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   EuGH, 01.10.2015 - C-606/13   

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https://dejure.org/2015,26604
EuGH, 01.10.2015 - C-606/13 (https://dejure.org/2015,26604)
EuGH, Entscheidung vom 01.10.2015 - C-606/13 (https://dejure.org/2015,26604)
EuGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2015 - C-606/13 (https://dejure.org/2015,26604)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    OKG

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/96/EG - Art. 4 und 21 - Richtlinie 2008/118/EG - Richtlinie 92/12/EWG - Art. 3 Abs. 1 - Geltungsbereich - Regelung eines Mitgliedstaats - Erhebung einer Steuer auf die thermische Leistung von Kernreaktoren

  • Europäischer Gerichtshof

    OKG

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/96/EG - Art. 4 und 21 - Richtlinie 2008/118/EG - Richtlinie 92/12/EWG - Art. 3 Abs. 1 - Geltungsbereich - Regelung eines Mitgliedstaats - Erhebung einer Steuer auf die thermische Leistung von Kernreaktoren

  • Betriebs-Berater

    Erhebung einer Steuer auf die thermische Leistung von Kernreaktoren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    OKG

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 96/2003 Art 4 Abs 2, EGRL 96/2003 Art 21 Abs 5, EGRL 118/2008 Art 1 Abs 1
    Energiesteuerrichtlinie, Steuerbetrag, Überführung in den freien Verkehr, Verbrauchssteuer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Kammarrätten i Sundsvall - Auslegung von Art. 4 Abs. 2 und Art. 21 Abs. 5 der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 10.06.1999 - C-346/97

    Braathens

    Auszug aus EuGH, 01.10.2015 - C-606/13
    20 Schließlich sei die Situation mit der in der Rechtssache, in der das Urteil Braathens (C - 346/97, EU:C:1999:291) ergangen sei, vergleichbar; darin habe der Gerichtshof entschieden, dass eine Steuer, die pauschal anhand von Angaben über den geschätzten Kohlenwasserstoffausstoß eines Flugzeugs berechnet werde, in Wirklichkeit den Kraftstoffverbrauch von Flugzeugen belaste, so dass die Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle (ABl. L 316, S. 12) anwendbar sei, zu der die Abgabe im Widerspruch stehe.

    35 Ebenso wenig kann davon ausgegangen werden, dass zwischen dem die Besteuerung auslösenden Tatbestand und dem Verbrauch des von einem bestimmten Kernreaktor erzeugten Stroms ein unmittelbarer und untrennbarer Zusammenhang im Sinne des Urteils Braathens (C - 346/97, EU:C:1999:291, Rn. 23) besteht.

  • EuGH, 04.06.2015 - C-5/14

    Die deutsche Kernbrennstoffsteuer ist mit dem Unionsrecht vereinbar

    Auszug aus EuGH, 01.10.2015 - C-606/13
    26 Erstens ist darauf hinzuweisen, dass Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2003/96 den für die Zwecke dieser Richtlinie verwendeten Begriff "Energieerzeugnisse" definiert, indem er unter Verweis auf die Codes der Kombinierten Nomenklatur eine erschöpfende Liste der Erzeugnisse aufstellt, die unter diesen Begriff fallen (Urteil Kernkraftwerke Lippe-Ems, C - 5/14, EU:C:2015:354, Rn. 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.2017 - C-215/16

    Elecdey Carcelen - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Windenergie - Richtlinie

    19 Urteile vom 4. Juni 2015, Kernkraftwerke Lippe-Ems (C-5/14, EU:C:2015:354, Rn. 61), und vom 1. Oktober 2015, OKG (C-606/13, EU:C:2015:636, Rn. 35), sowie in diesem Sinne Urteil vom 10. Juni 1999, Braathens (C-346/97, EU:C:1999:291, Rn. 23).

    21 Urteil vom 1. Oktober 2015, OKG (C-606/13, EU:C:2015:636, Rn. 35).

    24 Urteil vom 1. Oktober 2015, OKG (C-606/13, EU:C:2015:636, Rn. 24).

    25 Urteil vom 1. Oktober 2015, OKG (C-606/13, EU:C:2015:636, Rn. 32 und 33).

    26 Urteil vom 1. Oktober 2015, OKG (C-606/13, EU:C:2015:636, Rn. 31 und 32).

  • BFH, 25.11.2014 - VII B 65/14

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Kernbrennstoffsteuer

    In diese Richtung wiesen auch die in der Rechtssache C-5/14 abgegebenen schriftlichen Erklärungen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Kommission und der Republik Finnland sowie die schriftlichen Erklärungen der Europäischen Kommission in der Rechtssache C-606/13.
  • EuGH, 20.09.2017 - C-215/16

    Elecdey Carcelen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Elektrischer Strom

    Nach Art. 1 der Richtlinie 2003/96 beschränkt sich deren Geltungsbereich aber auf die Besteuerung von "Energieerzeugnissen" und "elektrischem Strom" im Sinne von Art. 2 Abs. 1 und 2 der Richtlinie (vgl. Urteil vom 1. Oktober 2015, OKG, C-606/13, EU:C:2015:636, Rn. 24).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2003/96 den für die Zwecke dieser Richtlinie verwendeten Begriff "Energieerzeugnisse" definiert, indem er unter Verweis auf die Codes der Kombinierten Nomenklatur eine erschöpfende Liste der Erzeugnisse aufstellt, die unter diesen Begriff fallen (Urteile vom 4. Juni 2015, Kernkraftwerke Lippe-Ems, C-5/14, EU:C:2015:354, Rn. 47, und vom 1. Oktober 2015, OKG, C-606/13, EU:C:2015:636, Rn. 26).

    Folglich besteht kein Zusammenhang zwischen dem Entstehungstatbestand der in den Ausgangsverfahren fraglichen Abgabe einerseits und der tatsächlichen Stromerzeugung der Windkraftanlagen oder gar dem Verbrauch des von ihnen erzeugten Stroms andererseits (vgl. entsprechend Urteile vom 10. Juni 1999, Braathens, C-346/97, EU:C:1999:291, Rn. 22 und 23, vom 4. Juni 2015, Kernkraftwerke Lippe-Ems, C-5/14, EU:C:2015:354, Rn. 61 bis 65, und vom 1. Oktober 2015, OKG, C-606/13, EU:C:2015:636, Rn. 31 bis 35).

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