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   Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2016 - C-381/14, C-385/14   

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https://dejure.org/2016,183
Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2016 - C-381/14, C-385/14 (https://dejure.org/2016,183)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.01.2016 - C-381/14, C-385/14 (https://dejure.org/2016,183)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - C-381/14, C-385/14 (https://dejure.org/2016,183)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Sales Sinués

    Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherverträge - Hypothekarischer Darlehnsvertrag - Missbräuchliche Klauseln - Klage auf Nichtigerklärung einer Klausel - Verbraucherschutzverband -Verbandsklage auf Unterlassung - Aussetzung der Individualklage - Grundsätze der Äquivalenz und der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-119/15

    Biuro podrózy Partner

    33 - Vgl. entsprechend Nr. 72, Fn. 46 der Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in den verbundenen Rechtssachen Sales Sinués und Drame Ba (C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:15), wo es heißt: "Z. B. ist denkbar, dass eine Vertragsklausel nicht abstrakt missbräuchlich ist, sondern nur unter bestimmten Umständen; oder sie kann potenziell missbräuchlich, aber in einem konkreten Fall individuell ausgehandelt worden und folglich für den betroffenen Verbraucher bindend sein.".

    68 - Vgl. entsprechend Nr. 56 der Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in den verbundenen Rechtssachen Sales Sinués und Drame Ba (C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:15).

    71 - Vgl. in diesem Sinne Nrn. 56 und 72 der Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in den verbundenen Rechtssachen Sales Sinués und Drame Ba (C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:15), wo in Nr. 56 ausgeführt wird, dass "Verbandsklagen auf Unterlassung ... nicht an die Stelle der Individualklagen treten oder diese behindern können", und in Nr. 72 dargelegt wird, dass "sich eine in einem kollektiven Verfahren ergangene Entscheidung nicht unmittelbar auf einen Verbraucher auswirken [dürfte], der beschließt, individuell zu klagen, selbst wenn das mit der Individualklage angerufene Gericht dies selbstverständlich berücksichtigen wird".

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2016 - C-154/15

    Nach Ansicht von Generalanwalt Mengozzi ist die zeitliche Beschränkung der

    Vgl. auch Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar in den verbundenen Rechtssachen Sales Sinués und Drame Ba (C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:15, Fn. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-698/18

    Raiffeisen Bank

    Vgl. auch meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Sales Sinués und Drame Ba (C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:15, Nr. 69).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-450/22

    Caixabank u.a. (Contrôle de transparence dans l'action collective) - Vorlage zur

    8 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in den verbundenen Rechtssachen Sales Sinués und Drame Ba (C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:15, Nrn. 53 ff.) und Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Invitel (C-472/10, EU:C:2011:806, Nr. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2017 - C-627/15

    Gavrilescu - Zuständigkeit des Gerichtshofs - Vorliegen eines beim vorlegenden

    Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Duarte Hueros (C-32/12, EU:C:2013:128, Nr. 53) und Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in den verbundenen Rechtssachen Sales Sinués und Drame Ba (C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:15, Nrn. 69 und 70).
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