, EU:C:2015:299, Rn. 42), ist der vom Rat vorgenommenen Auslegung seiner Geschäftsordnung zu folgen.
  • EuGH, 03.12.2019 - C-482/17

    Der Gerichtshof weist die Klage der Tschechischen Republik gegen die Richtlinie

    Was zweitens die Vereinbarkeit der in Anhang I Abschnitt II Kategorie A Nrn. 7 und 8 der Richtlinie 91/477 in der durch die angefochtene Richtlinie geänderten Fassung mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit angeht, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz der Rechtssicherheit gebietet, dass Rechtsvorschriften klar, bestimmt und in ihren Auswirkungen vorhersehbar sind, damit sich die Betroffenen bei unter das Unionsrecht fallenden Tatbeständen und Rechtsbeziehungen orientieren können (Urteil vom 5. Mai 2015, Spanien/Rat, C-147/13, EU:C:2015:299, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-620/18

    Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, die von Ungarn

    120 Nach ständiger Rechtsprechung müssen nach dem Grundsatz der Rechtssicherheit Rechtsvorschriften klar, bestimmt und in ihren Auswirkungen vorhersehbar sein, damit sich die Betroffenen bei unter das Unionsrecht fallenden Tatbeständen und Rechtsbeziehungen orientieren können (Urteil vom 5. Mai 2015, Spanien/Rat, C-147/13, EU:C:2015:299, Rn. 79).
  • EuGH, 02.10.2018 - C-73/17

    Das Europäische Parlament kann einen Teil seiner Haushaltsbefugnisse in Brüssel

    Die Union ist nämlich der Mehrsprachigkeit verbunden, deren Bedeutung in Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 4 EUV hervorgehoben wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Mai 2015, Spanien/Rat, C-147/13, EU:C:2015:299, Rn. 42, sowie vom 6. September 2017, Slowakei und Ungarn/Rat, C-643/15 und C-647/15, EU:C:2017:631, Rn. 203).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-621/16

    Kommission / Italien - Rechtsmittel - Sprachenregelung der Organe der

    64 Urteil vom 5. Mai 2015, Spanien/Rat (C-147/13, EU:C:2015:299, Rn. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2019 - C-482/17

    Generalanwältin Sharpston schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage der

    106 Urteil des Gerichtshofs vom 5. Mai 2015, Spanien/Rat (C-147/13, EU:C:2015:299" Rn. 79).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2017 - C-551/16

    Klein Schiphorst - Vorlage zur Vorabentscheidung - Abkommen EG-Schweiz über die

    27 Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 5. Mai 2015, Spanien/Rat (C-147/13, EU:C:2015:299, Rn. 94), vom 9. Februar 2017, S. (C-283/16, EU:C:2017:104, Rn. 48), und vom 15. März 2017, Al Chodor (C-528/15, EU:C:2017:213, Rn. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-377/16

    Spanien / Parlament - Aufforderung zur Interessenbekundung - Vertragsbedienstete

    30 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Mai 2015, Spanien/Rat (C-147/13, EU:C:2015:299, Rn. 42), und vom 6. September 2017, Slowakei und Ungarn/Rat (C-643/15 und C-647/15, EU:C:2017:631, Rn. 203).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2016 - C-272/15

    Swiss International Air Lines

    Aus der Rechtsprechung (vgl. u. a. Urteil vom 5. Mai 2015, Spanien/Rat, C-147/13, EU:C:2015:299, Rn. 94 und die dort angeführte Rechtsprechung), ergibt sich, dass das den Mitgliedstaaten auferlegte Verbot, Maßnahmen zur Umwandlung einer Verordnung in nationales Recht zu erlassen, nicht den Erlass von "Rechts-, Verwaltungs- und Finanzvorschriften [beeinträchtigt], damit die Bestimmungen [dieser] Verordnung wirksam durchgeführt werden können".
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-121/14

    Vereinigtes Königreich / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Art. 91 AEUV -

  • EuG, 19.12.2019 - T-509/18

    Tschechische Republik/ Kommission - EGFL und ELER - Von der Finanzierung

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