Rechtsprechung
   EuGH, 16.07.2015 - C-425/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,17982
EuGH, 16.07.2015 - C-425/13 (https://dejure.org/2015,17982)
EuGH, Entscheidung vom 16.07.2015 - C-425/13 (https://dejure.org/2015,17982)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - C-425/13 (https://dejure.org/2015,17982)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,17982) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Rat

    Nichtigkeitsklage - Beschluss des Rates zur Ermächtigung, Verhandlungen zur Verknüpfung des Emissionshandelssystems der Europäischen Union mit dem Emissionshandelssystem Australiens zu eröffnen - Verhandlungsrichtlinien - Sonderausschuss - Art. 13 Abs. 2 EUV, Art. 218 Abs. ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Rat

    Nichtigkeitsklage - Beschluss des Rates zur Ermächtigung, Verhandlungen zur Verknüpfung des Emissionshandelssystems der Europäischen Union mit dem Emissionshandelssystem Australiens zu eröffnen - Verhandlungsrichtlinien - Sonderausschuss - Art. 13 Abs. 2 EUV, Art. 218 Abs. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise oder vollständige Nichtigerklärung der Entscheidung des Rates, mit der eine Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über die Verbindung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten mit einem System für den Handel mit ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-660/13

    Rat / Kommission - Beschluss der Kommission über die Billigung eines Nachtrags zu

    18- Vgl. Urteil Kommission/Rat (C-425/13, EU:C:2015:483, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    20- Vgl. Urteile Kommission/Rat (C-425/13, EU:C:2015:483, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Athinaïki Techniki/Kommission (C-521/06 P, EU:C:2008:422, Rn. 42).

    24- Vgl. Urteil Kommission/Rat (C-425/13, EU:C:2015:483, Rn. 29).

    64- Zu Art. 218 AEUV vgl. Urteil Kommission/Rat (C-425/13, EU:C:2015:483, Rn. 62), in dem der Gerichtshof diesen Artikel dahin charakterisiert, dass er "insofern eine eigene, allgemeine Bestimmung von verfassungsmäßiger Bedeutung darstellt, als er den Unionsorganen bestimmte Kompetenzen verleiht".

    65- Zu Art. 218 AEUV vgl. Urteil Kommission/Rat (C-425/13, EU:C:2015:483, Rn. 64).

  • EuG, 10.05.2017 - T-754/14

    Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss der Kommission für

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Parteien darin einig sind, dass ein Beschluss des Rates, mit dem die Kommission gemäß den Art. 207 und 218 AEUV zur Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss einer internationalen Übereinkunft ermächtigt wird, eine vorbereitende Handlung im Hinblick auf einen späteren Beschluss über die Unterzeichnung und den Abschluss einer solchen Übereinkunft darstellt und dass sie lediglich Rechtswirkungen im Verhältnis zwischen der Union und den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Organen der Union entfaltet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. September 2014, Kommission/Rat, C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 40, und vom 16. Juli 2015, Kommission/Rat, C-425/13, EU:C:2015:483, Rn. 28).

    Weder der Wortlaut der fraglichen Bestimmungen noch die mit ihnen verfolgten Ziele rechtfertigen insbesondere, dass ein Beschluss, mit dem der Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss eines internationalen Abkommens zugestimmt wird, wie hier von TTIP und CETA, der auf der Grundlage von Art. 207 Abs. 3 und 4 AEUV und Art. 218 AEUV erlassen wurde und der offensichtlich einen Beschluss gemäß Art. 288 Abs. 4 AEUV darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. September 2014, Kommission/Rat, C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 40, und vom 16. Juli 2015, Kommission/Rat, C-425/13, EU:C:2015:483, Rn. 28), für die Zwecke einer EBI nicht unter den Begriff des Rechtsakts fällt.

  • EuG, 22.03.2018 - T-540/15

    Das Europäische Parlament muss auf einen konkreten Antrag hin grundsätzlich

    Was drittens den Grund eines möglichen Verlusts des Vertrauens zwischen den Organen der Union und der möglichen Verschlechterung der Zusammenarbeit zwischen diesen Organen und insbesondere mit dem Vorsitz des Rates anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass die Unionsorgane Art. 13 Abs. 2 Satz 2 EUV zu beachten haben, wonach "[d]ie Organe ... loyal zusammen[arbeiten]" (Urteil vom 16. Juli 2015, Kommission/Rat, C-425/13, EU:C:2015:483, Rn. 64).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht