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   EuGH, 12.02.2015 - C-327/14 P   

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https://dejure.org/2015,2289
EuGH, 12.02.2015 - C-327/14 P (https://dejure.org/2015,2289)
EuGH, Entscheidung vom 12.02.2015 - C-327/14 P (https://dejure.org/2015,2289)
EuGH, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - C-327/14 P (https://dejure.org/2015,2289)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Meister / Kommission

    'Rechtsmittel - Unzulässigkeitsbeschluss des Gerichts der Europäischen Union - Von einem Einzelnen erhobene Nichtigkeitsklage - Unterlassung der Europäischen Kommission, einer Beschwerde nachzugehen'

  • Europäischer Gerichtshof

    Meister / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung eines Rechtsmittels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung eines Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Meister / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Unzulässigkeitsbeschluss des Gerichts der Europäischen Union - Von einem Einzelnen erhobene Nichtigkeitsklage - Unterlassung der Europäischen Kommission, einer Beschwerde nachzugehen

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-327/14
    Sodann ist zu beachten, dass, wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, nach Art. 256 AEUV, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs und Art. 168 seiner Verfahrensordnung ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile der Entscheidung des Gerichts, deren Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss und dass andernfalls das Rechtsmittel unzulässig ist (vgl. u. a. Urteile Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, EU:C:2000:361, Rn. 34, und Polen/Kommission, C-335/09 P, EU:C:2012:385, Rn. 25, sowie Beschluss Greinwald/Wessang, C-608/12 P, EU:C:2014:394, Rn. 31).

    Ein solches Rechtsmittel zielt nämlich in Wirklichkeit nur auf eine erneute Prüfung der beim Gericht eingereichten Klage ab, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fällt (vgl. u. a. Urteile Bergaderm und Goupil/Kommission, EU:C:2000:361, Rn. 35, sowie Reynolds Tobacco u. a./Kommission, C-131/03 P, EU:C:2006:541, Rn. 50).

  • EuGH, 14.11.2013 - C-514/11

    LPN / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - Verordnung

    Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-327/14
    Nach ständiger Rechtsprechung ist nämlich eine Klage, mit der Einzelne eine Weigerung der Kommission angreifen, gegen einen Mitgliedstaat ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, unzulässig (vgl. u. a. Beschlüsse Altner/Kommission, C-411/11 P, EU:C:2011:852, Rn. 8, und H-Holding/Kommission, C-235/12 P, EU:C:2013:132, Rn. 11, sowie Urteil LPN und Finnland/Kommission, C-514/11 P und C-605/11 P, EU:C:2013:738, Rn. 60 und 61).
  • EuGH, 28.02.2013 - C-235/12

    H-Holding / Kommission - Rechtsmittel - Untätigkeitsklage - Art. 265 AEUV

    Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-327/14
    Nach ständiger Rechtsprechung ist nämlich eine Klage, mit der Einzelne eine Weigerung der Kommission angreifen, gegen einen Mitgliedstaat ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, unzulässig (vgl. u. a. Beschlüsse Altner/Kommission, C-411/11 P, EU:C:2011:852, Rn. 8, und H-Holding/Kommission, C-235/12 P, EU:C:2013:132, Rn. 11, sowie Urteil LPN und Finnland/Kommission, C-514/11 P und C-605/11 P, EU:C:2013:738, Rn. 60 und 61).
  • EuGH, 15.12.2011 - C-411/11

    Altner / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-327/14
    Nach ständiger Rechtsprechung ist nämlich eine Klage, mit der Einzelne eine Weigerung der Kommission angreifen, gegen einen Mitgliedstaat ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, unzulässig (vgl. u. a. Beschlüsse Altner/Kommission, C-411/11 P, EU:C:2011:852, Rn. 8, und H-Holding/Kommission, C-235/12 P, EU:C:2013:132, Rn. 11, sowie Urteil LPN und Finnland/Kommission, C-514/11 P und C-605/11 P, EU:C:2013:738, Rn. 60 und 61).
  • EuGH, 08.05.2014 - C-608/12

    Greinwald / Wessang und HABM - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des

    Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-327/14
    Sodann ist zu beachten, dass, wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, nach Art. 256 AEUV, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs und Art. 168 seiner Verfahrensordnung ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile der Entscheidung des Gerichts, deren Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss und dass andernfalls das Rechtsmittel unzulässig ist (vgl. u. a. Urteile Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, EU:C:2000:361, Rn. 34, und Polen/Kommission, C-335/09 P, EU:C:2012:385, Rn. 25, sowie Beschluss Greinwald/Wessang, C-608/12 P, EU:C:2014:394, Rn. 31).
  • EuGH, 02.10.2003 - C-194/99

    Thyssen Stahl / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-327/14
    Ein so beschaffenes Rechtsmittel kann, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, nicht Gegenstand einer rechtlichen Beurteilung sein, die es dem Gerichtshof ermöglicht, die ihm auf dem betreffenden Gebiet obliegende Aufgabe wahrzunehmen und seine Rechtmäßigkeitskontrolle auszuüben (vgl. Urteile Hercules Chemicals/Kommission, C-51/92 P, EU:C:1999:357, Rn. 113, und Thyssen Stahl/Kommission, C-194/99 P, EU:C:2003:527, Rn. 105 und 106, sowie Beschluss Weber/Kommission, C-107/07 P, EU:C:2007:741, Rn. 28).
  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

    Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-327/14
    Im Hinblick auf die Entscheidung über das vorliegende Rechtsmittel ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach den Art. 256 AEUV und 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union das gegen Entscheidungen des Gerichts eingelegte Rechtsmittel auf Rechtsfragen beschränkt ist und auf die Unzuständigkeit des Gerichts, auf Verfahrensfehler, durch die die Interessen des Rechtsmittelführers beeinträchtigt werden, oder auf eine Verletzung des Unionsrechts durch das Gericht gestützt werden muss (vgl. Urteil Kommission/BrazzelliLualdi u. a., C-136/92 P, EU:C:1994:211, Rn. 47).
  • EuGH, 08.07.1999 - C-51/92

    Hercules Chemicals / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-327/14
    Ein so beschaffenes Rechtsmittel kann, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, nicht Gegenstand einer rechtlichen Beurteilung sein, die es dem Gerichtshof ermöglicht, die ihm auf dem betreffenden Gebiet obliegende Aufgabe wahrzunehmen und seine Rechtmäßigkeitskontrolle auszuüben (vgl. Urteile Hercules Chemicals/Kommission, C-51/92 P, EU:C:1999:357, Rn. 113, und Thyssen Stahl/Kommission, C-194/99 P, EU:C:2003:527, Rn. 105 und 106, sowie Beschluss Weber/Kommission, C-107/07 P, EU:C:2007:741, Rn. 28).
  • EuGH, 22.06.2011 - C-521/10

    Grúas Abril Asistencia / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-327/14
    Das Gericht hat insoweit in Rn. 6 des angefochtenen Beschlusses auf die ständige Rechtsprechung hingewiesen, wonach eine Klage unzulässig sei, mit der Einzelne die Weigerung der Kommission angriffen, gegen einen Mitgliedstaat ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten (vgl. u. a. Beschluss GrúasAbrilAsistencia/Kommission, C-521/10 P, EU:C:2011:418, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.03.2003 - C-41/00

    Interporc / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-327/14
    Ein Rechtsmittel, das nur die bereits vor dem Gericht geltend gemachten Klagegründe oder Argumente einschließlich derjenigen wiederholt, die auf ein ausdrücklich vom Gericht zurückgewiesenes Tatsachenvorbringen gestützt waren, genügt somit nicht den Begründungserfordernissen, die sich aus diesen Vorschriften ergeben (vgl. u. a. Urteil Interporc/Kommission, C-41/00 P, EU:C:2003:125, Rn. 16).
  • EuG, 05.12.2013 - T-390/13

    Meister / Kommission - Nichtigkeitsklage - Handlung, die nicht mit einer Klage

  • EuGH, 12.09.2006 - C-131/03

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission,

  • EuGH, 26.06.2012 - C-335/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

  • EuGH, 29.11.2007 - C-107/07

    Weber / Kommission - Rechtsmittel - Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten -

  • EuGH, 08.03.1972 - 42/71

    Nordgetreide GmbH & Co. / Kommission

  • EuGH - C-24/14 (anhängig)

    Meister

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2019 - C-654/17

    Bayerische Motoren Werke/ Kommission und Freistaat Sachsen - Rechtsmittel -

    65 Beschluss vom 12. Februar 2015, Meister/Kommission (C-327/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:99, Rn. 22 und 23).
  • EuGH, 14.12.2017 - C-101/17

    Verus / EUIPO - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs -

    Im Übrigen ergibt sich aus der Rechtsmittelschrift, dass der Vortrag der Rechtsmittelführerin, der sich auf Fehler stützt, die das Gericht bei der Würdigung der Tatsachen begangen haben soll, sowie auf ein behauptetes Versäumnis des Gerichts, sämtliche Beweismittel zu berücksichtigen, in Wirklichkeit darauf abzielt, eine erneute Würdigung der Tatsachen und Beweismittel durch den Gerichtshof zu erhalten; eine solche kann im Rechtsmittelstadium aber nicht vorgenommen werden (vgl. u. a. Beschluss vom 12. Februar 2015, Meister/Kommission, C-327/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:99, Rn. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2018 - C-114/17

    Spanien / Kommission - Rechtsmittel - Beihilfe für die Einführung des

    34 Beschluss vom 12. Februar 2015, Meister/Kommission (C-327/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:99, Rn. 14 bis 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.05.2019 - C-770/18

    Pint / Kommission - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des

    Denn nach ständiger Rechtsprechung, auf die das Gericht in Rn. 64 des angefochtenen Urteils zu Recht hingewiesen hat, verfügt ein Beschwerdeführer im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nicht über das Recht, von der Kommission eine Stellungnahme in einem bestimmten Sinne zu verlangen oder die Weigerung der Kommission, ein solches Verfahren einzuleiten, anzufechten (Urteil vom 14. November 2013, LPN und Finnland/Kommission, C-514/11 P und C-605/11 P, EU:C:2013:738" Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschlüsse vom 12. Juni 1992, Asia Motor France/Kommission, C-29/92, EU:C:1992:264" Rn. 21, vom 5. September 2013, H-Holding/Parlament, C-64/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:557" Rn. 13, und vom 12. Februar 2015, Meister/Kommission, C-327/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:99" Rn. 26).
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