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   EuGH, 02.02.2015 - C-565/14 P   

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EuGH, 02.02.2015 - C-565/14 P (https://dejure.org/2015,4212)
EuGH, Entscheidung vom 02.02.2015 - C-565/14 P (https://dejure.org/2015,4212)
EuGH, Entscheidung vom 02. Februar 2015 - C-565/14 P (https://dejure.org/2015,4212)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuG, 20.01.2014 - T-614/13

    Romonta / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG

    Auszug aus EuGH, 02.02.2015 - C-565/14
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Romonta GmbH, das Urteil des Gerichts der Europäischen Union Romonta/Kommission (T-614/13, EU:T:2014:16) aufzuheben, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2013/448/EU der Kommission vom 5. September 2013 über nationale Umsetzungsmaßnahmen für die übergangsweise kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 240, S. 27, im Folgenden: streitiger Beschluss), soweit darin in Art. 1 Abs. 1 für die Rechtsmittelführerin eine Härtefallzuteilung für die dritte Handelsperiode des Emissionshandels 2013 bis 2020 nach § 9 Abs. 5 des Gesetzes über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen vom 21. Juli 2011 abgelehnt wird, abgewiesen hat.

    Mit dem Urteil Romonta/Kommission (EU:T:2014:16) hat das Gericht die von der Rechtsmittelführerin erhobene Klage auf Nichtigerklärung dieses Beschlusses abgewiesen.

  • EuGH, 23.10.2009 - C-69/09

    Makhteshim-Agan Holding u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.02.2015 - C-565/14
    Auch wenn die Rechtsmittelführerin eine Gefahr für ihre finanzielle Lebensfähigkeit geltend macht, erlaubt eine solche Gefahr - gleichviel, wie erwiesen und groß sie sein mag - als solche jedoch nicht, die vorliegende Rechtssache als von besonderer Art im Sinne von Art. 133 Abs. 1 der Verfahrensordnung anzusehen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs Makhteshim-Agan Holding u. a./Kommission, C-69/09 P, EU:C:2009:658, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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