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   EuGH, 04.06.2015 - C-682/13 P   

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EuGH, 04.06.2015 - C-682/13 P (https://dejure.org/2015,12320)
EuGH, Entscheidung vom 04.06.2015 - C-682/13 P (https://dejure.org/2015,12320)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juni 2015 - C-682/13 P (https://dejure.org/2015,12320)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Andechser Molkerei Scheitz / Kommission

    Rechtsmittel - Öffentliche Gesundheit - Liste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe - Steviolglycoside - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Rechtsschutzinteresse

  • Europäischer Gerichtshof

    Andechser Molkerei Scheitz / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeitsklage gegen die Verordnung der Europäischen Kommission zur Verwendung von Steviolglycosiden als Süßungsmittel in aromatisierten und fermentierten Milchprodukten bei unzureichender Darlegung eines Rechtsschutzinteresses; Rechtsmittel einer Molkerei gegen die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Nichtigkeitsklage gegen die Verordnung der Europäischen Kommission zur Verwendung von Steviolglycosiden als Süßungsmittel in aromatisierten und fermentierten Milchprodukten bei unzureichender Darlegung eines Rechtsschutzinteresses; unbegründetes Rechtsmittel ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Andechser Molkerei Scheitz / Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 15. Oktober 2013, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission (T"13/12), mit dem das Gericht die Klage der Klägerin auf Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 1131/2011 der Kommission vom 11. November 2011 zur ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 03.10.2013 - C-78/13

    Hârsulescu / Rumänien

    Auszug aus EuGH, 04.06.2015 - C-682/13
    Nach ständiger Rechtsprechung folgt aus Art. 256 AEUV, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und Art. 168 Abs. 1 Buchst. d der Verfahrensordnung des Gerichtshofs, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils oder des Beschlusses, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss; andernfalls ist das Rechtsmittel oder der betreffende Rechtsmittelgrund unzulässig (Beschluss Hârulescu/Rumänien, C-78/13 P, EU:C:2013:653, Rn. 12 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ein solches Rechtsmittel stellt nämlich in Wirklichkeit nur einen Antrag auf erneute Prüfung der beim Gericht eingereichten Klage dar, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fällt (Beschluss Hârulescu/Rumänien, C-78/13 P, EU:C:2013:653, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.12.1963 - 14/63

    Forges de Clabecq SA gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle

    Auszug aus EuGH, 04.06.2015 - C-682/13
    Bei der Prüfung des Interesses an einer Nichtigkeitsklage ist auf den Zeitpunkt der Klageerhebung abzustellen (vgl. Urteil Forges de Clabecq/Hohe Behörde, 14/63, EU:C:1963:60, 799).
  • EuGH, 11.12.2014 - C-31/14

    HABM / Kessel - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

    Auszug aus EuGH, 04.06.2015 - C-682/13
    Rn. 37 des angefochtenen Beschlusses enthält nämlich einen nichttragenden Grund, der daher nicht zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses führen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil HABM/Kessel medintim, C-31/14 P, EU:C:2014:2436, Rn. 53).
  • EuGH, 23.02.1961 - 30/59

    De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 04.06.2015 - C-682/13
    Insbesondere ist es für die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage einer natürlichen oder juristischen Person gegen eine Handlung erforderlich, dass der Kläger sein Interesse an der Nichtigerklärung der Handlung schlüssig darlegt (vgl. in diesem Sinne Urteil De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg/Hohe Behörde, 30/59, EU:C:1961:2, 39).
  • EuGH, 03.10.2013 - C-583/11

    Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der

    Auszug aus EuGH, 04.06.2015 - C-682/13
    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass Art. 47 der Charta nicht darauf abzielt, das in den Verträgen vorgesehene Rechtsschutzsystem und insbesondere die Bestimmungen über die Zulässigkeit von Klagen vor den Unionsgerichten zu ändern, wie auch aus den Erläuterungen zu diesem Artikel hervorgeht, die gemäß Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 3 EUV und Art. 52 Abs. 7 der Charta für deren Auslegung zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 97).
  • EuGH, 31.07.1989 - C-206/89

    S. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.06.2015 - C-682/13
    Der Kläger muss für sein Rechtsschutzinteresse, das die wesentliche Grundvoraussetzung jeder Klage darstellt, den Nachweis erbringen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichtshofs, S/Kommission, C-206/89 R, EU:C:1989:333, Rn. 8).
  • EuG, 15.10.2013 - T-13/12

    Andechser Molkerei Scheitz / Kommission - Nichtigkeits- und Schadensersatzklage -

