Rechtsprechung
EuGH, 11.06.2015 - C-58/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Amazon EU
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Position 8543 70 - Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in Kapitel 85 der Kombinierten Nomenklatur anderweit weder ...
- Europäischer Gerichtshof
Amazon EU
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Position 8543 70 - Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in Kapitel 85 der Kombinierten Nomenklatur anderweit weder ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Amazon EU
- IWW (Verfahrensmitteilung)
KN Pos 8543 UPos 7010, KN Pos 8543 UPos 7090, EUV 763/2011
Elektronische Lesegeräte - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Position 8543 70 - Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in Kapitel 85 der Kombinierten Nomenklatur anderweit weder ...
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 14.02.2013 - 4 K 78/12
- BFH, 12.11.2013 - VII R 13/13
- EuGH, 11.06.2015 - C-58/14
- BFH, 26.01.2016 - VII R 13/13
Papierfundstellen
- K&R 2015, 648
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 26.01.2016 - VII R 13/13
Tarifierung eines Lesegeräts für elektronische Bücher
Dieser hat mit seinem Urteil Amazon EU vom 11. Juni 2015 C-58/14 (EU:C:2015:385, ABlEU Nr. C 270/9) entschieden, die KN sei dahin auszulegen, dass ein Lesegerät für elektronische Bücher mit Übersetzungs- oder Wörterbuchfunktion, wenn es sich bei dieser Funktion nicht um seine Hauptfunktion handele, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts sei, in die Unterpos.Wie der EuGH in seiner Entscheidung Amazon EU (EU:C:2015:385, ABlEU Nr. C 270/9) ausgeführt hat, gibt es in der KN keine Unterposition, deren Wortlaut sich ausdrücklich auf ein elektrisches Gerät mit einer Lesefunktion als Hauptfunktion bezieht (Rz 21).
Jedoch hat die Einreihung einer Ware nicht unter Berücksichtigung einer ihrer Zusatzfunktionen, sondern unter Berücksichtigung ihrer Hauptfunktion --hier der Lesefunktion-- zu erfolgen, und zwar selbst dann, wenn die KN keine Unterposition enthält, die dieser Hauptfunktion genau entspricht (EuGH-Urteil Amazon EU, EU:C:2015:385, ABlEU Nr. C 270/9, Rz 25).
- EuGH, 17.02.2016 - C-124/15
Salutas Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - …
Vorab ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. Urteile Sysmex Europe, C-480/13, EU:C:2014:2097, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, Vario Tek, C-178/14, EU:C:2015:152, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Amazon EU, C-58/14, EU:C:2015:385, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 02.05.2019 - C-268/18
Onlineshop - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung …
Der Gerichtshof hat insoweit klargestellt, dass zu berücksichtigen ist, was in den Augen des Verbrauchers die Haupt oder die Zusatzfunktion ausmacht (Urteil vom 11. Juni 2015, Amazon EU, C-58/14, EU:C:2015:385" Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- FG Hamburg, 28.05.2019 - 4 K 82/18
Zollrecht; Tarifierung: Einreihung eines Multimediageräts für Kraftfahrzeuge
- EuGH, 30.04.2020 - C-810/18
DHL Logistics (Slovakia) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. …
Anmerkung 3 zu Teil II Abschnitt XVI der KN sieht daher u. a. vor, dass eine Maschine, die dazu bestimmt ist, verschiedene Funktionen auszuführen, nach der sie kennzeichnenden Hauptfunktion einzureihen ist (Urteil vom 11. Juni 2015, Amazon EU, C-58/14, EU:C:2015:385, Rn. 23). - Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2016 - C-532/14
Toorank Productions
18 - Vgl., um nur zwei vor Kurzem ergangene Urteile anzugeben, Urteile Amazon EU (C-58/14, EU:C:2015:385, Rn. 17) und Rohm Semiconductor (…C-666/13, EU:C:2014:2388, Rn. 23). - FG Hamburg, 21.05.2019 - 4 K 193/16
Zollrecht: Einreihung eines Multimediamoduls für Kraftfahrzeuge