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   EuGH, 17.03.2016 - C-84/15   

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https://dejure.org/2016,4182
EuGH, 17.03.2016 - C-84/15 (https://dejure.org/2016,4182)
EuGH, Entscheidung vom 17.03.2016 - C-84/15 (https://dejure.org/2016,4182)
EuGH, Entscheidung vom 17. März 2016 - C-84/15 (https://dejure.org/2016,4182)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Sonos Europe

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Positionen 8517, 8518, 8519, 8527 und 8543 - Eigenständiges Gerät, das dafür konzipiert ist, digitale Audiodateien abzurufen, zu ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Sonos Europe

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Positionen 8517, 8518, 8519, 8527 und 8543 - Eigenständiges Gerät, das dafür konzipiert ist, digitale Audiodateien abzurufen, zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Sonos Europe

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    KN Pos 8517, KN Pos 8518, KN Pos 8519, KN Pos 8527, KN Pos 8543
    Niederlande, Streaming, Zoneplayer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Positionen 8517, 8518, 8519, 8527 und 8543 - Eigenständiges Gerät, das dafür konzipiert ist, digitale Audiodateien abzurufen, zu ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BFH, 30.06.2020 - VII R 40/18

    Tarifierung eines Internetradios

    Das FG hätte aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Sonos Europe vom 17.03.2016 - C-84/15 (EU:C:2016:184, ABlEU 2016 Nr. C 156/14) die Schlussfolgerung ziehen müssen, dass Rundfunkempfang per Internet nur eine technische Innovation sei, Rundfunk empfangen zu können, und keine andere Funktion als Rundfunkempfang.

    Mit Urteil Sonos Europe (EU:C:2016:184, Rz 47 und 48, ABlEU 2016 Nr. C 156, 14) hat der EuGH entschieden, dass das Empfangen von Tönen mittels Netzwerkkommunikation eine technologische Innovation ist, die lediglich eine Voraussetzung für das Funktionieren des (dort zu tarifierenden) Zoneplayers ist.

    Der Einreihung als Tonwiedergabegerät steht nicht entgegen, dass die empfangenen Audiodateien auf dem Gerät nicht gespeichert werden können, weil auch der Zoneplayer, über den der EuGH zu entscheiden hatte, nicht über eine Speichermöglichkeit verfügte und dies der Ansprache als Tonwiedergabegerät nicht entgegenstand (EuGH-Urteil Sonos Europe, EU:C:2016:184, Rz 19, ABlEU 2016 Nr. C 156, 14).

    Denn der Zoneplayer, bei dem der EuGH in seiner Entscheidung Sonos Europe (EU:C:2016:184, Rz 18, ABlEU 2016 Nr. C 156, 14) ebenfalls die Einordnung als Tonwiedergabegerät bejahte, musste ebenfalls an ein Modem oder einen Router angeschlossen werden, um eine Verbindung zum Internet herstellen zu können.

    Dementsprechend hat auch der EuGH keine Vergleichbarkeit festgestellt, sondern ist von einem Tonwiedergabegerät ausgegangen (vgl. EuGH-Urteil Sonos Europe, EU:C:2016:184, ABlEU 2016 Nr. C 156, 14).

  • FG Düsseldorf, 07.02.2024 - 4 K 1080/21
    Dies sei aber keine gesonderte Funktion der Röntgen-Flachbilddetektoren, sondern nur ein für die Erzeugung von digitalen Röntgenbildern erforderliches technisches Merkmal (Verweis auf den Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH -, Urteil vom 17. März 2016 C-84/15, ECLI:EU:C:2016:184, Randnr. 39).

    Aus dem Wortlaut selbst sowie den dazugehörigen Erläuterungen ergibt sich, dass die Funktion der betreffenden Ware maßgebend für die Einreihung in die Position 8525 ist (vgl. EuGH, Urteil vom 17. März 2016 C-84/15, ECLI:EU:C:2016:184, Randnr. 35).

  • BFH, 20.06.2017 - VII R 24/15

    Zur Einreihung von Hundeleinenhaken - Bedeutung bzw. Stellenwert der

    Sie sind aber nicht verbindlich (EuGH-Urteile Sonos Europe vom 17. März 2016 C-84/15, EU:C:2016:184; Lemnis Lighting vom 8. Dezember 2016 C-600/15, EU:C:2016:937, ZfZ 2017, 13).
  • EuGH, 16.05.2019 - C-138/18

    Estron

    Darüber hinaus kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Verwendungszweck des Erzeugnisses ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er dem Erzeugnis innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften des Erzeugnisses beurteilen lassen muss (Urteil vom 17. März 2016, Sonos Europe, C-84/15, EU:C:2016:184, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.10.2017 - C-556/16

    Lutz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Zollunion -

    Die Erläuterungen zum HS sind zwar nicht verbindlich, stellen aber wichtige Hilfsmittel für die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs dar und liefern als solche wertvolle Hinweise für dessen Auslegung (Urteil vom 17. März 2016, Sonos Europe, C 84/15, EU:C:2016:184, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2018 - C-84/17

    Nach Ansicht von Generalanwalt Wathelet muss das EUIPO erneut prüfen, ob die

    Mit Schriftsatz, der am 13. November 2017 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangen ist, hat die European Association of Trade Mark Owners (im Folgenden: Marques) in der Rechtssache C-84/15 P ihre Zulassung als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge von Nestlé beantragt.
  • FG Düsseldorf, 25.07.2018 - 4 K 37/17

    Zuordnung eines Wireless LAN Internet-Radios in die Unterposition 8527 91 19 der

    Dass die Position 8519 weder ein festes Speichermedium für die Tondateien noch eine feste Speicherung dieser Dateien im Tonwiedergabegerät selbst oder durch einen in dieses Gerät einzulegenden Datenträger verlangt, wird auch durch das EuGH-Urteil vom 17.03.2016, C-84/15, Rzn. 42, 44; ECLI:EU:C:2016:184) bestätigt.
  • FG Hamburg, 23.01.2018 - 4 K 101/14

    Zollrecht - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung eines Rundfunkempfangsgeräts mit

    Im Übrigen hat auch der Gerichtshof der Europäischen Union mittlerweile entschieden, dass derartige Geräte unter die Position 8519 fallen (EuGH, Urteil vom 17.03.2016, C-84/15, in: juris, zur Einreihung eines Geräts, das aus einem Resonanzkasten mit fünf integrierten Lautsprechern, die jeweils mit einem digitalen Verstärker versehen sind, besteht und ferner mit einem Kopfhöreranschluss ausgestattet ist und das über eine Verbindung mit dem Internet oder einem Computer eines lokalen Netzwerks im Wege des Streamings digitale Audiodateien auslesen und deren Inhalt über die Lautsprecher wiedergeben kann, als Tonwiedergabegerät im Sinne der Position 8519).
  • FG Hamburg, 25.02.2022 - 4 K 101/18

    Zolltarif: Einreihung eines Videoüberwachungssystems

    Aus dem Urteil des EuGH vom 17. März 2016 (Sonos Europe, C-84/15), auf das sich der Kläger in der mündlichen Verhandlung bezogen hat, kann er nichts für sich ableiten.
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