    Auszug aus EuGH, 04.06.2015 - C-682/13
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Andechser Molkerei Scheitz GmbH die teilweise Aufhebung des Beschlusses des Gerichts der Europäischen Union Andechser Molkerei Scheitz/Kommission (T-13/12, EU:T:2013:567, im Folgenden: angefochtener Beschluss), durch den das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 1131/2011 der Kommission vom 11. November 2011 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Steviolglycosiden (ABl. L 295, S. 205, im Folgenden: streitige Verordnung) abgewiesen hat, sowie die Nichtigerklärung dieser Verordnung.
  • EuGH, 27.02.2014 - C-133/12

    Stichting Woonlinie u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus EuGH, 04.06.2015 - C-682/13
    Ein solches Interesse setzt voraus, dass die Nichtigerklärung dieser Handlung als solche Rechtswirkungen haben kann und dass der Rechtsbehelf der Partei, die ihn eingelegt hat, damit im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (vgl. Urteil Stichting Woonlinie u. a./Kommission, C-133/12 P, EU:C:2014:105, Rn. 54).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2017 - C-596/15

    Bionorica / Kommission - Rechtsmittel - Gesundheit der Bevölkerung -

    19 Urteil vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission (C-682/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:356, Rn. 27), und Beschluss vom 31. Juli 1989, S./Kommission (206/89 R, EU:C:1989:333, Rn. 8).

    21 Urteil vom 7. Juni 2007, Wunenburger/Kommission (C-362/05 P, EU:C:2007:322, Rn. 42), Beschluss vom 8. April 2008, Saint-Gobain Glass Deutschland/Kommission (C-503/07 P, EU:C:2008:207, Rn. 48), sowie Urteile vom 17. April 2008, Flaherty u. a./Kommission (C-373/06 P, C-379/06 P und C-382/06 P, EU:C:2008:230, Rn. 25), und vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission (C-682/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:356, Rn. 25).

    25 Vgl. z. B. Beschluss vom 15. Oktober 2013, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission (T-13/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:567, Rn. 31), der im Rechtsmittelverfahren bestätigt wurde, und Urteil vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission (C-682/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:356, Rn. 25).

    50 Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von demjenigen in der Rechtssache Andechser Molkerei Scheitz/Kommission (Urteil vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission, C-682/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:356).

    54 Vgl. z. B. Urteil vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission (C-682/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:356, Rn. 27).

  • EuGH, 26.07.2017 - C-348/16

    Sacko - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2013/32/EU -

    Insoweit hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass sich aus Art. 6 Abs. 1 der Konvention keine absolute Verpflichtung zur Durchführung einer öffentlichen Verhandlung ergibt, dass er nicht zwingend die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in allen Verfahren verlangt und dass sich eine solche Verpflichtung auch weder aus Art. 47 Abs. 2 der Charta noch aus einer anderen Bestimmung der Charta ergibt (Urteil vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission, C-682/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:356, Rn. 44, unter Bezugnahme auf das Urteil des EGMR vom 23. November 2006, Jussila/Finnland, CE:ECHR:2006:1123JUD007305301, § 41).

    Dieses Ergebnis wird durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt, wonach keine mündliche Verhandlung durchgeführt werden muss, wenn die Rechtssache keine Tatsachen- oder Rechtsfragen aufwirft, die sich nicht unter Heranziehung der Akten und der schriftlichen Erklärungen der Parteien angemessen lösen lassen (Urteil vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission, C-682/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:356, Rn. 46, unter Bezugnahme auf das Urteil des EGMR vom 12. November 2002, Döry/Schweden, CE:ECHR:2002:1112JUD002839495, § 37).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-801/21

    EUIPO/ Indo European Foods - Rechtsmittel - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren -

    9 Urteile vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission (C-682/13 P, EU:C:2015:356, Rn. 25), vom 17. September 2015, Mory u. a./Kommission (C-33/14 P, EU:C:2015:609, Rn. 55), sowie vom 20. Dezember 2017, Binca Seafoods/Kommission (C-268/16 P, EU:C:2017:1001, Rn. 44).

    17 Urteile vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission (C-682/13 P, EU:C:2015:356, Rn. 27), vom 20. Dezember 2017, Binca Seafoods/Kommission (C-268/16 P, EU:C:2017:1001, Rn, 45), sowie vom 7. November 2018, BPC Lux 2 u. a./Kommission (C-544/17 P, EU:C:2018:880, Rn. 33).

    19 Urteile vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission (C-682/13 P, EU:C:2015:356, Rn. 25), und vom 13. Juli 2023, D & A Pharma/EMA (C-136/22 P, EU:C:2023:572, Rn. 43 und 44).

