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   EuGH, 17.09.2015 - C-367/14   

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https://dejure.org/2015,24971
EuGH, 17.09.2015 - C-367/14 (https://dejure.org/2015,24971)
EuGH, Entscheidung vom 17.09.2015 - C-367/14 (https://dejure.org/2015,24971)
EuGH, Entscheidung vom 17. September 2015 - C-367/14 (https://dejure.org/2015,24971)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Staatliche Beihilfen - Italien wird wegen der verspäteten Rückforderung von Beihilfen, die mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar sind, zur Zahlung eines Pauschalbetrags von 30 Mio. Euro und eines Zwangsgelds von 12 Mio. Euro pro Halbjahr der Verspätung verurteilt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geldbußen wegen der verspäteten Rückforderung von Beihilfen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zwangsgeldfestsetzung gegen Italien wegen verspäteter Rückforderung von Beihilfen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Italien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen - Beihilfen zugunsten der Unternehmen im Stadtgebiet von Venedig und Chioggia - Sozialbeitragsermäßigungen und -befreiungen - Fehlende Rückforderung der Beihilfen innerhalb der gesetzten Frist - Urteil des ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.10.2011 - C-302/09

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 17.09.2015 - C-367/14
    Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 260 Abs. 1 AEUV verstoßen, dass sie bei Ablauf der in dem Aufforderungsschreiben der Europäischen Kommission vom 21. November 2012 gesetzten Frist nicht alle sich aus dem Urteil Kommission/Italien (C-302/09, EU:C:2011:634) ergebenden Maßnahmen getroffen hat.

    Die Italienische Republik wird verurteilt, an die Europäische Kommission auf das Konto "Eigenmittel der Europäischen Union" ab dem Tag der Verkündung des vorliegenden Urteils bis zur Durchführung des Urteils Kommission/Italien (C-302/09, EU:C:2011:634) für jedes halbe Jahr des Verzugs mit der Durchführung der Maßnahmen, die erforderlich sind, um dem Urteil Kommission/Italien (C-302/09, EU:C:2011:634) nachzukommen, ein Zwangsgeld in Höhe von 12 Mio. Euro zu zahlen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2016 - C-557/14

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 260 AEUV -

    4 - Urteile Kommission/Griechenland (C-369/07, EU:C:2009:428, Rn. 140) und Kommission/Italien (C-367/14, EU:C:2015:611, Rn. 85).

    5 - Urteile Kommission/Italien (C-496/09, EU:C:2011:740, Rn. 36), Kommission/Spanien (C-184/11, EU:C:2014:316, Rn. 58), Kommission/Italien (C-196/13, EU:C:2014:2407, Rn. 86) und Kommission/Italien (C-367/14, EU:C:2015:611, Rn. 86).

    6 - Urteile Kommission/Portugal (C-70/06, EU:C:2008:3, Rn. 34), Kommission/Griechenland (C-369/07, EU:C:2009:428, Rn. 112), Kommission/Italien (C-496/09, EU:C:2011:740, Rn. 37), Kommission/Belgien (C-533/11, EU:C:2013:659, Rn. 64) und Kommission/Italien (C-367/14, EU:C:2015:611, Rn. 87).

    22 - Urteile Kommission/Spanien (C-278/01, EU:C:2003:635, Rn. 27), Kommission/Irland (C-374/11, EU:C:2012:827, Rn. 21), Kommission/Portugal (C-76/13, EU:C:2014:2029, Rn 57) und Kommission/Italien (C-367/14, EU:C:2015:611, Rn. 95).

    28 - Urteil Kommission/Italien (C-367/14, EU:C:2015:611, Rn. 98).

  • EuGH, 22.06.2016 - C-557/14

    Wegen verspäteter Durchführung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem

    Obwohl Art. 260 Abs. 1 AEUV die Frist, innerhalb deren die Durchführung eines Urteils erfolgen muss, nicht präzisiert, verlangt das Interesse an einer sofortigen und einheitlichen Anwendung des Unionsrechts nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass diese Durchführung sofort in Angriff genommen werden und innerhalb kürzestmöglicher Frist abgeschlossen sein muss (vgl. Urteil vom 17. September 2015, Kommission/Italien, C-367/14, EU:C:2015:611, Rn. 95 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.01.2022 - C-51/20

    Griechenland wird verurteilt, einen Pauschalbetrag von 5,5 Mio. Euro und ein

    Um feststellen zu können, ob die der Beklagten vorgeworfene Vertragsverletzung bis zur Prüfung des Sachverhalts durch den Gerichtshof angedauert hat, sind die Maßnahmen zu beurteilen, die nach den Angaben des beklagten Mitgliedstaats nach Ablauf der im Aufforderungsschreiben gesetzten Frist ergriffen wurden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Dezember 2012, Kommission/Spanien, C-610/10, EU:C:2012:781, Rn. 98, und vom 17. September 2015, Kommission/Italien, C-367/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:611, Rn. 89).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2022 - C-174/21

    Kommission/ Bulgarien (Double manquement - Pollution par les PM10) -

    38 Urteil vom 17. September 2015, Kommission/Italien (C-367/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:611).
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