    Vgl. auch Urteile vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission (C-682/13 P, EU:C:2015:356, Rn. 25), vom 17. September 2015, Mory u. a./Kommission (C-33/14 P, EU:C:2015:609, Rn. 55), sowie vom 20. Dezember 2017, Binca Seafoods/Kommission (C-268/16 P, EU:C:2017:1001, Rn. 44).

  • EuGH, 23.11.2017 - C-596/15

    Bionorica v Commission - Rechtsmittel - Öffentliche Gesundheit -

    Der Kläger muss für sein Rechtsschutzinteresse, das die wesentliche Grundvoraussetzung jeder Klage darstellt, den Nachweis erbringen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 31. Juli 1989, S./Kommission, 206/89 R, EU:C:1989:333, Rn. 8, und Urteil vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission, C-682/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:356, Rn. 27).

    Das Rechtsschutzinteresse setzt voraus, dass der Rechtsbehelf der Partei, die ihn eingelegt hat, im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (Urteile vom 7. Juni 2007, Wunenburger/Kommission, C-362/05 P, EU:C:2007:322, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 17. April 2008, Flaherty u. a./Kommission, C-373/06 P, C-379/06 P und C-382/06 P, EU:C:2008:230, Rn. 25, und vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission, C-682/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:356, Rn. 25).

  • EuGH, 07.11.2018 - C-544/17

    BPC Lux 2 u.a./ Kommission

    Ein solches Interesse setzt voraus, dass die Nichtigerklärung dieser Handlung als solche Rechtswirkungen haben kann und der Rechtsbehelf der Partei, die ihn eingelegt hat, damit im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (Urteil vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission, C-682/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:356, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem muss das Interesse an einer Nichtigkeitsklage bestehend und gegenwärtig sein, wofür auf den Tag der Klageerhebung abzustellen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. September 2009, Kommission/Koninklijke FrieslandCampina, C-519/07 P, EU:C:2009:556, Rn. 65, und vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission, C-682/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:356, Rn. 26).

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, muss zwar der Kläger für sein Rechtsschutzinteresse, das die wesentliche Grundvoraussetzung jeder Klage darstellt, den Nachweis erbringen (Urteil vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission, C-682/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:356, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Für die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage einer natürlichen oder juristischen Person gegen eine Handlung ist es aber insbesondere erforderlich, dass der Kläger sein Interesse an der Nichtigerklärung der Handlung schlüssig darlegt (Urteile vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission, C-682/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:356, Rn. 28, und vom 20. Dezember 2017, Binca Seafoods/Kommission, C-268/16 P, EU:C:2017:1001, Rn. 45).

  • EuGH, 07.06.2018 - C-671/17

    Gaki / Europol - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs -

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass weder Art. 47 Abs. 2 der Charta noch Art. 6 Abs. 1 der EMRK die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in allen Verfahren verlangen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission, C-682/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:356, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insbesondere muss keine mündliche Verhandlung durchgeführt werden, wenn die Rechtssache nur Tatsachen- oder Rechtsfragen aufwirft, die sich unter Heranziehung der Akten und der schriftlichen Erklärungen der Parteien angemessen lösen lassen (Urteil vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission, C-682/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:356, Rn. 46).

    Dies gilt auch für den in Art. 126 der Verfahrensordnung des Gerichts vorgesehenen Fall, dass die beim Gericht erhobene Klage offensichtlich unzulässig ist, so dass es ohne Fortsetzung des Verfahrens durch Beschluss entscheiden kann, der mit Gründen zu versehen ist (Urteil vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission, C-682/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:356, Rn. 45).

    Im vorliegenden Fall geht aus dem angefochtenen Beschluss hervor, dass das Gericht seine Entscheidung auf ausreichende Angaben stützen konnte, ohne die mündlichen Ausführungen der Parteien anzuhören, zumal die Rechtsmittelführerin die Möglichkeit hatte, schriftlich zu dem von Europol geltend gemachten Fehlen von Prozessvoraussetzungen Stellung zu nehmen, und davon auch Gebrauch gemacht hat (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission, C-682/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:356, Rn. 46).

  • EuGH, 17.09.2015 - C-33/14

    Mory u.a. / Kommission

    Das Rechtsschutzinteresse stellt somit die wesentliche Grundvoraussetzung für jede vor Gericht erhobene Klage dar (vgl. in diesem Sinne Beschluss S./Kommission, 206/89 R, EU:C:1989:333, Rn. 8, und Urteil Andechser Molkerei Scheitz/Kommission, C-682/13 P, EU:C:2015:356, Rn. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2021 - C-177/19

    Generalanwalt Bobek: Der Gerichtshof sollte die Rechtsmittel gegen das Urteil des

    60 Dies überschneidet sich möglicherweise mit mangelndem Rechtsschutzinteresse - vgl. u. a. Urteil vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission (C-682/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:356, Rn. 25), oder vom 23. November 2017, Bionorica und Diapharm/Kommission (C-596/15 P und C-597/15 P, EU:C:2017:886, Rn. 85).
  • EuG, 21.12.2022 - T-626/20

    Landwärme/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Biogasmarkt - Steuerbefreiungen

    Ein solches Interesse setzt voraus, dass die Nichtigerklärung dieser Handlung als solche Rechtswirkungen haben kann und dass der Rechtsbehelf der Partei, die ihn eingelegt hat, damit im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (Urteile vom 27. Februar 2014, Stichting Woonlinie u. a./Kommission, C-133/12 P, EU:C:2014:105, Rn. 54, und vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission, C-682/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:356, Rn. 25).

    Es obliegt dem Kläger, sein Rechtsschutzinteresse, das die wesentliche Grundvoraussetzung jeder Klage darstellt, nachzuweisen (vgl. Urteile vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission, C-682/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:356, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 14. April 2005, Sniace/Kommission, T-141/03, EU:T:2005:129, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.12.2017 - C-268/16

    Binca Seafoods / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 834/2007 -

    Ein solches Interesse setzt voraus, dass die Nichtigerklärung dieser Handlung als solche Rechtswirkungen haben kann und der Rechtsbehelf der Partei, die ihn eingelegt hat, damit im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (Urteile vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission, C-682/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:356, Rn. 25, vom 17. September 2015, Mory u. a./Kommission, C-33/14 P, EU:C:2015:609, Rn. 55, und Beschluss vom 6. April 2017, Proforec/Kommission, C-176/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:290, Rn. 32).

    Insbesondere ist es für die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage einer natürlichen oder juristischen Person gegen eine Handlung erforderlich, dass der Kläger sein Interesse an der Nichtigerklärung der Handlung schlüssig darlegt (Urteil vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission, C-682/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:356, Rn. 26 bis 28, und Beschluss vom 6. April 2017, Proforec/Kommission, C-176/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:290, Rn. 33 und 34).

  • EuGH, 11.01.2024 - C-363/22

    Planistat Europe und Charlot/ Kommission

  • EuGH, 27.01.2022 - C-788/19

    Die nationale Regelung, nach der die spanischen Steueransässigen dazu

  • EuGH, 18.10.2018 - C-100/17

    Gul Ahmed Textile Mills / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-289/16

    Kamin und Grill Shop

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2018 - C-100/17

    Gul Ahmed Textile Mills / Rat - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren von Bettwäsche

  • EuG, 15.12.2016 - T-199/04

    Gul Ahmed Textile Mills / Rat

  • EuG, 25.01.2023 - T-640/16

    GEA Group / Kommission

  • EuG, 17.12.2020 - T-350/20

    Wagenknecht/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2018 - C-497/17

    Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass an

  • EuG, 17.07.2020 - T-715/19

    Das Gericht der EU weist die Klage auf Feststellung ab, dass der Europäische Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-268/16

    Binca Seafoods / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 834/2007 -

  • EuGH, 05.10.2023 - C-43/23

    Heidmann/ Parlament und Rat

  • EuG, 29.01.2020 - T-402/18

    Aquino u.a./ Parlament - Öffentlicher Dienst - Dolmetscherstreik - Vom

  • EuG, 14.11.2019 - T-276/13

    Growth Energy und Renewable Fuels Association / Rat

  • EuG, 25.03.2019 - T-186/18

    Abaco Energy u.a./ Kommission

  • EuG, 24.10.2018 - T-477/16

    Epsilon International / Kommission - Schiedsklausel - Im Rahmen des Siebten

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2021 - C-428/21

    Openbaar Ministerie (Droit d'être entendu par l'autorité judiciaire d'exécution)

  • EuG, 13.12.2023 - T-629/22

    LAICO/ Rat

  • EuG, 24.11.2020 - T-367/19

    Camerin/ Kommission

  • EuG, 26.06.2017 - T-152/16

    Megasol Energie / Kommission

  • EuG, 25.03.2019 - T-190/18

    Solwindet las Lomas/ Kommission

  • EuG, 04.07.2018 - T-401/18

    SFIE-PE/ Parlament

  • EuG, 27.02.2019 - T-401/18

    SFIE-PE/ Parlament

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